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Am Freitag, den 3.5.2013
hat der Deutsche Bundesrat
der sogenannten Bestandsdatenspeicherung
von Internetund
Telekommunikationsdaten
zugestimmt. Diese regelt den
Zugriff auf alle im Internet verwendeten
Passwörter, PIN´s,
TAN´s und die jeweiligen IPAdressen.
So ist es für die Behörden
ohne weiteres möglich, jegliche
Bewegung im Internet
nachzuvollziehen, zu kontrollieren
und sogar E-Mails, Überweisungen
und andere Dinge im
Namen anderer Personen durchzuführen.
Natürlich dient das
allein der Bekämpfung von
Straftaten und der Sicherheit
gegen Terror, so jedenfalls die
öffentlichen Verlautbarungen.
Auffällig jedoch ist, dass auch
dieses Gesetz wieder einmal zu
einem Zeitpunkt verabschiedet
wurde, als viele Deutsche die
Brückentage um den 1. Mai
für einen Kurzurlaub nutzten.
Zudem hat kaum eine der Mainstream-
Medien darüber berichtet.
Will die Regierung vertuschen,
dass damit ein weiterer
entscheidender Schritt zum „gläsernen
Bürger“ umgesetzt wurde?
Es sind einige Klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht anhängig,
das die Vorratsdatenspeicherung
2010 bereits damals
gekippt hat. Da es sich um
eine Sammelklage handelt, ist
eine Teilnahme noch möglich
(http://stopp-bda.de/mitmachen/).
Bleibt zu hoffen, dass auch diesmal
ein „Stopp“ aus Karlsruhe
kommt. Ansonsten wird dieses
Gesetz, vorausgesetzt der Bundespräsident
unterschreibt es,
am 1.7.2013 in Kraft treten.
Zitat:
„Je verdorbener der
Staat, desto mehr
Gesetze hat er.“
Publius Cornelius Tacitus
Sendungstext
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26.06.2013 | www.kla.tv/1166
Am Freitag, den 3.5.2013 hat der Deutsche Bundesrat der sogenannten Bestandsdatenspeicherung von Internetund Telekommunikationsdaten zugestimmt. Diese regelt den Zugriff auf alle im Internet verwendeten Passwörter, PIN´s, TAN´s und die jeweiligen IPAdressen. So ist es für die Behörden ohne weiteres möglich, jegliche Bewegung im Internet nachzuvollziehen, zu kontrollieren und sogar E-Mails, Überweisungen und andere Dinge im Namen anderer Personen durchzuführen. Natürlich dient das allein der Bekämpfung von Straftaten und der Sicherheit gegen Terror, so jedenfalls die öffentlichen Verlautbarungen. Auffällig jedoch ist, dass auch dieses Gesetz wieder einmal zu einem Zeitpunkt verabschiedet wurde, als viele Deutsche die Brückentage um den 1. Mai für einen Kurzurlaub nutzten. Zudem hat kaum eine der Mainstream- Medien darüber berichtet. Will die Regierung vertuschen, dass damit ein weiterer entscheidender Schritt zum „gläsernen Bürger“ umgesetzt wurde? Es sind einige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, das die Vorratsdatenspeicherung 2010 bereits damals gekippt hat. Da es sich um eine Sammelklage handelt, ist eine Teilnahme noch möglich (http://stopp-bda.de/mitmachen/). Bleibt zu hoffen, dass auch diesmal ein „Stopp“ aus Karlsruhe kommt. Ansonsten wird dieses Gesetz, vorausgesetzt der Bundespräsident unterschreibt es, am 1.7.2013 in Kraft treten. Zitat: „Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“ Publius Cornelius Tacitus
von uw.
http://www.gamersglobal.de/news/68754/bundesrat-stimmt-gesetz-zur-bestandsdatenauskunft-zu-upd