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Klartext zum Rahmenabkommen (Referat von Werner Gartenmann, AUNS)
Am 20. Oktober 2019 finden in der Schweiz die eidgenössischen Wahlen statt. Die Mehrheitsverhältnisse im Schweizer Parlament entscheiden über die politische Agenda in den nächsten vier Amtsjahren. Dass auch das Rahmenabkommen mit der EU zu den wichtigen Themen gehört, darüber berichtet Werner Gartenmann, Geschäftsführer der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS).
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Am 20. Oktober 2019 finden in der Schweiz Parlamentswahlen statt. Die Mehrheitsverhältnisse im Schweizer Parlament entscheiden darüber, wie die politische Agenda in den nächsten vier Amtsjahren aussehen wird. Stichworte dazu sind etwa: EU-, 5G-, Klima-, Migrations- und Asyl-Politik. Interessant ist, dass über gewisse heikle Themen, wie das Rahmenabkommen mit der EU, vor den Wahlen kaum eine offene Debatte stattfindet. Aus diesem Grund widmet Kla.TV die heutige Sendung diesem für die Zukunft der Schweiz wichtigen Thema. Als Einstieg sei hier kurz der Werdegang des Rahmenabkommens erwähnt: Im Mai 2014 begannen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen. Seit Ende 2018 liegt nun als Ergebnis ein Vertragsentwurf vor. Mit dem Rahmenabkommen will die EU das derzeitige Vertragsgeflecht, bestehend aus 20 zentralen bilateralen Abkommen sowie über 100 weiteren Abkommen, unter ein gemeinsames Dach bringen. Kritiker des Rahmenabkommens sind der Meinung, dass die Schweiz wohl an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe mit der EU interessiert sei, doch dabei die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes nicht gefährdet werden dürfen.
Dass mit dem neu ausgehandelten Rahmenabkommen die schweizerische Unabhängigkeit und die direkte Demokratie ernsthaft in Gefahr sind, legte am 12. September 2019 Werner Gartenmann, der Geschäftsführer der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, kurz AUNS, an einem Informationsabend dar. Hören Sie nun in einem rund 50-minütigen Mitschnitt diese wichtige Gegenstimme als Beitrag von Kla.TV zu den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019:
Zu meiner Person: Also ich komme aus Interlaken, das ist im Kanton Bern. Das liegt noch in der Schweiz, ziemlich zentral. Mein Name ist Werner Gartenmann. Die, die den Namen sich nicht merken können: Gartenzwerg. Ich bin seit etlichen Jahren bei der AUNS. Seit etlichen Jahren darf ich die AUNS als Geschäftsführer begleiten. Ich mache das mit Überzeugung für das Land und für unsere Kinder.
Also, meine Damen und Herren, wir möchten Ihnen heute das sogenannte Rahmenabkommen etwas näherbringen. Im Frühjahr hat Ueli Schlüer und ich, haben gesagt, wir müssen unsere Abonnementen und unsere Mitglieder etwas zu diesem Thema hinführen, Details vermitteln, um was geht es eigentlich? Weil vielleicht, Sie wissen es auch so gut wie ich, die Medien sind sehr einseitig in diesem Thema. Und wir möchten Ihnen diese Problematik näherbringen, damit Sie sich dann in Leserbriefen, an Veranstaltungen, oder eben wie man so schön sagt heute, in den Social Media, in diesen neuen Medien, Facebook, Twitter, engagieren können. Anhand von ein paar Bilder, Visualisierungen, wie man so schön sagt, möchte ich Ihnen nun ein paar Details aus diesem Rahmenabkommen näherbringen.
Wir sprechen vom EU-Rahmenabkommen, oder wie es aus Bundes-Bern tönt, von einem Institutionellem Abkommen, abgekürzt InstA. Also dieser Begriff InstA stammt nicht von uns, sondern der kommt aus dem Bundeshaus.
Institutionelles Abkommen, das tönt wichtig. Es geht um Institutionen. Und Sie werden hoffentlich, ich hoffe, dass ich Ihnen das näherbringen kann, sehen, dass es um Institutionen geht wie um die Demokratie, es geht um Gerichtsbarkeit, es geht um die Gesetzgebung. Es geht also um etwas Wichtiges. Es ist nicht einfach ein Abkommen, sondern eben, es geht um Institutionen.
Am 20. Oktober haben wir eidgenössische Wahlen. Niemand ausser wir zwei, Ueli Schlüer und ich, die SVP, die AUNS, spricht niemand über die EU-Politik. Es spricht niemand über dieses institutionelle Rahmenabkommen. Es wird geschwiegen. Man behandelt dieses institutionelle Abkommen wie ein trojanisches Pferd. Man will nicht darüber sprechen, es ist etwas Schönes, etwas Verdecktes, aber über den Inhalt ja nicht sprechen vor den Wahlen. Ist Ihnen das aufgefallen? Niemand spricht über das. Sie sprechen von Greta, wie sie über den Atlantik segelt, bei den Amerikanern ist das Wurst, bei uns ist es wichtig. Sie sprechen über den Klimawandel, aber über diese wichtige Frage diskutiert die, sagen wir einmal Bundes-Bern und der grösste Teil der Medien nicht, es wird geschwiegen. Psssst!
Aber wir wissen alle, und diese Wette muss ich nicht eingehen, weil ich würde sie gewinnen, nach dem 20. Oktober geht der Teufel wieder los. In Klammern, auch der UNO-Migrationspakt ist so ein Thema, spricht auch niemand darüber im Moment. Aber ich sage Ihnen, nach dem 20. Oktober geht es los.
Um was geht es eigentlich bei diesem InstA? Sie wissen, wir haben einen EU-Binnenmarkt. Und in der Volkswirtschaftslehre ist ein Binnenmarkt ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet. In diesem haben wir den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, von Kapital und von Arbeitnehmern. Und damit das Ganze funktioniert, muss man eine möglichst harmonisierte Rechtsordnung, eine möglichst harmonisierte Regulierung haben. Ist an sich logisch. Das hat die Schweiz auch gemacht im 19. Jahrhundert, man hat den Kantonen auch gesagt, hört jetzt auf mit Kantonsgrenzen, es kann nicht mehr jeder Kanton seine eigene Währung haben, und, und. Ist an sich logisch. Um diesen EU-Binnenmarkt geht es.
Entweder ist man Mitglied der EU, dann ist man automatisch Mitglied von diesem Binnenmarkt. Oder man ist im EWR, im europäischen Wirtschaftsraum. Sie erinnern sich, 1992, haben Volk und Stände «Nein» gesagt zur Mitgliedschaft der Schweiz in diesem EWR. Also wenn man im EWR ist, ist man auch Mitglied des europäischen Binnenmarktes. Oder man regelt den Zutritt über bilaterale Abkommen.
Es ist ganz wichtig zu wissen, es geht um den europäischen Binnenmarkt, zweitens, die Schweiz ist NICHT Mitglied dieses Binnenmarktes, aber sie will den Zutritt als Exportland, ist an sich auch logisch. Und hat diesen Zutritt mit dem Freihandelsabkommen von 1972 grundsätzlich geregelt. Und hat dann mit diversen bilateralen Abkommen diesen Marktzutritt noch ausgebaut. Wir kommen dann noch darauf zurück.
Also es geht eigentlich um den Zutritt zu diesem europäischen Wirtschaftsmarkt, und da müssen wir ehrlich sein, das ist ein grosser Binnenmarkt. Das sind über 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Forderung der EU: Herr Barroso, das war der Vorgänger von Herr Junker, Herr Junker ist noch bis Ende Oktober im Amt, EU-Kommissionspräsident, hat im Dezember 2012 einen Brief geschrieben an den Bundesrat. So gehe es nicht weiter, die Schweiz könne nicht immer sektorielle bilaterale Abkommen machen, sondern alle bilateralen Abkommen, die den Binnenmarkt betreffen müssen in einen Rahmen hineingepresst werden. Um was es dann geht, sage ich Ihnen dann später. Also 2012 kommt der Brief, dann hat man gegenseitig Verhandlungsmandate verabschiedet, der Bundesrat, die EU-Kommission. Und dann sind unsere Diplomaten losgegangen und am 7.12. des letzten Jahres hat der Bundesrat das Verhandlungsergebnis dieser Verhandlungen präsentiert. Also man hat dieses Rahmenabkommen präsentiert. Und ich muss Ihnen jetzt schon sagen, unsere Befürchtungen sind weit übertroffen worden.
Der Bundesrat ist unsicher geworden, weil er gemerkt hat, es gibt Opposition im Lande. Das ist nicht zuletzt auch Christoph Blocher zu verdanken, der in weiser Voraussicht vor etlichen Jahren das Komitee «EU No» gegründet hatte. Das ist ein Abstimmungskomitee gegen diesen Rahmenvertrag, also gegen dieses Rahmenabkommen. Die AUNS ist dort Mitglied, Schweizerzeit ist Mitglied und viele andere sind dort Mitglied.
Der Bundesrat ist verunsichert, ja… wir müssen aufpassen. Hat dann eine Konsultation lanciert, hat wichtige Verbände angefragt, wie sie dazu stehen. Wir wurden nicht gefragt, wir sind für den Bundesrat nicht so wichtig. Aber Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Parteien … und diese Konsultation wurde dann im Juli dieses Jahres abgeschlossen, es wurde bekannt. Und der Bundesrat hat jetzt einmal einen Brief geschrieben nach Brüssel. Hat gesagt, ja wir sollten noch ein paar Fragen klären. Es geht da vor allem um den Lohnschutz und die Unionsbürger-Richtlinie. Wir kommen noch darauf zurück. Und ein paar Klärungen bei der Subventsionspolitik.
Die EU-Kommission hat zurückgeschrieben und hat gesagt: Ja, liebe Schweizer, ihr habt gut ein Wochenende Zeit … Wir sind bereit zu verhandeln, aber ihr habt eine Woche Zeit … knapp ein Wochenende Zeit, dann müsst ihr JA sagen, weil, am 18.Juni haben wir, die EU-Kommission Sitzung und da beschliessen wir was passiert, wenn ihr nicht jetzt ratifiziert! … – also unter Druck gesetzt worden. Wir kommen noch darauf zurück.
Also zusammengefasst gesagt: Barroso, der ehemalige Kommissionspräsident hat gesagt: Liebe Schweizer, der bilaterale Weg ist zu Ende, wenn ihr euch nicht vollständig unseren Regeln unterwerft. Das ist die Drohung.
Und meine Damen und Herren, das ist schriftlich vorhanden. Das ist nicht irgendwie, weil ich jetzt hier in Chur bin und als Berner etwas spinne. Sondern, das liegt schriftlich vor. Das ist die Ausgangslage.
Zur Einstimmung möchten wir Ihnen etwas die Befindlichkeit der EU-Kommission mitteilen. Sie müssen es nicht lesen können. Ich sage es Ihnen. Dieser Herr ist noch im Amt bis Ende Oktober.
Frau «Von der Leyen» hat heute die neue Kommission vorgestellt und dieser Mann ist nicht mehr dabei. Es ist ein Österreicher, er heisst Hahn. Er ist Kommissionsmitglied und ist zuständig für die Nachbarschaftsbeziehungen und Partnerschaftsbeziehungen. Und er hat Herrn Junker im Juni einen Brief geschrieben, weil er konnte nicht an die EU-Kommissionssitzung gehen, die ich erwähnt habe.
Und er hat geschrieben: Die Schweiz. Wir müssen die Schweiz aus zwei Gründen an die Kandare nehmen, weil, die unzureichende Übernahme und die selektive Anwendung unserer sich entwickelnden Besitzstandes durch die Schweizer Behörden. Besitzstand ist das EU-Recht.
Also, Hahn sagt, die Schweiz übernimmt das EU-Recht ungenügend, unzureichend. Und jetzt kommt es faustdick. Er sagt, … er wirft der Schweiz vor, einseitige Wettbewerbsbedingungen – also der Schweiz – und regelrechte Diskriminierung unserer Unternehmen. Das wirft er der Schweiz vor.
Also, die Schweiz diskriminiert EU-Unternehmen und führt einseitige Wettbewerbsbedingungen durch.
Meine Damen und Herren, wir wissen heute nicht welches EU-Unternehmen diskriminiert wird. Vielleicht der Waschmaschinen-Lieferant aus dem süddeutschen Raum, der heute seine Arbeit in der Schweiz acht Tage vorher anmelden muss. Das ist wahrscheinlich die Diskriminierung. Aber sonst wissen wir von keiner Diskriminierung.
Also das ist der Frust der EU-Kommission. Ist ein Brief - … ist vorhanden.
Weiter schreibt dieser Österreicher, dieser Herr Hahn: Wir können weitere Verzögerungen und eine Verbesserung der internen Marktregeln nicht einfach hinnehmen, besonders nicht während einer voraussichtlich entscheidenden Phase des Brexits. Das war im Juni.
Das ist der Beweis, dass die Schweiz das Faustpfand ist im Austrittsprozedere der Engländer, oder von Grossbritannien. Das heisst auf Deutsch: Wir, die EU-Kommission, dürfen den störrischen Schweizern nicht weiter entgegenkommen, weil sonst das ein fatales Signal wäre zugunsten von Grossbritannien und ihrem Austrittsbegehren. Also Sie sehen, wir sind wichtig. Weil Grossbritannien ist immerhin etwas grösser als wir. Aber wir spielen offenbar ein Faustpfand hier.
Wir kommen zum Abkommen. Sie kennen das aus der Verfassung, es gibt Präambeln, das sind feierliche Erklärungen, haben nicht direkt rechtlichen Zwang, aber sie zeigen doch die Absicht. Das tönt gut, darum dieses verführerische Mündchen dort. Da steht es: «Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt.» Das tönt eigentlich gut, gegen das sind wir nicht. Wir sind ja nicht grundsätzlich gegen bilaterale Abkommen oder gegen den Zugang zum Binnenmarkt. Also die Erleichterung der Beziehung, wer will das nicht? Hat man auch gerne Privat in der Beziehung, es muss ja nicht immer schwer sein, oder.
Weiter in der Präambel, jetzt die Absicht des Vertrages: «Im Bewusstsein», das sind so Floskeln, diplomatische Floskeln, «IM BEWUSSTSEIN der Notwendigkeit eines institutionellen Rahmens, der in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt, für Homogenität sorgt und alle einschlägigen bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen abdeckt;»
Homogenität – es geht darum, dass die EU von der Schweiz verlangt, das EU-Recht 1:1, haargenau zu übernehmen. Keine Abweichung, einfach genau übernehmen, und zwar in allen bilateralen Abkommen, die jetzt schon existieren, die den Zugang zum Binnenmarkt regeln, und alle künftigen bilateralen Abkommen. Das ist die Absicht.
Geltungsbereich: Der Bundesrat hat frohlockt, weil am Anfang wollte die EU einfach alle Abkommen unter dieses Rahmenabkommen stellen. Und der Bundesrat sieht das als Verhandlungserfolg an und sagt, nur fünf bestehende Abkommen fallen unter das Rahmenabkommen. Es ist die Personenfreizügigkeit, nicht so ein wichtiges Abkommen oder, die Personenfreizügigkeit, der Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und die Landwirtschaft. Diese fünf bestehenden Abkommen fallen unter das Rahmenabkommen. Zukünftiger Marktzugangsabkommen, Sie wissen, Frau Bundesrätin Leuthard hat das noch eingeläutet, ein Energieabkommen und dann geistert noch ein Dienstleistungsabkommen herum. Und dieses Abkommen hat nur 22 Artikel, hat aber noch ziemlich viele gemeinsame Erklärungen im Anhang. Und eine Erklärung im Anhang sagt: Das Freihandelsabkommen von 1972, das ist ein wichtiges Abkommen für die Schweiz, weil es grundsätzlich den Freihandel zwischen diesem EU-Binnenmarkt und der Schweiz grundsätzlich regelt, muss rasch modernisiert werden. Wir werden dann noch sehen, was sie unter modernisieren verstehen. Das ist die Absicht, steht im Artikel 2, und in der Präambel. Im Detail, Sie müssen nicht alles lesen können, wir wollen ihnen nur zeigen, dass wir keine Phantasien, keine irgendwelche phantastische Modelle erzählen, sondern dass alles vorhanden ist. Im Artikel 1 steht: In diesem Rahmenabkommen wird geregelt die Übernahme von Rechtsakten der EU, die einheitliche Auslegung und Anwendung der Abkommen der entsprechenden, und der Rechtsakte, die Überwachung der Anwendung und die Beilegung von Streitigkeiten. Die Überwachung: Ich kann ihnen jetzt schon sagen, es geht immer nur und hauptsächlich nur um EU-Recht. Sie haben vorhin den EU-Binnenmarkt gesehen. Die EU regelt diesen Binnenmarkt, es geht immer um EU-Recht. Die Schweiz schafft kein Binnenmarkt-Recht für die EU. Es geht immer um EU-Recht, es ist ganz wichtig, dass Sie sich das merken.
Also, wir fassen zusammen: Auf den ersten Blick; Es geht um Übernahme von EU-Recht, Überwachung der Anwendung und Streitbeilegung. Um diese drei Punkte geht es auf den ersten Blick. Da kann man noch sagen, ja darüber kann man sprechen, wenn man in einem bilateralen Verhältnis steht.
Erster Punkt: (Ich halte mich etwas an diesen Prospekt, mit meinen Argumenten, den sie kostenlos mitnehmen können.
Argument 1: die dynamische Rechtsübernahme. Man spricht nicht mehr von automatischer Rechtsübernahme, man spricht jetzt von dynamischer Rechtsübernahme. Ich sage Ihnen dann, was das Dynamische ist. Noch einmal: Hauptsächlich geht es um EU-Recht, welches den EU-Binnenmarkt reguliert. Es geht um das Binnenmarkt-Recht.
Die EU sagt, wir hätten ein Mitspracherecht bei neuem Recht. Wir könnten da unsere Spezialisten schicken nach Brüssel, die können mitreden, wenn wir neues EU-Recht machen. Aber Mitbestimmen NEIN! Weil wir ja nicht Mitglied der EU sind, auch nicht Mitglied im EWR sind. Aber, das zeigen wir Ihnen dann, dass das stimmt. EU-Recht muss übernommen werden. Muss übernommen werden! Sonst gibt es Ausgleichsmassnahmen, man spricht nicht von Bussen oder von Strafen, sondern man sagt, ja wenn die Schweiz irgendwie ein neues Recht nicht übernimmt, dann machen wir eine Ausgleichsmassnahme, und sagen der Schweiz, ja wenn ihr uns das nicht zugesteht dann zwacken wir irgendwo etwas ab, damit ihr auch etwas leidet. Es geht also um Ausgleichsmassnahmen.
Aber diese Ausgleichsmassnahmen können bis zu unbefristeten Sistierung von einzelnen Abkommen gehen. Ich frage Sie, ob das eine Ausgleichsmassnahme ist, wenn man einfach ein Abkommen killt. Und es geht um die totale Guillotine. Auf die kommen wir noch.
Die dynamische Rechtsübernahme: Die EU orientiert die Schweiz, es gibt neues EU-Recht. Die Schweiz nimmt das zur Kenntnis. Man nimmt das in die gemischten Ausschüsse, Sie wissen, zwischen der Schweiz und der EU gibt es gemischte Ausschüsse, wo Fachexperten zum Beispiel beim Landverkehr, beim Personenverkehr regelmässig zusammen kommen wenn es Probleme gibt und so spricht man miteinander. Das funktioniert relativ gut heute.
Also man hat die Schweiz orientiert, es gibt ein neues EU-Recht und die EU verlangt, dass wenn es neues EU-Recht gibt, orientieren wir euch zwar, aber das neue EU-Recht muss sofort umgesetzt werden. Steht so in diesem Institutionellen Abkommen. Muss sofort umgesetzt werden.
Die EU ist an sich etwas gnädig, sie sagt, wenn die Schweiz ein Problem hat mit einem neuen EU-Recht, soll sie der EU sagen: Ja wir haben ein Problem. Und soll das begründen warum wir ein Problem haben. Und die EU gibt uns maximum zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Das sollte so reichen um noch ein Referendum rasch durchzuführen. Also die EU, in Anführungszeichen, ist gnädig. Sie sagt, eigentlich solltet ihr das EU-Recht sofort übernehmen, aber ihr könnt uns sagen warum ihr nicht einverstanden seid und könnt noch ein Referendum durchführen.
Jetzt kommt es: Die Guillotine-Klausel, Sie kennen diesen Begriff aus dem bilateralen Paket eins. Das ist für mich als normaler, einfacher steuerzahlender Schweizer Bürger wirklich unverständlich, dass eine Regierung eines souveränen Landes bereit ist, einer Gegenpartei eine Guillotine-Klausel zuzugestehen. Weil beim bilateralen Paket eins, das sieben Abkommen beinhaltet: Zum Beispiel Die Personenfreizügigkeit, Luftverkehr … wenn wir dort ein Abkommen kündigen oder nicht mehr umsetzen wollen, dann werden automatisch die restlichen sechs Abkommen auch gekündigt, das ist die Guillotine-Klausel.
Und Sie erinnern sich an den Superfall. Die Schweizer-Bevölkerung … also wir, und die Kantone haben JA gesagt zur Masseneinwanderungsinitiative! Im Dezember 2016 hat eine Mehrheit des Parlaments, Ständerat und Nationalrat diesen Verfassungsartikel, den wir wollten! … oder den wir wollen … eine Mehrheit der Kantone und Bürgern Artikel 121a dass wir die Zuwanderung wieder eigenständig souverän steuern, nicht umgesetzt.
Es gibt da diese …. Adrian Amstutz hat einmal gesagt, diese Gesetzesruine von Fluri, diesen Inländervorrang, der absolut keine Wirkung hat. Im Gegenteil, er hat eigentlich den Verfassungsartikel noch pervertiert. Aber die Begründung der Parlamentsmehrheit war, wir können die Masseneinwanderungsinitiative nicht umsetzen, wegen dieser Guillotine-Klausel. Sonst kündet uns … wird das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt und wenn das gekündigt ist fallen die sechs restlichen weg. Jetzt wissen Sie, was die Guillotine …. Also sie kennen die Guillotine-Klausel. Ist an sich nichts Neues. Jetzt kommt aber die Super-Guillotine-Klausel, InstA, Institutionelles Rahmenabkommen Art. 22.
Sollte der Fall eintreten, dass die Schweiz neues EU-Recht nicht übernimmt, dann geht es los. Gibt es eine Streitbeilegung, aber in letzter Konsequenz kann die EU ein Abkommen kündigen. Zum Beispiel die Personenfreizügigkeit, weil wir sagen: Wir übernehmen die Unionsbürgerrichtlinie nicht. Und wenn wir uns nicht einigen und die Schweiz nicht nachgibt wird das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt und wenn das gekündigt wird, werden automatisch alle dem Rahmenabkommen unterstellten Abkommen auch gekündigt. Und das Rahmenabkommen auch gerade. Alles ist weg. Alle Marktzugangsabkommen sind weg.
Und Sie erinnern sich an die Einleitung. Die EU will, dass wir das Freihandelsabkommen modernisieren. Die EU will, dass wir das Freihandelsabkommen auch diesem Rahmenabkommen unterstellen. Also das heisst, mit der Guillotine-Klausel wäre im schlimmsten Fall sogar noch das Freihandelsabkommen von 1972 weg.
Spüren Sie etwas? Da werden wir erpressbar. Die direkte Demokratie, die Willensäusserung ist völlig ausgehebelt. So steht es. «Die EU oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen. Dieses Abkommen und die Abkommen, die sich auf dieses Abkommen beziehen, treten sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft.» Paff… Weg!
Das ist keine Ausgleichsmassnahme mehr! Das ist Erpressung! Und es ist so. Sie kennen unsere Landsleute, Angst, Job-Verlust, Exportschwierigkeiten … diese Drohung, die auch die Economiesuisse immer pflegt, die wirkt. Und somit ist der Kern der direkten Demokratie ausgehöhlt, wenn sie mit einem solchen Vertrag kommen, der sagt; wenn ihr nicht JA und AMEN sagt, fliegt alles weg.
Es ist also eine ultimative Guillotine-Klausel und das heisst, das ist das Ende des bilateralen Weges. Weil bilateral heisst: Zweiseitig. Das heisst: Auf gleicher Augenhöhe. Und eine solche Bestimmung in einem Vertrag, das ist nicht mehr auf Augenhöhe. Das ist einfach die Macht des Stärkeren gespielt.
Ich habe da diesen Prellbock gefunden. Ich finde den noch witzig. Also Ende des bilateralen Weges und dahinter ist ein Plakat der FDP. Dort steht, Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt aus Liebe zur Schweiz. Weil ich habe nichts gegen die Freisinnigen, aber sie sagen nicht einmal «JA aber…» zum Rahmenabkommen. Sondern sie sagen: Möglichst rasch unterschreiben. Da werden sie für mich natürlich etwas schwierig, die Freisinnigen. Darum finde ich das noch originell, dass die … der Prellbock steht da, wo die Freisinnigen ihr Wahlplakat haben.
In diesem Rahmenabkommen wird die Streitbeilegung definiert. Ich habe erwähnt, die gemischten Ausschüsse. Wir haben heute gemischte Ausschüsse. Das sind Vertreter der EU-Kommission, und Vertreter der Bundesverwaltung, Delegierte des Bundesrats sitzen da ein. Und wenn es irgendwelche Probleme gibt bei einem bilateralen Abkommen, spricht man miteinander und findet Lösungen. Das funktioniert gut.
Jetzt will man ein Schiedsgericht einführen. Schiedsgerichte sind im Völkerrecht nichts Neues. Da hat ja der Bundesrat auch frohlockt: Wir haben ein Schiedsgericht … aber das ist nichts Neues. Und im Vertrag steht, das Schiedsgericht besteht aus einem Schweizer-Richter/-Richterin, aus einem EU-Richter/in, und einem dritten, der nicht Schweizer ist und nicht aus einem EU-Land stammt. Das kann irgendjemand sein.
Und diese müssen, wenn der gemischte Ausschuss nicht zu einem Ziel findet, müssen die eine Lösung finden. Tönt eigentlich gut. Ist an sich kein Problem so ein Streitgericht. Sie kennen das vielleicht aus dem Mietrecht oder. Wenn sie Hauseigentümer sind oder Mieter sind, gibt es Schiedsgerichte. Da versucht man eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aber, wie es so oft ist, gibt es da … Sie sehen es vielleicht nicht. Ich habe das versucht darzustellen mit einem … ausgerechnet mit einem französischen Unterseeboot. Die Unterseeboote lauern in den Meeren. Man hört sie schlecht. Man findet sie schlecht. Sie sind unberechenbar … aber sie können torpedieren. Und da schwimmt ein U-Boot im Zeug herum.
Nicht lesen, es ist zu kompliziert. Ich will Ihnen einfach belegen, dass wir das Zeug studiert haben. Wichtig ist: Gemischter Ausschuss findet keine Entscheidung bei einem Streitfall. Es kommt ein Schiedsgericht zum Tragen. Das Schiedsgericht findet keine Entscheidung, - und jetzt steht im Vertrag, wenn es um EU-Recht geht, und ich Ihnen einleitend gesagt habe, es geht immer um EU-Recht – dann muss der EU-Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof – ich sage immer der EU-Gerichtshof, weil Europa ist mehr als nur die EU – der EuGH, muss der angerufen werden. Er muss zwingend angerufen werden, wenn es um EU-Recht geht.
Und dieser EU-Gerichtshof legt aus, wie das EU-Recht angewandt werden muss. Und zwar zwingend! Das Schiedsgericht muss die Auslegung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, akzeptieren! Weil sonst … dort der Totenkopf … wenn keine Übernahme, kommen die Ausgleichsmassnahmen und im schlimmsten Fall Art. 22, die Guillotine-Klausel. Darum darf man mit gutem Gewissen sagen: Dieses Schiedsgericht ist der verlängerte Arm des EU-Gerichtshofes.
Das können sie nachschauen. Da müssen Sie weder Jurist noch Diplomat sein. So schwierig ist der Text auch nicht zum Lesen. Ich zeige Ihnen dann wo Sie diesen Abkommenstext finden. Das steht so drin.
Also, der EU-Gerichtshof bestimmt! Und es geht immer um EU-Recht. Glauben Sie nicht, es geht um Schweizer Binnenmarkt-Recht. So ein Witz.
Dieses Schiedsgericht ist der verlängerte Arm des europäischen Gerichtshofs. Es ist ein Feigenblatt. Es ist das Ende des bilateralen Weges. Hier wiederholt. Das ist, wie wenn eine Fussballmannschaft sagt, ja wir bringen den Schiedsrichter selber mit, aus unseren Reihen. Das ist noch cool, oder. Aber es ist nicht gerecht. Es ist nicht fair. Es ist nicht auf gleicher Augenhöhe.
Zur Personenfreizügigkeit: Art. 21 im Vertrag über die Arbeitsweise der EU, es ist nicht das InstA, steht, dass jeder Unionsbürger das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Verträge … das ist alles bla…bla…bla… sich aufzuhalten, frei zu bewegen und zu arbeiten. Und das heisst auch, sich in die Sozialwerke einzuklinken, des entsprechenden Staates.
Wir haben ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Wir sitzen da drin. 2000 die Volksabstimmung, in diesen … Sie wissen noch: Wir durften über die Personenfreizügigkeit nicht isoliert abstimmen. Wissen Sie warum nicht? Die wussten schon warum in Bundesbern. Man hat es in ein Paket eingeschnürt, mit sechs anderen Abkommen. Dann hat das Schweizer Volk gesagt, ja bilateraler Weg ist gut. Wir sagen halt JA. Es kann ja nicht so schlimm sein. Und dann haben wir einen Ansturm der Zuwanderung gehabt. Der hält an. Die NZZ schreibt: ja das ist nicht mehr so schlimm. Es kommen nur noch die Hälfte. Das ist, wie wenn Sie mit 40° Fieber im Bett hocken, dann geht das Fieber auf 38° … mir geht es blendend. Ich habe nur noch 38° Fieber. Aber meine Damen und Herren: Sie sind nicht gesund.
Aus diesem Grund, wir haben sie schon erwähnt, haben wir die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Wir haben gesagt, wir wollen die Zuwanderung wieder selber steuern. Souverän. Und wie gesagt, Bundesbern hat es nicht umgesetzt. Die Begrenzungsinitiative haben wir eingereicht zusammen mit der SVP, also die AUNS und die SVP. Die kommt höchstwahrscheinlich nächstes Jahr am 17. Mai zur Abstimmung. Frau Bundesrätin Karin Keller-Suter will diese Initiative möglichst weghaben.
Wissen Sie, da hat man gejubelt. Endlich, Frau Keller-Suter. Jetzt kommt es dann gut. Ich erinnere an Cassis, jetzt kommt es dann gut. Und jetzt merken auch Siebenschläfer, ja es kommt eben nicht so gut. Also, sie will diese Initiative möglichst weg, und sie spricht, und das ist eigentlich im Recht, in der Wirtschaft, in der Werbung spricht man von unlauterer Werbung. Sie spricht, die Begrenzungsinitiative sei wie ein Brexit. Wie ein Schweizer Brexit, das ist völliger Blödsinn. Die Engländer haben gar keine Abkommen mit der EU. Wir haben immerhin noch das Freihandelsabkommen.
Aber Sie sehen wie das Wording, wie die Worte verwendet werden. Man droht dem Schweizer schon: Wenn Sie diese Begrenzungsinitiative annehmen, haben wir einen Schweizer-Brexit, mit einem No-Deal.
Noch zu dieser EU-Personenfreizügigkeit: Sie sehen 2000, 2016, wir sind hier auf 8,3 Millionen Einwohnern, ständige Bevölkerung. Da sind die Flüchtlinge nicht dabei, oder die da irgendwo sitzen. Sondern ständige Wohnbevölkerung. Innert kürzester Zeit auf über 8 Millionen. Vor rund einer Woche, wir sind bei 8,5 Millionen Einwohnern. Wir haben 25,1% Ausländer. Unsere Nachbarländer, Österreich 15, Deutschland 11, Italien 8,5. Wie gesagt, es geht hier um die ständige Wohnbevölkerung. Wir haben über 25% Ausländer, und sind jetzt schon bei 8,5 Millionen. Und dann sagt man im gleichen Atemzug: Ja es kommen nicht mehr so viele. Aber wissen Sie, diese 8,5 Millionen, das ist wie bei den Fruchtfliegen, oder. Die vermehren sich. Darum ist die 10-Millionen-Schweiz, ist nicht mehr so weit weg. Wollen wir das?
Jetzt geht es um diese Unionsbürgerrichtlinie. Die EU hat von der Schweiz immer verlangt, seit sie das Abkommen über die Personenfreizügigkeit angenommen hat, dass sie diese Unionsbürgerrichtlinie einführt. Die Unionsbürgerrichtlinie heisst, dass das Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgern von 10 Jahren auf 5 Jahren reduziert werden müsste. Ein EU-Bürger/-in erhält praktisch den gleichen Zugang zu den Sozialwerken wie ein Schweizer/-in. Das ist wichtig. Die Sozialhilfeansprüche werden praktisch auf das gleiche Niveau gehoben. Und strafrechtlich verurteilte EU-Bürger/-innen können Sie praktisch nicht mehr aus dem Land weisen. Das ist der Bestandteil der Unionsbürgerrichtlinie. Zusammengefasst gesagt: Sie stellen die EU-Bürger/- praktisch den Schweizern gleich.
Der Bundesrat hat bis heute immer gesagt, es sei eine rote Linie, man übernehme die Unionsbürgerrichtlinie nicht. Aber Sie haben im letzten Jahr erlebt, wie der Bundesrat mit roten Linien umgeht: Sie werden etwas rosa, noch «rosaiger», und irgendwann werden sie transparent und sie sind überhaupt keine Linie mehr. Es ist nur eine Frage der Zeit bis wir hier einknicken, und warum?
Sie müssen es auch nicht lesen können, aber das ist ein Originalauszug aus den Erläuterungen des Bundesrates zum Rahmenabkommen. Und er überschreibt das als Beispiel für die dynamische Rechtsentwicklung. Wir haben jetzt von der Dynamik geredet, wir müssen es nicht automatisch übernehmen, wir dürfen noch ein Referendum durchführen. Wenn wir nicht Ja und Amen sagen kommen wir vor den EU-Gerichtshof, und wenn wir immer noch nicht spuren, ptt... oder. Und ausgerechnet als Beispiel für diese dynamische Rechtsentwicklung nennt der Bundesrat, Sie sehen es dort wo der rote Pfeil ist, die UBRL. Das ist die Unionsbürgerrichtlinie. Und das ist umso brisanter, weil im ganzen Abkommen, im ganzen Rahmenabkommen nichts von dieser Unionsbürgerrichtlinie steht, auch nicht bei den gemeinsamen Erklärungen. Man hat es einfach weggelassen, die Unionsbürgerrichtlinie. Weil man weiss, es ist ein heikles Geschäft. Man hat es einfach nicht erwähnt. Aber der Bundesrat, bzw. die Bundesverwaltung verrät sich mit dieser Grafik. Weil er ausgerechnet bei der dynamischen Rechtsentwicklung die Unionsbürgerrichtlinie als Beispiel nimmt für die dynamische Rechtsübernahme. Das heisst, wenn wir jetzt diese Unionsbürgerrichtlinie nicht übernehmen, die die EU zwingend fordert von der Schweiz, weil wir die Personenfreizügigkeit akzeptiert haben, wird sie uns vor den EU-Gerichtshof schleppen. Und der EU-Gerichtshof wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen: «Liebe Schweizer/innen, ihr seid alles Freunde, aber ihr müsst diese Unionsbürgerrichtlinie übernehmen, sonst: Ausgleichsmassnahmen, Sistierung von einzelnen Abkommen, Guillotine-Klausel.»
Dieser Europäische Gerichtshof, das ist ganz wichtig, dass Sie sich das vor Augen halten, was ist die Rolle dieses EU-Gerichtshofes in Luxemburg? Das können Sie nachlesen, Google, EuGH Auftrag, Aufgaben, dann finden Sie das.
Der Europäische Gerichtshof muss gewährleisten, dass das EU-Recht in den Mitgliedsstaaten einheitlich angewandt wird, dass es einheitlich nach EU-Recht in die nationalen Gesetzgebungen einfliesst. Er legt das EU-Recht aus und er setzt das EU-Recht durch. Und darum sagt man oft, dass der Europäische Gerichtshof eigentlich der Motor der EU-Integration ist. Das ist ein sehr machtvolles Gericht, dieser Europäische Gerichtshof. Und dieser Gerichtshof hat auch die Tendenz, Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zu sagen, was Sache ist. Und das ist die Problematik. Also dieser EU-Gerichtshof wird nie im Sinne eines Nicht-EU-Mitglieds-Schweiz entscheiden. Es ist nicht seine Aufgabe, das ist an sich logisch aus Sicht der EU. Aber für uns ist es problematisch.
Economiesuisse und die Wirtschaftsverbände sprechen: Ja dieses institutionelle Abkommen müssen wir unbedingt haben, weil es für die Wirtschaft Rechtssicherheit schafft. Aber ich frage Sie jetzt: Für wen? Wenn Sie als Schweizerinnen und Schweizer, als Souverän der wir sind, wir sind die oberste Instanz, das Volk, die Bürgerinnen und Bürger zum Vornherein wissen, wenn wir nicht Kopf nicken wie in Nordkorea, dann Rübe weg. Dann droht uns die EU bis zum schlimmsten Fall, dass man alles kündet, dass wir den Marktzutritt nicht mehr haben. Und einfach hier gesagt, das wollen wir ja nicht von der Hand weisen, dass das ein Problem wäre, wenn die Schweizer Exportwirtschaft den Zugang zum EU-Binnenmarkt nicht mehr hätte.
Wir kommen langsam zum Schluss. Das Freihandelsabkommen: Die EU will, dass wir dieses Freihandelsabkommen von 1972, das ist ein wichtiges, grundlegendes Abkommen, modernisieren. Es will einfach, dass wir das Freihandelsabkommen auch dem Rahmenabkommen unterstellen. Das heisst, dem EU-Gerichtshof, bla…, bla…, bla…, ich wiederhole nicht mehr alles.
Es geht dann um die staatlichen Beihilfen, wir sprechen von Subventionen. Die EU will möglichst wenig staatliche Subventionen. Für uns ist das problematisch. Wir haben Kantonalbanken in gewissen Kantonen, die haben die kantonale Deckungssicherheit. Wir haben Elektrizitätswerke, ich sage immer aus meiner Region die Grimselkraftwerke, die gehören der Stadt Zürich, Basel und Bern, nicht Privaten. Das wäre wahrscheinlich nicht mehr im Sinne der EU. Das heisst, wir müssten wichtige Infrastrukturen dem freien Markt aussetzen. Das heisst, solche Infrastrukturen wären offen für private Anleger. Dann «Prost Nägeli».
Sie möchten die Steuern harmonisieren. Das ist ja logisch, wenn die Schweiz in den Kantonen tiefere Steuern hat, sagt die EU: Das ist wettbewerbsverzerrend, das ist diskriminierend. Erinnern Sie sich an EU-Kommissar Hahn, der sagt, die Schweizer diskriminieren uns. Also heisst das, Harmonisierung der Steuern, Gleichschaltung der Sozialversicherungen. Zuerst, dass alle Grenzgänger volle Schweizer Arbeitslosenversicherungsgelder erhalten. Harmonisierung der Handelspolitik, und, und, und.
Also zusammengefasst gesagt, es geht um EU-Recht, wir haben den EU-Gerichtshof, wenn wir böse Buben sind, bzw. Mädchen, Guillotine-Klausel, die europäische Kommission sagt wo es lang geht, und wir sind dann eigentlich wirtschaftlich gesehen eine Handelskolonie, und politisch ein Satellit.
Sie erinnern sich vielleicht auf meinen ersten Blick, diese drei Bilder. Aber im Grund auf den zweiten Blick geht es um das. Es geht um einen Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht für das «Unding». Sie erinnern sich, Kommissar Juncker, der Kommissionspräsident, hat einmal gesagt, die Schweiz sei ein geostrategisches «Unding» auf der europäischen Karte. Ein «Unding»! Wem sagen Sie das? Das sagen Sie nicht Ihrem netten Nachbarn, du bist ein «Unding», oder. Das ist nicht so nett. Es geht um das.
Und es gibt Leute wie Jos Dijsselhof, das ist der CEO von der Schweizer Börse, der hat gesagt, der ist nicht AUNS-Mitglied, ist auch nicht SVP-Mitglied, oder ich weiss nicht, ob er die Schweizerzeit abonniert hat. Aber er hat gesagt: «Im EU-Rahmenvertrag stecken Dinge, die für manche an den Kern der Schweizer Identität rühren. Im Grunde will Brüssel, dass die Schweiz der EU beitritt und ihr komplettes Recht übernimmt. Diese Haltung ist tief verwurzelt in der EU.» Um das geht es, meine Damen und Herren.
Und für wie blöd hält man uns? Das steht jetzt wieder in der Präambel des Rahmenabkommens. Jetzt müssen Sie mir zuhören: «Entschlossen, die Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt der EU auf der Basis derselben Regeln, die für den Binnenmarkt gelten zu stärken und zu vertiefen», jetzt kommt es, «unter Wahrung der Unabhängigkeit der Vertragsparteien sowie jener ihrer Institutionen, und – in Bezug auf die Schweiz – unter Wahrung der Grundsätze der direkten Demokratie und des Föderalismus.» Das steht in der Präambel dieses Vertrages. Und dann haben sie einen Artikel 22 am Schluss mit der Guillotine-Klausel: «Unter Wahrung der Grundsätze der direkten Demokratie».
Einfach dass Sie es einmal gehört haben. Haben Sie gewusst, wegen den Rosinen Picker: Wir exportieren in die EU für 121 Milliarden Franken. Und wir importieren für 141 Milliarden Franken EU-Waren. Das heisst, wir haben ein Handelsbilanzdefizit letztes Jahr von 20,3 Milliarden Franken zugunsten der EU. Das heisst, für 20 Milliarden Franken investieren wir in der EU, wir sichern Arbeitsplätze und schaffen Arbeitsplätze. Also das heisst, wir beziehen mehr EU-Waren als wir in die EU exportieren. Das ist die Berechnung nach Schweizer Art, und wenn Sie Euro-Staat, das statistische Amt der EU nehmen, ist es noch schlimmer, weil die nehmen noch den Goldhandel hinein. Dann ist es noch schlimmer: Dann ist das Handelsbilanzdefizit fast 50 Milliarden zugunsten der EU. Das ist keine Rosinenpickerei, wenn Sie mehr Waren von jemandem beziehen, als Sie exportieren. Wer profitiert dann?
Wir haben 323'000 Grenzgänger aus dem EU-Raum, die verdienen hier ihr gutes Geld und leben in ihren Heimatländern. Und wenn Sie in den Jura gehen, die Häuser im französischen Jura sind schöner als die im schweizerischen Jura. Weil die verdienen hier gute Löhne, haben die niedrigen Lebenshaltungskosten, Frankreich. Denen geht es nicht schlecht. Also wir haben 323'000 Grenzgänger. Natürlich brauchen wir auch solche Leute, es geht nicht um das. Aber einfach zum Sagen, wir sind keine Rosinen Picker. Wir schaffen Arbeitsplätze, auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Schweiz leben 1.43 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, und nicht alle arbeiten. Sondern da ist Familiennachzug, Altersabend, da habe ich nichts dagegen. Aber einfach zum Sagen, 1.43 Millionen EU-Bürger leben in der Schweiz.
Wir zahlen immense Beiträge an die EU-Forschung. Nehmen Sie Horizon, da haben wir bis jetzt 724 Millionen Franken bezahlt. Es ist auch wieder zurückgekommen aus der EU, aber wir haben 70 Millionen mehr in die EU-Kasse bezahlt. Wir haben also da nicht nur profitiert, usw. Schluss: Die Schweiz als europäisches Land leistet seinen Beitrag an Europa! Wir sind keine Rosinen Picker Generation.
Wir kommen zurück zum Rahmenabkommen. Sie kennen vielleicht die Geschichte vom Dürrenmatt – Der Tunnel. Ein lebenslustiger, etwas naiver Student fährt mit dem Zug in einen Tunnel hinein. Und plötzlich merken sie, die Passagiere, der Zug fährt nicht mehr aus dem Tunnel heraus. Und er wird immer schneller, aber es kommt kein Ende des Tunnels. Eine furchtbare Situation. Der Lokomotivführer ist schon lange abgesprungen, der Zug ist führerlos. Und so kommt uns das Rahmenabkommen vor. Wir springen auf einen Zug auf, der in einen Tunnel fährt, und es kommt kein Tageslicht mehr. Sie können auch sagen, die Katze im Sack gekauft.
Zusammengefasst gesagt: Wir übernehmen EU-Recht, übernehmen eine Super-Guillotine-Klausel, wir übernehmen eine vordefinierte Streitbeilegung zugunsten des europäischen Gerichtshofes, die Personenfreizügigkeit wird betoniert, sogar noch ausgebaut mit der Unionsbürgerrichtlinie. Denken Sie an die Rolle des Europäischen Gerichtshofes, und das Freihandelsabkommen. Das heisst, wir verlieren die Selbstbestimmung in wesentlichen Bereichen. Wir werden erpressbar. Wir unterstellen uns einem EU-Gericht. Es ist der Ruin der Sozialwerke. Wir unterstellen uns einem EU-Richterdiktat, und faktisch ist das ein EU-Beitritt.
Kurz zur Agenda: Die Konsultation ist abgeschlossen, Bundesrat will jetzt Klärung, jetzt müssen sie warten, jetzt gibt es eine neue EU-Kommission, die Wahlen müssen vorbei, dann geht es dann los. Vielleicht findet man mit den Gewerkschaften noch einen Deal, weil die Gewerkschaften - Sie haben das bemerkt - sind auch gegen dieses Rahmenabkommen, aber nicht aus den gleichen Gründen wie wir. Ich glaube wir sind grundsätzlich, aber sie haben Angst, dass der Lohnschutz weg ist. Sie haben schon Recht, weil den Lohnschutz geben wir aus der Hand, wenn wir dieses Rahmenabkommen unterzeichnen. Dann kommt die Begrenzungsinitiative, dann gibt es einmal eine Botschaft, ein Parlament, vielleicht gibt es ein … wir wissen heute nicht, ob es einmal ein Referendum über dieses Rahmenabkommen gibt. Wir gehen davon aus schon. Die Frage ist jetzt noch, ob es ein fakultatives oder ein obligatorisches Referendum gibt. Es gibt Professor Glaser von der Uni Zürich, der sagt, es müsse ein obligatorisches Referendum geben, weil es Verfassungscharakter hat, dieses Rahmenabkommen. Der Vorteil vom Obligatorischen wäre, man müsste nicht Unterschriften sammeln. Aber der wichtige Vorteil wäre, die Kantone müssten auch zustimmen, beim fakultativen Referendum ist das nicht notwendig.
Volksabstimmung: Dieses Jahr sicher nicht, vielleicht Ende nächsten Jahres oder dann das übernächste Jahr.
Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, die EU-Elite, ich spreche nicht von den Völkern, die EU-Elite ist der Schweiz feindlich gestimmt. Man kann das nachweisen. Punkt, Schluss. Das ist die Ausgangslage. Und diese Schweiz, dieses «Unding» da, das muss weg. Das passt nicht hinein! Das ist die Ausgangslage.
Ich habe mir da erlaubt, zum Abschluss, ich hoffe man hört es..
[Kurzer Videoclip]
Also meine Damen und Herren, es ist nicht einfach lustig, es geht wirklich um Vieles, wenn man dieses Abkommen studiert.
Zum Schluss, auf unserer Homepage haben wir ein Dossier angelegt. Wenn Sie auf www.auns.ch gehen, finden Sie das sofort. Da können Sie das Rahmenabkommen, der Entwurf des Textes des Abkommens nachschauen. Sie können die Erläuterungen des Bundesrates, die netten Briefe aus Brüssel, die Briefe des Bundesrates an Brüssel, die sind immer etwas devot, und viele andere Dokumente runterladen. Sonst finden Sie auf der Internetseite des Aussendepartementes ein Dossier, die Schweizerzeit hat sehr viele Informationen, wir, habe ich gesagt, und das EU-NO-Komitee.
Das wären meine Ausführungen.
Die nächsten Informationsabende zum „EU-Rahmenabkommen“ finden am 10. Oktober 2019 in Brig / Glis, https://auns.ch/agenda/brig-glis-informations-abend-eu-rahmenabkommen-insta/
am 11.November 2019 in Basel https://auns.ch/agenda/basel-informations-abend-eu-rahmenabkommen-insta/
und am 10. Dezember 2019 in Aarau
https://auns.ch/agenda/chur-informations-abend-eu-rahmenabkommen-insta-2/
statt.
Sendungstext
herunterladen
18.09.2019 | www.kla.tv/14922
Am 20. Oktober 2019 finden in der Schweiz Parlamentswahlen statt. Die Mehrheitsverhältnisse im Schweizer Parlament entscheiden darüber, wie die politische Agenda in den nächsten vier Amtsjahren aussehen wird. Stichworte dazu sind etwa: EU-, 5G-, Klima-, Migrations- und Asyl-Politik. Interessant ist, dass über gewisse heikle Themen, wie das Rahmenabkommen mit der EU, vor den Wahlen kaum eine offene Debatte stattfindet. Aus diesem Grund widmet Kla.TV die heutige Sendung diesem für die Zukunft der Schweiz wichtigen Thema. Als Einstieg sei hier kurz der Werdegang des Rahmenabkommens erwähnt: Im Mai 2014 begannen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen. Seit Ende 2018 liegt nun als Ergebnis ein Vertragsentwurf vor. Mit dem Rahmenabkommen will die EU das derzeitige Vertragsgeflecht, bestehend aus 20 zentralen bilateralen Abkommen sowie über 100 weiteren Abkommen, unter ein gemeinsames Dach bringen. Kritiker des Rahmenabkommens sind der Meinung, dass die Schweiz wohl an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe mit der EU interessiert sei, doch dabei die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes nicht gefährdet werden dürfen. Dass mit dem neu ausgehandelten Rahmenabkommen die schweizerische Unabhängigkeit und die direkte Demokratie ernsthaft in Gefahr sind, legte am 12. September 2019 Werner Gartenmann, der Geschäftsführer der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, kurz AUNS, an einem Informationsabend dar. Hören Sie nun in einem rund 50-minütigen Mitschnitt diese wichtige Gegenstimme als Beitrag von Kla.TV zu den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019: Zu meiner Person: Also ich komme aus Interlaken, das ist im Kanton Bern. Das liegt noch in der Schweiz, ziemlich zentral. Mein Name ist Werner Gartenmann. Die, die den Namen sich nicht merken können: Gartenzwerg. Ich bin seit etlichen Jahren bei der AUNS. Seit etlichen Jahren darf ich die AUNS als Geschäftsführer begleiten. Ich mache das mit Überzeugung für das Land und für unsere Kinder. Also, meine Damen und Herren, wir möchten Ihnen heute das sogenannte Rahmenabkommen etwas näherbringen. Im Frühjahr hat Ueli Schlüer und ich, haben gesagt, wir müssen unsere Abonnementen und unsere Mitglieder etwas zu diesem Thema hinführen, Details vermitteln, um was geht es eigentlich? Weil vielleicht, Sie wissen es auch so gut wie ich, die Medien sind sehr einseitig in diesem Thema. Und wir möchten Ihnen diese Problematik näherbringen, damit Sie sich dann in Leserbriefen, an Veranstaltungen, oder eben wie man so schön sagt heute, in den Social Media, in diesen neuen Medien, Facebook, Twitter, engagieren können. Anhand von ein paar Bilder, Visualisierungen, wie man so schön sagt, möchte ich Ihnen nun ein paar Details aus diesem Rahmenabkommen näherbringen. Wir sprechen vom EU-Rahmenabkommen, oder wie es aus Bundes-Bern tönt, von einem Institutionellem Abkommen, abgekürzt InstA. Also dieser Begriff InstA stammt nicht von uns, sondern der kommt aus dem Bundeshaus. Institutionelles Abkommen, das tönt wichtig. Es geht um Institutionen. Und Sie werden hoffentlich, ich hoffe, dass ich Ihnen das näherbringen kann, sehen, dass es um Institutionen geht wie um die Demokratie, es geht um Gerichtsbarkeit, es geht um die Gesetzgebung. Es geht also um etwas Wichtiges. Es ist nicht einfach ein Abkommen, sondern eben, es geht um Institutionen. Am 20. Oktober haben wir eidgenössische Wahlen. Niemand ausser wir zwei, Ueli Schlüer und ich, die SVP, die AUNS, spricht niemand über die EU-Politik. Es spricht niemand über dieses institutionelle Rahmenabkommen. Es wird geschwiegen. Man behandelt dieses institutionelle Abkommen wie ein trojanisches Pferd. Man will nicht darüber sprechen, es ist etwas Schönes, etwas Verdecktes, aber über den Inhalt ja nicht sprechen vor den Wahlen. Ist Ihnen das aufgefallen? Niemand spricht über das. Sie sprechen von Greta, wie sie über den Atlantik segelt, bei den Amerikanern ist das Wurst, bei uns ist es wichtig. Sie sprechen über den Klimawandel, aber über diese wichtige Frage diskutiert die, sagen wir einmal Bundes-Bern und der grösste Teil der Medien nicht, es wird geschwiegen. Psssst! Aber wir wissen alle, und diese Wette muss ich nicht eingehen, weil ich würde sie gewinnen, nach dem 20. Oktober geht der Teufel wieder los. In Klammern, auch der UNO-Migrationspakt ist so ein Thema, spricht auch niemand darüber im Moment. Aber ich sage Ihnen, nach dem 20. Oktober geht es los. Um was geht es eigentlich bei diesem InstA? Sie wissen, wir haben einen EU-Binnenmarkt. Und in der Volkswirtschaftslehre ist ein Binnenmarkt ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet. In diesem haben wir den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, von Kapital und von Arbeitnehmern. Und damit das Ganze funktioniert, muss man eine möglichst harmonisierte Rechtsordnung, eine möglichst harmonisierte Regulierung haben. Ist an sich logisch. Das hat die Schweiz auch gemacht im 19. Jahrhundert, man hat den Kantonen auch gesagt, hört jetzt auf mit Kantonsgrenzen, es kann nicht mehr jeder Kanton seine eigene Währung haben, und, und. Ist an sich logisch. Um diesen EU-Binnenmarkt geht es. Entweder ist man Mitglied der EU, dann ist man automatisch Mitglied von diesem Binnenmarkt. Oder man ist im EWR, im europäischen Wirtschaftsraum. Sie erinnern sich, 1992, haben Volk und Stände «Nein» gesagt zur Mitgliedschaft der Schweiz in diesem EWR. Also wenn man im EWR ist, ist man auch Mitglied des europäischen Binnenmarktes. Oder man regelt den Zutritt über bilaterale Abkommen. Es ist ganz wichtig zu wissen, es geht um den europäischen Binnenmarkt, zweitens, die Schweiz ist NICHT Mitglied dieses Binnenmarktes, aber sie will den Zutritt als Exportland, ist an sich auch logisch. Und hat diesen Zutritt mit dem Freihandelsabkommen von 1972 grundsätzlich geregelt. Und hat dann mit diversen bilateralen Abkommen diesen Marktzutritt noch ausgebaut. Wir kommen dann noch darauf zurück. Also es geht eigentlich um den Zutritt zu diesem europäischen Wirtschaftsmarkt, und da müssen wir ehrlich sein, das ist ein grosser Binnenmarkt. Das sind über 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Forderung der EU: Herr Barroso, das war der Vorgänger von Herr Junker, Herr Junker ist noch bis Ende Oktober im Amt, EU-Kommissionspräsident, hat im Dezember 2012 einen Brief geschrieben an den Bundesrat. So gehe es nicht weiter, die Schweiz könne nicht immer sektorielle bilaterale Abkommen machen, sondern alle bilateralen Abkommen, die den Binnenmarkt betreffen müssen in einen Rahmen hineingepresst werden. Um was es dann geht, sage ich Ihnen dann später. Also 2012 kommt der Brief, dann hat man gegenseitig Verhandlungsmandate verabschiedet, der Bundesrat, die EU-Kommission. Und dann sind unsere Diplomaten losgegangen und am 7.12. des letzten Jahres hat der Bundesrat das Verhandlungsergebnis dieser Verhandlungen präsentiert. Also man hat dieses Rahmenabkommen präsentiert. Und ich muss Ihnen jetzt schon sagen, unsere Befürchtungen sind weit übertroffen worden. Der Bundesrat ist unsicher geworden, weil er gemerkt hat, es gibt Opposition im Lande. Das ist nicht zuletzt auch Christoph Blocher zu verdanken, der in weiser Voraussicht vor etlichen Jahren das Komitee «EU No» gegründet hatte. Das ist ein Abstimmungskomitee gegen diesen Rahmenvertrag, also gegen dieses Rahmenabkommen. Die AUNS ist dort Mitglied, Schweizerzeit ist Mitglied und viele andere sind dort Mitglied. Der Bundesrat ist verunsichert, ja… wir müssen aufpassen. Hat dann eine Konsultation lanciert, hat wichtige Verbände angefragt, wie sie dazu stehen. Wir wurden nicht gefragt, wir sind für den Bundesrat nicht so wichtig. Aber Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Parteien … und diese Konsultation wurde dann im Juli dieses Jahres abgeschlossen, es wurde bekannt. Und der Bundesrat hat jetzt einmal einen Brief geschrieben nach Brüssel. Hat gesagt, ja wir sollten noch ein paar Fragen klären. Es geht da vor allem um den Lohnschutz und die Unionsbürger-Richtlinie. Wir kommen noch darauf zurück. Und ein paar Klärungen bei der Subventsionspolitik. Die EU-Kommission hat zurückgeschrieben und hat gesagt: Ja, liebe Schweizer, ihr habt gut ein Wochenende Zeit … Wir sind bereit zu verhandeln, aber ihr habt eine Woche Zeit … knapp ein Wochenende Zeit, dann müsst ihr JA sagen, weil, am 18.Juni haben wir, die EU-Kommission Sitzung und da beschliessen wir was passiert, wenn ihr nicht jetzt ratifiziert! … – also unter Druck gesetzt worden. Wir kommen noch darauf zurück. Also zusammengefasst gesagt: Barroso, der ehemalige Kommissionspräsident hat gesagt: Liebe Schweizer, der bilaterale Weg ist zu Ende, wenn ihr euch nicht vollständig unseren Regeln unterwerft. Das ist die Drohung. Und meine Damen und Herren, das ist schriftlich vorhanden. Das ist nicht irgendwie, weil ich jetzt hier in Chur bin und als Berner etwas spinne. Sondern, das liegt schriftlich vor. Das ist die Ausgangslage. Zur Einstimmung möchten wir Ihnen etwas die Befindlichkeit der EU-Kommission mitteilen. Sie müssen es nicht lesen können. Ich sage es Ihnen. Dieser Herr ist noch im Amt bis Ende Oktober. Frau «Von der Leyen» hat heute die neue Kommission vorgestellt und dieser Mann ist nicht mehr dabei. Es ist ein Österreicher, er heisst Hahn. Er ist Kommissionsmitglied und ist zuständig für die Nachbarschaftsbeziehungen und Partnerschaftsbeziehungen. Und er hat Herrn Junker im Juni einen Brief geschrieben, weil er konnte nicht an die EU-Kommissionssitzung gehen, die ich erwähnt habe. Und er hat geschrieben: Die Schweiz. Wir müssen die Schweiz aus zwei Gründen an die Kandare nehmen, weil, die unzureichende Übernahme und die selektive Anwendung unserer sich entwickelnden Besitzstandes durch die Schweizer Behörden. Besitzstand ist das EU-Recht. Also, Hahn sagt, die Schweiz übernimmt das EU-Recht ungenügend, unzureichend. Und jetzt kommt es faustdick. Er sagt, … er wirft der Schweiz vor, einseitige Wettbewerbsbedingungen – also der Schweiz – und regelrechte Diskriminierung unserer Unternehmen. Das wirft er der Schweiz vor. Also, die Schweiz diskriminiert EU-Unternehmen und führt einseitige Wettbewerbsbedingungen durch. Meine Damen und Herren, wir wissen heute nicht welches EU-Unternehmen diskriminiert wird. Vielleicht der Waschmaschinen-Lieferant aus dem süddeutschen Raum, der heute seine Arbeit in der Schweiz acht Tage vorher anmelden muss. Das ist wahrscheinlich die Diskriminierung. Aber sonst wissen wir von keiner Diskriminierung. Also das ist der Frust der EU-Kommission. Ist ein Brief - … ist vorhanden. Weiter schreibt dieser Österreicher, dieser Herr Hahn: Wir können weitere Verzögerungen und eine Verbesserung der internen Marktregeln nicht einfach hinnehmen, besonders nicht während einer voraussichtlich entscheidenden Phase des Brexits. Das war im Juni. Das ist der Beweis, dass die Schweiz das Faustpfand ist im Austrittsprozedere der Engländer, oder von Grossbritannien. Das heisst auf Deutsch: Wir, die EU-Kommission, dürfen den störrischen Schweizern nicht weiter entgegenkommen, weil sonst das ein fatales Signal wäre zugunsten von Grossbritannien und ihrem Austrittsbegehren. Also Sie sehen, wir sind wichtig. Weil Grossbritannien ist immerhin etwas grösser als wir. Aber wir spielen offenbar ein Faustpfand hier. Wir kommen zum Abkommen. Sie kennen das aus der Verfassung, es gibt Präambeln, das sind feierliche Erklärungen, haben nicht direkt rechtlichen Zwang, aber sie zeigen doch die Absicht. Das tönt gut, darum dieses verführerische Mündchen dort. Da steht es: «Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt.» Das tönt eigentlich gut, gegen das sind wir nicht. Wir sind ja nicht grundsätzlich gegen bilaterale Abkommen oder gegen den Zugang zum Binnenmarkt. Also die Erleichterung der Beziehung, wer will das nicht? Hat man auch gerne Privat in der Beziehung, es muss ja nicht immer schwer sein, oder. Weiter in der Präambel, jetzt die Absicht des Vertrages: «Im Bewusstsein», das sind so Floskeln, diplomatische Floskeln, «IM BEWUSSTSEIN der Notwendigkeit eines institutionellen Rahmens, der in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt, für Homogenität sorgt und alle einschlägigen bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen abdeckt;» Homogenität – es geht darum, dass die EU von der Schweiz verlangt, das EU-Recht 1:1, haargenau zu übernehmen. Keine Abweichung, einfach genau übernehmen, und zwar in allen bilateralen Abkommen, die jetzt schon existieren, die den Zugang zum Binnenmarkt regeln, und alle künftigen bilateralen Abkommen. Das ist die Absicht. Geltungsbereich: Der Bundesrat hat frohlockt, weil am Anfang wollte die EU einfach alle Abkommen unter dieses Rahmenabkommen stellen. Und der Bundesrat sieht das als Verhandlungserfolg an und sagt, nur fünf bestehende Abkommen fallen unter das Rahmenabkommen. Es ist die Personenfreizügigkeit, nicht so ein wichtiges Abkommen oder, die Personenfreizügigkeit, der Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und die Landwirtschaft. Diese fünf bestehenden Abkommen fallen unter das Rahmenabkommen. Zukünftiger Marktzugangsabkommen, Sie wissen, Frau Bundesrätin Leuthard hat das noch eingeläutet, ein Energieabkommen und dann geistert noch ein Dienstleistungsabkommen herum. Und dieses Abkommen hat nur 22 Artikel, hat aber noch ziemlich viele gemeinsame Erklärungen im Anhang. Und eine Erklärung im Anhang sagt: Das Freihandelsabkommen von 1972, das ist ein wichtiges Abkommen für die Schweiz, weil es grundsätzlich den Freihandel zwischen diesem EU-Binnenmarkt und der Schweiz grundsätzlich regelt, muss rasch modernisiert werden. Wir werden dann noch sehen, was sie unter modernisieren verstehen. Das ist die Absicht, steht im Artikel 2, und in der Präambel. Im Detail, Sie müssen nicht alles lesen können, wir wollen ihnen nur zeigen, dass wir keine Phantasien, keine irgendwelche phantastische Modelle erzählen, sondern dass alles vorhanden ist. Im Artikel 1 steht: In diesem Rahmenabkommen wird geregelt die Übernahme von Rechtsakten der EU, die einheitliche Auslegung und Anwendung der Abkommen der entsprechenden, und der Rechtsakte, die Überwachung der Anwendung und die Beilegung von Streitigkeiten. Die Überwachung: Ich kann ihnen jetzt schon sagen, es geht immer nur und hauptsächlich nur um EU-Recht. Sie haben vorhin den EU-Binnenmarkt gesehen. Die EU regelt diesen Binnenmarkt, es geht immer um EU-Recht. Die Schweiz schafft kein Binnenmarkt-Recht für die EU. Es geht immer um EU-Recht, es ist ganz wichtig, dass Sie sich das merken. Also, wir fassen zusammen: Auf den ersten Blick; Es geht um Übernahme von EU-Recht, Überwachung der Anwendung und Streitbeilegung. Um diese drei Punkte geht es auf den ersten Blick. Da kann man noch sagen, ja darüber kann man sprechen, wenn man in einem bilateralen Verhältnis steht. Erster Punkt: (Ich halte mich etwas an diesen Prospekt, mit meinen Argumenten, den sie kostenlos mitnehmen können. Argument 1: die dynamische Rechtsübernahme. Man spricht nicht mehr von automatischer Rechtsübernahme, man spricht jetzt von dynamischer Rechtsübernahme. Ich sage Ihnen dann, was das Dynamische ist. Noch einmal: Hauptsächlich geht es um EU-Recht, welches den EU-Binnenmarkt reguliert. Es geht um das Binnenmarkt-Recht. Die EU sagt, wir hätten ein Mitspracherecht bei neuem Recht. Wir könnten da unsere Spezialisten schicken nach Brüssel, die können mitreden, wenn wir neues EU-Recht machen. Aber Mitbestimmen NEIN! Weil wir ja nicht Mitglied der EU sind, auch nicht Mitglied im EWR sind. Aber, das zeigen wir Ihnen dann, dass das stimmt. EU-Recht muss übernommen werden. Muss übernommen werden! Sonst gibt es Ausgleichsmassnahmen, man spricht nicht von Bussen oder von Strafen, sondern man sagt, ja wenn die Schweiz irgendwie ein neues Recht nicht übernimmt, dann machen wir eine Ausgleichsmassnahme, und sagen der Schweiz, ja wenn ihr uns das nicht zugesteht dann zwacken wir irgendwo etwas ab, damit ihr auch etwas leidet. Es geht also um Ausgleichsmassnahmen. Aber diese Ausgleichsmassnahmen können bis zu unbefristeten Sistierung von einzelnen Abkommen gehen. Ich frage Sie, ob das eine Ausgleichsmassnahme ist, wenn man einfach ein Abkommen killt. Und es geht um die totale Guillotine. Auf die kommen wir noch. Die dynamische Rechtsübernahme: Die EU orientiert die Schweiz, es gibt neues EU-Recht. Die Schweiz nimmt das zur Kenntnis. Man nimmt das in die gemischten Ausschüsse, Sie wissen, zwischen der Schweiz und der EU gibt es gemischte Ausschüsse, wo Fachexperten zum Beispiel beim Landverkehr, beim Personenverkehr regelmässig zusammen kommen wenn es Probleme gibt und so spricht man miteinander. Das funktioniert relativ gut heute. Also man hat die Schweiz orientiert, es gibt ein neues EU-Recht und die EU verlangt, dass wenn es neues EU-Recht gibt, orientieren wir euch zwar, aber das neue EU-Recht muss sofort umgesetzt werden. Steht so in diesem Institutionellen Abkommen. Muss sofort umgesetzt werden. Die EU ist an sich etwas gnädig, sie sagt, wenn die Schweiz ein Problem hat mit einem neuen EU-Recht, soll sie der EU sagen: Ja wir haben ein Problem. Und soll das begründen warum wir ein Problem haben. Und die EU gibt uns maximum zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Das sollte so reichen um noch ein Referendum rasch durchzuführen. Also die EU, in Anführungszeichen, ist gnädig. Sie sagt, eigentlich solltet ihr das EU-Recht sofort übernehmen, aber ihr könnt uns sagen warum ihr nicht einverstanden seid und könnt noch ein Referendum durchführen. Jetzt kommt es: Die Guillotine-Klausel, Sie kennen diesen Begriff aus dem bilateralen Paket eins. Das ist für mich als normaler, einfacher steuerzahlender Schweizer Bürger wirklich unverständlich, dass eine Regierung eines souveränen Landes bereit ist, einer Gegenpartei eine Guillotine-Klausel zuzugestehen. Weil beim bilateralen Paket eins, das sieben Abkommen beinhaltet: Zum Beispiel Die Personenfreizügigkeit, Luftverkehr … wenn wir dort ein Abkommen kündigen oder nicht mehr umsetzen wollen, dann werden automatisch die restlichen sechs Abkommen auch gekündigt, das ist die Guillotine-Klausel. Und Sie erinnern sich an den Superfall. Die Schweizer-Bevölkerung … also wir, und die Kantone haben JA gesagt zur Masseneinwanderungsinitiative! Im Dezember 2016 hat eine Mehrheit des Parlaments, Ständerat und Nationalrat diesen Verfassungsartikel, den wir wollten! … oder den wir wollen … eine Mehrheit der Kantone und Bürgern Artikel 121a dass wir die Zuwanderung wieder eigenständig souverän steuern, nicht umgesetzt. Es gibt da diese …. Adrian Amstutz hat einmal gesagt, diese Gesetzesruine von Fluri, diesen Inländervorrang, der absolut keine Wirkung hat. Im Gegenteil, er hat eigentlich den Verfassungsartikel noch pervertiert. Aber die Begründung der Parlamentsmehrheit war, wir können die Masseneinwanderungsinitiative nicht umsetzen, wegen dieser Guillotine-Klausel. Sonst kündet uns … wird das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt und wenn das gekündigt ist fallen die sechs restlichen weg. Jetzt wissen Sie, was die Guillotine …. Also sie kennen die Guillotine-Klausel. Ist an sich nichts Neues. Jetzt kommt aber die Super-Guillotine-Klausel, InstA, Institutionelles Rahmenabkommen Art. 22. Sollte der Fall eintreten, dass die Schweiz neues EU-Recht nicht übernimmt, dann geht es los. Gibt es eine Streitbeilegung, aber in letzter Konsequenz kann die EU ein Abkommen kündigen. Zum Beispiel die Personenfreizügigkeit, weil wir sagen: Wir übernehmen die Unionsbürgerrichtlinie nicht. Und wenn wir uns nicht einigen und die Schweiz nicht nachgibt wird das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt und wenn das gekündigt wird, werden automatisch alle dem Rahmenabkommen unterstellten Abkommen auch gekündigt. Und das Rahmenabkommen auch gerade. Alles ist weg. Alle Marktzugangsabkommen sind weg. Und Sie erinnern sich an die Einleitung. Die EU will, dass wir das Freihandelsabkommen modernisieren. Die EU will, dass wir das Freihandelsabkommen auch diesem Rahmenabkommen unterstellen. Also das heisst, mit der Guillotine-Klausel wäre im schlimmsten Fall sogar noch das Freihandelsabkommen von 1972 weg. Spüren Sie etwas? Da werden wir erpressbar. Die direkte Demokratie, die Willensäusserung ist völlig ausgehebelt. So steht es. «Die EU oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen. Dieses Abkommen und die Abkommen, die sich auf dieses Abkommen beziehen, treten sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft.» Paff… Weg! Das ist keine Ausgleichsmassnahme mehr! Das ist Erpressung! Und es ist so. Sie kennen unsere Landsleute, Angst, Job-Verlust, Exportschwierigkeiten … diese Drohung, die auch die Economiesuisse immer pflegt, die wirkt. Und somit ist der Kern der direkten Demokratie ausgehöhlt, wenn sie mit einem solchen Vertrag kommen, der sagt; wenn ihr nicht JA und AMEN sagt, fliegt alles weg. Es ist also eine ultimative Guillotine-Klausel und das heisst, das ist das Ende des bilateralen Weges. Weil bilateral heisst: Zweiseitig. Das heisst: Auf gleicher Augenhöhe. Und eine solche Bestimmung in einem Vertrag, das ist nicht mehr auf Augenhöhe. Das ist einfach die Macht des Stärkeren gespielt. Ich habe da diesen Prellbock gefunden. Ich finde den noch witzig. Also Ende des bilateralen Weges und dahinter ist ein Plakat der FDP. Dort steht, Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt aus Liebe zur Schweiz. Weil ich habe nichts gegen die Freisinnigen, aber sie sagen nicht einmal «JA aber…» zum Rahmenabkommen. Sondern sie sagen: Möglichst rasch unterschreiben. Da werden sie für mich natürlich etwas schwierig, die Freisinnigen. Darum finde ich das noch originell, dass die … der Prellbock steht da, wo die Freisinnigen ihr Wahlplakat haben. In diesem Rahmenabkommen wird die Streitbeilegung definiert. Ich habe erwähnt, die gemischten Ausschüsse. Wir haben heute gemischte Ausschüsse. Das sind Vertreter der EU-Kommission, und Vertreter der Bundesverwaltung, Delegierte des Bundesrats sitzen da ein. Und wenn es irgendwelche Probleme gibt bei einem bilateralen Abkommen, spricht man miteinander und findet Lösungen. Das funktioniert gut. Jetzt will man ein Schiedsgericht einführen. Schiedsgerichte sind im Völkerrecht nichts Neues. Da hat ja der Bundesrat auch frohlockt: Wir haben ein Schiedsgericht … aber das ist nichts Neues. Und im Vertrag steht, das Schiedsgericht besteht aus einem Schweizer-Richter/-Richterin, aus einem EU-Richter/in, und einem dritten, der nicht Schweizer ist und nicht aus einem EU-Land stammt. Das kann irgendjemand sein. Und diese müssen, wenn der gemischte Ausschuss nicht zu einem Ziel findet, müssen die eine Lösung finden. Tönt eigentlich gut. Ist an sich kein Problem so ein Streitgericht. Sie kennen das vielleicht aus dem Mietrecht oder. Wenn sie Hauseigentümer sind oder Mieter sind, gibt es Schiedsgerichte. Da versucht man eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aber, wie es so oft ist, gibt es da … Sie sehen es vielleicht nicht. Ich habe das versucht darzustellen mit einem … ausgerechnet mit einem französischen Unterseeboot. Die Unterseeboote lauern in den Meeren. Man hört sie schlecht. Man findet sie schlecht. Sie sind unberechenbar … aber sie können torpedieren. Und da schwimmt ein U-Boot im Zeug herum. Nicht lesen, es ist zu kompliziert. Ich will Ihnen einfach belegen, dass wir das Zeug studiert haben. Wichtig ist: Gemischter Ausschuss findet keine Entscheidung bei einem Streitfall. Es kommt ein Schiedsgericht zum Tragen. Das Schiedsgericht findet keine Entscheidung, - und jetzt steht im Vertrag, wenn es um EU-Recht geht, und ich Ihnen einleitend gesagt habe, es geht immer um EU-Recht – dann muss der EU-Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof – ich sage immer der EU-Gerichtshof, weil Europa ist mehr als nur die EU – der EuGH, muss der angerufen werden. Er muss zwingend angerufen werden, wenn es um EU-Recht geht. Und dieser EU-Gerichtshof legt aus, wie das EU-Recht angewandt werden muss. Und zwar zwingend! Das Schiedsgericht muss die Auslegung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, akzeptieren! Weil sonst … dort der Totenkopf … wenn keine Übernahme, kommen die Ausgleichsmassnahmen und im schlimmsten Fall Art. 22, die Guillotine-Klausel. Darum darf man mit gutem Gewissen sagen: Dieses Schiedsgericht ist der verlängerte Arm des EU-Gerichtshofes. Das können sie nachschauen. Da müssen Sie weder Jurist noch Diplomat sein. So schwierig ist der Text auch nicht zum Lesen. Ich zeige Ihnen dann wo Sie diesen Abkommenstext finden. Das steht so drin. Also, der EU-Gerichtshof bestimmt! Und es geht immer um EU-Recht. Glauben Sie nicht, es geht um Schweizer Binnenmarkt-Recht. So ein Witz. Dieses Schiedsgericht ist der verlängerte Arm des europäischen Gerichtshofs. Es ist ein Feigenblatt. Es ist das Ende des bilateralen Weges. Hier wiederholt. Das ist, wie wenn eine Fussballmannschaft sagt, ja wir bringen den Schiedsrichter selber mit, aus unseren Reihen. Das ist noch cool, oder. Aber es ist nicht gerecht. Es ist nicht fair. Es ist nicht auf gleicher Augenhöhe. Zur Personenfreizügigkeit: Art. 21 im Vertrag über die Arbeitsweise der EU, es ist nicht das InstA, steht, dass jeder Unionsbürger das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Verträge … das ist alles bla…bla…bla… sich aufzuhalten, frei zu bewegen und zu arbeiten. Und das heisst auch, sich in die Sozialwerke einzuklinken, des entsprechenden Staates. Wir haben ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Wir sitzen da drin. 2000 die Volksabstimmung, in diesen … Sie wissen noch: Wir durften über die Personenfreizügigkeit nicht isoliert abstimmen. Wissen Sie warum nicht? Die wussten schon warum in Bundesbern. Man hat es in ein Paket eingeschnürt, mit sechs anderen Abkommen. Dann hat das Schweizer Volk gesagt, ja bilateraler Weg ist gut. Wir sagen halt JA. Es kann ja nicht so schlimm sein. Und dann haben wir einen Ansturm der Zuwanderung gehabt. Der hält an. Die NZZ schreibt: ja das ist nicht mehr so schlimm. Es kommen nur noch die Hälfte. Das ist, wie wenn Sie mit 40° Fieber im Bett hocken, dann geht das Fieber auf 38° … mir geht es blendend. Ich habe nur noch 38° Fieber. Aber meine Damen und Herren: Sie sind nicht gesund. Aus diesem Grund, wir haben sie schon erwähnt, haben wir die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Wir haben gesagt, wir wollen die Zuwanderung wieder selber steuern. Souverän. Und wie gesagt, Bundesbern hat es nicht umgesetzt. Die Begrenzungsinitiative haben wir eingereicht zusammen mit der SVP, also die AUNS und die SVP. Die kommt höchstwahrscheinlich nächstes Jahr am 17. Mai zur Abstimmung. Frau Bundesrätin Karin Keller-Suter will diese Initiative möglichst weghaben. Wissen Sie, da hat man gejubelt. Endlich, Frau Keller-Suter. Jetzt kommt es dann gut. Ich erinnere an Cassis, jetzt kommt es dann gut. Und jetzt merken auch Siebenschläfer, ja es kommt eben nicht so gut. Also, sie will diese Initiative möglichst weg, und sie spricht, und das ist eigentlich im Recht, in der Wirtschaft, in der Werbung spricht man von unlauterer Werbung. Sie spricht, die Begrenzungsinitiative sei wie ein Brexit. Wie ein Schweizer Brexit, das ist völliger Blödsinn. Die Engländer haben gar keine Abkommen mit der EU. Wir haben immerhin noch das Freihandelsabkommen. Aber Sie sehen wie das Wording, wie die Worte verwendet werden. Man droht dem Schweizer schon: Wenn Sie diese Begrenzungsinitiative annehmen, haben wir einen Schweizer-Brexit, mit einem No-Deal. Noch zu dieser EU-Personenfreizügigkeit: Sie sehen 2000, 2016, wir sind hier auf 8,3 Millionen Einwohnern, ständige Bevölkerung. Da sind die Flüchtlinge nicht dabei, oder die da irgendwo sitzen. Sondern ständige Wohnbevölkerung. Innert kürzester Zeit auf über 8 Millionen. Vor rund einer Woche, wir sind bei 8,5 Millionen Einwohnern. Wir haben 25,1% Ausländer. Unsere Nachbarländer, Österreich 15, Deutschland 11, Italien 8,5. Wie gesagt, es geht hier um die ständige Wohnbevölkerung. Wir haben über 25% Ausländer, und sind jetzt schon bei 8,5 Millionen. Und dann sagt man im gleichen Atemzug: Ja es kommen nicht mehr so viele. Aber wissen Sie, diese 8,5 Millionen, das ist wie bei den Fruchtfliegen, oder. Die vermehren sich. Darum ist die 10-Millionen-Schweiz, ist nicht mehr so weit weg. Wollen wir das? Jetzt geht es um diese Unionsbürgerrichtlinie. Die EU hat von der Schweiz immer verlangt, seit sie das Abkommen über die Personenfreizügigkeit angenommen hat, dass sie diese Unionsbürgerrichtlinie einführt. Die Unionsbürgerrichtlinie heisst, dass das Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgern von 10 Jahren auf 5 Jahren reduziert werden müsste. Ein EU-Bürger/-in erhält praktisch den gleichen Zugang zu den Sozialwerken wie ein Schweizer/-in. Das ist wichtig. Die Sozialhilfeansprüche werden praktisch auf das gleiche Niveau gehoben. Und strafrechtlich verurteilte EU-Bürger/-innen können Sie praktisch nicht mehr aus dem Land weisen. Das ist der Bestandteil der Unionsbürgerrichtlinie. Zusammengefasst gesagt: Sie stellen die EU-Bürger/- praktisch den Schweizern gleich. Der Bundesrat hat bis heute immer gesagt, es sei eine rote Linie, man übernehme die Unionsbürgerrichtlinie nicht. Aber Sie haben im letzten Jahr erlebt, wie der Bundesrat mit roten Linien umgeht: Sie werden etwas rosa, noch «rosaiger», und irgendwann werden sie transparent und sie sind überhaupt keine Linie mehr. Es ist nur eine Frage der Zeit bis wir hier einknicken, und warum? Sie müssen es auch nicht lesen können, aber das ist ein Originalauszug aus den Erläuterungen des Bundesrates zum Rahmenabkommen. Und er überschreibt das als Beispiel für die dynamische Rechtsentwicklung. Wir haben jetzt von der Dynamik geredet, wir müssen es nicht automatisch übernehmen, wir dürfen noch ein Referendum durchführen. Wenn wir nicht Ja und Amen sagen kommen wir vor den EU-Gerichtshof, und wenn wir immer noch nicht spuren, ptt... oder. Und ausgerechnet als Beispiel für diese dynamische Rechtsentwicklung nennt der Bundesrat, Sie sehen es dort wo der rote Pfeil ist, die UBRL. Das ist die Unionsbürgerrichtlinie. Und das ist umso brisanter, weil im ganzen Abkommen, im ganzen Rahmenabkommen nichts von dieser Unionsbürgerrichtlinie steht, auch nicht bei den gemeinsamen Erklärungen. Man hat es einfach weggelassen, die Unionsbürgerrichtlinie. Weil man weiss, es ist ein heikles Geschäft. Man hat es einfach nicht erwähnt. Aber der Bundesrat, bzw. die Bundesverwaltung verrät sich mit dieser Grafik. Weil er ausgerechnet bei der dynamischen Rechtsentwicklung die Unionsbürgerrichtlinie als Beispiel nimmt für die dynamische Rechtsübernahme. Das heisst, wenn wir jetzt diese Unionsbürgerrichtlinie nicht übernehmen, die die EU zwingend fordert von der Schweiz, weil wir die Personenfreizügigkeit akzeptiert haben, wird sie uns vor den EU-Gerichtshof schleppen. Und der EU-Gerichtshof wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen: «Liebe Schweizer/innen, ihr seid alles Freunde, aber ihr müsst diese Unionsbürgerrichtlinie übernehmen, sonst: Ausgleichsmassnahmen, Sistierung von einzelnen Abkommen, Guillotine-Klausel.» Dieser Europäische Gerichtshof, das ist ganz wichtig, dass Sie sich das vor Augen halten, was ist die Rolle dieses EU-Gerichtshofes in Luxemburg? Das können Sie nachlesen, Google, EuGH Auftrag, Aufgaben, dann finden Sie das. Der Europäische Gerichtshof muss gewährleisten, dass das EU-Recht in den Mitgliedsstaaten einheitlich angewandt wird, dass es einheitlich nach EU-Recht in die nationalen Gesetzgebungen einfliesst. Er legt das EU-Recht aus und er setzt das EU-Recht durch. Und darum sagt man oft, dass der Europäische Gerichtshof eigentlich der Motor der EU-Integration ist. Das ist ein sehr machtvolles Gericht, dieser Europäische Gerichtshof. Und dieser Gerichtshof hat auch die Tendenz, Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zu sagen, was Sache ist. Und das ist die Problematik. Also dieser EU-Gerichtshof wird nie im Sinne eines Nicht-EU-Mitglieds-Schweiz entscheiden. Es ist nicht seine Aufgabe, das ist an sich logisch aus Sicht der EU. Aber für uns ist es problematisch. Economiesuisse und die Wirtschaftsverbände sprechen: Ja dieses institutionelle Abkommen müssen wir unbedingt haben, weil es für die Wirtschaft Rechtssicherheit schafft. Aber ich frage Sie jetzt: Für wen? Wenn Sie als Schweizerinnen und Schweizer, als Souverän der wir sind, wir sind die oberste Instanz, das Volk, die Bürgerinnen und Bürger zum Vornherein wissen, wenn wir nicht Kopf nicken wie in Nordkorea, dann Rübe weg. Dann droht uns die EU bis zum schlimmsten Fall, dass man alles kündet, dass wir den Marktzutritt nicht mehr haben. Und einfach hier gesagt, das wollen wir ja nicht von der Hand weisen, dass das ein Problem wäre, wenn die Schweizer Exportwirtschaft den Zugang zum EU-Binnenmarkt nicht mehr hätte. Wir kommen langsam zum Schluss. Das Freihandelsabkommen: Die EU will, dass wir dieses Freihandelsabkommen von 1972, das ist ein wichtiges, grundlegendes Abkommen, modernisieren. Es will einfach, dass wir das Freihandelsabkommen auch dem Rahmenabkommen unterstellen. Das heisst, dem EU-Gerichtshof, bla…, bla…, bla…, ich wiederhole nicht mehr alles. Es geht dann um die staatlichen Beihilfen, wir sprechen von Subventionen. Die EU will möglichst wenig staatliche Subventionen. Für uns ist das problematisch. Wir haben Kantonalbanken in gewissen Kantonen, die haben die kantonale Deckungssicherheit. Wir haben Elektrizitätswerke, ich sage immer aus meiner Region die Grimselkraftwerke, die gehören der Stadt Zürich, Basel und Bern, nicht Privaten. Das wäre wahrscheinlich nicht mehr im Sinne der EU. Das heisst, wir müssten wichtige Infrastrukturen dem freien Markt aussetzen. Das heisst, solche Infrastrukturen wären offen für private Anleger. Dann «Prost Nägeli». Sie möchten die Steuern harmonisieren. Das ist ja logisch, wenn die Schweiz in den Kantonen tiefere Steuern hat, sagt die EU: Das ist wettbewerbsverzerrend, das ist diskriminierend. Erinnern Sie sich an EU-Kommissar Hahn, der sagt, die Schweizer diskriminieren uns. Also heisst das, Harmonisierung der Steuern, Gleichschaltung der Sozialversicherungen. Zuerst, dass alle Grenzgänger volle Schweizer Arbeitslosenversicherungsgelder erhalten. Harmonisierung der Handelspolitik, und, und, und. Also zusammengefasst gesagt, es geht um EU-Recht, wir haben den EU-Gerichtshof, wenn wir böse Buben sind, bzw. Mädchen, Guillotine-Klausel, die europäische Kommission sagt wo es lang geht, und wir sind dann eigentlich wirtschaftlich gesehen eine Handelskolonie, und politisch ein Satellit. Sie erinnern sich vielleicht auf meinen ersten Blick, diese drei Bilder. Aber im Grund auf den zweiten Blick geht es um das. Es geht um einen Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht für das «Unding». Sie erinnern sich, Kommissar Juncker, der Kommissionspräsident, hat einmal gesagt, die Schweiz sei ein geostrategisches «Unding» auf der europäischen Karte. Ein «Unding»! Wem sagen Sie das? Das sagen Sie nicht Ihrem netten Nachbarn, du bist ein «Unding», oder. Das ist nicht so nett. Es geht um das. Und es gibt Leute wie Jos Dijsselhof, das ist der CEO von der Schweizer Börse, der hat gesagt, der ist nicht AUNS-Mitglied, ist auch nicht SVP-Mitglied, oder ich weiss nicht, ob er die Schweizerzeit abonniert hat. Aber er hat gesagt: «Im EU-Rahmenvertrag stecken Dinge, die für manche an den Kern der Schweizer Identität rühren. Im Grunde will Brüssel, dass die Schweiz der EU beitritt und ihr komplettes Recht übernimmt. Diese Haltung ist tief verwurzelt in der EU.» Um das geht es, meine Damen und Herren. Und für wie blöd hält man uns? Das steht jetzt wieder in der Präambel des Rahmenabkommens. Jetzt müssen Sie mir zuhören: «Entschlossen, die Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt der EU auf der Basis derselben Regeln, die für den Binnenmarkt gelten zu stärken und zu vertiefen», jetzt kommt es, «unter Wahrung der Unabhängigkeit der Vertragsparteien sowie jener ihrer Institutionen, und – in Bezug auf die Schweiz – unter Wahrung der Grundsätze der direkten Demokratie und des Föderalismus.» Das steht in der Präambel dieses Vertrages. Und dann haben sie einen Artikel 22 am Schluss mit der Guillotine-Klausel: «Unter Wahrung der Grundsätze der direkten Demokratie». Einfach dass Sie es einmal gehört haben. Haben Sie gewusst, wegen den Rosinen Picker: Wir exportieren in die EU für 121 Milliarden Franken. Und wir importieren für 141 Milliarden Franken EU-Waren. Das heisst, wir haben ein Handelsbilanzdefizit letztes Jahr von 20,3 Milliarden Franken zugunsten der EU. Das heisst, für 20 Milliarden Franken investieren wir in der EU, wir sichern Arbeitsplätze und schaffen Arbeitsplätze. Also das heisst, wir beziehen mehr EU-Waren als wir in die EU exportieren. Das ist die Berechnung nach Schweizer Art, und wenn Sie Euro-Staat, das statistische Amt der EU nehmen, ist es noch schlimmer, weil die nehmen noch den Goldhandel hinein. Dann ist es noch schlimmer: Dann ist das Handelsbilanzdefizit fast 50 Milliarden zugunsten der EU. Das ist keine Rosinenpickerei, wenn Sie mehr Waren von jemandem beziehen, als Sie exportieren. Wer profitiert dann? Wir haben 323'000 Grenzgänger aus dem EU-Raum, die verdienen hier ihr gutes Geld und leben in ihren Heimatländern. Und wenn Sie in den Jura gehen, die Häuser im französischen Jura sind schöner als die im schweizerischen Jura. Weil die verdienen hier gute Löhne, haben die niedrigen Lebenshaltungskosten, Frankreich. Denen geht es nicht schlecht. Also wir haben 323'000 Grenzgänger. Natürlich brauchen wir auch solche Leute, es geht nicht um das. Aber einfach zum Sagen, wir sind keine Rosinen Picker. Wir schaffen Arbeitsplätze, auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Schweiz leben 1.43 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, und nicht alle arbeiten. Sondern da ist Familiennachzug, Altersabend, da habe ich nichts dagegen. Aber einfach zum Sagen, 1.43 Millionen EU-Bürger leben in der Schweiz. Wir zahlen immense Beiträge an die EU-Forschung. Nehmen Sie Horizon, da haben wir bis jetzt 724 Millionen Franken bezahlt. Es ist auch wieder zurückgekommen aus der EU, aber wir haben 70 Millionen mehr in die EU-Kasse bezahlt. Wir haben also da nicht nur profitiert, usw. Schluss: Die Schweiz als europäisches Land leistet seinen Beitrag an Europa! Wir sind keine Rosinen Picker Generation. Wir kommen zurück zum Rahmenabkommen. Sie kennen vielleicht die Geschichte vom Dürrenmatt – Der Tunnel. Ein lebenslustiger, etwas naiver Student fährt mit dem Zug in einen Tunnel hinein. Und plötzlich merken sie, die Passagiere, der Zug fährt nicht mehr aus dem Tunnel heraus. Und er wird immer schneller, aber es kommt kein Ende des Tunnels. Eine furchtbare Situation. Der Lokomotivführer ist schon lange abgesprungen, der Zug ist führerlos. Und so kommt uns das Rahmenabkommen vor. Wir springen auf einen Zug auf, der in einen Tunnel fährt, und es kommt kein Tageslicht mehr. Sie können auch sagen, die Katze im Sack gekauft. Zusammengefasst gesagt: Wir übernehmen EU-Recht, übernehmen eine Super-Guillotine-Klausel, wir übernehmen eine vordefinierte Streitbeilegung zugunsten des europäischen Gerichtshofes, die Personenfreizügigkeit wird betoniert, sogar noch ausgebaut mit der Unionsbürgerrichtlinie. Denken Sie an die Rolle des Europäischen Gerichtshofes, und das Freihandelsabkommen. Das heisst, wir verlieren die Selbstbestimmung in wesentlichen Bereichen. Wir werden erpressbar. Wir unterstellen uns einem EU-Gericht. Es ist der Ruin der Sozialwerke. Wir unterstellen uns einem EU-Richterdiktat, und faktisch ist das ein EU-Beitritt. Kurz zur Agenda: Die Konsultation ist abgeschlossen, Bundesrat will jetzt Klärung, jetzt müssen sie warten, jetzt gibt es eine neue EU-Kommission, die Wahlen müssen vorbei, dann geht es dann los. Vielleicht findet man mit den Gewerkschaften noch einen Deal, weil die Gewerkschaften - Sie haben das bemerkt - sind auch gegen dieses Rahmenabkommen, aber nicht aus den gleichen Gründen wie wir. Ich glaube wir sind grundsätzlich, aber sie haben Angst, dass der Lohnschutz weg ist. Sie haben schon Recht, weil den Lohnschutz geben wir aus der Hand, wenn wir dieses Rahmenabkommen unterzeichnen. Dann kommt die Begrenzungsinitiative, dann gibt es einmal eine Botschaft, ein Parlament, vielleicht gibt es ein … wir wissen heute nicht, ob es einmal ein Referendum über dieses Rahmenabkommen gibt. Wir gehen davon aus schon. Die Frage ist jetzt noch, ob es ein fakultatives oder ein obligatorisches Referendum gibt. Es gibt Professor Glaser von der Uni Zürich, der sagt, es müsse ein obligatorisches Referendum geben, weil es Verfassungscharakter hat, dieses Rahmenabkommen. Der Vorteil vom Obligatorischen wäre, man müsste nicht Unterschriften sammeln. Aber der wichtige Vorteil wäre, die Kantone müssten auch zustimmen, beim fakultativen Referendum ist das nicht notwendig. Volksabstimmung: Dieses Jahr sicher nicht, vielleicht Ende nächsten Jahres oder dann das übernächste Jahr. Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, die EU-Elite, ich spreche nicht von den Völkern, die EU-Elite ist der Schweiz feindlich gestimmt. Man kann das nachweisen. Punkt, Schluss. Das ist die Ausgangslage. Und diese Schweiz, dieses «Unding» da, das muss weg. Das passt nicht hinein! Das ist die Ausgangslage. Ich habe mir da erlaubt, zum Abschluss, ich hoffe man hört es.. [Kurzer Videoclip] Also meine Damen und Herren, es ist nicht einfach lustig, es geht wirklich um Vieles, wenn man dieses Abkommen studiert. Zum Schluss, auf unserer Homepage haben wir ein Dossier angelegt. Wenn Sie auf www.auns.ch gehen, finden Sie das sofort. Da können Sie das Rahmenabkommen, der Entwurf des Textes des Abkommens nachschauen. Sie können die Erläuterungen des Bundesrates, die netten Briefe aus Brüssel, die Briefe des Bundesrates an Brüssel, die sind immer etwas devot, und viele andere Dokumente runterladen. Sonst finden Sie auf der Internetseite des Aussendepartementes ein Dossier, die Schweizerzeit hat sehr viele Informationen, wir, habe ich gesagt, und das EU-NO-Komitee. Das wären meine Ausführungen. Die nächsten Informationsabende zum „EU-Rahmenabkommen“ finden am 10. Oktober 2019 in Brig / Glis, https://auns.ch/agenda/brig-glis-informations-abend-eu-rahmenabkommen-insta/ am 11.November 2019 in Basel https://auns.ch/agenda/basel-informations-abend-eu-rahmenabkommen-insta/ und am 10. Dezember 2019 in Aarau https://auns.ch/agenda/chur-informations-abend-eu-rahmenabkommen-insta-2/ statt.
von brm.
https://auns.ch/eidgenoessische-wahlen-20-oktober-2019/
https://eu-no.ch/kommentierte-fassung-des-institutionellen-rahmenabkommens/
https://2018.eu-no.ch/argumente/
https://schweizerzeit.ch/spitzkehren-in-steilem-gelaende/
https://schweizerzeit.ch/termin/info-kurs-eu-rahmenvertrag-brig/
https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-20-10-september-2019/zwingende-uebernahme-von-eu-recht-krampfhaft-ueberspielt.html
https://www.srf.ch/news/schweiz/wahlen-2019/dauerbrenner-schweiz-eu-darum-geht-es-beim-rahmenabkommen