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RFID-Implantate sind nichts weiter als „winzige Datenspeicher“, die das Leben einfacher machen – verspricht uns die Werbung. Welch gravierende Missbrauchsmöglichkeiten denkbar sind, zeigt ein Patentantrag beim Deutschen Patentamt in München…[weiterlesen]
RFID-Implantate sind nichts weiter als „winzige Datenspeicher“, die das Leben einfacher machen – dies verspricht uns zumindest die Werbung. Dass damit aber noch ganz andere Dinge machbar sind, zeigt ein Zeitungsartikel, der bereits am 8.5.2009 (!) in der „Augsburger Allgemeinen“ erschien: „Ein saudi-arabischer Erfinder hat beim Deutschen Patentamt in München ein Patent zur Überwachung und sogar Tötung von Menschen per implantiertem Chip beantragt. Dem Patentantrag zufolge soll der Chip chirurgisch oder per Injektion in den Körper gebracht werden.“ Neben einem Modell A, das nur zur Überwachung dienen soll, gäbe es auch ein Modell B, das über eine sogenannte „Strafkammer“ verfüge. Diese Kammer des Chips könne mit einem giftigen Mittel, wie z.B. Blausäure, gefüllt werden, das schließlich durch Fernsteuerung über Satelliten freigesetzt werden kann, sobald die technischen Möglichkeiten dafür entwickelt wurden.
Dies sei laut dem Antragsteller nötig, wenn eine Person eliminiert werden müsse, z.B. weil sie eine Gefahr für die Staatssicherheit darstelle. Laut der „Augsburger Allgemeinen“ hat das Patentamt den Antrag auf Zulassung des Tötungs-Chips damals abgelehnt. Doch wird dadurch eine eventuelle illegale Nutzung eines solchen Chips wirklich verhindert?
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01.04.2019 | www.kla.tv/14097
RFID-Implantate sind nichts weiter als „winzige Datenspeicher“, die das Leben einfacher machen – dies verspricht uns zumindest die Werbung. Dass damit aber noch ganz andere Dinge machbar sind, zeigt ein Zeitungsartikel, der bereits am 8.5.2009 (!) in der „Augsburger Allgemeinen“ erschien: „Ein saudi-arabischer Erfinder hat beim Deutschen Patentamt in München ein Patent zur Überwachung und sogar Tötung von Menschen per implantiertem Chip beantragt. Dem Patentantrag zufolge soll der Chip chirurgisch oder per Injektion in den Körper gebracht werden.“ Neben einem Modell A, das nur zur Überwachung dienen soll, gäbe es auch ein Modell B, das über eine sogenannte „Strafkammer“ verfüge. Diese Kammer des Chips könne mit einem giftigen Mittel, wie z.B. Blausäure, gefüllt werden, das schließlich durch Fernsteuerung über Satelliten freigesetzt werden kann, sobald die technischen Möglichkeiten dafür entwickelt wurden. Dies sei laut dem Antragsteller nötig, wenn eine Person eliminiert werden müsse, z.B. weil sie eine Gefahr für die Staatssicherheit darstelle. Laut der „Augsburger Allgemeinen“ hat das Patentamt den Antrag auf Zulassung des Tötungs-Chips damals abgelehnt. Doch wird dadurch eine eventuelle illegale Nutzung eines solchen Chips wirklich verhindert?
von Jc./mol.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rfid-chip-fuer-jeden-a2277060.html#_edn7