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Referatsleiter des deutschen Innenministeriums nennt Coronamaßnahmen "Fehlalarm"
Der Coronabericht einer Expertenkommission des Referats "Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz" im Bundesinnenministerium bezeichnet die Coronapanik als Fehlalarm. Doch Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnt den Bericht ab und erteilt dem betreffenden Referatsleiter Dienstverbot. Geht es hier um Gesundheit oder um politische Interessen?[weiterlesen]
Anfang Mai 2020 gelangte ein 86-seitiger Coronabericht von kaum zu überbietender Brisanz an die Öffentlichkeit. Dieser Bericht war von Stephan Kohn, dem stellvertretenden Leiter des Referats der Abteilung für „Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ des deutschen Bundesinnenministeriums, zusammen mit einer zehnköpfigen Expertenkommission erstellt worden und ging an die Innenministerien der Länder. Darin heißt es wörtlich:
„Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von Covid-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als einen Fehlalarm handelt. Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt. Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun.“
In dem Bericht heißt es weiter:
„Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen sowie die vielfältigen gesellschaftlichen
Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle – und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren. Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)“
Sämtliche Versuche von Stephan Kohn, sich Gehör zu verschaffen, wurden abgeblockt. Sein zuständiger Chef wurde versetzt und durch einen nur noch ein paar Monate vor dem Ruhestand stehenden Kollegen ersetzt.
Daraufhin wandte sich Oberregierungsrat Stephan Kohn an Bundesinnenminister Seehofer. Anstatt sich mit dem Papier inhaltlich auseinanderzusetzen, erteilte man Kohn „ein Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte“. Das Ganze gipfelte in einer Pressemitteilung des Ministeriums, wo es unter anderem hieß: „Der Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, kurz BMI, hat seine Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter zusammengefasst und verbreitet. Diese eigenständig vorgenommene „Analyse“ erfolgte außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war. Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag noch eine Autorisierung.“
Stephan Kohn hatte sich seiner Verpflichtung als Beamter und seiner Tätigkeit in der Abteilung Bevölkerungsschutz entsprechend mit der Beurteilung der Coronamaßnahmen auseinandergesetzt und dabei sogar mit einer Expertenkommission zusammengearbeitet.
Dass diese Corona-Fehlalarm-Einschätzung, die doch für ganz Deutschland enorm wichtig ist, ausgerechnet beim Bundesinnenminister auf taube Ohren stieß, lässt tief blicken, wie es um die verborgenen Herrschaftsstrukturen in Deutschland bestellt ist. Denn wie drückte Horst Seehofer es mit seinen eigenen Worten aus:
„Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt. Und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“
Sendungstext
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29.06.2020 | www.kla.tv/16684
Anfang Mai 2020 gelangte ein 86-seitiger Coronabericht von kaum zu überbietender Brisanz an die Öffentlichkeit. Dieser Bericht war von Stephan Kohn, dem stellvertretenden Leiter des Referats der Abteilung für „Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ des deutschen Bundesinnenministeriums, zusammen mit einer zehnköpfigen Expertenkommission erstellt worden und ging an die Innenministerien der Länder. Darin heißt es wörtlich: „Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von Covid-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als einen Fehlalarm handelt. Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt. Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun.“ In dem Bericht heißt es weiter: „Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen sowie die vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle – und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren. Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)“ Sämtliche Versuche von Stephan Kohn, sich Gehör zu verschaffen, wurden abgeblockt. Sein zuständiger Chef wurde versetzt und durch einen nur noch ein paar Monate vor dem Ruhestand stehenden Kollegen ersetzt. Daraufhin wandte sich Oberregierungsrat Stephan Kohn an Bundesinnenminister Seehofer. Anstatt sich mit dem Papier inhaltlich auseinanderzusetzen, erteilte man Kohn „ein Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte“. Das Ganze gipfelte in einer Pressemitteilung des Ministeriums, wo es unter anderem hieß: „Der Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, kurz BMI, hat seine Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter zusammengefasst und verbreitet. Diese eigenständig vorgenommene „Analyse“ erfolgte außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war. Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag noch eine Autorisierung.“ Stephan Kohn hatte sich seiner Verpflichtung als Beamter und seiner Tätigkeit in der Abteilung Bevölkerungsschutz entsprechend mit der Beurteilung der Coronamaßnahmen auseinandergesetzt und dabei sogar mit einer Expertenkommission zusammengearbeitet. Dass diese Corona-Fehlalarm-Einschätzung, die doch für ganz Deutschland enorm wichtig ist, ausgerechnet beim Bundesinnenminister auf taube Ohren stieß, lässt tief blicken, wie es um die verborgenen Herrschaftsstrukturen in Deutschland bestellt ist. Denn wie drückte Horst Seehofer es mit seinen eigenen Worten aus: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt. Und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“
von nis
https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papier_so_war_es_wirklich_herr_seehofer
https://www.achgut.com/artikel/dossier_das_corona_papier_komplett_zum_download
https://www.youtube.com/watch?v=3agvOrINrmU