Im ,,Schweizerzeit”-Jubiläumsbrief vom 1. März 2019 nehmen der Redaktor Hans Fehr und der Verlagsleiter Dr. Ulrich Schlüer das geplante Rahmenabkommen * Schweiz/EU aufs Korn. Mit dem Rahmenabkommen soll die Schweiz das EU-Recht automatisch übernehmen und sich unter EU-Gerichtsbarkeit stellen. Das Abkommen enthalte laut Hans Fehr und Dr. Ulrich Schlüer verschachtelte und komplizierte Sätze voller unklarer und vieldeutiger Formulierungen. Dies mit dem Ziel, den wahren Vertragsinhalt zu tarnen. Die Vertragsauslegung werde damit allein den juristischen Funktionären vorbehalten. Weiter weisen Dr. Schlüer und Fehr darauf hin, dass der Begriff „Unionsbürgerschaft“ im Rahmenvertrag nicht vorkomme. Die Unionsbürgerschaft besitzen alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten. Ziel der EU sei es aber, die bisherige Arbeitnehmerfreizügigkeit** in eine umfassende „Unionsbürgerschaft“ auszuweiten. Für die Schweiz hätte dies verheerende Konsequenzen: Damit würde der Zugang zu Schweizer Sozialwerken für potenziell 500 Millionen EU-Bürger erleichtert. Zum Beispiel erhielten EU-Bürger, die schon nach kurzer Zeit ihre Arbeitsstelle in der Schweiz verloren haben, Arbeitslosenunterstützung von der Schweiz. Auch würde die Ausweisung von schwerkriminellen EU-Bürgern erschwert werden. EU-Bürger erhielten außerdem Kommunalwahlrecht am Schweizer Wohnort. Da stellt sich die Frage, ob die Schweiz auf diesem Weg an die Wand gefahren werden soll?
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Das Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz könnte man auch „Abrahmen“ sprich „Absahnen“ nennen. Denn die Vertragsauslegung würde durch die komplizierten Sätze allein den juristischen Funktionären vorbehalten. Das würde zum Beispiel nicht gerade vorteilhafte Konsequenzen für das Schweizer Sozialsystem haben; sehen Sie dazu diese Sendung. [continue reading]