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Warum das Schweizer Covid-19-Gesetz als verfassungswidrig zu erachten ist (Notrecht-Referendum)
Obwohl Politiker und Parteien teilweise harte Kritik äußerten, hat das Schweizer Parlament das neue „Covid-19-Gesetz“ angenommen, für dringlich erklärt und auf den 26. September 2020 in Kraft gesetzt. Das Gesetz kann durch die Dringlichkeitserklärung nicht durch ein Referendum aufgehalten werden. Trotzdem ergriffen vier Gruppierungen das Referendum. Es soll dafür gesorgt werden, dass das Gesetz nicht weiter verlängert wird. Weiter soll dem Bundesrat deutlich gemacht werden, dass der Souverän – sprich das Volk – nicht ausgeschaltet werden darf.[weiterlesen]
In Folge der COVID-19-Pandemie im Frühling 2020 hat der Schweizer Bundesrat zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg umfassend auf das Notrecht zurückgegriffen. Nach Art. 185 Abs. 3 der Verfassung kann er befristete Verordnungen erlassen, um „schweren Störungen der inneren oder äußeren Sicherheit“ zu begegnen. Das Notrecht erlaubt es dem Bundesrat das für die Gesetzgebung zuständige Parlament auszuschließen. So übte er in den vergangenen Monaten Macht in ungekanntem Masse aus und griff in unser aller Leben ein: Läden blieben geschlossen. Volksrechte waren eingeschränkt. Betagte in Heimen durften ihre Familien nicht mehr sehen, Geburtstage und Hochzeiten wurden nicht gefeiert. Restaurants, Grenzen und Flughäfen blieben zu. Das Parlament tagte nicht mehr. Das Leben stand sozusagen still.
Damit die Notverordnungen des Bundesrates sechs Monate nach ihrem Erlass nicht dahinfallen (Art. 7d Abs. 2 RVOG), hat der Bundesrat im Juli 2020 dem Parlament den Gesetzesentwurf des sogenannten „Covid-19-Gesetzes“ unterbreitet. Er hätte dem Bundesrat weiterhin so viel Macht gegeben, dass sogar sonst zurückhaltende Staatsrechtler von einem „Ermächtigungsgesetz“ sprachen. Sie verwendeten damit einen historisch extrem belasteten Begriff aus der Nazizeit. Inzwischen wurden die Handlungsfelder, in denen sich der Bundesrat austoben darf, begrenzt. Die Regierung muss das Parlament „regelmäßig, frühzeitig und umfassend über Maßnahmen informieren“ oder konsultieren.
FDP-Ständerat Andrea Caroni hatte nach dem Lockdown als einer der ersten kritisiert, dass das Parlament zu wenig einbezogen wurde. Dem Ausserrhoder Ständerat geht das dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegte Covid-19-Gesetz trotz Änderungen zu weit. „Es enthält noch immer Elemente einer Blanko-Vollmacht für den Bundesrat“, sagt der FDP-Mann. Der Bundesrat kann zum Beispiel neue Restriktionen bei der Einreise verfügen, neue Arzneimittel für Covid-19-Patienten vereinfacht zulassen oder den Kantonen das Verbot aufschiebbarer Operationen erlassen. Daneben regelt das Gesetz zahlreiche Staatshilfen vom Sport über die Medien und die Kultur bis zu den neuen „Härtefall-Maßnahmen“ für Firmen.
Obwohl Politiker und Parteien teilweise harte Kritik äußerten, hat das Schweizer Parlament das neue „Covid-19-Gesetz“ klar angenommen, dringlich erklärt und auf den 26. September 2020 in Kraft gesetzt. „Dringlich“ bedeutet, dass ein Referendum zwar ergriffen werden kann, es aber keine aufschiebende Wirkung hat. Das Gesetz ist bis Ende 2021 befristet. Der Solothurner Publizist und „Zeitpunkt“-Herausgeber Christoph Pfluger kommentierte die Verabschiedung durch das Parlament wie folgt: „Was mich eigentlich schockiert hat, dass die Nationalräte das eine gesagt, aber etwas ganz anderes gemeint haben. Sie haben zum Beispiel gesagt: ‚Wir wollen das Notrecht beenden.‘ Aber tatsächlich haben sie über ein Gesetz debattiert, das eigentlich das Notrecht verlängert. Nicht mehr unter dem Titel ‚Notverordnung‘, sondern unter dem Titel ‚Dringliches Bundesgesetz‘. Sie haben gesagt, das Parlament müsse gestärkt werden, aber das Parlament gibt sehr viele Kompetenzen, die das Parlament hat, an den Bundesrat ab.“
Obwohl sich das dringliche Covid-19-Gesetz nicht verhindern lässt, ergriffen vier Gruppierungen das Referendum. Es soll dafür gesorgt werden, dass das Gesetz nicht weiter verlängert wird. Weiter soll dem Bundesrat deutlich gemacht werden, dass der Souverän – sprich das Volk – nicht ausgeschaltet werden darf.
Das Notrecht sowie das daraus resultierende Covid-19-Gesetz lassen sich einzig im Fall einer unmittelbar drohenden schweren Not begründen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht gegeben sein. Die nackten Zahlen sprechen für sich. Zum Beispiel wenn die Todesfälle gesamthaft, wegen Corona und saisonaler Grippe, in diesem und den vergangenen Jahren miteinander verglichen werden. Das Newsportal „TOP ONLINE“ berichtete am 16. August 2020, dass in der ersten Hälfte vom 2020 in der Schweiz trotz Corona-Pandemie nicht mehr Personen als gewöhnlich gestorben seien.
Laut einer Auswertung der „Sonntagszeitung“ des Verlagshaus „Tamedia“ starben im Vergleich zum Vorjahr sogar 538 Personen weniger.
Auch das Schweizer Nachrichtenportal „investrends.ch“ schrieb am 17. August, dass zwischen Ende April und Ende Juli 2020 hierzulande markant weniger als in den Vergleichsperioden seit 2015 starben. Restriktive Wirtschaftsmaßnahmen seien demnach nicht angebracht.
Angesichts dieser Zahlen muss geschlussfolgert werden, dass sich sowohl das Notrecht sowie das neue Covid-19-Gesetz rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen. Das Covid-19-Gesetz als verfassungswidrig zu bezeichnen, ist alles andere als abwegig.
Für alle Schweizer gibt es jetzt die Möglichkeit, gegen das verfassungswidrige COVID-19-Gesetz das Referendum zu ergreifen!
Unterschreiben Sie aus all den unglaublichen Gründen dringend das Schweizer Referendum gegen das Covid-19-Gesetz! Unterschriftenbogen können hier heruntergeladen werden: notrecht-referendum.ch
Unterschreiben Sie noch heute!
Und machen Sie das Referendum in Ihrem Freundeskreis bekannt!
Wir sagen JA
- zu einer freien Schweiz
- zur direkten Demokratie
- zum Rechtsstaat
- zu unserer Verfassung
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18.11.2020 | www.kla.tv/17569
In Folge der COVID-19-Pandemie im Frühling 2020 hat der Schweizer Bundesrat zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg umfassend auf das Notrecht zurückgegriffen. Nach Art. 185 Abs. 3 der Verfassung kann er befristete Verordnungen erlassen, um „schweren Störungen der inneren oder äußeren Sicherheit“ zu begegnen. Das Notrecht erlaubt es dem Bundesrat das für die Gesetzgebung zuständige Parlament auszuschließen. So übte er in den vergangenen Monaten Macht in ungekanntem Masse aus und griff in unser aller Leben ein: Läden blieben geschlossen. Volksrechte waren eingeschränkt. Betagte in Heimen durften ihre Familien nicht mehr sehen, Geburtstage und Hochzeiten wurden nicht gefeiert. Restaurants, Grenzen und Flughäfen blieben zu. Das Parlament tagte nicht mehr. Das Leben stand sozusagen still. Damit die Notverordnungen des Bundesrates sechs Monate nach ihrem Erlass nicht dahinfallen (Art. 7d Abs. 2 RVOG), hat der Bundesrat im Juli 2020 dem Parlament den Gesetzesentwurf des sogenannten „Covid-19-Gesetzes“ unterbreitet. Er hätte dem Bundesrat weiterhin so viel Macht gegeben, dass sogar sonst zurückhaltende Staatsrechtler von einem „Ermächtigungsgesetz“ sprachen. Sie verwendeten damit einen historisch extrem belasteten Begriff aus der Nazizeit. Inzwischen wurden die Handlungsfelder, in denen sich der Bundesrat austoben darf, begrenzt. Die Regierung muss das Parlament „regelmäßig, frühzeitig und umfassend über Maßnahmen informieren“ oder konsultieren. FDP-Ständerat Andrea Caroni hatte nach dem Lockdown als einer der ersten kritisiert, dass das Parlament zu wenig einbezogen wurde. Dem Ausserrhoder Ständerat geht das dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegte Covid-19-Gesetz trotz Änderungen zu weit. „Es enthält noch immer Elemente einer Blanko-Vollmacht für den Bundesrat“, sagt der FDP-Mann. Der Bundesrat kann zum Beispiel neue Restriktionen bei der Einreise verfügen, neue Arzneimittel für Covid-19-Patienten vereinfacht zulassen oder den Kantonen das Verbot aufschiebbarer Operationen erlassen. Daneben regelt das Gesetz zahlreiche Staatshilfen vom Sport über die Medien und die Kultur bis zu den neuen „Härtefall-Maßnahmen“ für Firmen. Obwohl Politiker und Parteien teilweise harte Kritik äußerten, hat das Schweizer Parlament das neue „Covid-19-Gesetz“ klar angenommen, dringlich erklärt und auf den 26. September 2020 in Kraft gesetzt. „Dringlich“ bedeutet, dass ein Referendum zwar ergriffen werden kann, es aber keine aufschiebende Wirkung hat. Das Gesetz ist bis Ende 2021 befristet. Der Solothurner Publizist und „Zeitpunkt“-Herausgeber Christoph Pfluger kommentierte die Verabschiedung durch das Parlament wie folgt: „Was mich eigentlich schockiert hat, dass die Nationalräte das eine gesagt, aber etwas ganz anderes gemeint haben. Sie haben zum Beispiel gesagt: ‚Wir wollen das Notrecht beenden.‘ Aber tatsächlich haben sie über ein Gesetz debattiert, das eigentlich das Notrecht verlängert. Nicht mehr unter dem Titel ‚Notverordnung‘, sondern unter dem Titel ‚Dringliches Bundesgesetz‘. Sie haben gesagt, das Parlament müsse gestärkt werden, aber das Parlament gibt sehr viele Kompetenzen, die das Parlament hat, an den Bundesrat ab.“ Obwohl sich das dringliche Covid-19-Gesetz nicht verhindern lässt, ergriffen vier Gruppierungen das Referendum. Es soll dafür gesorgt werden, dass das Gesetz nicht weiter verlängert wird. Weiter soll dem Bundesrat deutlich gemacht werden, dass der Souverän – sprich das Volk – nicht ausgeschaltet werden darf. Das Notrecht sowie das daraus resultierende Covid-19-Gesetz lassen sich einzig im Fall einer unmittelbar drohenden schweren Not begründen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht gegeben sein. Die nackten Zahlen sprechen für sich. Zum Beispiel wenn die Todesfälle gesamthaft, wegen Corona und saisonaler Grippe, in diesem und den vergangenen Jahren miteinander verglichen werden. Das Newsportal „TOP ONLINE“ berichtete am 16. August 2020, dass in der ersten Hälfte vom 2020 in der Schweiz trotz Corona-Pandemie nicht mehr Personen als gewöhnlich gestorben seien. Laut einer Auswertung der „Sonntagszeitung“ des Verlagshaus „Tamedia“ starben im Vergleich zum Vorjahr sogar 538 Personen weniger. Auch das Schweizer Nachrichtenportal „investrends.ch“ schrieb am 17. August, dass zwischen Ende April und Ende Juli 2020 hierzulande markant weniger als in den Vergleichsperioden seit 2015 starben. Restriktive Wirtschaftsmaßnahmen seien demnach nicht angebracht. Angesichts dieser Zahlen muss geschlussfolgert werden, dass sich sowohl das Notrecht sowie das neue Covid-19-Gesetz rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen. Das Covid-19-Gesetz als verfassungswidrig zu bezeichnen, ist alles andere als abwegig. Für alle Schweizer gibt es jetzt die Möglichkeit, gegen das verfassungswidrige COVID-19-Gesetz das Referendum zu ergreifen! Unterschreiben Sie aus all den unglaublichen Gründen dringend das Schweizer Referendum gegen das Covid-19-Gesetz! Unterschriftenbogen können hier heruntergeladen werden: notrecht-referendum.ch Unterschreiben Sie noch heute! Und machen Sie das Referendum in Ihrem Freundeskreis bekannt! Wir sagen JA - zu einer freien Schweiz - zur direkten Demokratie - zum Rechtsstaat - zu unserer Verfassung
von dd.
https://www.tagblatt.ch/meinung/notrecht-in-der-corona-krise-ld.1218188
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fertig-notrecht-dafuer-will-der-nationalrat-hilfe-fuer-reisebueros-und-profiklubs-139085700
https://www.nzz.ch/schweiz/corona-notrecht-am-samstag-geht-es-bis-auf-weiteres-zu-ende-ld.1578576
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20202070/index.html
Interview mit Christoph Pfluger - COVID-19 Gesetz im Schweizer Parlament https://www.youtube.com/watch?v=oLX3Rft6vdw&feature=emb_logo
Newsportal TOP ONLINE vom 16. August 2020: https://www.toponline.ch/news/coronavirus/detail/news/trotz-corona-pandemie-bleibt-sterberate-in-der-schweiz-durchschnittlich-00140016/
investrends.ch, Schweizer Nachrichtenportal für Investoren, vom 17. August 2020: https://investrends.ch/aktuell/news/covid-19-rekordtiefe-todesfallzahlen-in-der-schweiz/
Referendum: https://notrecht-referendum.ch/