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Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) soll es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Deutschland in Kraft getreten. Doch die Frage ist: wem dient dieses Gesetz wirklich? Und was bedeutet das in der Praxis? Steckt auch hinter dieser Entwicklung eine Agenda? Erfahren Sie hier in unseren Sendungen mehr darüber.