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WHO Sex education – Enabler for legalization of pedophilia? Pédagogie sexuelle de l’OMS : précurseur pour légaliser la pédophilie ? Сексуальнаяпедагогика ВОЗ –предшественник в области легализации педофилии? Pedagogía sexual de la OMS – ¿Pionera en la legalización de la pedofilia? Kynfræðsla Alþjóða heilbrigðisstofnunarinnar WHO - Undirbúningur fyrir lögleiðingu pedófílíu?
#Frankreich#Fruehsexualisierung#Medienkommentar#WHO
Dienstag, 20. März 2018

WHO-Sexualpädagogik – Wegbereiter zur Legalisierung der Pädophilie?

In Frankreich hat ein Staatsanwalt den Vergewaltigungsvorwurf gegen einen 28-jährigen Mann mit der Begründung fallen gelassen, die elfjährige Sarah sei angeblich damit einverstanden gewesen.Wie ist dieser Sachverhalt vereinbar mit dem gesetzlich verankerten Grundrecht, in dem Kindern und Jugendlichen der Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit zugesichert wird? In dieser Sendung warnen Experten ausdrücklich vor den verheerenden Folgen für unsere Kinder durch die Anwendung der „WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa“. Denn sind sie nicht geeignet, der Legalisierung der Pädophilie den Weg freizumachen? [weiterlesen]

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WHO-Sexualpädagogik – Wegbereiter zur Legalisierung der Pädophilie? www.kla.tv/12148

20.03.2018

In Frankreich hat ein Staatsanwalt den Vergewaltigungsvorwurf gegen einen 28-jährigen Mann mit der Begründung fallen gelassen, die elfjährige Sarah sei angeblich damit einverstanden gewesen. Der Mann ist jetzt nur noch des sexuellen Übergriffs auf eine Minderjährige angeklagt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Sarah den sexuellen Handlungen zugestimmt habe und nicht gezwungen worden sei, Geschlechtsverkehr zu haben. Sie folgte laut Einschätzung der französischen Behörden „bereitwillig dem Angeklagten". Armelle Le Bigot Macaux, Leiterin der Kinderrechtsgruppe Cofrade, argumentiert: „Es ist wirklich erschreckend, dass die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein elfjähriges Mädchen das Urteilsvermögen eines Erwachsenen haben soll.“ Die meisten Staaten Europas kennen ein Schutzalter, das eine Grenze bei 14 bis 17 Jahren festlegt. Bei allen Sexualhandlungen Erwachsener gegenüber Personen im Schutzalter besteht die unbestrittene Annahme, dass ein Kind nicht einwilligen kann. Wie konnte es trotzdem zu dieser Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft kommen, dass die sexuellen Handlungen zwischen dem erwachsenen Mann und dem elfjährigen Mädchen einvernehmlich gewesen sein sollen? Werfen wir dazu einen Blick auf die Diskussion über die schulische Sexualerziehung nach den WHO-Standards in Europa. Dr. Maurice Berger hat als Sprecher einer Gruppe aus 20 Ärzten, Psychiatern, klinischen Psychologen und Traumaspezialisten im Juni 2017 einen Alarmruf in Form einer Petition an die französische Gesellschaft abgegeben. Sie warnen ausdrücklich vor den verheerenden Folgen für Kinder aufgrund der „WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa“. Die darin propagierte Sexualaufklärung ab Vorschulalter basiert auf der Annahme, ein Kind sei von Geburt an ein sexuelles Wesen, habe sexuelle Bedürfnisse und demzufolge ein Recht auf Sexualität. So heißt es im Vorwort der WHO-Standards: „Der ganzheitliche Ansatz (der Sexualpädagogik) begreift Sexualität als menschliches Potenzial, als allgemeine Lebensenergie und hilft Kindern und Jugendlichen, grundlegende Fähigkeiten zu entwickeln, mit deren Hilfe sie ihre Sexualität und ihre Beziehungen in den verschiedenen Entwicklungsphasen selbst bestimmen können. Dies bestärkt sie darin, ihre Sexualität und Partnerschaften in einer erfüllenden und verantwortlichen Weise zu leben.“ Diese WHO-Standards werden nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz umgesetzt, finanziert mit Steuergeldern, so zum Beispiel in der Schweiz: Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) finanziert seit Jahren „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ in Millionenhöhe. Gemeinsam mit einer Allianz für Sexualaufklärung will das BAG die WHO-Standards in der Schweiz durchsetzen. Die promovierte Psychologin und Fachbuchautorin Ariane Bilheran hat die einzelnen Textpassagen der WHO-Standards minutiös analysiert und kommentiert. Sie warnt, dass die Inhalte der Aufklärung nichts mit dem eigentlichen Kinderschutz zu tun hätten, wie er beispielsweise in Art. 11, Abs.1 der Schweizer Bundesverfassung festgelegt ist. Zitat: „Sondern es geht dabei nur darum, die Prävention [das meint hier die frühkindliche sexuelle Aufklärung] als perversen Vorwand zu benutzen, um Ideologien und pädophiles Verhalten durchzudrücken.“ Untersucht man das Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir!“ des Kinderschutzes Schweiz, findet man dieses Argument bestätigt. Das Programm richtet sich an Kinder der Unterstufe, also an 6- bis 9-Jährige. Die Präventionsbotschaften richten sich ausschließlich an das Kind, selber zu bestimmen, welche Berührungen es mag und welche nicht. Damit ist das Kind sich selber ausgeliefert und es wird angenommen, dass das Kind in diesem Alter das dazu nötige Urteilsvermögen hat. Die ausschlaggebenden Argumente der Pädophilen-Organisationen zur Legalisierung der „gewaltfreien“ Pädophilie sind das Recht der Kinder auf Sexualität und die Einvernehmlichkeit. So lautet die Forderung der AHS (Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität) in dem „Positionspapier von 1988 zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern“: „Gleichberechtigte, einvernehmliche und verantwortliche sexuelle Handlungen dürfen ‒ weil sie nicht schädigen ‒ auch zwischen Erwachsenen und Kindern nicht mehr strafbar sein.“ Ariane Bilheran kommt zum Schluss, dass bei der Erstellung der WHO-Standards international bestens vernetzte Pädophilen-Netzwerke mitgewirkt haben müssen, damit so der Weg freigemacht werden soll, zukünftig den gesetzlichen Schutz der Kinder und Minderjährigen abzuschaffen. Dieser neueste Gerichtsfall in Frankreich zeigt auf, dass gerade diese Forderungen der Pädophilen-Organisationen nun in ersten Schritten erfüllt werden. Die bereits gängige Praxis der WHO-Sexualpädagogik trägt ihre ersten Früchte. Politik, Bildungsbehörden und Eltern sind aufgerufen, noch geltendes Recht zum Schutz der Kinder und Jugendlichen einzufordern, wie dies zum Beispiel in der Schweizer Bundesverfassung festgehalten ist: Art. 11/ Abs. 1 „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.“

von af.

Quellen/Links: https://deutsch.rt.com/europa/58142-frankreich-28-jahriger-hat-sex-mit-11-jahrigem-schulkind/
http://schutzinitiative.ch/1838/schutzinitiative-aktuell-ausgabe-nr-21-september-2017
https://www.sante-sexuelle.ch/wp-content/uploads/2013/04/Standards-Sexualaufkl%C3%A4rung-OMS.pdf
https://www.sante-sexuelle.ch/uber-uns/stiftung/jahresbericht/
http://ahsga.ch/wp-content/uploads/2012/10/Grundlagenpapier-Sexualp%C3%A4dagogik-Hoschule-Luzern.pdf
https://web.archive.org/web/20140410162832/http://www.ahs-online.de/wb/pages/veroeffentlichungen/sexualitaet-zwischen-kind-und-erwachsenen.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

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