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Umstrittener Paragraph 2d im Artikel 6 des neuen Epidemiengesetzes
In gut 6 Wochen wird das Schweizer Stimmvolk über das neue Epidemiengesetz abstimmen. Ein Gesetz, dessen Abstimmungskampf laut der Tagesschau ...[weiterlesen]
In gut 6 Wochen wird das Schweizer Stimmvolk über das neue Epidemiengesetz abstimmen. Ein Gesetz, dessen Abstimmungskampf laut der Tagesschau des öffentlichen Schweizer Fernsehsenders SRF fast schon mit religiösem Eifer ausgefochten wird. Der grösste Streitpunkt stellt Paragraph 2d in Artikel 6 des neuen Epidemiengesetz dar: „Der Bundesrat kann (…) folgende Massnahmen als obligatorisch anordnen: Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben.“ Dieser Paragraph legt also, wenn auch in der Möglichkeitsform, klar und deutlich die Grundlage zum Impfzwang. Dieses Wort hören die Befürworter des neuen Epidemiengesetzes gar nicht gerne. Man spricht – wie auch vorgestern Donnerstag dem 8. August 2013 an der Lancierung der Ja-Kampagne – viel lieber von einem Impf-Obligatorium. Frau Babette Sigg Frank, die Präsidentin des Konsumentenforums, präzisiert – wir zitieren: „Die Kantone haben nach wie vor die Gelegenheit, ein Impf-Obligatorium auszusprechen, aber es wird keine Sanktionen geben, d.h. wenn sich jemand wirklich nicht impfen lassen will, dann muss er das auch nicht.“ Ein Impf-Obligatorium, das also gar nicht so obligatorisch ist? Oder vielleicht eher ein Obligatorium, das seine Gegner diskriminiert, indem es sie gesellschaftlich oder beruflich ausschliesst, was z.B. in der Pflege- und Gesundheitsbranche der Fall sein könnte? Die ganze Argumentiererei der Befürworter dieses neuen Gesetzes klingt in etwa so glaubhaft wie die Aussage des Präsidenten der Schweizer Ärzteverbindung FMH, Jürg Schlup: Zitat: „Für die Pharmabranche sind Impfungen ein wenig interessantes Geschäftsfeld.“
Helfen Sie mit, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, eine derart unglaubwürdige Zwangs-Poltik zu verhindern, und legen Sie am 22. September ein entschiedenes „NEIN“ in die Urne.
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10.08.2013 | www.kla.tv/1359
In gut 6 Wochen wird das Schweizer Stimmvolk über das neue Epidemiengesetz abstimmen. Ein Gesetz, dessen Abstimmungskampf laut der Tagesschau des öffentlichen Schweizer Fernsehsenders SRF fast schon mit religiösem Eifer ausgefochten wird. Der grösste Streitpunkt stellt Paragraph 2d in Artikel 6 des neuen Epidemiengesetz dar: „Der Bundesrat kann (…) folgende Massnahmen als obligatorisch anordnen: Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben.“ Dieser Paragraph legt also, wenn auch in der Möglichkeitsform, klar und deutlich die Grundlage zum Impfzwang. Dieses Wort hören die Befürworter des neuen Epidemiengesetzes gar nicht gerne. Man spricht – wie auch vorgestern Donnerstag dem 8. August 2013 an der Lancierung der Ja-Kampagne – viel lieber von einem Impf-Obligatorium. Frau Babette Sigg Frank, die Präsidentin des Konsumentenforums, präzisiert – wir zitieren: „Die Kantone haben nach wie vor die Gelegenheit, ein Impf-Obligatorium auszusprechen, aber es wird keine Sanktionen geben, d.h. wenn sich jemand wirklich nicht impfen lassen will, dann muss er das auch nicht.“ Ein Impf-Obligatorium, das also gar nicht so obligatorisch ist? Oder vielleicht eher ein Obligatorium, das seine Gegner diskriminiert, indem es sie gesellschaftlich oder beruflich ausschliesst, was z.B. in der Pflege- und Gesundheitsbranche der Fall sein könnte? Die ganze Argumentiererei der Befürworter dieses neuen Gesetzes klingt in etwa so glaubhaft wie die Aussage des Präsidenten der Schweizer Ärzteverbindung FMH, Jürg Schlup: Zitat: „Für die Pharmabranche sind Impfungen ein wenig interessantes Geschäftsfeld.“ Helfen Sie mit, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, eine derart unglaubwürdige Zwangs-Poltik zu verhindern, und legen Sie am 22. September ein entschiedenes „NEIN“ in die Urne.
von jb
http://www.nein-zum-impfzwang.ch/