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Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Der Medizinjournalist Hans Tolzin zeigte in einem Vortrag Möglichkeiten auf, wie wir selbstverantwortlich mit dem Thema Impfzwang umgehen können.[weiterlesen]
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf impfkritik.de Zudem findet am 23. und 24. Mai 2020 das 13. Stuttgarter Impfsymposium statt, ein kritisches Forum zur Impfproblematik mit vielen Referenten.
Unter dem Thema „Impfpflicht – was kann ich tun“ fand am 11. Januar in Rot am See ein Informationstag statt, an dem Hans U.P. Tolzin als Hauptredner vor etwa 150 Zuhörern referierte. Hans Tolzin ist freier Medizinjournalist und Herausgeber der Zeitschrift impf-report, in der er seit 2005 kritisch, unabhängig, allgemeinverständlich und quellenbasiert u.a. über Impfungen informiert. Er ist Betreiber des Portals für unabhängige Impfaufklärung, auf dem deutschlandweit mehr als 190 impfkritische Stammtische gelistet sind.
Am 1. März 2020 trat das maßgeblich vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn voran-getriebene Masernschutzgesetz in Kraft. Das betrifft alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, betreuendes Personal von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sowie Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hausmeister usw.
Mit der angedrohten Verhängung von Buß- und Zwangsgeld greift der Staat laut Tolzin in die Freiheit seiner Bürger ein, die im Grundgesetz Art. 1, Abs. 1 zugesichert ist.
„Es liegt an Ihnen, ob Sie das hinnehmen. Es ist Unrecht. Ob Sie das einfach hinnehmen, um des Friedens willen, oder ob Sie zu Ihren Rechten und zu Ihrer Würde und Ihrer unantastbaren Würde laut Grundgesetz stehen.“
Obwohl es gemäß Herrn Tolzin in Deutschland eine unzureichende Erhebung von Daten zur Immunitätslage gegen Masern gibt, geht man davon aus, dass alle, die vor dem 1. Januar 1971 geboren sind, automatische eine Immunität gegen Masernviren besitzen, durch das sogenannte Wildvirus.
„Man geht also davon aus, dass das Wildvirus, wenn man mit dem Kontakt hatte, dass man dann ein ganzes Leben lang immun ist. Der grundlegende Unterschied jetzt, den wir beachten müssen, müssten, ist, nämlich der zwischen Wildvirus und dem Impfvirus. Der Kontakt mit dem Wildvirus macht, laut Jens Spahn, dauerhaft immun. Da geht natürlich auch die Wissenschaft von aus. Aber der Kontakt mit der Impfung macht nur unzuverlässig immun und der Titer sackt mit den Jahren auch ab.
Wer danach das Licht der Welt erblickte, unterliegt künftig dem Impfzwang. Und das, obwohl im Jahr 2019 mutmaßlich nur ein Todesfall in Deutschland aufgrund einer Masernerkrankung zu beklagen war. Ein großer Kritikpunkt ist, laut Tolzin, dass es keinen Einfachimpfstoff gegen Masern gibt, was zur Folge hat, dass man sich automatisch auch gegen Röteln und Mumps impfen lassen muss. Wer aufgrund einer Röteln- oder Mumps-Erkrankung bereits eine Immunisierung erworben hat, setzt sich daher unnötigen Risiken aus. Doch es gibt das Phänomen der „Stillen Feiungen“.
„Und auch da haben wir keine sicheren Daten. Eine Infektion ist nicht mit Erkrankung gleichzusetzen und das macht auch das Gesetz. Es mag sein, wenn ich jetzt mit Masern hier herumlaufe, dass Sie in 2-3 Wochen alle einen erhöhten Masern-Titer haben. Aber das heisst nicht, dass Sie alle krank werden - ob Sie jetzt die Masern schon hatten oder nicht. Bei der Stillen Feiung wird auch immer der Antikörper-Titer im Blut erhöht, der steigt an. Davon profitieren übrigens auch die Geimpften. Wenn ein Geimpfter, dessen Antikörper-Titer mit der Zeit absackt - das ist ja nachgewiesen - wenn der mit dem Wildvirus in Kontakt kommt, dann springt der wieder hoch.
Herr Tolzin zeigt weitere Möglichkeiten auf, wie wir selbstverantwortlich mit dem Thema Impfzwang umgehen können. Hier nun ein ca. 15-minütiger Zusammenschnitt von Herrn Tolzins Referat:
„Also, Masernstatus klären. Also, wenn erstens und zweitens nicht zur Ausnahme führen, dann beginnt der dritte Schritt, und da geht jetzt die Arbeit los. Da geht wirklich die Arbeit los, weil das Masernschutzgesetz, das hat was Gutes auf eine gewisse Art und Weise, zwingt Eltern, sich mit dem Thema jetzt wirklich auseinanderzusetzen und die Produktinfos durchzuarbeiten, das heißt Beipackzettel und Fachinformation, die ist noch etwas ausführlicher als Beipackzettel, und zwar auf Kontraindikation und Wechselwirkung. Sie müssen sich dazu Zeit nehmen. Das kostet Zeit und Auseinandersetzung, weil Sie werden vermutlich in den meisten Fällen auf Zusammenhänge kommen, auf die Sie sonst nicht gekommen wären.
Also, was steht da zum Beispiel drin: Allergie gegen Hühnereiweiß wäre eine Kontraindikation, Neomycin, also das ist ein Antibiotikum, was da an Resten drin ist. Andere Bestandteile des Hilfsstoffs: Wenn da eine Allergie besteht, ist es eine Kontraindikation. Blutgerinnungsstörungen, Immunschwäche, Schwangerschaft, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Neigung zu Fieberkrämpfen oder Krampfanfällen in der Familienanamnese, neurologische Symptome wie vorübergehende Sehstörungen, Panästhesie, d.h. Empfindungsstörung - Sie haben das Gefühl, ein Käfer läuft über die Haut, aber da ist keiner - tonisch, klonische Bewegungen der Gliedmaßen, also Zappeln, so richtig, das geht dann in Richtung Epilepsie unter Umständen. Geschwisterkinder mit Immunschwäche, weil es ist eine Lebendimpfung, wenn das Geschwisterkind eine Immunschwäche hat, kann das Lebensgefahr bedeuten aus schulmedizinischer Sicht. Reaktionen auf frühere Impfungen sind auf jeden Fall auch in der Kontraindikation. Solche Fachinformationen bekommen Sie in jeder Apotheke, bekommen Sie im Internet, beim Hersteller. Die ständige Impfkommission bietet eine App fürs Smartphone an, wo Sie die Fachinfo runterladen können. Ich hab seit vielen Jahren auf Impfkritik.de/fachinfo die meisten Fachinfos gelistet und in dem kommenden Impfreport, der demnächst erscheint, werden alle Fachinfos komplett zu dem Masernimpfstoff abgedruckt mit Hervorhebungen, worauf‘s ankommt aus meiner Sicht.
Sie haben Glück, wenn im Masernstatus, wenn der Antikörper-Titer positiv ist und ein kleiner Tipp: wenn der Antikörper-Titer laut Labortest so im Grenzbereich ist, wiederholen Sie den unter Umständen mehrmals, weil die variieren ja untereinander, die Ergebnisse.
So, wenn Sie da nichts gefunden haben in der Fachinfo als Kontraindikation, dann wäre Schritt vier außerhalb der Fachinformation zu gucken, was gibt’s denn sonst noch für Untersuchungen, unabhängige Untersuchungen von Impfstoffen. Was ist da alles drin?
Wir haben die Masernimpfstoffe und etliche andere untersuchen lassen auf vorhandene Elemente, also jetzt nicht Stoffverbindungen, sondern Elemente und in allen Masernimpfstoffen ist Nickel enthalten. Wer von Ihnen ist nickelallergisch? Wenn Sie das dokumentieren können, sind Sie fein raus oder Ihr Kind. Was ist da sonst noch drin laut unseren Untersuchungen? Aluminium in Resten, also alles in Spuren. Und der Schulmediziner sagt: „So wenig, das macht doch überhaupt nichts!“ Aber legen Sie ihm dann doch mal einen Zettel hin, wo er bescheinigen soll, dass er die Haftung übernimmt im Fall eines Falles. Das macht keiner. Wenn jemand wirklich eine heftige Allergie hat, wir wissen nicht, wie selbst Spuren, injiziert direkt ins Gewebe, sich unter Umständen auswirken. Nicht umsonst sind alle Impfärzte verpflichtet, eine Ausrüstung für den Fall eines anaphylaktischen Schocks zu haben in der Praxis, nicht umsonst.
Ja, Arsen, Barium, Blei, Gallium, Nickel, hab ich schon gesagt, Quecksilber, Silber, Titan, Uran, Wismut, Zinn, Zinkonium.
Quecksilber ist offiziell nicht mehr drin in den Impfstoffen in Deutschland. Kann sein, dass es wieder reinkommt. Das haben sie einfach mal so rausgemacht, weil sie uns entgegen kommen wollen.
[Kommentar vom Publikum: wird auch Thionmersal genannt] Thionmersal ja, das besteht zur Hälfte aus Quecksilber.
Was war noch, Aluminium ist eigentlich auch in sogenannten Todimpfstoffen als Wirkverstärker enthalten, aber in den Masernimpfstoffen in Spuren trotzdem. Das heißt, wenn ihr Kind nach den Todimpfungen heftig reagiert hat, und der Verdacht besteht, dass es auf Aluminium heftig reagiert hat, dann kann die Lebendimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln verhängnisvoll sein. Kann. Ja, das ist sehr individuell.
Dann mit dem Impfarzt ohne Zeitdruck Kontraindikationen durchgehen, alle offenen Fragen klären. Ist er auf einen anaphylaktischen Schock, falls einer eintritt, vorbereitet? Hat er die Geräte da? Ist er auch bereit zu melden, wenn es denn eine Impfreaktion gäbe? Und wenn er meldet, haben Sie für die nächste Impfung wieder etwas, was sie vorlegen können. Für den Fall, dass Sie die Impfung doch durchführen lassen wollen.
Dann, die Grundrechtekämpfer unter Ihnen, die kommen vielleicht auf die Idee, vor der Impfung ein möglichst vollständiges Blutbild anfertigen zu lassen. Und nach der Impfung wieder. Wir haben keine Daten, was eine Impfung wirklich mit dem Blutbild, mit dem Vitalstoffhaushalt im Organismus anstellt. Das wird ja nicht untersucht. Und das wäre ganz toll, wenn das mehr Leute machen würden und wir ein paar Daten dazu hätten. Für den Fall, dass Sie das Gefühl haben, Sie kommen nicht um die Impfung drum herum.
Das Problem ist aber jetzt natürlich, Fakten und Ideologie zu unterscheiden.
Eine unbedingte Voraussetzung für eine Einschränkung der Grundrechte ist deshalb (das ist ein Zitat aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages): Die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, klar. Sie muss verhältnismäßig sein, klar. Dann, geeignete Alternativen darf es nicht geben, sonst müsste man die nehmen. Und letzten Endes ist das der Auftrag der Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland, bei jeder Einschränkung von Grundrechten unbedingt eine äußerst sorgfältige Abwägung von Für und Wider vorzunehmen. Und wenn das nicht der Fall ist, dann ist ein Gesetz, dann ist eine Grundrechteeinschränkung verfassungswidrig. Im Geiste des Grundgesetzes. Wie das Verfassungsgericht dann darüber entscheiden würde und wird, wissen wir nicht. Das sind ja politische Richter, die sind ja nicht vom Volk direkt gewählt, die sind ja vom Bundestag gewählt. Und das sind die gleichen Gesellschaften, die auch das Gesetz durchgezogen haben.
Außerdem erhalten Impfstoffe Krankheitserreger. Der Masernimpfstoff sogenannte „lebende“ Krankheitserreger, giftige Aduantien (jetzt nicht unbedingt in den Lebendimpfstoffen, aber in den sogenannten Todimpfstoffen) und potenzielle Allergene wie z.B. Hühnereiweiß oder Nickel. Also sind Impfungen rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündlichen Einwilligung bedürfen und auch einer Einwilligung (bisher war das so) ohne Aufklärung über mögliche Risiken. War bisher, und ist noch eine Körperverletzung. Wie das in Zukunft aussehen wird, das weiß ich gar nicht. So, daraus ergibt sich auch: Bei jeder Impfung ist eine äußerst sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung von Nöten. Und zwar auf individueller Ebene.
Also vor jeder Impfung (grundsätzlich, ob es eine Masernimpfung oder eine andere ist) immer die Produktinformation voher durchlesen und dann auch nochmal mit dem Arzt durchgehen. Und wenn der ungeduldig wird, gehen Sie nicht darauf ein, das ist sein Problem.
Weitere Informationen finden Sie auf impfkritik.de. Dort wird auch zum 13. Stuttgarter Impfsymposium eingeladen – einem kritischen Forum zur Impfproblematik mit vielen Referenten, das am 23. und 24. Mai 2020 stattfindet.
von
be.
Quellen/Links: -
Impfpflicht – was kann ich jetzt noch tun?
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07.03.2020 | www.kla.tv/15828
Unter dem Thema „Impfpflicht – was kann ich tun“ fand am 11. Januar in Rot am See ein Informationstag statt, an dem Hans U.P. Tolzin als Hauptredner vor etwa 150 Zuhörern referierte. Hans Tolzin ist freier Medizinjournalist und Herausgeber der Zeitschrift impf-report, in der er seit 2005 kritisch, unabhängig, allgemeinverständlich und quellenbasiert u.a. über Impfungen informiert. Er ist Betreiber des Portals für unabhängige Impfaufklärung, auf dem deutschlandweit mehr als 190 impfkritische Stammtische gelistet sind. Am 1. März 2020 trat das maßgeblich vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn voran-getriebene Masernschutzgesetz in Kraft. Das betrifft alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, betreuendes Personal von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sowie Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hausmeister usw. Mit der angedrohten Verhängung von Buß- und Zwangsgeld greift der Staat laut Tolzin in die Freiheit seiner Bürger ein, die im Grundgesetz Art. 1, Abs. 1 zugesichert ist. „Es liegt an Ihnen, ob Sie das hinnehmen. Es ist Unrecht. Ob Sie das einfach hinnehmen, um des Friedens willen, oder ob Sie zu Ihren Rechten und zu Ihrer Würde und Ihrer unantastbaren Würde laut Grundgesetz stehen.“ Obwohl es gemäß Herrn Tolzin in Deutschland eine unzureichende Erhebung von Daten zur Immunitätslage gegen Masern gibt, geht man davon aus, dass alle, die vor dem 1. Januar 1971 geboren sind, automatische eine Immunität gegen Masernviren besitzen, durch das sogenannte Wildvirus. „Man geht also davon aus, dass das Wildvirus, wenn man mit dem Kontakt hatte, dass man dann ein ganzes Leben lang immun ist. Der grundlegende Unterschied jetzt, den wir beachten müssen, müssten, ist, nämlich der zwischen Wildvirus und dem Impfvirus. Der Kontakt mit dem Wildvirus macht, laut Jens Spahn, dauerhaft immun. Da geht natürlich auch die Wissenschaft von aus. Aber der Kontakt mit der Impfung macht nur unzuverlässig immun und der Titer sackt mit den Jahren auch ab. Wer danach das Licht der Welt erblickte, unterliegt künftig dem Impfzwang. Und das, obwohl im Jahr 2019 mutmaßlich nur ein Todesfall in Deutschland aufgrund einer Masernerkrankung zu beklagen war. Ein großer Kritikpunkt ist, laut Tolzin, dass es keinen Einfachimpfstoff gegen Masern gibt, was zur Folge hat, dass man sich automatisch auch gegen Röteln und Mumps impfen lassen muss. Wer aufgrund einer Röteln- oder Mumps-Erkrankung bereits eine Immunisierung erworben hat, setzt sich daher unnötigen Risiken aus. Doch es gibt das Phänomen der „Stillen Feiungen“. „Und auch da haben wir keine sicheren Daten. Eine Infektion ist nicht mit Erkrankung gleichzusetzen und das macht auch das Gesetz. Es mag sein, wenn ich jetzt mit Masern hier herumlaufe, dass Sie in 2-3 Wochen alle einen erhöhten Masern-Titer haben. Aber das heisst nicht, dass Sie alle krank werden - ob Sie jetzt die Masern schon hatten oder nicht. Bei der Stillen Feiung wird auch immer der Antikörper-Titer im Blut erhöht, der steigt an. Davon profitieren übrigens auch die Geimpften. Wenn ein Geimpfter, dessen Antikörper-Titer mit der Zeit absackt - das ist ja nachgewiesen - wenn der mit dem Wildvirus in Kontakt kommt, dann springt der wieder hoch. Herr Tolzin zeigt weitere Möglichkeiten auf, wie wir selbstverantwortlich mit dem Thema Impfzwang umgehen können. Hier nun ein ca. 15-minütiger Zusammenschnitt von Herrn Tolzins Referat: „Also, Masernstatus klären. Also, wenn erstens und zweitens nicht zur Ausnahme führen, dann beginnt der dritte Schritt, und da geht jetzt die Arbeit los. Da geht wirklich die Arbeit los, weil das Masernschutzgesetz, das hat was Gutes auf eine gewisse Art und Weise, zwingt Eltern, sich mit dem Thema jetzt wirklich auseinanderzusetzen und die Produktinfos durchzuarbeiten, das heißt Beipackzettel und Fachinformation, die ist noch etwas ausführlicher als Beipackzettel, und zwar auf Kontraindikation und Wechselwirkung. Sie müssen sich dazu Zeit nehmen. Das kostet Zeit und Auseinandersetzung, weil Sie werden vermutlich in den meisten Fällen auf Zusammenhänge kommen, auf die Sie sonst nicht gekommen wären. Also, was steht da zum Beispiel drin: Allergie gegen Hühnereiweiß wäre eine Kontraindikation, Neomycin, also das ist ein Antibiotikum, was da an Resten drin ist. Andere Bestandteile des Hilfsstoffs: Wenn da eine Allergie besteht, ist es eine Kontraindikation. Blutgerinnungsstörungen, Immunschwäche, Schwangerschaft, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Neigung zu Fieberkrämpfen oder Krampfanfällen in der Familienanamnese, neurologische Symptome wie vorübergehende Sehstörungen, Panästhesie, d.h. Empfindungsstörung - Sie haben das Gefühl, ein Käfer läuft über die Haut, aber da ist keiner - tonisch, klonische Bewegungen der Gliedmaßen, also Zappeln, so richtig, das geht dann in Richtung Epilepsie unter Umständen. Geschwisterkinder mit Immunschwäche, weil es ist eine Lebendimpfung, wenn das Geschwisterkind eine Immunschwäche hat, kann das Lebensgefahr bedeuten aus schulmedizinischer Sicht. Reaktionen auf frühere Impfungen sind auf jeden Fall auch in der Kontraindikation. Solche Fachinformationen bekommen Sie in jeder Apotheke, bekommen Sie im Internet, beim Hersteller. Die ständige Impfkommission bietet eine App fürs Smartphone an, wo Sie die Fachinfo runterladen können. Ich hab seit vielen Jahren auf Impfkritik.de/fachinfo die meisten Fachinfos gelistet und in dem kommenden Impfreport, der demnächst erscheint, werden alle Fachinfos komplett zu dem Masernimpfstoff abgedruckt mit Hervorhebungen, worauf‘s ankommt aus meiner Sicht. Sie haben Glück, wenn im Masernstatus, wenn der Antikörper-Titer positiv ist und ein kleiner Tipp: wenn der Antikörper-Titer laut Labortest so im Grenzbereich ist, wiederholen Sie den unter Umständen mehrmals, weil die variieren ja untereinander, die Ergebnisse. So, wenn Sie da nichts gefunden haben in der Fachinfo als Kontraindikation, dann wäre Schritt vier außerhalb der Fachinformation zu gucken, was gibt’s denn sonst noch für Untersuchungen, unabhängige Untersuchungen von Impfstoffen. Was ist da alles drin? Wir haben die Masernimpfstoffe und etliche andere untersuchen lassen auf vorhandene Elemente, also jetzt nicht Stoffverbindungen, sondern Elemente und in allen Masernimpfstoffen ist Nickel enthalten. Wer von Ihnen ist nickelallergisch? Wenn Sie das dokumentieren können, sind Sie fein raus oder Ihr Kind. Was ist da sonst noch drin laut unseren Untersuchungen? Aluminium in Resten, also alles in Spuren. Und der Schulmediziner sagt: „So wenig, das macht doch überhaupt nichts!“ Aber legen Sie ihm dann doch mal einen Zettel hin, wo er bescheinigen soll, dass er die Haftung übernimmt im Fall eines Falles. Das macht keiner. Wenn jemand wirklich eine heftige Allergie hat, wir wissen nicht, wie selbst Spuren, injiziert direkt ins Gewebe, sich unter Umständen auswirken. Nicht umsonst sind alle Impfärzte verpflichtet, eine Ausrüstung für den Fall eines anaphylaktischen Schocks zu haben in der Praxis, nicht umsonst. Ja, Arsen, Barium, Blei, Gallium, Nickel, hab ich schon gesagt, Quecksilber, Silber, Titan, Uran, Wismut, Zinn, Zinkonium. Quecksilber ist offiziell nicht mehr drin in den Impfstoffen in Deutschland. Kann sein, dass es wieder reinkommt. Das haben sie einfach mal so rausgemacht, weil sie uns entgegen kommen wollen. [Kommentar vom Publikum: wird auch Thionmersal genannt] Thionmersal ja, das besteht zur Hälfte aus Quecksilber. Was war noch, Aluminium ist eigentlich auch in sogenannten Todimpfstoffen als Wirkverstärker enthalten, aber in den Masernimpfstoffen in Spuren trotzdem. Das heißt, wenn ihr Kind nach den Todimpfungen heftig reagiert hat, und der Verdacht besteht, dass es auf Aluminium heftig reagiert hat, dann kann die Lebendimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln verhängnisvoll sein. Kann. Ja, das ist sehr individuell. Dann mit dem Impfarzt ohne Zeitdruck Kontraindikationen durchgehen, alle offenen Fragen klären. Ist er auf einen anaphylaktischen Schock, falls einer eintritt, vorbereitet? Hat er die Geräte da? Ist er auch bereit zu melden, wenn es denn eine Impfreaktion gäbe? Und wenn er meldet, haben Sie für die nächste Impfung wieder etwas, was sie vorlegen können. Für den Fall, dass Sie die Impfung doch durchführen lassen wollen. Dann, die Grundrechtekämpfer unter Ihnen, die kommen vielleicht auf die Idee, vor der Impfung ein möglichst vollständiges Blutbild anfertigen zu lassen. Und nach der Impfung wieder. Wir haben keine Daten, was eine Impfung wirklich mit dem Blutbild, mit dem Vitalstoffhaushalt im Organismus anstellt. Das wird ja nicht untersucht. Und das wäre ganz toll, wenn das mehr Leute machen würden und wir ein paar Daten dazu hätten. Für den Fall, dass Sie das Gefühl haben, Sie kommen nicht um die Impfung drum herum. Das Problem ist aber jetzt natürlich, Fakten und Ideologie zu unterscheiden. Eine unbedingte Voraussetzung für eine Einschränkung der Grundrechte ist deshalb (das ist ein Zitat aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages): Die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, klar. Sie muss verhältnismäßig sein, klar. Dann, geeignete Alternativen darf es nicht geben, sonst müsste man die nehmen. Und letzten Endes ist das der Auftrag der Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland, bei jeder Einschränkung von Grundrechten unbedingt eine äußerst sorgfältige Abwägung von Für und Wider vorzunehmen. Und wenn das nicht der Fall ist, dann ist ein Gesetz, dann ist eine Grundrechteeinschränkung verfassungswidrig. Im Geiste des Grundgesetzes. Wie das Verfassungsgericht dann darüber entscheiden würde und wird, wissen wir nicht. Das sind ja politische Richter, die sind ja nicht vom Volk direkt gewählt, die sind ja vom Bundestag gewählt. Und das sind die gleichen Gesellschaften, die auch das Gesetz durchgezogen haben. Außerdem erhalten Impfstoffe Krankheitserreger. Der Masernimpfstoff sogenannte „lebende“ Krankheitserreger, giftige Aduantien (jetzt nicht unbedingt in den Lebendimpfstoffen, aber in den sogenannten Todimpfstoffen) und potenzielle Allergene wie z.B. Hühnereiweiß oder Nickel. Also sind Impfungen rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündlichen Einwilligung bedürfen und auch einer Einwilligung (bisher war das so) ohne Aufklärung über mögliche Risiken. War bisher, und ist noch eine Körperverletzung. Wie das in Zukunft aussehen wird, das weiß ich gar nicht. So, daraus ergibt sich auch: Bei jeder Impfung ist eine äußerst sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung von Nöten. Und zwar auf individueller Ebene. Also vor jeder Impfung (grundsätzlich, ob es eine Masernimpfung oder eine andere ist) immer die Produktinformation voher durchlesen und dann auch nochmal mit dem Arzt durchgehen. Und wenn der ungeduldig wird, gehen Sie nicht darauf ein, das ist sein Problem. Weitere Informationen finden Sie auf impfkritik.de. Dort wird auch zum 13. Stuttgarter Impfsymposium eingeladen – einem kritischen Forum zur Impfproblematik mit vielen Referenten, das am 23. und 24. Mai 2020 stattfindet.
von be.