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Nachdem Gustl Mollath durch mehrere Justizfehlern(fehlerhafte Gutachten und Zulassung von Zeugen, die sich widersprachen) über sieben Jahre i ...[weiterlesen]
Nachdem Gustl Mollath durch mehrere Justizfehler (fehlerhafte Gutachten und Zulassung
von Zeugen, die sich widersprachen) über sieben Jahre in der Psychiatrie festgehalten wurde, beginnt sich nun das Blatt rasant zu wenden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte bereits im August 2013 das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen Mollath auf Zwangsunterbringung in
der Psychiatrie wegen Verfahrensfehlern aufgehoben und Mollaths Freilassung angeordnet. Am 5. September 2013 hat nun das Verfassungsgericht einer Klage Mollaths gegen die Zwangsunterbringung stattgegeben. Damit ist der Weg für die Staatsanwaltschaft frei, um der Klage Mollaths auf „Verdacht der schweren Freiheitsberaubung“ gegen die Richter und Gutachter aus dem ursprünglichen Verfahren nachzugehen. Auch die bayrische Justizministerin Beate Merk war heftig in die Kritik geraten für ihr unlauteres Verhalten in diesem Fall (siehe S&G Nr. 56/12). Das Verfassungsgericht hat nun die Argumente Mollaths aus seiner Klage eindrucksvoll bestätigt, indem es die Entscheidungen der Vorinstanzen als „unhaltbar“ bezeichnete. Somit ist Mollath fast „über Nacht“ vom Angeklagten zum Kläger geworden und bei seinen Richtern und Gutachtern verhält es
sich genau umgekehrt. All dies ist der Beharrlichkeit und Unnachgiebigkeit Mollaths und seiner Unterstützer zu verdanken. Nach sieben Jahren Rechtsbruch durch die Justiz konnte Mollath diesen Sieg für sich und potentiell für viele andere, zu Unrecht weggesperrten Menschen, erreichen. Die Gerechtigkeit hat gesiegt!
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14.10.2013 | www.kla.tv/1727
Nachdem Gustl Mollath durch mehrere Justizfehler (fehlerhafte Gutachten und Zulassung von Zeugen, die sich widersprachen) über sieben Jahre in der Psychiatrie festgehalten wurde, beginnt sich nun das Blatt rasant zu wenden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte bereits im August 2013 das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen Mollath auf Zwangsunterbringung in der Psychiatrie wegen Verfahrensfehlern aufgehoben und Mollaths Freilassung angeordnet. Am 5. September 2013 hat nun das Verfassungsgericht einer Klage Mollaths gegen die Zwangsunterbringung stattgegeben. Damit ist der Weg für die Staatsanwaltschaft frei, um der Klage Mollaths auf „Verdacht der schweren Freiheitsberaubung“ gegen die Richter und Gutachter aus dem ursprünglichen Verfahren nachzugehen. Auch die bayrische Justizministerin Beate Merk war heftig in die Kritik geraten für ihr unlauteres Verhalten in diesem Fall (siehe S&G Nr. 56/12). Das Verfassungsgericht hat nun die Argumente Mollaths aus seiner Klage eindrucksvoll bestätigt, indem es die Entscheidungen der Vorinstanzen als „unhaltbar“ bezeichnete. Somit ist Mollath fast „über Nacht“ vom Angeklagten zum Kläger geworden und bei seinen Richtern und Gutachtern verhält es sich genau umgekehrt. All dies ist der Beharrlichkeit und Unnachgiebigkeit Mollaths und seiner Unterstützer zu verdanken. Nach sieben Jahren Rechtsbruch durch die Justiz konnte Mollath diesen Sieg für sich und potentiell für viele andere, zu Unrecht weggesperrten Menschen, erreichen. Die Gerechtigkeit hat gesiegt!
von mh.
fricke/in-seinen-grundrechtenverletzt- karlsruhe-gibt-mollat-rechtdiese- entscheidung-warueberfaellig_ aid_1092420.html www.spiegel.de/panorama/justiz/
gustl-mollath-olg-nuernberg-ordnetfreilassung- an-a-915096.html