Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Subtitle "Afrikaans" was produced by machine.Subtitle "አማርኛ" was produced by machine.Subtitle "العربية " was produced by machine.Subtitle "Ārāmāyâ" was produced by machine.Subtitle "azərbaycan dili " was produced by machine.Subtitle "беларуская мова " was produced by machine.Подзаглавието "България" е създадено от машина.Subtitle "বাংলা " was produced by machine.Subtitle "བོད་ཡིག" was produced by machine.Subtitle "босански" was produced by machine.Subtitle "català" was produced by machine.Subtitle "Cebuano" was produced by machine.Subtitle "ગુજરાતી" was produced by machine.Subtitle "corsu" was produced by machine.Podtitul "Čeština" byl vytvořen automaticky.Subtitle "Cymraeg" was produced by machine.Subtitle "Dansk" was produced by machine.Untertitel "Deutsch" wurde maschinell erzeugt.Subtitle "Untertitel" was produced by machine.Subtitle "Ελληνικά" was produced by machine.Subtitle "English" was produced by machine.Subtitle "Esperanto" was produced by machine.El subtítulo "Español" se generó automáticamente.Subtitle "Eesti" was produced by machine.Subtitle "euskara" was produced by machine.Subtitle "فارسی" was produced by machine.Subtitle "Suomi" was produced by machine.Le sous-titre "Français" a été généré automatiquement.Subtitle "Frysk" was produced by machine.Subtitle "Gaeilge" was produced by machine.Subtitle "Gàidhlig" was produced by machine.Subtitle "Galego" was produced by machine.Subtitle "Schwizerdütsch" was produced by machine.Subtitle "هَوُسَ" was produced by machine.Subtitle "Ōlelo Hawaiʻi" was produced by machine.Subtitle "עברית" was produced by machine.Subtitle "हिन्दी" was produced by machine.Subtitle "Mẹo" was produced by machine.Subtitle "Hrvatski" was produced by machine.Subtitle "Kreyòl ayisyen " was produced by machine.Subtitle "Magyar" was produced by machine.Subtitle "Հայերեն" was produced by machine.Subtitle "Bahasa Indonesia " was produced by machine.Subtitle "Asụsụ Igbo " was produced by machine.Textun"Íslenska" var framkvæmt vélrænt.Sottotitoli "Italiano" sono stati generati automaticamente.Subtitle "日本語" was produced by machine.Subtitle "Basa Jawa" was produced by machine.Subtitle "ქართული" was produced by machine.Subtitle "қазақ тілі " was produced by machine.Subtitle "ភាសាខ្មែរ" was produced by machine.Subtitle "ಕನ್ನಡ" was produced by machine.Subtitle "한국어" was produced by machine.Subtitle "कोंकणी語" was produced by machine.Subtitle "کوردی" was produced by machine.Subtitle "Кыргызча" was produced by machine.Subtitle " lingua latina" was produced by machine.Subtitle "Lëtzebuergesch" was produced by machine.Subtitle "Lingala" was produced by machine.Subtitle "ພາສາ" was produced by machine.Subtitle "Lietuvių" was produced by machine.Subtitle "Latviešu" was produced by machine.Subtitle "fiteny malagasy" was produced by machine.Subtitle "te reo Māori" was produced by machine.Subtitle "македонски јазик" was produced by machine.Subtitle "malayāḷaṁ" was produced by machine.Subtitle "မြန်မာစာ " was produced by machine.Subtitle "Монгол хэл" was produced by machine.Subtitle "मराठी" was produced by machine.Subtitle "Bahasa Malaysia" was produced by machine.Subtitle "Malti" was produced by machine.Subtitle "ဗမာစာ " was produced by machine.Subtitle "नेपाली" was produced by machine.Subtitle "Nederlands" was produced by machine.Subtitle "Norsk" was produced by machine.Subtitle "chiCheŵa" was produced by machine.Subtitle "ਪੰਜਾਬੀ" was produced by machine.Subtitle "Polska" was produced by machine.Subtitle "پښتو" was produced by machine.Subtitle "Português" was produced by machine.Subtitle "Română" was produced by machine.Subtitle "Язык жестов (Русский)" was produced by machine.Субтитры "Pусский" были созданы машиной.Subtitle "Kinyarwanda" was produced by machine.Subtitle "सिन्धी" was produced by machine.Subtitle "Deutschschweizer Gebärdensprache" was produced by machine.Subtitle "සිංහල" was produced by machine.Subtitle "Slovensky" was produced by machine.Subtitle "Slovenski" was produced by machine.Subtitle "gagana fa'a Samoa" was produced by machine.Subtitle "chiShona" was produced by machine.Subtitle "Soomaaliga" was produced by machine.Subtitle "Shqip" was produced by machine.Subtitle "србски" was produced by machine.Subtitle "Sesotho" was produced by machine.Subtitle "Basa Sunda" was produced by machine.Undertext "Svenska" är maskinell skapad.Subtitle "Kiswahili" was produced by machine.Subtitle "தமிழ்" was produced by machine.Subtitle "తెలుగు" was produced by machine.Subtitle "Тоҷикй" was produced by machine.Subtitle "ภาษาไทย" was produced by machine.Subtitle "ትግርኛ" was produced by machine.Subtitle "Tagalog" was produced by machine.Subtitle "Türkçe" was produced by machine.Subtitle "татар теле" was produced by machine.Subtitle "Українська " was produced by machine.Subtitle "اردو" was produced by machine.Subtitle "Oʻzbek" was produced by machine.Subtitle "Tiếng Việt" was produced by machine.Subtitle "Serbšćina" was produced by machine.Subtitle "isiXhosa" was produced by machine.Subtitle "ייִדיש" was produced by machine.Subtitle "Yorùbá" was produced by machine.Subtitle "中文" was produced by machine.Subtitle "isiZulu" was produced by machine.
kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV не носи отговорност за некачествен превод.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nenese žádnou odpovědnost za chybné překlady.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV übernimmt keine Haftung für mangelhafte Übersetzung.kla.TV accepts no liability for inadequate translationkla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV no se hace responsable de traducciones incorrectas.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV n'assume aucune responsabilité en cas de mauvaise traduction.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nem vállal felelősséget a hibás fordításértkla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV tekur enga ábyrgð á áræðanleika þýðingarinnarKla.TV non si assume alcuna responsabilità per traduzioni lacunose e/o errate.Kla.TV は、不適切な翻訳に対して一切の責任を負いません。kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV не несет ответственности за некачественный перевод.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.Kla.TV tar inget ansvar för felaktiga översättningar.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.
Ja zur Begrenzungsinitiative, Nein zum Rahmenabkommen Schweiz-EU = Eigenständige Regelung der Zuwanderung
Am 11. Februar startete der Bundesrat den Abstimmungskampf gegen die Begrenzungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). Das Ziel dieser Initiative ist die eigenständige Regelung der Zuwanderung. Warum bekämpft der Bundesrat diese Initiative?
Die Begründung liegt im Rahmenabkommen mit der EU.
Doch was hat dieses Abkommen mit der Begrenzungsinitiative zu tun?
Hören Sie dazu den Vortrag von Dr. Ulrich Schlüer!
[weiterlesen]
Meinung Ungeschminkt: Heute mit dem Schweizerzeit-Verlagsleiter Dr. Ulrich Schlüer
Kaum war in der Schweiz der Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2020 vorbei, startete der Bundesrat am 11. Februar den Abstimmungskampf gegen die Begrenzungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). Diese gelangt am 17. Mai dieses Jahres zur Abstimmung. Das Ziel der Begrenzungsinitiative ist die eigenständige Regelung der Zuwanderung. Der vertragliche Rechtsanspruch auf Personenfreizügigkeit für 440 Millionen EU-Ausländer soll bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative beendet werden. Die Initiative wurde von der SVP und der AUNS lanciert, weil ihrer Ansicht nach die von einer Mehrheit des Schweizer Volkes 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative vom Bundesrat und Parlament bis heute nicht umgesetzt wurde.
Mit was für fragwürdigen Methoden der Schweizer Bundesrat die Begrenzungsinitiative bekämpft, berichtete am 7. Februar 2020 sogar Radio SRF in der Sendung „HeuteMorgen“:
Am Weltwirtschaftsforum in Davos, trafen sich drei Schweizer Bundesräte mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dabei habe laut dem EU-Sitzungsprotokoll, das SRF vorliegt, die Bundespräsidentin Simmonetta Sommaruga von der Leyen gebeten, dass sich die EU nicht in den Abstimmungskampf über die Begrenzungsinitiative einmische. Eine EU-Einmischung oder gar Druckversuche könnte ansonsten der Initiative Auftrieb geben und ihr zu einer Annahme verhelfen.
Ursula von der Leyen habe zugesichert, dass sich die EU-Kommission enthalten würde. Allerdings erwarte sie von der Schweiz innert wenigen Tagen nach der Abstimmung vom 17. Mai ein klares Zeichen zum Rahmenabkommen.
Ebenfalls könne aus dem Protokoll entnommen werden, dass für die EU keine Nachverhandlungen über das Rahmenabkommen in Frage kämen, so SRF.
Was nun hat die Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative mit dem Rahmenabkommen zu tun? Das überparteiliche Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt, kurz EU-No-Komitee, schreibt in ihrem Argumentarium zum Rahmenvertrag Schweiz-EU unter Punkt 31.12:
„Würde der Rahmenvertrag zwischen der EU und der Schweiz je in Kraft treten, würde die Schweiz jeglicher Einflussnahme auf die Einwanderung in die Schweiz und auf den Schutz des einheimischen Arbeitsmarktes beraubt. Schutzmassnahmen zugunsten schweizerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären ihr ebenso verwehrt wie Massnahmen zur Verhinderung der Einwanderung in den Sozialstaat.“
An einem Infoabend vom 12. September 2019 zum Rahmenabkommen sprach alt Nationalrat und Schweizerzeit-Verlagsleiter Dr. Ulrich Schlüer unter anderem auch darüber, wie das Rahmenabkommen mit der Zuwanderungsfrage zusammenhängt. Hören Sie nun im Anschluss als Meinung ungeschminkt den Vortrag, der zur Entscheidungsfindung für das Schweizer Stimmvolk unabhängig der politischen Richtung behilflich sein soll.
Referat Ulrich Schlüer – Rahmenabkommen AUNS
Die Ausgangslage ist der Brief von Herrn Barroso, vom 21. Dezember 2012, in dem er die institutionelle Anbindung der Schweiz an den Apparat der EU gefordert hat. Ohne das gäbe es in Zukunft keine bilateralen Verhandlungen mehr. Das ist im Grossen und Ganzen der Inhalt dieses Briefes. Dieser Brief kam für den Bundesrat nicht überraschend. Er hatte die Antwort bereits vorbereitet. Und nach wenigen Tagen hat er bereits nach Brüssel zurückgeschrieben, man habe Verständnis für diese Forderung, und man schlage vor, diese institutionelle Anbindung in einem Rahmenvertrag festzulegen. So ist das Wort «Rahmenvertrag» dann offiziell entstanden. Also ganz wenige Wochen nachdem die Forderung kam, hat die Schweiz schon gesagt, wir sind einverstanden.
Und fünf Monate nach dem Eintreffen des Briefes hatten die beiden Spitzendiplomaten auf beiden Seiten (für die Schweiz war das Herr Staatssekretär Rossier) bereits den Vorvertrag festgelegt. Dieser Vorvertrag hat einen etwas seltsamen Namen, er heisst «Non-Paper», also ein Nicht-Papier. Das ist so ein diplomatischer Ausdruck, wenn ein Papier nur von den Diplomaten, aber nicht von den politisch Verantwortlichen unterzeichnet wird. Das ist bei einem Vorvertrag der Fall, dann ist es ein Non-Paper. Aber selbstverständlich haben beide Seiten, also Bundesrat und EU-Kommission zugestimmt, sonst hätten die Chefdiplomaten, da die höchsten Angestellten, nicht unterschrieben.
Und in diesem Non-Paper, in diesem Vorvertrag sind die Hauptpunkte des Vertrags, die bis heute die Hauptpunkte sind, bereits festgehalten. Also die wissen wir seit Mai 2013. Und die Hauptpunkte lauten:
Dass all das, was die EU als sogenannt binnenmarktrelevant bezeichnet, und da kann man übersetzen, all das was ihr wichtig ist, das erklärt sie dann als binnenmarktrelevant, das kann sie ja einseitig machen. All das muss die Schweiz automatisch übernehmen. Sie haben es gehört, sie kann sich dazu äussern, aber mitentscheiden kann sie nicht. Die EU entscheidet, und die Schweiz muss das automatisch übernehmen. Alles was binnenmarktrelevant, also für den Binnenmarkt wichtig ist.
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, das ist etwas Normales, nicht. Ein Vertrag hält Grundsätze fest, dann geht es um die Anwendung, und da kommt es immer wieder vor, dass die beiden Parteien nicht gleicher Meinung sind wie diese Anwendung vorgenommen werden soll. Das Non-Paper, der Vorvertrag, hält fest, und das ist jetzt auch ein Kernpunkt des Vertrags: Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, und man kann sich nicht einigen, dann entscheidet der EU-Gerichtshof. Also das Gericht der Gegenpartei, aus Schweizer Sicht. Das Gericht der Gegenpartei entscheidet, was gilt. Und dann ist natürlich die Möglichkeit, das weiss die EU, das fürchtet sie vielleicht auch, dass die Schweiz das nicht umsetzen kann, was der EU-Gerichtshof sagt. Und zwar kann sie das dann nicht, wenigstens nicht ohne weiteres, wenn eine Volksabstimmung etwas anderes beschliesst, als das was vereinbart wurde. Dann darf die Schweiz das anders machen, aber sie muss der EU zubilligen, dass sie Sanktionen, also Strafmassnahmen, gegen die Schweiz verhängen kann. Also ich meine das heisst auf Deutsch: Liebe EU, wenn dieses Schweizer Volk, das ist manchmal halt etwas störrisch, etwas anderes will als ihr wollt, dann dürft ihr uns strafen. Das ist ziemlich … ich meine wenn Sie die Präambel hören mit der Achtung der Unabhängigkeit und der Souveränität. Also wenn einer zum anderen sagt: Wenn wir nicht machen was du willst, dann darfst du uns strafen, hat er ein bisschen ein seltsames Verhältnis zu der Souveränität.
Der Geltungsbereich, das ist eine Wiederholung, das haben Sie schon gehört. Der Rahmenvertrag, das ist also ein Vertrag, der einfach alles überdacht was schon je zwischen der Schweiz und der EU vereinbart worden ist, oder was noch vereinbart wird. Es gilt von Anfang an, über die Personenfreizügigkeit, für das Abkommen über den Luftverkehr, dasjenige über den Landverkehr, das Landwirtschaftsabkommen, und die technischen Handelshemmnisse, also die Konformitätsbewertungen, das ist die Zertifizierung. Die Produkte müssen zertifiziert werden, dass sie gehandelt werden können. Und dann wird ausdrücklich gesagt, alle zukünftigen Marktzugangsabkommen, also alle Abkommen, von denen die EU allein sagt, die sind dann binnenmarktrelevant, dazu haben wir nichts zu sagen, das sagt die EU allein. Für die gilt es auch. Also man kann sagen, einfach für alles was der EU wichtig ist, und die EU allein kann bestimmen, was ihr wichtig ist, für das gilt dieses Abkommen, das müssen wir übernehmen. Also reichlich Spielraum für Brüsseler Willkür ist in diesem Vertrag.
Wenn wir jetzt das bewerten, dann müssen wir klar festhalten: Was dieser Rahmenvertrag aussagt, hat nichts mehr mit bilateralem Verhältnis zu tun. Von einem bilateralen Verhältnis spricht man, wenn zwei Verhandlungspartner auf gleicher Höhe, als souveräne Staaten, auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandeln. Und dass nur das gültig wird, über das beide Seiten einverstanden sind und nicht, dass der eine sagen kann so geht es und der andere muss parieren. Sondern es sind zwei Seiten, die sagen, so wollen wir das geregelt haben. Damit hat dieser Rahmenvertrag nichts mehr zu tun. Dieser Rahmenvertrag setzt die EU ins Verhältnis der Befehlsausgeberin und die Schweiz ins Verhältnis derjenigen, die zu gehorchen hat. Die EU befiehlt, die Schweiz hat zu parieren. Also man spricht am besten von Unterwerfungsvertrag, oder Kolonialvertrag, oder Satellisierungsvertrag (Abhängigkeitsvertrag), also jedenfalls mit bilateraler Gleichberechtigung hat das nichts mehr zu tun, was im Rahmenvertrag steht. Und eben, das haben Sie gehört, das geostrategische Unding, als das die Schweiz bezeichnet wird, das muss verschwinden. Ich meine, man kann hier den Rahmen auch etwas weiterspannen. Man kann sagen, die EU hat Mitglieder. Keinem ihrer Mitglieder geht es wirtschaftlich ebenso gut wie der Schweiz. Es geht der Schweiz sehr gut, wie keinem EU-Land. Und das muss weg, das geht doch nicht! Dass in diesem Grossen, was man gesagt hat, das ist die Zukunft, das ist das Grosse, das da kommt. Und da hockt da einer in der Mitte, und dem geht es besser. Der muss weg. Genau gleich mit England: England muss zu spüren bekommen, dass man nicht austritt. Jeder soll sehen, man hat die Holländer im Visier, wenn einer austreten will, dann geht es ihm schlecht. Wir bringen es fertig, dass es ihm schlecht geht. Ob es aufgeht, bin ich nicht so sicher. Wenn man jetzt plötzlich hört, die englischen Wirtschaftszahlen, die steigen. Denen geht es besser seit sich die Wirtschaft auf den Austritt ausrichtet. Das ist hochinteressant.
Also, Eigenständigkeit, dass es da ein Land gibt, bei dem zuletzt noch das Volk sagt was gilt, das geht natürlich nicht, da in diesem Elfenbeinturm, in dem man sich in Brüssel fühlt.
Ein Wort zum Europäischen Gerichtshof: Also wir haben gehört, der Europäische Gerichtshof entscheidet, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Er hat, - auch das ist eine Wiederholung, - der Europäische Gerichtshof hat zwei Hauptaufgaben: Einerseits ist er das höchste Gericht in der EU, das also die höchste Rechtssprechungsautorität hat in der EU. Andererseits hat der Europäische Gerichtshof die Aufgabe, die Rechtsharmonisierung in Europa voranzutreiben. Nicht die Rechtsharmonisierung in der EU, die Rechtsharmonisierung in Europa. Also dass alles, jeder Staat, alles was da geschieht, sich dem EU-Recht anschliesst oder unterordnet. Das ist eine ausdrückliche Aufgabe dieses Gerichtes, eine hochpolitische Aufgabe. Also man muss sagen, die gehen da recht grosszügig um mit der Gewaltentrennung. Dass also die Instanz, die über die Rechtsanwendung wacht, gleichzeitig auch verantwortlich ist, dass alle das gleiche Recht bekommen, das ist schon etwas Besonderes.
Stichwort Unionsbürgerrecht: Es ist gesagt worden, dass vom Unionsbürgerrecht das Wort kommt im Rahmenvertrag nicht vor, kommt nirgends vor. Aber der Bundesrat und selbstverständlich die EU wissen genau, für die Europäische Union ist das Unionsbürgerrecht ein nichtabtrennbarer Teil der Personenfreizügigkeit. Letztmals hat die EU gesagt, das muss nicht in diesem Vertrag stehen, das ist so, das müssen wir nicht mehr aufschreiben. Der Bundesrat weiss es aber auch. Deshalb erwähnt er es auch, in seinem Begleitkommentar oder in diesem Beispiel, das wir da vorgeführt bekommen haben. Das Unionsbürgerrecht ist untrennbarer Teil der Personenfreizügigkeit. Die Personenfreizügigkeit untersteht dem Rahmenvertrag, sobald die Schweiz unterzeichnet hat. Mit anderen Worten, sie gilt dann auch für die Schweiz. Und wenn die Schweiz meint, es gelte nicht, hat die EU jederzeit die Möglichkeit, den EU-Gerichtshof anzurufen und zu sagen, wir haben da eine Meinungsverschiedenheit, urteile du. Und wie dieses Urteil herauskommt, das kann man im bundesrätlichen Begleitbericht zu diesem Rahmenvertrag lesen, da ist jedermann sicher, das gehört dazu, das müssten wir übernehmen. Und sonst zwingt uns die EU dazu.
Das Unionsbürgerrecht enthaltet, dass jeder EU-Bürger, jede EU-Bürgerin grundsätzlich das Recht hat, sich in der Schweiz niederzulassen. Da gibt es also kein Mittel dagegen, und eben, wenn er dann einige Zeit da ist, dann werden seine Rechte verstärkt. Es bedeutet, dass er bezüglich Sozialversicherung grundsätzlich gleichbehandelt werden muss wie ein Schweizer oder eine Schweizerin. Das ist Teil der Unionsbürgerschaft. Und es bedeutet, dass er mindestens in Gemeindeangelegenheiten stimm- und wahlberechtigt ist. Man kann auch noch weitergehen, aber das ist von Anfang an zuzugestehen.
Jetzt einige weitere Einzelprobleme, Einzelschlussfolgerungen aus diesem Vertrag:
Stichwort Mehrwertsteuer: Wir haben eine Mehrwertsteuer heute von 7,7%. Die EU hat festgelegt, EU-weit eine Mindestmehrwertsteuer von 15%. Das ist ungefähr das Doppelte, fast das Doppelte. Dass die Mehrwertbesteuerung binnenmarktrelevant ist, das ist offenkundig. Ich meine, dass jeder gleich viel bezahlen muss, wenn man in dem gleichen Markt ist, ist ja eigentlich logisch, nicht. Also die Unterzeichnung des Rahmenvertrags hätte zwingend zur Folge, dass die Mehrwertsteuer in der Schweiz auf 15% angehoben wird, also etwa verdoppelt wird. Ist nicht ganz wenig… Für eine vierköpfige Familie, Eltern, zwei Kinder macht das ungefähr 4000.- Franken im Jahr aus, ist also eine recht happige Summe.
Dann die sogenannte… - das gibt viel Diskussionsstoff - die Beihilferichtlinien: Also die EU spricht von Beihilfe, in der Schweiz braucht man dafür den Begriff Subventionen. Das sind also Gelder, die man Institutionen oder Personen vom Staat aus gewährt, um irgendetwas zu erreichen, etwas abzusichern oder bestimmte Leistungen zu ermöglichen. Also, wir haben in der Schweiz das System, in fast allen Kantonen, dass wir Kantonalbanken haben mit Staatsgarantie. Also das heisst, diese Banken sind bis zu einer bestimmten Summe, wenn da etwas schief geht mit dieser Bank, ist das Geld das man dort hat, durch den Staat gesichert. Das ist natürlich eine bevorteilende Bestimmung, die in den Kantonen, aber ausnahmslos durch Volksabstimmungen geschaffen worden ist. Diese Kantonalbanken sind ja in erster Linie dazu da, dass auch das Gewerbe und das Kleingewerbe Kredit bekommen kann, und um die Gemeinden zu finanzieren, also sind Kreditgeber für die Gemeinden. Das kann man selbstverständlich auch bei einer anderen Bank haben, aber die meisten Kantonalbanken sind sehr stark in die Gemeindefinanzierung involviert. Und jetzt kann man natürlich kommen und sagen: Das ist eine Benachteiligung, das ist eine unerlaubte Unterstützung, eine unerlaubte Absicherung für bestimmte Banken, das muss weg. Das ist zu erwarten, dass das geschieht. Ich meine, es gibt heute Kantonalbankchefs, die sagen nein, nein, das ist nicht zu erwarten. Das entscheiden nicht diese Kantonalbankchefs, das entscheidet der EU-Gerichtshof. Muss man sich im Klaren sein, das wird nicht mehr bei uns entschieden. Wenn wir die Hoheit abtreten in dieser Frage, dann entscheidet der EU-Gerichtshof. Genau gleich bei den erwähnten Beteiligungen der öffentlichen Hand an den Kraftwerken. Das ist in der EU nicht so vorgesehen. Und da kann die EU natürlich sagen: Ja nein, das zerstört die Konkurrenz, wenn da ein Staat dahinter ist, der mit Steuergeldern eingreifen kann, dann sind diejenigen, die das nicht haben benachteiligt. Das ist eine unerlaubte Beihilfe und muss weg! Das ist zu erwarten. Im Kanton Zürich hatten wir, es ist noch kein Jahr her, eine Abstimmung über die Wasserversorgung. Und da hat man Teilprivatisierungen ermöglichen wollen. Und das ist hochkant verworfen worden, weil die Leute gesagt haben, Private haben mit der Wasserversorgung nichts zu tun, das macht der Staat. Aber das ist anders in der EU. Die Zürcher hätten dann das unschöne Erwachen, dass das was sie da bestimmt haben, halt nicht gilt vor der EU. Die Gebäudeversicherung ist im gleichen Fall. Und was jetzt neu ist, das muss ich sagen, weiss ich auch erst seit 14 Tagen: Die Direktzahlungen an die Landwirtschaft…, nicht. Im Bauernverband hat man ja eine grosse Auseinandersetzung gehabt. Jetzt hat er die Nein-Parole rausgegeben zum Rahmenvertrag, weil sie festgestellt haben, diese Hilfe an die Bauern, wenn man sagt: Ja gut, bei euch ist es hügelig, deshalb gebt ihr den Bauern etwas, das ist nicht nötig. Sie sollen gleichgestellt sein wie die Flachlandbauern. Es gibt dann halt in der Schweiz vielleicht keine Bauern mehr, das ist gut möglich, aber das ist nicht das Problem der EU. Also das ist eine unerlaubte Beihilfe vom Staat bestimmte Gruppen, Personen oder Berufsleuten oder von Unternehmen, wie die Bauern ja auch sind, eine Unterstützung zu gewähren, die ihnen die Existenz sichert. Also im Bauernverband ist man überzeugt, diese Direktzahlungen könnten nicht aufrechterhalten werden, wenn dieser Rahmenvertrag unterschrieben wird. Da sind sie natürlich in Bern erschrocken, dass die das gemerkt haben. Sie haben gedacht, das geht so durch, diese Verbände die haben wir im Griff. Scheint nicht so klar zu sein.
Und dann, etwas was wir haben, was eine ausserordentlich schweizerische Einrichtung ist, das die anderen Staaten in Europa nicht haben, wir wollen sie auch nicht korrigieren, jeder kann machen was er will, das ist der Steuerwettbewerb. Wir haben Steuerwettbewerb. Wir wissen natürlich, wenn jede Gemeinde, wenn jeder Kanton, wenn er seine Steuersätze festsetzt, schauen muss, was hat der Nachbarkanton. Ziehen da gute Steuerzahler allenfalls weg? Das ist sehr zum Vorteil der Steuerzahler, dass da eine Konkurrenz spielt. Und wir haben die Beispiele, dass eieigentliche Armenhäuser in der Schweiz, insbesondere die Innerschweizer Kantone, das waren jahrhundertelang die ärmsten Kantone in der Schweiz, oder die ärmsten Gebiete. Die haben sich gesagt: Wenn wir gute Steuergesetze machen, dass gute Steuerzahler zu uns kommen, seien es Firmen oder seien es Personen, sei es Herr Beckenbauer oder weiss ich wer, da haben wir doch ein Interesse daran, dass wir solche Leute anziehen. Dass das die Deutschen ärgert, wenn da gute deutsche Steuerzahler nach Obwalden oder nach Nidwalden ziehen, kann ich ja nachvollziehen. Aber sie können ja auch vorteilhafte Steuergesetze machen, wenn sie sie behalten wollen. Ist doch ein Recht des Einzelnen, zu sagen ich gehe dorthin wo ich den Eindruck habe, ich werde nicht übervorteilt. Diese Regelungen, diese Steuerwettbewerbsregelungen, die werden mit Sicherheit nicht bestehen vor der Richtlinienverordnung der Europäischen Union. Und da werden diese Kantone erleben müssen, dass man ihnen indirekt sagt, zurück in die Armut mit euch! Das geht nicht, dass ihr vorteilhaftere Bedingungen schafft, damit ihr da gute Steuerzahler anlockt. Das ist eine unzulässige Beihilfe.
Das Freihandelsabkommen, auch da wiederhole ich bereits Gesagtes. Das ist zweifellos das wichtigste Abkommen, das zwischen der Schweiz und der Europäischen Union besteht. Das übrigens von beiden Seiten nur gelobt wird! Da gibt es ja eben diese gemischten Ausschüsse, die jetzt existieren, wenn Probleme auftreten. Wenn Probleme auftreten, dann treten die gemischten Ausschüsse zusammen, suchen eine Lösung. Wenn sie eine Lösung finden, der beide Seiten zustimmen, ist es gut, wenn nicht gilt einfach das weiter, was jetzt gilt. Aber es ist nicht so, dass der eine dem anderen befehlen kann. Und es gibt ja zu jedem Freihandelsvertrag, grossen Freihandelsvertrag einen eigenen gemischten Ausschuss, weil da müssen ja Fachleute drin sein, die da das Fachgebiet beurteilen können. Eine ganze Reihe dieser Ausschüsse kommt einmal jährlich, zumeist im November zusammen, zur ordentlichen Jahressitzung. Sie müssen eine abhalten. Stellen fest, es läuft alles gut, es sind keine Streitfragen da, wir schreiten zum Apéro. Ist keine Übertreibung, es läuft so. Von beiden Seiten wird zugestanden, das Verhältnis, wie es jetzt ist, läuft gut. Einen Punkt gibt es, der immer Kritik gibt, und wo die Schweiz bis jetzt nicht nachgegeben hat, das sind eben da die Lohnschutzmassnahmen. Dass die Schweiz da diese flankierenden Massnahmen hat, diese ärgern die Europäische Union. Aber als man es abgeschlossen hat damals, haben sie es akzeptiert. Und jetzt sagt halt die Schweiz, ja wir wollen es behalten, und sie sagen, wir müssen diese wegbringen.
Dann die Kohäsionsmilliarden: Wir haben ja einmal vor einigen Jahren eine Kohäsionsmilliarde für den EU-Aufbau Ost bezahlt. Und jetzt ist wieder eine in der Pipeline. Also die EU hat die Forderung schon längst aufgestellt, der Bundesrat und das Parlament hat gesagt, solange keine Einigung besteht beim Rahmenvertrag und die uns nicht entgegenkommen, zahlen wir nicht. Das Geschäft ist jetzt spruchreif, die ausserordentlich mutigen Befürworter des Rahmenvertrags haben dafür gesorgt, dass man vor den Wahlen nicht mehr über dieses Geschäft abstimmt. Also das heisst, sie wollen zustimmen, aber erst nach den Wahlen. Es hat dann weniger Auswirkungen. Im Rahmenvertrag braucht es keine einzeln zu beschliessende Kohäsionsbeiträge mehr, sondern da ist festgehalten, dass die Schweiz einen Jahresbeitrag zu bezahlen hat. Also wie wenn sie Mitglied wäre bei der EU. Also sie hat Jahresbeiträge zu bezahlen. Über die Höhe des Jahresbeitrags sagt der Vertrag nichts, das bleibt offen. Ich mache aber darauf aufmerksam, als der Brexit sich abzuzeichnen begann, hat die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, im Bundestag die Aussage gemacht: Wenn die Engländer tatsächlich austreten, wird sich der Beitrag Deutschlands an die europäische Union im Jahr um 14 Milliarden vergrössern. Und ich meine wenn sie von der Wirtschaftskraft ausgehen, ist die Schweiz eigentlich noch höher. Ist natürlich kleiner, aber dass das ein saftiger Betrag ist, der da zu bezahlen sein wird, da können Sie sicher sein.
Dann, das hängt auch mit der Landwirtschaft zusammen: In der Schweiz haben wir in einer Volksabstimmung festgehalten, wir lassen genmanipuliertes Saatgut hier nicht zu. Das ist eine Initiative gewesen, die Initiative ist angenommen worden, sie gilt. In der EU ist es anders. Und es ist … das Landwirtschaftsabkommen untersteht von Anfang an dem Rahmenvertrag. Es ist nicht im Geringsten daran zu zweifeln, dass die EU dann sagen wird, es muss überall gleich sein in Europa, ihr müsst das Saatgut gebrauchen, das wir euch liefern, da könnt ihr nicht etwas zurückweisen. Das gilt für alle gleich.
Jetzt eben, Erpressung findet da statt. Also das haben wir erlebt. Ich meine, dieser Börsenentscheid, ich meine da gibt es klare Regeln. Die EU anerkennt andere Börsen, wenn sie bestimmte Regeln erfüllen. Also das heisst, sie lässt zu, dass Aktiengesellschaften aus dem EU-Raum ihre Aktien an einer Börse auch ausserhalb der EU handeln können, wenn dort bestimmte Regeln eingehalten werden. Beispielsweise können Aktien der EU in Tel Aviv gehandelt werden. Israel ist nicht Mitglied der Europäischen Union, aber die Börse von Tel Aviv erfüllt die Regeln, die die EU gestellt hat. Auch die Börse von Singapur, usw. Und selbstverständlich erfüllt die Börse der Schweiz diese Regeln bis in alle Details. Das kann überhaupt keine Frage sein. Es ist nicht so, dass man gesagt hat, ihr erfüllt die Regeln nicht, also dürfen EU-Aktien nicht mehr in Zürich gehandelt werden. Sondern man hat gesagt, wir treffen die, wir können ihnen da eins reindrücken. Diese EU-Gesellschaften dürfen in Zürich nicht mehr handeln. Da hat jetzt also der Finanzminister Ueli Maurer sehr klug gehandelt. Er hat in aller Stille, all jene Firmen, die sowohl in Zürich als auch in Frankfurt oder an einer anderen EU-Börse angefragt, - die meisten davon waren in Frankfurt - wenn es jetzt ein Entweder – Oder gibt, … also ihr könnt nur noch in Frankfurt handeln und in Zürich nicht mehr. Und wir würden dann sagen, ihr könnt nur in Zürich handeln aber in Frankfurt nicht mehr. Was macht ihr dann? Und etwa 80 % der Betriebe haben gesagt, dann würden wir Zürich wählen, weil von Zürich haben wir bessere Beziehungen, insbesondere in die USA und auf andere ausländische Plätze. Und dann hat da Herr Hahn da seinen Schuss vor den Bug losgelassen. Und seither steigt der Umsatz der Börse in Zürich massiv und die EU hat Einbussen.
Ich meine, der Herr Hahn ist sowieso ein besonderer Freund von mir, nicht. Er ist ein eingebildeter Gockel. Das kann man nicht anders sagen. Hat nicht einmal einen Abschluss fertiggebracht. Hat weiss ich was alles studiert, aber keinen Abschluss … aber das reicht um EU-Kommissar zu werden. Das sagt ja auch viel aus, nicht?
Also, man muss sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Die Waffen, die da sind, die sind nicht so wahnsinnig spitz wie sich das die EU einbildet.
Und wissen Sie, wenn Sie mit Leuten aus der Wirtschaft reden, auch mit Ausländern, dann sagen die, ja das schert uns nicht so, was die da in Brüssel sagen.
Wenn ein Schweizer Produzent ein gutes Produkt liefert, das preislich im Rahmen ist, das ich anderswo nicht bekomme, oder wenn eine Schweizer Firma exzellente Dienstleistungen anbietet, dann frage ich doch nicht in Brüssel nach, was die da denken davon.
Also jene Wirtschaft, die exzellentes produziert, die sich bemüht, bezüglich Dienstleistungen Spitzenleistungen anzubieten, die muss doch nicht darauf hereinfallen. Bei uns würde die Wirtschaft aufhören zu existieren, wenn man jetzt nicht in diesem Vertrag ist oder wenn da ein paar Bürokraten in Brüssel denken, jetzt wollen wir da diesen Schweizern etwas ans Schienbein treten.
Economiesuisse hat mal gesagt, ja es könnte bis 200 Millionen im Jahr ausmachen, aber von einem Gesamtbetrag von 50 Milliarden. Also, ich meine, man befindet sich da in einem Rahmen, indem sich Politiker aufplustern (wichtigtun), aber indem die Wirtschaft ganz andere Wege geht.
Und insofern … ich muss Ihnen sagen, ich habe das an sich auch gedacht, dass diese Brexit-Entwicklung und die Unsicherheit damit verbunden ist, nicht so gut ist für die englische Wirtschaft. Und jetzt wächst die englische Wirtschaft überdurchschnittlich. Viel stärker als wir geglaubt haben. Und diese Wirtschaft stellt sich jetzt auf den Austritt ein.
Also… nicht, man spielt gerne mit den Muskeln, aber man muss sich auch nicht ohne weiteres ins Bockshorn jagen lassen.
Abgesehen davon, da macht meines Erachtens die Schweiz einen Fehler, wie sie überhaupt, natürlich enorme Fehler gemacht hat in diesen Verhandlungen.
Die Schweiz und die Europäische Union sind beide Mitglieder der WTO, also der Welthandelsorganisation. In der Welthandelsorganisation gelten Bestimmungen, die einzuhalten beide Parteien sich verpflichtet haben, durch die Mitgliedschaft. Es gilt beispielsweise die Bestimmung, dass es nicht zulässig ist einmal gewährte, oder einmal erreichte Freihandelslösungen einseitig wieder aufzuheben aus politischen Gründen. Also, sollte die EU Lust dazu haben, - das hat sie natürlich gehabt da, mit der Börse, - kann die Schweiz sie einklagen. Und ich meine der Bundesrat …. Wir haben schon lange gesagt, … ich weiss auch, dass das Finanzdepartement hat den Antrag gestellt im Bundesrat, man müsse Klagen wegen dieser Börsengeschichte. Dass dieser Prozess beim WTO Gericht vielleicht 4-5 Jahre dauern dürfte, das stimmt schon.
Aber, wäre doch schön, wenn wir immer sagen könnten, ja aber die sitzen auf der Anklagebank, die da. Die machen da Dinge, die sie auf die Anklagebank bringen in der WTO, da sie sich nicht so verhalten, wie sie sich verpflichtet haben. Wäre gar nicht so schlecht für uns. Weil, materiell liegt ja gar nicht so viel drin, das sehen wir jetzt bei dieser Börse.
Noch etwas. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass der Wechsel, der an der Spitze der EU eingetreten ist durch die Wahlen, dass der sehr einschneidend ist.
Ich muss sagen, ich war sehr alarmiert über das Vorgehen von Herrn Macron. Er hat da die Zügel geführt, nicht. Die Frau Lagarde, die jetzt da an der europäischen Zentralbank an der Spitze ist, die ist in der stärksten Stellung im Ganzen. Da gibt es überhaupt keine Kontrollen über sie! Es gibt kein Parlament, das irgendetwas zu sagen hat, was sie macht. Und die ist eine so überzeugte Zentralistin, wie es Herrn Macron ist.
Und diese Null-Zins-Politik, die natürlich vor allem auf französischen Druck eingeführt worden ist, weil Frankreich sonst den Staatsbankrott erklären müsste. Die wird weitergeführt und wird verstärkt weitergeführt. Da müssen wir uns drauf einstellen.
Und meine Damen und Herren, ich meine was ist das, wenn Sie 1.000 Franken auf die Bank bringen und Ende Jahr müssen Sie 20 oder 40 oder 50 Franken abliefern, weil sie das dort gehabt haben. Nein, das ist doch einfach Bürgerberaubung, was da stattfindet. Ohne irgendeine demokratische Rechtfertigung wird da den Leuten einfach Geld weggenommen. Nur damit diejenigen, die diese Überschuldung in der EU verursacht haben, dass die heil aus dem Schlamassel rauskommen, das sie angerichtet haben.
Frankreich spricht jetzt von Negativzinsen in der Grössenordnung von 4 – 6 %. Das schenkt dann ein, nicht? Und da ist ja völlig klar, wenn das kommt, dann bringt niemand mehr sein Geld zur Bank. Er hortet’s lieber zu Hause. Er fährt besser, nicht. Und deshalb ist in der EU die Diskussion über das Bargeldverbot, ist also sehr aktuell geworden. Das könnte kommen. Und dann stellt sich die Frage, ja wie ist das dann, diese Finanzgeschichte und der Rahmenvertrag, wird dann das irgendwie als binnenmarktrelevant erklärt, dass niemand mehr Bargeld haben kann? Oder kann die Schweiz dann noch? Herr Jordan von unserer Nationalbank hält daran fest. Die Schweiz würde nicht mitmachen bei diesem Bargeldverbot. Die Frage ist, ob sie das kann. Ich bin überzeugt, wir gehen schwierigen Zeiten entgegen in dieser Frage und wir dürfen uns nicht einbilden, dass uns das nicht betreffen könnte.
Ich meine, wissen Sie, wenn man da diese … vorher das Aufgeschriebene gesehen hat. Ich habe es lesen können von da vorne. Man schreibt alle schönen Sätze in die Präambel aber man hat überhaupt nicht die Kraft, das dann auch im Vertrag durchzusetzen, was man an schönen Sätzen in die Präambel geschrieben hat. Ob die Schweiz die Kraft hätte, ob die Nationalbank das durchhalten würde, da habe ich Zweifel. Abgesehen davon … ich meine, wenn dann jeder, der Bargeld behalten will in Europa, sagt, ou ich bringe es in die Schweiz. Was dann passiert mit dem Franken, das wissen wir auch nicht.
Also wir kommen schwierigen Zeiten entgegen, und wir kommen sehr französischen Zeiten entgegen. Das heisst, der Zentralismus nimmt zu. Die Einheitslösungen, der Druck Einheitslösungen durchzusetzen wird zunehmen, dass man die Schulden auf alle verteilt, also dass dann Deutschland alles bezahlen muss, nicht. Das dürfte eben auch entstehen. Ich meine … schauen Sie mal, jetzt bringt er die stärkste Frau die er hat, bringt er an die Spitze der europäischen Zentralbank und als EU-Kommissionspräsidentin kommt eine gescheiterte Verteidigungsministerin. Die ja einen jämmerlichen Leistungsausweis hat. Und auch von Macron eingesetzt worden ist. Frau Merkel war froh, dass sie sie so entsorgen konnte. Ja, ich meine, man muss das beim Namen nennen. Man muss das nicht beschönigen. Aber das muss ich Ihnen sagen, da kündigen sich schwierige Zeiten an.
Also, das sind ein paar Einzelheiten zum Rahmenvertrag, was damit verbunden ist und am Schluss noch ein politischer Ausblick.
Die Bundesverwaltung der Schweiz ist nahezu geschlossen für den Vollbeitritt zur Europäischen Union. Das hat auch materielle Gründe: Die Funktionäre der EU sind die weltweit bestbezahlten Beamten. Also das ist schon eine Versuchung.
Dann müssen Sie wissen: Für viele, wenn nicht für jeden Politiker, ist es schon auch eine Versuchung, zu Legiferieren (Gesetze verabschieden), zu Beschließen und parlamentarisch tätig zu sein ohne dass ihnen das Volk dreinreden kann. Die direkte Demokratie, die ist vorteilhaft für die Bürgerinnen und Bürger. Aber das Parlament hat nicht so Freude daran, die würden lieber abschliessend entscheiden.
Dann haben wir die Wirtschaft. Wobei man da klar unterscheiden muss zwischen den Wirtschaftsverbänden und der Wirtschaft. Die Wirtschaftsverbände: Die lautstärkste ist die Economiesuisse, ist die Vertreterin der internationalen Konzerne in der Schweiz. Und ich weiss es von einem Mitglied des Vorstands von Economiesuisse: Dass bei der Beschlussfassung über das Verhältnis zum Rahmenvertrag – also die Parole zum Rahmenvertrag – wurde der Vorstand nicht eingeladen. Das hat allein der Ausschuss beschlossen. Und der Ausschuss ist dominiert von der internationalen Gesellschaft. Ich habe an sich nichts gegen die. Aber 70 % von deren Manager sind Ausländer! Und die wollen einfach gleich sein wie in der EU. Das ist mühsam für die, dass da dieses Land zum Teil andere Gesetze hat. Die wollen einfach alles gleich haben. Und die denken nicht. Ich meine, man kann ja immer sagen «Weshalb seid ihr denn überhaupt in der Schweiz, wenn es da draussen besser ist? Ihr müsst ja nicht in der Schweiz sein, wenn ihr nicht einmal Schweizer seid. Wir haben nichts dagegen, dass ihr da seid. Aber zu sagen, ich wohne da, um die Vorteile dieses Landes zu geniessen, aber gleichzeitig: Ich will, dass es gleich ist wie die andern, die ich als schlechter beurteile - das ist schon fragwürdig.
Und wissen Sie, wir haben sehr gute Firmen in der Schweiz, die nicht zu den Grössten gehören. Ich nenne in diesem Zusammenhang sehr gerne das Beispiel von Bertschi Dürrenäsch, das Transportunternehmen. Man sieht da die gelben Lastwagen, die ja meistens runde Container mit Fässern drin, eine unglaubliche Firma. Die haben das weltweite Monopol für den Transport von gefährlichem, flüssigem Gut. Wenn in China eine giftige Flüssigkeit transportiert werden muss, das muss ja transportiert werden, Bertschi Dürrenäsch macht den Transport. In Russland auch, in Amerika auch.
Und der ist im Vorstand von Economiesuisse. Von dem habe ich das, dass der Vorstand nicht befragt worden ist. Nicht, der sagt, das geht doch nach ganz anderen Gesetzen.
Wenn ich etwas anbiete, das andere nicht können, dann setze ich mich auch durch. Ich habe ihn ja dann noch gefragt: »Ja sagen Sie mal, in Russland transportieren Sie? Aber wie ist denn das mit den amerikanischen Sanktionen?» Und da hat er gesagt: «Da spricht man einfach nicht davon. Wir transportieren auch in Amerika. Und in Amerika kann niemand anders als wir transportieren. Und deshalb sprechen die Amerikaner nicht davon, und wir sprechen nicht davon, und die Russen sprechen nicht davon, das Geschäft läuft einfach.» Ist ja interessant, nicht? Und wir haben in der Schweiz – das ist unser grosser Vorteil, und den müssen wir unbedingt halten, – viele so mittelgrosse, man kann auch sagen, grössere KMU-Betriebe, die auf ihrem Gebiet zum Teil Weltmarktführung haben.
Das ist die Spezialität. Und solange wir das haben, ist die Gefährdung der Schweizer Wirtschaft nicht sehr gross. Ich meine diese Funktionäre, diesen Herrn Karrer da nicht, von der Economiesuisse, er ist mit Kuoni jämmerlich gescheitert. Er ist mit der Axpo erfolglos geblieben. In der praktischen Wirtschaft, wo es darum ging, sich durchzusetzen, gehört er eher zu den Versagern. Jetzt ist er wenigstens ein bundesratstreuer Funktionär. Gut besoldet und sagt, was er sagen muss. Aber ich glaube nicht, dass er – ich meine, er vertritt grosse Betriebe, aber ich glaube nicht, dass er der Mister Wirtschaft in der Schweiz ist, das sind andere.
Und wenn wir die Entwicklung anschauen, dann muss man ja auch sagen, bevor wir die bilateralen Verträge hatten, also 2. Hälfte 90er-Jahre, war der Aussenhandel der Schweiz ungefähr zu zwei Dritteln mit Ländern, die heute in der EU sind, nein, also mit der damaligen EG abgewickelt. Etwas 66% waren das. Heute sind es nur noch etwas mehr als 50%. Das heisst, der Handel mit der EU geht relativ stetig zurück, wenn England draussen ist. Haben wir noch etwa 45% mit der EU. Währenddem der Handel vor allem mit Fernost-Ländern und mit den USA laufend zunimmt. Also wirtschaftlich verliert die EU an Bedeutung. Aber sie ist immer noch der grösste Handelspartner der Schweiz. Aber ich meine eben, es gibt überhaupt keinen Anlass, in Panik zu verfallen, wenn da irgendeiner «stämpfelet» (schweizerdeutsch für: heftig und laut den Fuß auf den Boden tritt) und sagt ja wartet nur, euch zahlen wir es heim.
Die Schweiz muss selber wirtschaftlich stark sein, dann kann sie ihre Produkte und ihre Dienstleistungen auch verkaufen. Jetzt einfach noch schnell, ich habe da noch etwas Schriftliches da, so Tipps für Leserbriefe. Das kann ich jetzt nicht mehr machen, aber ich verteile es einfach, dass Sie es mitnehmen können. Das sind einfach praktische Anleitungen. Jetzt danke ich Ihnen.
Sendungstext
herunterladen
04.03.2020 | www.kla.tv/15813
Meinung Ungeschminkt: Heute mit dem Schweizerzeit-Verlagsleiter Dr. Ulrich Schlüer Kaum war in der Schweiz der Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2020 vorbei, startete der Bundesrat am 11. Februar den Abstimmungskampf gegen die Begrenzungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). Diese gelangt am 17. Mai dieses Jahres zur Abstimmung. Das Ziel der Begrenzungsinitiative ist die eigenständige Regelung der Zuwanderung. Der vertragliche Rechtsanspruch auf Personenfreizügigkeit für 440 Millionen EU-Ausländer soll bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative beendet werden. Die Initiative wurde von der SVP und der AUNS lanciert, weil ihrer Ansicht nach die von einer Mehrheit des Schweizer Volkes 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative vom Bundesrat und Parlament bis heute nicht umgesetzt wurde. Mit was für fragwürdigen Methoden der Schweizer Bundesrat die Begrenzungsinitiative bekämpft, berichtete am 7. Februar 2020 sogar Radio SRF in der Sendung „HeuteMorgen“: Am Weltwirtschaftsforum in Davos, trafen sich drei Schweizer Bundesräte mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dabei habe laut dem EU-Sitzungsprotokoll, das SRF vorliegt, die Bundespräsidentin Simmonetta Sommaruga von der Leyen gebeten, dass sich die EU nicht in den Abstimmungskampf über die Begrenzungsinitiative einmische. Eine EU-Einmischung oder gar Druckversuche könnte ansonsten der Initiative Auftrieb geben und ihr zu einer Annahme verhelfen. Ursula von der Leyen habe zugesichert, dass sich die EU-Kommission enthalten würde. Allerdings erwarte sie von der Schweiz innert wenigen Tagen nach der Abstimmung vom 17. Mai ein klares Zeichen zum Rahmenabkommen. Ebenfalls könne aus dem Protokoll entnommen werden, dass für die EU keine Nachverhandlungen über das Rahmenabkommen in Frage kämen, so SRF. Was nun hat die Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative mit dem Rahmenabkommen zu tun? Das überparteiliche Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt, kurz EU-No-Komitee, schreibt in ihrem Argumentarium zum Rahmenvertrag Schweiz-EU unter Punkt 31.12: „Würde der Rahmenvertrag zwischen der EU und der Schweiz je in Kraft treten, würde die Schweiz jeglicher Einflussnahme auf die Einwanderung in die Schweiz und auf den Schutz des einheimischen Arbeitsmarktes beraubt. Schutzmassnahmen zugunsten schweizerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären ihr ebenso verwehrt wie Massnahmen zur Verhinderung der Einwanderung in den Sozialstaat.“ An einem Infoabend vom 12. September 2019 zum Rahmenabkommen sprach alt Nationalrat und Schweizerzeit-Verlagsleiter Dr. Ulrich Schlüer unter anderem auch darüber, wie das Rahmenabkommen mit der Zuwanderungsfrage zusammenhängt. Hören Sie nun im Anschluss als Meinung ungeschminkt den Vortrag, der zur Entscheidungsfindung für das Schweizer Stimmvolk unabhängig der politischen Richtung behilflich sein soll. Referat Ulrich Schlüer – Rahmenabkommen AUNS Die Ausgangslage ist der Brief von Herrn Barroso, vom 21. Dezember 2012, in dem er die institutionelle Anbindung der Schweiz an den Apparat der EU gefordert hat. Ohne das gäbe es in Zukunft keine bilateralen Verhandlungen mehr. Das ist im Grossen und Ganzen der Inhalt dieses Briefes. Dieser Brief kam für den Bundesrat nicht überraschend. Er hatte die Antwort bereits vorbereitet. Und nach wenigen Tagen hat er bereits nach Brüssel zurückgeschrieben, man habe Verständnis für diese Forderung, und man schlage vor, diese institutionelle Anbindung in einem Rahmenvertrag festzulegen. So ist das Wort «Rahmenvertrag» dann offiziell entstanden. Also ganz wenige Wochen nachdem die Forderung kam, hat die Schweiz schon gesagt, wir sind einverstanden. Und fünf Monate nach dem Eintreffen des Briefes hatten die beiden Spitzendiplomaten auf beiden Seiten (für die Schweiz war das Herr Staatssekretär Rossier) bereits den Vorvertrag festgelegt. Dieser Vorvertrag hat einen etwas seltsamen Namen, er heisst «Non-Paper», also ein Nicht-Papier. Das ist so ein diplomatischer Ausdruck, wenn ein Papier nur von den Diplomaten, aber nicht von den politisch Verantwortlichen unterzeichnet wird. Das ist bei einem Vorvertrag der Fall, dann ist es ein Non-Paper. Aber selbstverständlich haben beide Seiten, also Bundesrat und EU-Kommission zugestimmt, sonst hätten die Chefdiplomaten, da die höchsten Angestellten, nicht unterschrieben. Und in diesem Non-Paper, in diesem Vorvertrag sind die Hauptpunkte des Vertrags, die bis heute die Hauptpunkte sind, bereits festgehalten. Also die wissen wir seit Mai 2013. Und die Hauptpunkte lauten: Dass all das, was die EU als sogenannt binnenmarktrelevant bezeichnet, und da kann man übersetzen, all das was ihr wichtig ist, das erklärt sie dann als binnenmarktrelevant, das kann sie ja einseitig machen. All das muss die Schweiz automatisch übernehmen. Sie haben es gehört, sie kann sich dazu äussern, aber mitentscheiden kann sie nicht. Die EU entscheidet, und die Schweiz muss das automatisch übernehmen. Alles was binnenmarktrelevant, also für den Binnenmarkt wichtig ist. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, das ist etwas Normales, nicht. Ein Vertrag hält Grundsätze fest, dann geht es um die Anwendung, und da kommt es immer wieder vor, dass die beiden Parteien nicht gleicher Meinung sind wie diese Anwendung vorgenommen werden soll. Das Non-Paper, der Vorvertrag, hält fest, und das ist jetzt auch ein Kernpunkt des Vertrags: Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, und man kann sich nicht einigen, dann entscheidet der EU-Gerichtshof. Also das Gericht der Gegenpartei, aus Schweizer Sicht. Das Gericht der Gegenpartei entscheidet, was gilt. Und dann ist natürlich die Möglichkeit, das weiss die EU, das fürchtet sie vielleicht auch, dass die Schweiz das nicht umsetzen kann, was der EU-Gerichtshof sagt. Und zwar kann sie das dann nicht, wenigstens nicht ohne weiteres, wenn eine Volksabstimmung etwas anderes beschliesst, als das was vereinbart wurde. Dann darf die Schweiz das anders machen, aber sie muss der EU zubilligen, dass sie Sanktionen, also Strafmassnahmen, gegen die Schweiz verhängen kann. Also ich meine das heisst auf Deutsch: Liebe EU, wenn dieses Schweizer Volk, das ist manchmal halt etwas störrisch, etwas anderes will als ihr wollt, dann dürft ihr uns strafen. Das ist ziemlich … ich meine wenn Sie die Präambel hören mit der Achtung der Unabhängigkeit und der Souveränität. Also wenn einer zum anderen sagt: Wenn wir nicht machen was du willst, dann darfst du uns strafen, hat er ein bisschen ein seltsames Verhältnis zu der Souveränität. Der Geltungsbereich, das ist eine Wiederholung, das haben Sie schon gehört. Der Rahmenvertrag, das ist also ein Vertrag, der einfach alles überdacht was schon je zwischen der Schweiz und der EU vereinbart worden ist, oder was noch vereinbart wird. Es gilt von Anfang an, über die Personenfreizügigkeit, für das Abkommen über den Luftverkehr, dasjenige über den Landverkehr, das Landwirtschaftsabkommen, und die technischen Handelshemmnisse, also die Konformitätsbewertungen, das ist die Zertifizierung. Die Produkte müssen zertifiziert werden, dass sie gehandelt werden können. Und dann wird ausdrücklich gesagt, alle zukünftigen Marktzugangsabkommen, also alle Abkommen, von denen die EU allein sagt, die sind dann binnenmarktrelevant, dazu haben wir nichts zu sagen, das sagt die EU allein. Für die gilt es auch. Also man kann sagen, einfach für alles was der EU wichtig ist, und die EU allein kann bestimmen, was ihr wichtig ist, für das gilt dieses Abkommen, das müssen wir übernehmen. Also reichlich Spielraum für Brüsseler Willkür ist in diesem Vertrag. Wenn wir jetzt das bewerten, dann müssen wir klar festhalten: Was dieser Rahmenvertrag aussagt, hat nichts mehr mit bilateralem Verhältnis zu tun. Von einem bilateralen Verhältnis spricht man, wenn zwei Verhandlungspartner auf gleicher Höhe, als souveräne Staaten, auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandeln. Und dass nur das gültig wird, über das beide Seiten einverstanden sind und nicht, dass der eine sagen kann so geht es und der andere muss parieren. Sondern es sind zwei Seiten, die sagen, so wollen wir das geregelt haben. Damit hat dieser Rahmenvertrag nichts mehr zu tun. Dieser Rahmenvertrag setzt die EU ins Verhältnis der Befehlsausgeberin und die Schweiz ins Verhältnis derjenigen, die zu gehorchen hat. Die EU befiehlt, die Schweiz hat zu parieren. Also man spricht am besten von Unterwerfungsvertrag, oder Kolonialvertrag, oder Satellisierungsvertrag (Abhängigkeitsvertrag), also jedenfalls mit bilateraler Gleichberechtigung hat das nichts mehr zu tun, was im Rahmenvertrag steht. Und eben, das haben Sie gehört, das geostrategische Unding, als das die Schweiz bezeichnet wird, das muss verschwinden. Ich meine, man kann hier den Rahmen auch etwas weiterspannen. Man kann sagen, die EU hat Mitglieder. Keinem ihrer Mitglieder geht es wirtschaftlich ebenso gut wie der Schweiz. Es geht der Schweiz sehr gut, wie keinem EU-Land. Und das muss weg, das geht doch nicht! Dass in diesem Grossen, was man gesagt hat, das ist die Zukunft, das ist das Grosse, das da kommt. Und da hockt da einer in der Mitte, und dem geht es besser. Der muss weg. Genau gleich mit England: England muss zu spüren bekommen, dass man nicht austritt. Jeder soll sehen, man hat die Holländer im Visier, wenn einer austreten will, dann geht es ihm schlecht. Wir bringen es fertig, dass es ihm schlecht geht. Ob es aufgeht, bin ich nicht so sicher. Wenn man jetzt plötzlich hört, die englischen Wirtschaftszahlen, die steigen. Denen geht es besser seit sich die Wirtschaft auf den Austritt ausrichtet. Das ist hochinteressant. Also, Eigenständigkeit, dass es da ein Land gibt, bei dem zuletzt noch das Volk sagt was gilt, das geht natürlich nicht, da in diesem Elfenbeinturm, in dem man sich in Brüssel fühlt. Ein Wort zum Europäischen Gerichtshof: Also wir haben gehört, der Europäische Gerichtshof entscheidet, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Er hat, - auch das ist eine Wiederholung, - der Europäische Gerichtshof hat zwei Hauptaufgaben: Einerseits ist er das höchste Gericht in der EU, das also die höchste Rechtssprechungsautorität hat in der EU. Andererseits hat der Europäische Gerichtshof die Aufgabe, die Rechtsharmonisierung in Europa voranzutreiben. Nicht die Rechtsharmonisierung in der EU, die Rechtsharmonisierung in Europa. Also dass alles, jeder Staat, alles was da geschieht, sich dem EU-Recht anschliesst oder unterordnet. Das ist eine ausdrückliche Aufgabe dieses Gerichtes, eine hochpolitische Aufgabe. Also man muss sagen, die gehen da recht grosszügig um mit der Gewaltentrennung. Dass also die Instanz, die über die Rechtsanwendung wacht, gleichzeitig auch verantwortlich ist, dass alle das gleiche Recht bekommen, das ist schon etwas Besonderes. Stichwort Unionsbürgerrecht: Es ist gesagt worden, dass vom Unionsbürgerrecht das Wort kommt im Rahmenvertrag nicht vor, kommt nirgends vor. Aber der Bundesrat und selbstverständlich die EU wissen genau, für die Europäische Union ist das Unionsbürgerrecht ein nichtabtrennbarer Teil der Personenfreizügigkeit. Letztmals hat die EU gesagt, das muss nicht in diesem Vertrag stehen, das ist so, das müssen wir nicht mehr aufschreiben. Der Bundesrat weiss es aber auch. Deshalb erwähnt er es auch, in seinem Begleitkommentar oder in diesem Beispiel, das wir da vorgeführt bekommen haben. Das Unionsbürgerrecht ist untrennbarer Teil der Personenfreizügigkeit. Die Personenfreizügigkeit untersteht dem Rahmenvertrag, sobald die Schweiz unterzeichnet hat. Mit anderen Worten, sie gilt dann auch für die Schweiz. Und wenn die Schweiz meint, es gelte nicht, hat die EU jederzeit die Möglichkeit, den EU-Gerichtshof anzurufen und zu sagen, wir haben da eine Meinungsverschiedenheit, urteile du. Und wie dieses Urteil herauskommt, das kann man im bundesrätlichen Begleitbericht zu diesem Rahmenvertrag lesen, da ist jedermann sicher, das gehört dazu, das müssten wir übernehmen. Und sonst zwingt uns die EU dazu. Das Unionsbürgerrecht enthaltet, dass jeder EU-Bürger, jede EU-Bürgerin grundsätzlich das Recht hat, sich in der Schweiz niederzulassen. Da gibt es also kein Mittel dagegen, und eben, wenn er dann einige Zeit da ist, dann werden seine Rechte verstärkt. Es bedeutet, dass er bezüglich Sozialversicherung grundsätzlich gleichbehandelt werden muss wie ein Schweizer oder eine Schweizerin. Das ist Teil der Unionsbürgerschaft. Und es bedeutet, dass er mindestens in Gemeindeangelegenheiten stimm- und wahlberechtigt ist. Man kann auch noch weitergehen, aber das ist von Anfang an zuzugestehen. Jetzt einige weitere Einzelprobleme, Einzelschlussfolgerungen aus diesem Vertrag: Stichwort Mehrwertsteuer: Wir haben eine Mehrwertsteuer heute von 7,7%. Die EU hat festgelegt, EU-weit eine Mindestmehrwertsteuer von 15%. Das ist ungefähr das Doppelte, fast das Doppelte. Dass die Mehrwertbesteuerung binnenmarktrelevant ist, das ist offenkundig. Ich meine, dass jeder gleich viel bezahlen muss, wenn man in dem gleichen Markt ist, ist ja eigentlich logisch, nicht. Also die Unterzeichnung des Rahmenvertrags hätte zwingend zur Folge, dass die Mehrwertsteuer in der Schweiz auf 15% angehoben wird, also etwa verdoppelt wird. Ist nicht ganz wenig… Für eine vierköpfige Familie, Eltern, zwei Kinder macht das ungefähr 4000.- Franken im Jahr aus, ist also eine recht happige Summe. Dann die sogenannte… - das gibt viel Diskussionsstoff - die Beihilferichtlinien: Also die EU spricht von Beihilfe, in der Schweiz braucht man dafür den Begriff Subventionen. Das sind also Gelder, die man Institutionen oder Personen vom Staat aus gewährt, um irgendetwas zu erreichen, etwas abzusichern oder bestimmte Leistungen zu ermöglichen. Also, wir haben in der Schweiz das System, in fast allen Kantonen, dass wir Kantonalbanken haben mit Staatsgarantie. Also das heisst, diese Banken sind bis zu einer bestimmten Summe, wenn da etwas schief geht mit dieser Bank, ist das Geld das man dort hat, durch den Staat gesichert. Das ist natürlich eine bevorteilende Bestimmung, die in den Kantonen, aber ausnahmslos durch Volksabstimmungen geschaffen worden ist. Diese Kantonalbanken sind ja in erster Linie dazu da, dass auch das Gewerbe und das Kleingewerbe Kredit bekommen kann, und um die Gemeinden zu finanzieren, also sind Kreditgeber für die Gemeinden. Das kann man selbstverständlich auch bei einer anderen Bank haben, aber die meisten Kantonalbanken sind sehr stark in die Gemeindefinanzierung involviert. Und jetzt kann man natürlich kommen und sagen: Das ist eine Benachteiligung, das ist eine unerlaubte Unterstützung, eine unerlaubte Absicherung für bestimmte Banken, das muss weg. Das ist zu erwarten, dass das geschieht. Ich meine, es gibt heute Kantonalbankchefs, die sagen nein, nein, das ist nicht zu erwarten. Das entscheiden nicht diese Kantonalbankchefs, das entscheidet der EU-Gerichtshof. Muss man sich im Klaren sein, das wird nicht mehr bei uns entschieden. Wenn wir die Hoheit abtreten in dieser Frage, dann entscheidet der EU-Gerichtshof. Genau gleich bei den erwähnten Beteiligungen der öffentlichen Hand an den Kraftwerken. Das ist in der EU nicht so vorgesehen. Und da kann die EU natürlich sagen: Ja nein, das zerstört die Konkurrenz, wenn da ein Staat dahinter ist, der mit Steuergeldern eingreifen kann, dann sind diejenigen, die das nicht haben benachteiligt. Das ist eine unerlaubte Beihilfe und muss weg! Das ist zu erwarten. Im Kanton Zürich hatten wir, es ist noch kein Jahr her, eine Abstimmung über die Wasserversorgung. Und da hat man Teilprivatisierungen ermöglichen wollen. Und das ist hochkant verworfen worden, weil die Leute gesagt haben, Private haben mit der Wasserversorgung nichts zu tun, das macht der Staat. Aber das ist anders in der EU. Die Zürcher hätten dann das unschöne Erwachen, dass das was sie da bestimmt haben, halt nicht gilt vor der EU. Die Gebäudeversicherung ist im gleichen Fall. Und was jetzt neu ist, das muss ich sagen, weiss ich auch erst seit 14 Tagen: Die Direktzahlungen an die Landwirtschaft…, nicht. Im Bauernverband hat man ja eine grosse Auseinandersetzung gehabt. Jetzt hat er die Nein-Parole rausgegeben zum Rahmenvertrag, weil sie festgestellt haben, diese Hilfe an die Bauern, wenn man sagt: Ja gut, bei euch ist es hügelig, deshalb gebt ihr den Bauern etwas, das ist nicht nötig. Sie sollen gleichgestellt sein wie die Flachlandbauern. Es gibt dann halt in der Schweiz vielleicht keine Bauern mehr, das ist gut möglich, aber das ist nicht das Problem der EU. Also das ist eine unerlaubte Beihilfe vom Staat bestimmte Gruppen, Personen oder Berufsleuten oder von Unternehmen, wie die Bauern ja auch sind, eine Unterstützung zu gewähren, die ihnen die Existenz sichert. Also im Bauernverband ist man überzeugt, diese Direktzahlungen könnten nicht aufrechterhalten werden, wenn dieser Rahmenvertrag unterschrieben wird. Da sind sie natürlich in Bern erschrocken, dass die das gemerkt haben. Sie haben gedacht, das geht so durch, diese Verbände die haben wir im Griff. Scheint nicht so klar zu sein. Und dann, etwas was wir haben, was eine ausserordentlich schweizerische Einrichtung ist, das die anderen Staaten in Europa nicht haben, wir wollen sie auch nicht korrigieren, jeder kann machen was er will, das ist der Steuerwettbewerb. Wir haben Steuerwettbewerb. Wir wissen natürlich, wenn jede Gemeinde, wenn jeder Kanton, wenn er seine Steuersätze festsetzt, schauen muss, was hat der Nachbarkanton. Ziehen da gute Steuerzahler allenfalls weg? Das ist sehr zum Vorteil der Steuerzahler, dass da eine Konkurrenz spielt. Und wir haben die Beispiele, dass eieigentliche Armenhäuser in der Schweiz, insbesondere die Innerschweizer Kantone, das waren jahrhundertelang die ärmsten Kantone in der Schweiz, oder die ärmsten Gebiete. Die haben sich gesagt: Wenn wir gute Steuergesetze machen, dass gute Steuerzahler zu uns kommen, seien es Firmen oder seien es Personen, sei es Herr Beckenbauer oder weiss ich wer, da haben wir doch ein Interesse daran, dass wir solche Leute anziehen. Dass das die Deutschen ärgert, wenn da gute deutsche Steuerzahler nach Obwalden oder nach Nidwalden ziehen, kann ich ja nachvollziehen. Aber sie können ja auch vorteilhafte Steuergesetze machen, wenn sie sie behalten wollen. Ist doch ein Recht des Einzelnen, zu sagen ich gehe dorthin wo ich den Eindruck habe, ich werde nicht übervorteilt. Diese Regelungen, diese Steuerwettbewerbsregelungen, die werden mit Sicherheit nicht bestehen vor der Richtlinienverordnung der Europäischen Union. Und da werden diese Kantone erleben müssen, dass man ihnen indirekt sagt, zurück in die Armut mit euch! Das geht nicht, dass ihr vorteilhaftere Bedingungen schafft, damit ihr da gute Steuerzahler anlockt. Das ist eine unzulässige Beihilfe. Das Freihandelsabkommen, auch da wiederhole ich bereits Gesagtes. Das ist zweifellos das wichtigste Abkommen, das zwischen der Schweiz und der Europäischen Union besteht. Das übrigens von beiden Seiten nur gelobt wird! Da gibt es ja eben diese gemischten Ausschüsse, die jetzt existieren, wenn Probleme auftreten. Wenn Probleme auftreten, dann treten die gemischten Ausschüsse zusammen, suchen eine Lösung. Wenn sie eine Lösung finden, der beide Seiten zustimmen, ist es gut, wenn nicht gilt einfach das weiter, was jetzt gilt. Aber es ist nicht so, dass der eine dem anderen befehlen kann. Und es gibt ja zu jedem Freihandelsvertrag, grossen Freihandelsvertrag einen eigenen gemischten Ausschuss, weil da müssen ja Fachleute drin sein, die da das Fachgebiet beurteilen können. Eine ganze Reihe dieser Ausschüsse kommt einmal jährlich, zumeist im November zusammen, zur ordentlichen Jahressitzung. Sie müssen eine abhalten. Stellen fest, es läuft alles gut, es sind keine Streitfragen da, wir schreiten zum Apéro. Ist keine Übertreibung, es läuft so. Von beiden Seiten wird zugestanden, das Verhältnis, wie es jetzt ist, läuft gut. Einen Punkt gibt es, der immer Kritik gibt, und wo die Schweiz bis jetzt nicht nachgegeben hat, das sind eben da die Lohnschutzmassnahmen. Dass die Schweiz da diese flankierenden Massnahmen hat, diese ärgern die Europäische Union. Aber als man es abgeschlossen hat damals, haben sie es akzeptiert. Und jetzt sagt halt die Schweiz, ja wir wollen es behalten, und sie sagen, wir müssen diese wegbringen. Dann die Kohäsionsmilliarden: Wir haben ja einmal vor einigen Jahren eine Kohäsionsmilliarde für den EU-Aufbau Ost bezahlt. Und jetzt ist wieder eine in der Pipeline. Also die EU hat die Forderung schon längst aufgestellt, der Bundesrat und das Parlament hat gesagt, solange keine Einigung besteht beim Rahmenvertrag und die uns nicht entgegenkommen, zahlen wir nicht. Das Geschäft ist jetzt spruchreif, die ausserordentlich mutigen Befürworter des Rahmenvertrags haben dafür gesorgt, dass man vor den Wahlen nicht mehr über dieses Geschäft abstimmt. Also das heisst, sie wollen zustimmen, aber erst nach den Wahlen. Es hat dann weniger Auswirkungen. Im Rahmenvertrag braucht es keine einzeln zu beschliessende Kohäsionsbeiträge mehr, sondern da ist festgehalten, dass die Schweiz einen Jahresbeitrag zu bezahlen hat. Also wie wenn sie Mitglied wäre bei der EU. Also sie hat Jahresbeiträge zu bezahlen. Über die Höhe des Jahresbeitrags sagt der Vertrag nichts, das bleibt offen. Ich mache aber darauf aufmerksam, als der Brexit sich abzuzeichnen begann, hat die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, im Bundestag die Aussage gemacht: Wenn die Engländer tatsächlich austreten, wird sich der Beitrag Deutschlands an die europäische Union im Jahr um 14 Milliarden vergrössern. Und ich meine wenn sie von der Wirtschaftskraft ausgehen, ist die Schweiz eigentlich noch höher. Ist natürlich kleiner, aber dass das ein saftiger Betrag ist, der da zu bezahlen sein wird, da können Sie sicher sein. Dann, das hängt auch mit der Landwirtschaft zusammen: In der Schweiz haben wir in einer Volksabstimmung festgehalten, wir lassen genmanipuliertes Saatgut hier nicht zu. Das ist eine Initiative gewesen, die Initiative ist angenommen worden, sie gilt. In der EU ist es anders. Und es ist … das Landwirtschaftsabkommen untersteht von Anfang an dem Rahmenvertrag. Es ist nicht im Geringsten daran zu zweifeln, dass die EU dann sagen wird, es muss überall gleich sein in Europa, ihr müsst das Saatgut gebrauchen, das wir euch liefern, da könnt ihr nicht etwas zurückweisen. Das gilt für alle gleich. Jetzt eben, Erpressung findet da statt. Also das haben wir erlebt. Ich meine, dieser Börsenentscheid, ich meine da gibt es klare Regeln. Die EU anerkennt andere Börsen, wenn sie bestimmte Regeln erfüllen. Also das heisst, sie lässt zu, dass Aktiengesellschaften aus dem EU-Raum ihre Aktien an einer Börse auch ausserhalb der EU handeln können, wenn dort bestimmte Regeln eingehalten werden. Beispielsweise können Aktien der EU in Tel Aviv gehandelt werden. Israel ist nicht Mitglied der Europäischen Union, aber die Börse von Tel Aviv erfüllt die Regeln, die die EU gestellt hat. Auch die Börse von Singapur, usw. Und selbstverständlich erfüllt die Börse der Schweiz diese Regeln bis in alle Details. Das kann überhaupt keine Frage sein. Es ist nicht so, dass man gesagt hat, ihr erfüllt die Regeln nicht, also dürfen EU-Aktien nicht mehr in Zürich gehandelt werden. Sondern man hat gesagt, wir treffen die, wir können ihnen da eins reindrücken. Diese EU-Gesellschaften dürfen in Zürich nicht mehr handeln. Da hat jetzt also der Finanzminister Ueli Maurer sehr klug gehandelt. Er hat in aller Stille, all jene Firmen, die sowohl in Zürich als auch in Frankfurt oder an einer anderen EU-Börse angefragt, - die meisten davon waren in Frankfurt - wenn es jetzt ein Entweder – Oder gibt, … also ihr könnt nur noch in Frankfurt handeln und in Zürich nicht mehr. Und wir würden dann sagen, ihr könnt nur in Zürich handeln aber in Frankfurt nicht mehr. Was macht ihr dann? Und etwa 80 % der Betriebe haben gesagt, dann würden wir Zürich wählen, weil von Zürich haben wir bessere Beziehungen, insbesondere in die USA und auf andere ausländische Plätze. Und dann hat da Herr Hahn da seinen Schuss vor den Bug losgelassen. Und seither steigt der Umsatz der Börse in Zürich massiv und die EU hat Einbussen. Ich meine, der Herr Hahn ist sowieso ein besonderer Freund von mir, nicht. Er ist ein eingebildeter Gockel. Das kann man nicht anders sagen. Hat nicht einmal einen Abschluss fertiggebracht. Hat weiss ich was alles studiert, aber keinen Abschluss … aber das reicht um EU-Kommissar zu werden. Das sagt ja auch viel aus, nicht? Also, man muss sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Die Waffen, die da sind, die sind nicht so wahnsinnig spitz wie sich das die EU einbildet. Und wissen Sie, wenn Sie mit Leuten aus der Wirtschaft reden, auch mit Ausländern, dann sagen die, ja das schert uns nicht so, was die da in Brüssel sagen. Wenn ein Schweizer Produzent ein gutes Produkt liefert, das preislich im Rahmen ist, das ich anderswo nicht bekomme, oder wenn eine Schweizer Firma exzellente Dienstleistungen anbietet, dann frage ich doch nicht in Brüssel nach, was die da denken davon. Also jene Wirtschaft, die exzellentes produziert, die sich bemüht, bezüglich Dienstleistungen Spitzenleistungen anzubieten, die muss doch nicht darauf hereinfallen. Bei uns würde die Wirtschaft aufhören zu existieren, wenn man jetzt nicht in diesem Vertrag ist oder wenn da ein paar Bürokraten in Brüssel denken, jetzt wollen wir da diesen Schweizern etwas ans Schienbein treten. Economiesuisse hat mal gesagt, ja es könnte bis 200 Millionen im Jahr ausmachen, aber von einem Gesamtbetrag von 50 Milliarden. Also, ich meine, man befindet sich da in einem Rahmen, indem sich Politiker aufplustern (wichtigtun), aber indem die Wirtschaft ganz andere Wege geht. Und insofern … ich muss Ihnen sagen, ich habe das an sich auch gedacht, dass diese Brexit-Entwicklung und die Unsicherheit damit verbunden ist, nicht so gut ist für die englische Wirtschaft. Und jetzt wächst die englische Wirtschaft überdurchschnittlich. Viel stärker als wir geglaubt haben. Und diese Wirtschaft stellt sich jetzt auf den Austritt ein. Also… nicht, man spielt gerne mit den Muskeln, aber man muss sich auch nicht ohne weiteres ins Bockshorn jagen lassen. Abgesehen davon, da macht meines Erachtens die Schweiz einen Fehler, wie sie überhaupt, natürlich enorme Fehler gemacht hat in diesen Verhandlungen. Die Schweiz und die Europäische Union sind beide Mitglieder der WTO, also der Welthandelsorganisation. In der Welthandelsorganisation gelten Bestimmungen, die einzuhalten beide Parteien sich verpflichtet haben, durch die Mitgliedschaft. Es gilt beispielsweise die Bestimmung, dass es nicht zulässig ist einmal gewährte, oder einmal erreichte Freihandelslösungen einseitig wieder aufzuheben aus politischen Gründen. Also, sollte die EU Lust dazu haben, - das hat sie natürlich gehabt da, mit der Börse, - kann die Schweiz sie einklagen. Und ich meine der Bundesrat …. Wir haben schon lange gesagt, … ich weiss auch, dass das Finanzdepartement hat den Antrag gestellt im Bundesrat, man müsse Klagen wegen dieser Börsengeschichte. Dass dieser Prozess beim WTO Gericht vielleicht 4-5 Jahre dauern dürfte, das stimmt schon. Aber, wäre doch schön, wenn wir immer sagen könnten, ja aber die sitzen auf der Anklagebank, die da. Die machen da Dinge, die sie auf die Anklagebank bringen in der WTO, da sie sich nicht so verhalten, wie sie sich verpflichtet haben. Wäre gar nicht so schlecht für uns. Weil, materiell liegt ja gar nicht so viel drin, das sehen wir jetzt bei dieser Börse. Noch etwas. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass der Wechsel, der an der Spitze der EU eingetreten ist durch die Wahlen, dass der sehr einschneidend ist. Ich muss sagen, ich war sehr alarmiert über das Vorgehen von Herrn Macron. Er hat da die Zügel geführt, nicht. Die Frau Lagarde, die jetzt da an der europäischen Zentralbank an der Spitze ist, die ist in der stärksten Stellung im Ganzen. Da gibt es überhaupt keine Kontrollen über sie! Es gibt kein Parlament, das irgendetwas zu sagen hat, was sie macht. Und die ist eine so überzeugte Zentralistin, wie es Herrn Macron ist. Und diese Null-Zins-Politik, die natürlich vor allem auf französischen Druck eingeführt worden ist, weil Frankreich sonst den Staatsbankrott erklären müsste. Die wird weitergeführt und wird verstärkt weitergeführt. Da müssen wir uns drauf einstellen. Und meine Damen und Herren, ich meine was ist das, wenn Sie 1.000 Franken auf die Bank bringen und Ende Jahr müssen Sie 20 oder 40 oder 50 Franken abliefern, weil sie das dort gehabt haben. Nein, das ist doch einfach Bürgerberaubung, was da stattfindet. Ohne irgendeine demokratische Rechtfertigung wird da den Leuten einfach Geld weggenommen. Nur damit diejenigen, die diese Überschuldung in der EU verursacht haben, dass die heil aus dem Schlamassel rauskommen, das sie angerichtet haben. Frankreich spricht jetzt von Negativzinsen in der Grössenordnung von 4 – 6 %. Das schenkt dann ein, nicht? Und da ist ja völlig klar, wenn das kommt, dann bringt niemand mehr sein Geld zur Bank. Er hortet’s lieber zu Hause. Er fährt besser, nicht. Und deshalb ist in der EU die Diskussion über das Bargeldverbot, ist also sehr aktuell geworden. Das könnte kommen. Und dann stellt sich die Frage, ja wie ist das dann, diese Finanzgeschichte und der Rahmenvertrag, wird dann das irgendwie als binnenmarktrelevant erklärt, dass niemand mehr Bargeld haben kann? Oder kann die Schweiz dann noch? Herr Jordan von unserer Nationalbank hält daran fest. Die Schweiz würde nicht mitmachen bei diesem Bargeldverbot. Die Frage ist, ob sie das kann. Ich bin überzeugt, wir gehen schwierigen Zeiten entgegen in dieser Frage und wir dürfen uns nicht einbilden, dass uns das nicht betreffen könnte. Ich meine, wissen Sie, wenn man da diese … vorher das Aufgeschriebene gesehen hat. Ich habe es lesen können von da vorne. Man schreibt alle schönen Sätze in die Präambel aber man hat überhaupt nicht die Kraft, das dann auch im Vertrag durchzusetzen, was man an schönen Sätzen in die Präambel geschrieben hat. Ob die Schweiz die Kraft hätte, ob die Nationalbank das durchhalten würde, da habe ich Zweifel. Abgesehen davon … ich meine, wenn dann jeder, der Bargeld behalten will in Europa, sagt, ou ich bringe es in die Schweiz. Was dann passiert mit dem Franken, das wissen wir auch nicht. Also wir kommen schwierigen Zeiten entgegen, und wir kommen sehr französischen Zeiten entgegen. Das heisst, der Zentralismus nimmt zu. Die Einheitslösungen, der Druck Einheitslösungen durchzusetzen wird zunehmen, dass man die Schulden auf alle verteilt, also dass dann Deutschland alles bezahlen muss, nicht. Das dürfte eben auch entstehen. Ich meine … schauen Sie mal, jetzt bringt er die stärkste Frau die er hat, bringt er an die Spitze der europäischen Zentralbank und als EU-Kommissionspräsidentin kommt eine gescheiterte Verteidigungsministerin. Die ja einen jämmerlichen Leistungsausweis hat. Und auch von Macron eingesetzt worden ist. Frau Merkel war froh, dass sie sie so entsorgen konnte. Ja, ich meine, man muss das beim Namen nennen. Man muss das nicht beschönigen. Aber das muss ich Ihnen sagen, da kündigen sich schwierige Zeiten an. Also, das sind ein paar Einzelheiten zum Rahmenvertrag, was damit verbunden ist und am Schluss noch ein politischer Ausblick. Die Bundesverwaltung der Schweiz ist nahezu geschlossen für den Vollbeitritt zur Europäischen Union. Das hat auch materielle Gründe: Die Funktionäre der EU sind die weltweit bestbezahlten Beamten. Also das ist schon eine Versuchung. Dann müssen Sie wissen: Für viele, wenn nicht für jeden Politiker, ist es schon auch eine Versuchung, zu Legiferieren (Gesetze verabschieden), zu Beschließen und parlamentarisch tätig zu sein ohne dass ihnen das Volk dreinreden kann. Die direkte Demokratie, die ist vorteilhaft für die Bürgerinnen und Bürger. Aber das Parlament hat nicht so Freude daran, die würden lieber abschliessend entscheiden. Dann haben wir die Wirtschaft. Wobei man da klar unterscheiden muss zwischen den Wirtschaftsverbänden und der Wirtschaft. Die Wirtschaftsverbände: Die lautstärkste ist die Economiesuisse, ist die Vertreterin der internationalen Konzerne in der Schweiz. Und ich weiss es von einem Mitglied des Vorstands von Economiesuisse: Dass bei der Beschlussfassung über das Verhältnis zum Rahmenvertrag – also die Parole zum Rahmenvertrag – wurde der Vorstand nicht eingeladen. Das hat allein der Ausschuss beschlossen. Und der Ausschuss ist dominiert von der internationalen Gesellschaft. Ich habe an sich nichts gegen die. Aber 70 % von deren Manager sind Ausländer! Und die wollen einfach gleich sein wie in der EU. Das ist mühsam für die, dass da dieses Land zum Teil andere Gesetze hat. Die wollen einfach alles gleich haben. Und die denken nicht. Ich meine, man kann ja immer sagen «Weshalb seid ihr denn überhaupt in der Schweiz, wenn es da draussen besser ist? Ihr müsst ja nicht in der Schweiz sein, wenn ihr nicht einmal Schweizer seid. Wir haben nichts dagegen, dass ihr da seid. Aber zu sagen, ich wohne da, um die Vorteile dieses Landes zu geniessen, aber gleichzeitig: Ich will, dass es gleich ist wie die andern, die ich als schlechter beurteile - das ist schon fragwürdig. Und wissen Sie, wir haben sehr gute Firmen in der Schweiz, die nicht zu den Grössten gehören. Ich nenne in diesem Zusammenhang sehr gerne das Beispiel von Bertschi Dürrenäsch, das Transportunternehmen. Man sieht da die gelben Lastwagen, die ja meistens runde Container mit Fässern drin, eine unglaubliche Firma. Die haben das weltweite Monopol für den Transport von gefährlichem, flüssigem Gut. Wenn in China eine giftige Flüssigkeit transportiert werden muss, das muss ja transportiert werden, Bertschi Dürrenäsch macht den Transport. In Russland auch, in Amerika auch. Und der ist im Vorstand von Economiesuisse. Von dem habe ich das, dass der Vorstand nicht befragt worden ist. Nicht, der sagt, das geht doch nach ganz anderen Gesetzen. Wenn ich etwas anbiete, das andere nicht können, dann setze ich mich auch durch. Ich habe ihn ja dann noch gefragt: »Ja sagen Sie mal, in Russland transportieren Sie? Aber wie ist denn das mit den amerikanischen Sanktionen?» Und da hat er gesagt: «Da spricht man einfach nicht davon. Wir transportieren auch in Amerika. Und in Amerika kann niemand anders als wir transportieren. Und deshalb sprechen die Amerikaner nicht davon, und wir sprechen nicht davon, und die Russen sprechen nicht davon, das Geschäft läuft einfach.» Ist ja interessant, nicht? Und wir haben in der Schweiz – das ist unser grosser Vorteil, und den müssen wir unbedingt halten, – viele so mittelgrosse, man kann auch sagen, grössere KMU-Betriebe, die auf ihrem Gebiet zum Teil Weltmarktführung haben. Das ist die Spezialität. Und solange wir das haben, ist die Gefährdung der Schweizer Wirtschaft nicht sehr gross. Ich meine diese Funktionäre, diesen Herrn Karrer da nicht, von der Economiesuisse, er ist mit Kuoni jämmerlich gescheitert. Er ist mit der Axpo erfolglos geblieben. In der praktischen Wirtschaft, wo es darum ging, sich durchzusetzen, gehört er eher zu den Versagern. Jetzt ist er wenigstens ein bundesratstreuer Funktionär. Gut besoldet und sagt, was er sagen muss. Aber ich glaube nicht, dass er – ich meine, er vertritt grosse Betriebe, aber ich glaube nicht, dass er der Mister Wirtschaft in der Schweiz ist, das sind andere. Und wenn wir die Entwicklung anschauen, dann muss man ja auch sagen, bevor wir die bilateralen Verträge hatten, also 2. Hälfte 90er-Jahre, war der Aussenhandel der Schweiz ungefähr zu zwei Dritteln mit Ländern, die heute in der EU sind, nein, also mit der damaligen EG abgewickelt. Etwas 66% waren das. Heute sind es nur noch etwas mehr als 50%. Das heisst, der Handel mit der EU geht relativ stetig zurück, wenn England draussen ist. Haben wir noch etwa 45% mit der EU. Währenddem der Handel vor allem mit Fernost-Ländern und mit den USA laufend zunimmt. Also wirtschaftlich verliert die EU an Bedeutung. Aber sie ist immer noch der grösste Handelspartner der Schweiz. Aber ich meine eben, es gibt überhaupt keinen Anlass, in Panik zu verfallen, wenn da irgendeiner «stämpfelet» (schweizerdeutsch für: heftig und laut den Fuß auf den Boden tritt) und sagt ja wartet nur, euch zahlen wir es heim. Die Schweiz muss selber wirtschaftlich stark sein, dann kann sie ihre Produkte und ihre Dienstleistungen auch verkaufen. Jetzt einfach noch schnell, ich habe da noch etwas Schriftliches da, so Tipps für Leserbriefe. Das kann ich jetzt nicht mehr machen, aber ich verteile es einfach, dass Sie es mitnehmen können. Das sind einfach praktische Anleitungen. Jetzt danke ich Ihnen.
von brm.
https://www.begrenzungsinitiative.ch/initiativtext/
https://randvoll.ch/darum-bgi/
https://www.srf.ch/news/schweiz/rahmenabkommen-mit-bruessel-eu-erhoeht-den-druck-auf-bundesbern
https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2020-8/kommentare-analysen/sommarugas-deal-die-weltwoche-ausgabe-8-2020.html
https://www.zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/nr-2-vom-11-februar-2020.html#article_1002
https://eu-no.ch/
Argumentarium des Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt: „Der Rahmenvertrag Schweiz-EU im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, den bilateralen Verträgen und dem Zugang zum EU-Binnenmarkt“ https://eu-no.ch/wp-content/uploads/2018/07/Argumentarium_Rahmenvertrag_Schweiz-EU_web.pdf
https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2020-7/kommentare-analysen/verhandeln-gegen-die-schweiz-die-weltwoche-ausgabe-7-2020.html
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-2-28-januar-2020/rahmenabkommen-schweiz-eu.html
https://www.begrenzungsinitiative.ch/
https://www.begrenzungsinitiative.ch/wp-content/uploads/sites/3/BGI-Einseiter_DE_Logo.pdf
https://www.begrenzungsinitiative.ch/wp-content/uploads/sites/3/BGI-Kurzargumentarium_DE_Logo.pdf
https://www.begrenzungsinitiative.ch/wp-content/uploads/sites/3/Argumentarium-BGI-17-Mai-2020.pdf
https://www.begrenzungsinitiative.ch/mitmachen/
https://auns.ch/unterstuetzen/kampagne-begrenzungs-initiative/
Broschüre der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS): Ein Weckruf „Wie viele Menschen wollen wir in unserem Land?“ 10 Millionen? https://auns.ch/schweiz-migrationsstrategie-jetzt/
https://auns.ch/es-wird-eng/
https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung-2/
Weitere Sendungen zu diesem Thema: - www.kla.tv/14922
- www.kla.tv/15226
- www.kla.tv/15015