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Schulärzte verweigern Impfungen aus Haftungsgründen
Es gibt in unserer Gesellschaft eine eindeutige Tendenz zu einer Impfpflicht. Doch ist es tatsächlich die Aufgabe des Staates, seinen Bürgern solche medizinischen Maßnahmen vorzuschreiben? In Österreich gibt es Aufregung über einen Impfstopp. Sehen Sie, warum sich Schulärzte weigern, an einigen Wiener Schulen die Kinder zu impfen.[weiterlesen]
In unserer Gesellschaft gibt es eine langsame und stetige Entwicklung hin zu einer Impfpflicht. Denn immer häufiger werden bei der Ausübung bestimmter Berufe gewisse Impfungen als zwingend angesehen. Oft muss sich zum Beispiel medizinisches Personal vor Berufsantritt gegen Hepatitis B impfen lassen, das angeblich durch Blut übertragen wird. Jedes Jahr ergeht ans Pflegepersonal und Ärzte der Aufruf, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Auch Militärangehörigen und Feuerwehrleuten werden bestimmte Impfungen nahegelegt.
Doch ist es wirklich die Aufgabe des Staates, solche medizinischen Maßnahmen vorschreiben zu lassen? Hören Sie dazu eine Äußerung des ehemaligen Professors Newmann aus dem 19. Jahrhundert:
„Ich behaupte, dass es über die Kompetenz des Staates hinausgeht, ein medizinisches Verfahren vorzuschreiben oder eine wissenschaftliche Theorie durchzusetzen.“
Auf der einen Seite werden Impfungen zur Gesundheitserhaltung empfohlen. Konträr dazu beginnen Schulärzte aus Haftungsgründen Impfungen zu verweigern. An einigen Wiener Schulen gibt es Aufregung über einen Impfstopp: Schulärzte weigern sich aus Haftungsgründen, die Kinder zu impfen. Roman Häfele, der Chef der Wiener Schulärzte, bestätigt: Nach Problemen bei einer Impfung sei die rechtliche Lage im Herbst geklärt worden. Seitdem steht fest, dass die Schulärzte haften. Einige impfen seither nicht mehr. Diese Regelung der Haftungsfrage verleiht der Impfschaden-Diskussion eine neue Dimension.
Es bleibt die Frage: Wenn Impfungen als etwas Gesundheitserhaltendes empfohlen werden und für verschiedene Berufsfelder sogar fest vorgeschrieben sind, warum möchten Ärzte bei Schäden nicht haften?
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29.06.2017 | www.kla.tv/10733
In unserer Gesellschaft gibt es eine langsame und stetige Entwicklung hin zu einer Impfpflicht. Denn immer häufiger werden bei der Ausübung bestimmter Berufe gewisse Impfungen als zwingend angesehen. Oft muss sich zum Beispiel medizinisches Personal vor Berufsantritt gegen Hepatitis B impfen lassen, das angeblich durch Blut übertragen wird. Jedes Jahr ergeht ans Pflegepersonal und Ärzte der Aufruf, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Auch Militärangehörigen und Feuerwehrleuten werden bestimmte Impfungen nahegelegt. Doch ist es wirklich die Aufgabe des Staates, solche medizinischen Maßnahmen vorschreiben zu lassen? Hören Sie dazu eine Äußerung des ehemaligen Professors Newmann aus dem 19. Jahrhundert: „Ich behaupte, dass es über die Kompetenz des Staates hinausgeht, ein medizinisches Verfahren vorzuschreiben oder eine wissenschaftliche Theorie durchzusetzen.“ Auf der einen Seite werden Impfungen zur Gesundheitserhaltung empfohlen. Konträr dazu beginnen Schulärzte aus Haftungsgründen Impfungen zu verweigern. An einigen Wiener Schulen gibt es Aufregung über einen Impfstopp: Schulärzte weigern sich aus Haftungsgründen, die Kinder zu impfen. Roman Häfele, der Chef der Wiener Schulärzte, bestätigt: Nach Problemen bei einer Impfung sei die rechtliche Lage im Herbst geklärt worden. Seitdem steht fest, dass die Schulärzte haften. Einige impfen seither nicht mehr. Diese Regelung der Haftungsfrage verleiht der Impfschaden-Diskussion eine neue Dimension. Es bleibt die Frage: Wenn Impfungen als etwas Gesundheitserhaltendes empfohlen werden und für verschiedene Berufsfelder sogar fest vorgeschrieben sind, warum möchten Ärzte bei Schäden nicht haften?
von ch. / mgl.