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#JensSpahn#Medienkommentar#Coronavirus#Politik
Montag, 16. November 2020

Entmachtet sich der Bundestag am 18.11.2020 selbst?

Am 25. März 2020 wurde durch die epidemische Lage von Corona der Gesundheitsminister Spahn aufgrund des Infektionsschutz-Gesetzes mit Sonderrechten ausgestattet, was kritisch gesehen wurde. Dies bestätigten aktuell Gutachten von Professoren und zeigen, welche verfassungswidrigen Punkte gegen die Entmachtung des Bundestages und der Fortführung der Corona Pandemie sprechen. Dennoch soll am 18.11.2020 über diese Sonderrechte im Deutschen Bundestag abgestimmt werden. [weiterlesen]

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Entmachtet sich der Bundestag am 18.11.2020 selbst?

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16.11.2020 | www.kla.tv/17556

Am 17. September 2020 stimmte der Deutsche Bundestag auf Antrag der FDP-Fraktion darüber ab, ob die sogenannte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beendet wird. Diese wurde am 25. März 2020 beschlossen und bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl von Verordnungen und die mit dem Corona-Virus begründeten Maßnahmen. Schon der damalige Beschluss, der den Bundesgesundheitsminister aufgrund des Infektionsschutz-Gesetzes mit Sonderrechten ausstattet, wurde vielfach sehr kritisch gesehen. Der Tagesspiegel hatte damals von einer unzulässigen Ermächtigung der Regierung gesprochen. Die Süddeutsche Zeitung gar einen Vergleich zum Ermächtigungsgesetz von 1933 gezogen. Der von der EU geförderte juristische Online-Blog Jean-Monnet-Saar bezeichnete das Gesetz als eine „gut versteckte Super-Ermächtigung“ und stellte die Frage, „Wie konnte es dazu kommen, dass der deutsche Gesetzgeber die Kontrolle über die Bewältigung der Krise so weitgehend aus der Hand gegeben hat?“ Und mutmaßte gar, dass Bundestag und Bundesrat die Änderungen im Infektionsschutz-Gesetz im Eilverfahren mit „durchgerutscht“ wären und seine Bedeutung völlig unterschätzt hätten. Diese Einschätzung bekräftigen die eigens für die Abstimmung beauftragten rechtswissenschaftlichen Gutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, und Prof. Dr. Michael Elicker, Universität des Saarlandes. Diese bescheinigen unter anderem: • Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ nach dem Infektionsschutz-Gesetz liegt derzeit nicht vor • Die durch den Feststellungsbeschluss ausgelöste Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit ist verfassungswidrig. • Gesetze, die ein Ministerium weitgehend schrankenlos [...] nicht nur konkretisieren, sondern auch aufheben kann, lassen sich mit dem Maßstab der Bestimmtheit nach Art. 80 GG nicht mehr erfassen. • Diese Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht angeleitete Exekutive wird nicht nur von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages, sondern fast einhellig für verfassungswidrig gehalten. • Eingedenk der Tatsache, dass die Rechtsgrundlage nicht nur wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig ist, sondern eine Reihe von schweren verfassungsrechtlichen Defiziten aufweist, ist die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen. • Die Verfassungswidrigkeit resultiert u.a. aus den Verstößen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Außerdem sind die Grenzen der Ermächtigung nicht „eindeutig“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Anbetracht dessen sollte jeder mit einem Grundmaß an Rechtsempfinden davon ausgehen können, dass die Abstimmung im Bundestag eindeutig ausfiel und die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ allein schon aus rechtlichen Gründen sofort beendet wurde. Zumal auch eine diplomatische Erklärung der Außenministerien von Deutschland und 12 weiteren EU-Staaten die ungarische Regierung wegen deren "Coronavirus-Gesetzes" davor warnte, „im Zuge der Corona-Krise demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien oder andere Grundrechte zu verletzen und dauerhaft einzuschränken“. Umso verwunderlicher ist, dass trotz der eindeutigen Rechtslage am 17. September im Deutschen Bundestag nur die AfD mit der FDP für die Beendung stimmte, während die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnten und sich die Linksfraktion und die Grünen enthielten. Womit dieser eklatante Verstoß gegen das Grundgesetz weiter besteht und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterhin Sonderrechte besitzt. Nicht nur, dass dieses Gesetz nicht zu Fall gebracht werden konnte, so plant die Bundesregierung nun auch noch eine Verschärfung desselben. Die erste Lesung des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ hatte bereits stattgefunden. Die zweite und dritte Lesung soll nun am 18. November mit anschließender Abstimmung auf den Weg gebracht werden. Wird hier ganz bewusst die Gesetzgebung durch den Bundestag missachtet und übergangen, weil der Bundesregierung die Grundgesetzeswidrigkeit vieler ihrer Corona-Zwangsmaßnahmen bekannt ist? Laut dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, hat die Bundesregierung ein »Corona- Sonderrechtsregime« installiert. Der Europäische Gerichtshof hatte schon in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 festgestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Regierung bieten. Beunruhigt auch Sie diese Situation? Dann greifen Sie zum Telefonhörer und sprechen Sie den Wahlkreisabgeordneten des Bundestages auf diesen Sachverhalt an. Informieren Sie auch Ihr persönliches Umfeld über diese - den meisten völlig unbekannten - Zusammenhänge, indem Sie den Link zu dieser Sendung weiterleiten.

von str. pg.

Quellen/Links: Unzulässige Ermächtigung der Regierung https://www.tagesspiegel.de/politik/parlament-gibt-kontrolle-aus-der-hand-die-regierung-ermaechtigt-sich-in-der-corona-krise-selbst-zulaessig-ist-das-nicht/25701884.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/spahn-infektionsschutz-1.4855511
http://jean-monnet-saar.eu/?page_id=2498
Rechtswissenschaftliche Gutachten https://www.bundestag.de/resource/blob/711094/b9a4cf52e94d8add55525142b5c8bd5c/19_14_0197-2-_Prof-Dr-Kingreen-data.pdf
https://www.bundestag.de/resource/blob/790662/2126654d79a6ce3dcb471a03b3860899/19_14_197-9-_ESV_Elicker_COVID19-data.pdf
Erklärung der Außenminister an Ungarn https://www.dw.com/de/corona-krise-orbáns-ermächtigungsgesetz-spaltet-europa/a-52997872
Abstimmverhalten zur Beendigung der epidemische Lage von nationaler Tragweite https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-covid-791762
Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
Urteil des Europäischen Gerichtshofs https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf
Abstimmung über Gesetz über„Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“? https://www.bundestag.de/tagesordnung
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202
Kontaktdaten der Abgeordneten https://www.bundestag.de/abgeordnete/

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