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Vor ca. 20 Jahren wurden von
einem privaten (!) Verein (ICN-
IRP), der von mobilfunkfreund-
lichen Personen besetzt ist, Grenz-
werte für die ...[weiterlesen]
Vor ca. 20 Jahren wurden von einem privaten (!) Verein (ICN-IRP), der von mobilfunkfreundlichen Personen besetzt ist, Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk festgelegt.
Die WHO und auch die deutsche Regierung haben diese Werte (10.000.000μW/m²) als Gesetz
übernommen. Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30
Minuten einen (toten!) Erwachsenen um 1°C erwärmt. Er schützt daher nur vor einer Wärmegefahr.
Die Existenz einer Gefahr durch biologische Wirkungen elektromagnetischer Strahlung wird voll-
ständig geleugnet und energisch bestritten! Dr. med. Joachim Mutter schreibt hierzu: „Das wäre so,
wie wenn man die gesundheitliche Wirkung des Rauchens nur an der Erwärmung der Lunge durch den Zigarettenrauch während 30 Minuten Zigarettenrauchens festmacht.“ Würde jemand die Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer statt mit dem Geigerzähler messen und aufgrund dieser thermischen Messung die Radioaktivität als ungefährlich einstufen, würde man ihn für verrückt erklären. Beim Schutz vor Mobilfunkstrahlung wird uns gerade dies als Wissenschaft verkauft! Daher schützt der Grenzwert niemanden – er ist eine arglistige Täuschung der Bevölkerung! Keine Versicherungsgesellschaft ist deshalb bereit, die Mobilfunkkonzerne zu versichern, denn er Einsturz des „Grenzwert-Lügengebäudes“ ist unausweichlich!
„Keine Normungsbehörde
hat Grenzwerte mit dem Ziel
erlassen, um vor langfristigen
gesundheitlichen Auswirkungen,
wie einem möglichen
Krebsrisiko, zu schützen."
WHO zum Thema Elektrosmog-
Verordnung (Oktober 1999)
von
Originalartikel
Quellen/Links: Dr. med. Joachim Mutter: „Ist Mobilfunk unschädlich? – Eine Stellungnahme“ Broschüre: „Die Fälscher“, Verein zum Schutz vor Elektrosmog
Der Einsturz des „Grenzwert-Lügengebäudes“
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05.08.2013 | www.kla.tv/1339
Vor ca. 20 Jahren wurden von einem privaten (!) Verein (ICN-IRP), der von mobilfunkfreundlichen Personen besetzt ist, Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk festgelegt. Die WHO und auch die deutsche Regierung haben diese Werte (10.000.000μW/m²) als Gesetz übernommen. Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen (toten!) Erwachsenen um 1°C erwärmt. Er schützt daher nur vor einer Wärmegefahr. Die Existenz einer Gefahr durch biologische Wirkungen elektromagnetischer Strahlung wird voll- ständig geleugnet und energisch bestritten! Dr. med. Joachim Mutter schreibt hierzu: „Das wäre so, wie wenn man die gesundheitliche Wirkung des Rauchens nur an der Erwärmung der Lunge durch den Zigarettenrauch während 30 Minuten Zigarettenrauchens festmacht.“ Würde jemand die Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer statt mit dem Geigerzähler messen und aufgrund dieser thermischen Messung die Radioaktivität als ungefährlich einstufen, würde man ihn für verrückt erklären. Beim Schutz vor Mobilfunkstrahlung wird uns gerade dies als Wissenschaft verkauft! Daher schützt der Grenzwert niemanden – er ist eine arglistige Täuschung der Bevölkerung! Keine Versicherungsgesellschaft ist deshalb bereit, die Mobilfunkkonzerne zu versichern, denn er Einsturz des „Grenzwert-Lügengebäudes“ ist unausweichlich! „Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, um vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen." WHO zum Thema Elektrosmog- Verordnung (Oktober 1999)
von Originalartikel