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Das Landgericht Berlin entschied, die Option „Freundefinder“ von Facebook verstoße gegen deutsches Recht, weil Facebook-Mitglieder dazu verleitet ...[weiterlesen]
Das Landgericht Berlin entschied,
die Option „Freundefinder“
von Facebook verstoße
gegen deutsches Recht, weil
Facebook-Mitglieder dazu verleitet
würden, Namen und
E-Mail-Adressen von Freunden,
die selbst nicht Mitglied in diesem
sozialen Netzwerk sind, an
Facebook weiterzugeben. Das
Gericht ist der Auffassung, Facebook
kläre seine Nutzer nicht
ausreichend darüber auf, dass
sie damit sämtliche E-Mail-Kontakte
ihrer Freunde, beispielsweise
aus Outlook oder dem
Adressbuch ihres Handys, auf
Facebook hochladen. Ungewollte
Einladungen zur Mitgliedschaft
bei Facebook seien die
Folge und das stoße auf Kritik.
Das Urteil verpflichtet Facebook,
nun genau und umfangreich
über diese Zusammenhänge
zu informieren.
Dass Marc Zuckerberg von diesen
und noch so einigen anderen
Neuigkeiten klare Kenntnis hatte,
ehe er die Massen in die Facebook-
Börsenfalle lockte, sollte
jedem Klardenker irgendwann
einmal klar werden.
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04.08.2013 | www.kla.tv/1334
Das Landgericht Berlin entschied, die Option „Freundefinder“ von Facebook verstoße gegen deutsches Recht, weil Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden, die selbst nicht Mitglied in diesem sozialen Netzwerk sind, an Facebook weiterzugeben. Das Gericht ist der Auffassung, Facebook kläre seine Nutzer nicht ausreichend darüber auf, dass sie damit sämtliche E-Mail-Kontakte ihrer Freunde, beispielsweise aus Outlook oder dem Adressbuch ihres Handys, auf Facebook hochladen. Ungewollte Einladungen zur Mitgliedschaft bei Facebook seien die Folge und das stoße auf Kritik. Das Urteil verpflichtet Facebook, nun genau und umfangreich über diese Zusammenhänge zu informieren. Dass Marc Zuckerberg von diesen und noch so einigen anderen Neuigkeiten klare Kenntnis hatte, ehe er die Massen in die Facebook- Börsenfalle lockte, sollte jedem Klardenker irgendwann einmal klar werden.
von lr