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Zum Internationalen Tag der Kinderrechte: „Kinderrechte“ auf Kosten der Elternrechte?
Am 20. November war der internationale Tag der Kinderrechte, der daran erinnern soll, dass Kinder Fürsprecher benötigen, die sie vor Gewalt, Chancenungleichheit oder Armut schützen. Das scheint auf den ersten Blick eine gute Sache zu sein. Man kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass damit das natürliche Erziehungsrecht der Eltern massiv untergraben werden soll, wie Sie in dieser Sendung sehen … [weiterlesen]
Am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. Es soll daran erinnert werden, dass Kinder in der Welt Fürsprecher benötigen, die sie vor Gewalt, Chancenungleichheit oder Armut schützen. Das scheint auf den ersten Blick eine gute Sache zu sein, denn wer möchte nicht, dass Kinder wohlbehütet aufwachsen. Nicht nur in Deutschland kann man beobachten, dass eine immer größer werdende Lobby seitens der Politik und sogenannter Kinderschutzverbände Werbung für Kinderrechte macht. Aufgrund dessen entschied sich wohl eine deutliche Mehrheit der Bürger am 28. Oktober 2018 in Hessen für die Aufnahme sogenannter Kin-derrechte in die Landesverfassung. Obwohl die Rechte der Kinder im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Adoptionsrecht, im Straf- und Verfahrensrecht und in den gesetzlichen Regelungen für Eltern von Pflegekin-dern bereits gesichert sind, plant die Bundesregierung für 2019 „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen.
Das Aktionsbündnis „Demo für Alle“ (Zusammenschluss verschiedener Familienorganisationen, politischer Vereine, Initiativen und Familien aus ganz Deutschland) warnt seit längerem, dass mit einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eine Beschneidung von Elternrechten einhergehe. Bestätigt wird dies nun durch die Herausgabe eines 2018 erschienenen aktualisierten Leitfadens der regierungsnahen Amadeu An-tonio Stiftung mit dem Titel: „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“. Durch diesen Leitfaden sollen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen darin geschult werden, rechtspopulistische Einflüsse rechtzeitig zu erkennen und zu kennzeichnen.
Beim Lesen wird deutlich, was die Autoren unter rechtspopulistischen Einflüssen verstehen und auf welche Weise „Kinderrechte“ gegen Eltern eingesetzt werden könnten. So sollen Pädagogen besonders auf jene Kinder ihr Augenmerk richten, die ‚gut spuren‘, die als Mädchen Zöpfe und Kleider tragen, Haus- und Hand-arbeiten erledigen oder als Junge morgens schon einen längeren Weg zu Fuß in die Einrichtung zurücklegen. Möchten Eltern beispielsweise nicht, dass sich ihr Junge die Fingernägel lackiert, wäre das bereits ein Hinweis, dass man das Kind hinsichtlich seiner geschlechtlichen Identität in der Familie einschränkt. Laut dem Leitfaden dürfen Eltern bestimmte geschlechtstypische Verhaltensweisen nicht festlegen. Auch deshalb, heißt es, seien Kinderrechte für die „Förderung von Geschlechtergerechtigkeit“ nötig. Zudem sollen Eltern, die die neuen sexualpädagogischen Bildungsprogramme [www.kla.tv/10523, www.kla.tv/7445, www.kla.tv/10606] in Kindergärten und Schule als schamverletzend und indoktrinierend ablehnen, als „rechtspopulistisch“, „rechtsextrem“, „religiös-fundamentalistisch“, „antifeministisch“ oder „homo-, inter- und transfeindlich“ bezeichnet werden. Und das, obwohl diese sexualpädagogischen Ideen bereits mehrfach von Wissenschaftlern widerlegt wurden. [www.kla.tv/11189] Hier entpuppt sich die sogenannte Chancengleichheit als Diktat, weil sie einseitig gegen die Weltanschauung und gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden soll.
Diese Beispiele machen klar, dass es also nicht mehr wirklich um „Kinderrechte“ geht, sondern darum, die Gender-Ideologie in der Gesellschaft durchzusetzen. Die Gender-Ideologen haben das feste Ziel, das Ge-schlecht als frei wählbar zu zementieren – entgegen dem von Natur aus gegebenen biologischen Geschlecht. Dies dürfte auch der Grund sein, warum vermeintliche Befürworter von „Kinderechten“, wie z.B. Prof. Dr. Jörg Maywald von der „Deutschen Liga für das Kind“, eigene Maßstäbe der Eltern hinsichtlich ihres Verständnisses von „Kindeswohl“ für problematisch halten. Die Sozialarbeiterin Eva Prausner vom Projekt „ElternStärken“ ist gar der Meinung, dass Kinderrechte bereits an der Stelle verletzt werden, wo Eltern ihrem Kind nicht die Wahlfreiheit lassen, z.B. mit welchem Kind es spielen darf. Hier sieht die Pädagogin bereits Ansätze zur Kindeswohlgefährdung.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das natürliche Erziehungsrecht der Eltern untergraben werden soll. Immer öfter und tiefer greifen Behörden unter Berufung auf das „Kindswohl“ bereits heute schon ins innerfamiliäre Leben ein. [www.kla.tv/12240] Ob es um Sexualkundeunterricht, Geschlechtervielfalt, un-terschiedliche Erziehungsstile oder auch weltanschauliche Ansichten geht – Eltern, die anderer Meinung sind als z.B. Vertreter der Gender-Ideologie, könnten in Zukunft schlechtere Karten haben. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sorgen nicht automatisch – wie man meinen könnte – für mehr Kinder- oder gar Familienschutz. Vielmehr deutet alles auf eine neue Dimension eines immer mehr um sich greifenden Kontroll- und Behördenstaates hin. Elternrechte könnten so noch weit mehr eingeschränkt werden, bis dahin, dass Familien durch Kindesentzug bedroht und ganz zerstört werden können.
Sendungstext
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21.11.2018 | www.kla.tv/13379
Am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. Es soll daran erinnert werden, dass Kinder in der Welt Fürsprecher benötigen, die sie vor Gewalt, Chancenungleichheit oder Armut schützen. Das scheint auf den ersten Blick eine gute Sache zu sein, denn wer möchte nicht, dass Kinder wohlbehütet aufwachsen. Nicht nur in Deutschland kann man beobachten, dass eine immer größer werdende Lobby seitens der Politik und sogenannter Kinderschutzverbände Werbung für Kinderrechte macht. Aufgrund dessen entschied sich wohl eine deutliche Mehrheit der Bürger am 28. Oktober 2018 in Hessen für die Aufnahme sogenannter Kin-derrechte in die Landesverfassung. Obwohl die Rechte der Kinder im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Adoptionsrecht, im Straf- und Verfahrensrecht und in den gesetzlichen Regelungen für Eltern von Pflegekin-dern bereits gesichert sind, plant die Bundesregierung für 2019 „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Das Aktionsbündnis „Demo für Alle“ (Zusammenschluss verschiedener Familienorganisationen, politischer Vereine, Initiativen und Familien aus ganz Deutschland) warnt seit längerem, dass mit einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eine Beschneidung von Elternrechten einhergehe. Bestätigt wird dies nun durch die Herausgabe eines 2018 erschienenen aktualisierten Leitfadens der regierungsnahen Amadeu An-tonio Stiftung mit dem Titel: „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“. Durch diesen Leitfaden sollen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen darin geschult werden, rechtspopulistische Einflüsse rechtzeitig zu erkennen und zu kennzeichnen. Beim Lesen wird deutlich, was die Autoren unter rechtspopulistischen Einflüssen verstehen und auf welche Weise „Kinderrechte“ gegen Eltern eingesetzt werden könnten. So sollen Pädagogen besonders auf jene Kinder ihr Augenmerk richten, die ‚gut spuren‘, die als Mädchen Zöpfe und Kleider tragen, Haus- und Hand-arbeiten erledigen oder als Junge morgens schon einen längeren Weg zu Fuß in die Einrichtung zurücklegen. Möchten Eltern beispielsweise nicht, dass sich ihr Junge die Fingernägel lackiert, wäre das bereits ein Hinweis, dass man das Kind hinsichtlich seiner geschlechtlichen Identität in der Familie einschränkt. Laut dem Leitfaden dürfen Eltern bestimmte geschlechtstypische Verhaltensweisen nicht festlegen. Auch deshalb, heißt es, seien Kinderrechte für die „Förderung von Geschlechtergerechtigkeit“ nötig. Zudem sollen Eltern, die die neuen sexualpädagogischen Bildungsprogramme [www.kla.tv/10523, www.kla.tv/7445, www.kla.tv/10606] in Kindergärten und Schule als schamverletzend und indoktrinierend ablehnen, als „rechtspopulistisch“, „rechtsextrem“, „religiös-fundamentalistisch“, „antifeministisch“ oder „homo-, inter- und transfeindlich“ bezeichnet werden. Und das, obwohl diese sexualpädagogischen Ideen bereits mehrfach von Wissenschaftlern widerlegt wurden. [www.kla.tv/11189] Hier entpuppt sich die sogenannte Chancengleichheit als Diktat, weil sie einseitig gegen die Weltanschauung und gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden soll. Diese Beispiele machen klar, dass es also nicht mehr wirklich um „Kinderrechte“ geht, sondern darum, die Gender-Ideologie in der Gesellschaft durchzusetzen. Die Gender-Ideologen haben das feste Ziel, das Ge-schlecht als frei wählbar zu zementieren – entgegen dem von Natur aus gegebenen biologischen Geschlecht. Dies dürfte auch der Grund sein, warum vermeintliche Befürworter von „Kinderechten“, wie z.B. Prof. Dr. Jörg Maywald von der „Deutschen Liga für das Kind“, eigene Maßstäbe der Eltern hinsichtlich ihres Verständnisses von „Kindeswohl“ für problematisch halten. Die Sozialarbeiterin Eva Prausner vom Projekt „ElternStärken“ ist gar der Meinung, dass Kinderrechte bereits an der Stelle verletzt werden, wo Eltern ihrem Kind nicht die Wahlfreiheit lassen, z.B. mit welchem Kind es spielen darf. Hier sieht die Pädagogin bereits Ansätze zur Kindeswohlgefährdung. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das natürliche Erziehungsrecht der Eltern untergraben werden soll. Immer öfter und tiefer greifen Behörden unter Berufung auf das „Kindswohl“ bereits heute schon ins innerfamiliäre Leben ein. [www.kla.tv/12240] Ob es um Sexualkundeunterricht, Geschlechtervielfalt, un-terschiedliche Erziehungsstile oder auch weltanschauliche Ansichten geht – Eltern, die anderer Meinung sind als z.B. Vertreter der Gender-Ideologie, könnten in Zukunft schlechtere Karten haben. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sorgen nicht automatisch – wie man meinen könnte – für mehr Kinder- oder gar Familienschutz. Vielmehr deutet alles auf eine neue Dimension eines immer mehr um sich greifenden Kontroll- und Behördenstaates hin. Elternrechte könnten so noch weit mehr eingeschränkt werden, bis dahin, dass Familien durch Kindesentzug bedroht und ganz zerstört werden können.
von pi./ah.
https://demofueralle.blog/2018/11/01/amadeu-antonio-stiftung-kaempft-gegen-eltern-und-ihr-natuerliches-erziehungsrecht/
http://www.gender-und-rechtsextremismus.de/w/files/pdfs/fachstelle/kita_internet_2018.pdf
https://kinderrechteforum.org/events/internationaler-tag-der-kinderrechte/