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Montag, 29. Juli 2019

Sexuelle Selbstbestimmung – aber nicht für alle!

Der deutsche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, jegliche psychotherapeutische Behandlungsansätze zur Veränderung der sexuellen Orientierung homosexueller Menschen zu verbieten. Das steht im krassen Widerspruch zum allerorts propagierten sexuellen Selbstbestimmungsrecht! [weiterlesen]

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Sexuelle Selbstbestimmung – aber nicht für alle!

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29.07.2019 | www.kla.tv/14636

Der deutsche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der homosexuellen Menschen jegliche psychotherapeutischen Behandlungsansätze zur Veränderung ihrer sexuellen Orientierung verbieten soll. Nicht wenige gleichgeschlechtlich orientierte Menschen leiden und hoffen mit medizinischen oder psychotherapeutischen Angeboten, sogenannten Konversionstherapien, das meint Umorientierungstherapien, Hilfe zu finden. Obwohl solche Angebote in Deutschland absolut freiwillig sind, soll zukünftig nicht nur der Zugang zu solchen Therapien verboten werden, geplant ist auch, Ärzte oder Therapeuten, die entsprechende Hilfeleistungen anbieten, zu kriminalisieren. Herr Spahn, selbst bekennender Homosexueller, droht: „Mir ist die Ordnungswidrigkeit eine Nummer zu klein. […] Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist.“ Anders verhält es sich im Fall einer Geschlechtsumwandlung. Die Initiative PatriotPetition.org gibt auf ihrer Internetplattform Folgendes zu bedenken: „Besonders widersprüchlich: Geschlechtsumwandlungen, also quasi medizinische Konversionstherapien hin zur Homosexualität, die darüber hinaus noch mit medikamentösen und operativen Eingriffen verbunden sind, sind nicht nur erlaubt, sondern werden auch noch von den Krankenkassen – sprich von der Allgemeinheit – bezahlt.“ Begründet wird dies immer wieder mit dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht und dem Recht auf sexuelle sowie geschlechtliche Identität, welche weltweit durch Organisationen wie die IPPF, der International Planned Parenthood Federation, über den Mainstream beworben werden. In der Erklärung der IPPF zu den sexuellen Rechten heißt es unter anderem: „Unser Ziel ist eine Welt, in der Frauen, Männer und junge Menschen ohne Ausnahme frei über ihren eigenen Körper und somit über ihr eigenes Leben bestimmen können.“ Hier wird der markante Widerspruch besonders deutlich: Denjenigen Menschen, die unter ihrer Homosexualität leiden und eine Therapie wünschen, soll dagegen durch das von Herrn Spahn geplante Gesetz zukünftig die Möglichkeit auf Hilfe verweigert und somit die Selbstbestimmung aberkannt werden. Es entsteht der Eindruck, dass alles, was von heterosexueller Veranlagung wegführt, gefördert wird, während alles, was sich dahin entwickelt, bekämpft werden soll. Die Internetplattform PatriotPetition.org stellt fest: „Insofern richtet sich das geplante Gesetz direkt gegen die Rechte von Homosexuellen, beraubt diese ihrer Freiheit, sich in Therapie begeben zu dürfen und behandelt sie wie unmündige Kinder, denen keine freie Entscheidung zugestanden wird.“ Hier bleibt Herr Spahn der Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig, wer oder was ihn zu dieser Entwicklung antreibt.

von a.h.

Quellen/Links: https://taz.de/Jens-Spahn-ueber-Homo-Heilung/!5573547/
https://www.profamilia.de//fileadmin/publikationen/profamilia/IPPF_Deklaration_Sexuelle_Rechte-dt2.pdf
http://www.sexologie.org/sexualrechte.htm
http://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

Sexuelle Selbstbestimmung – aber nicht für alle!

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