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Montag, 04. März 2019

Das „Giftpilzprinzip“ – was legt Mobilfunkgrenzwerte fest?

Von einem giftigen Pilz getroffen zu werden, hat wohl noch keinen umgebracht. Den Pilz deshalb grundsätzlich als ungefährlich zu bezeichnen wäre aber eine drastische Verkürzung der Realität, denn sein Verzehr, hat schon so manchem mindestens starke Übelkeit bereitet. Werfen Sie einen Blick auf die Festlegung von Mobilfunkgrenzwerten und Sie werden feststellen, dass dieses Beispiel nicht weit von der harten Realität entfernt ist … [weiterlesen]



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Das „Giftpilzprinzip“ – was legt Mobilfunkgrenzwerte fest?

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04.03.2019 | www.kla.tv/13955

PILZ COMIC – der Fliegenpilz Beim Schulausflug fragt der Schüler den Physiklehrer: „Ist dieser Fliegenpilz gefährlich?“. „Ist es gefährlich, wenn ich dir aus einem Meter Entfernung einen Stein an den Kopf werfe?“ „Aua … Ja“ „Ist es auch gefährlich, wenn ich das Gleiche mit dem Fliegenpilz tue?“ „Hm nein … Nein!“ Der Schüler ist beruhigt, denn nach den Gesetzen der Physik ist der Fliegenpilz ungefährlich! Der Physiklehrer kann sich nicht erklären, warum der Schüler nach dem Verzehr des Fliegenpilzes krank wird. „Was? Unmöglich …“ Das Fundament des Grenzwertes beruht auf der Annahme, dass es nur auf Wärme basierenden Wirkungen, das heißt nur bei physikalischen Vorgängen, Wirkungen durch Mobilfunkstrahlungen gibt. Der Grenzwert bezieht sich auf einen leblosen Körper und berücksichtigt die biologischen Wirkungen in unserem lebenden Körper in keinster Weise. Jegliche Wirkungen die nicht auf Wärme basieren, werden vehement bestritten, da ansonsten den gesetzlichen Grenzwerten jede wissenschaftliche Grundlage entzogen wäre. Hier nun eine Definition des Grenzwertes: „Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen (!) Körper um 1°C erwärmt. Langzeitwirkungen über 30 Minuten bleiben unberücksichtigt! Der Grenzwert schützt somit tote Materie vor einer Erwärmung für einen Zeitraum von 30 Minuten. Wir sind ein lebendiger Organismus. Wir werden meist 24 Stunden täglich vom Mutterleib an dauerbestrahlt. In unserem Körper laufen unzählige komplizierte biologische Prozesse ab! Selbst das ICNIRP-Gremium muss in seinen Richtlinien einräumen, dass der Grenzwert nur vor kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen durch erhöhte Gewebetemperaturen schützt. Alle Fachleute sind sich jedoch einig, dass zum Beispiel von W-LAN keine Wärmegefahr ausgeht … Die Grenzwerte schützen vor etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt und sind somit eine arglistige Täuschung der Bevölkerung. Bei der Grenzwertfestlegung wurden die nicht-thermischen biologischen Effekte nicht berücksichtigt. Wirkungen z.B. auf Nerven oder Hormone wurden völlig ausgeblendet. Würde jemand die Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer, statt mit dem Geigerzähler messen und aufgrund dieser thermischen Messung die Radioaktivität als ungefährlich einstufen, würde man ihn für verrückt erklären. Beim Schutz vor Mobilfunkstrahlung würde uns jedoch gerade dies als Wissenschaft verkauft. Sehr geehrte Zuschauer, wir haben gezeigt, dass die gültigen Grenzwerte unverantwortlich sind. Dies bestätigt auch die Wissenschaftsdirektion des europäischen Parlaments STOA: „Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet. An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 µW / m² nicht überschritten werden.“ Haben sich unsere Wissenschaftler und Experten bei der Grenzwertfestlegung in Deutschland um fünf Zehnerpotenzen geirrt? Dann steht uns ein Mobilfunk-GAU bevor! Auszug aus dem Dokumentarfilm „Mobilfunk die verschwiegene Gefahr“ (www.kla.tv/1019)

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Quellen/Links: https://www.kla.tv/1019

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