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Bureaus voor jeugdzorg in het licht van de sektenspiegel
Freitag, 25. Oktober 2013

Jugendämter im Lichte des Sektenspiegels

Sektenhetze in Deutschland: Während unsere Massenmedien die grossen Weltreligionen und Satanistensekten meist... [weiterlesen]

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Jugendämter im Lichte des Sektenspiegels

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25.10.2013 | www.kla.tv/1769

Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer Sektenhetze in Deutschland: Während unsere Massenmedien die grossen Weltreligionen und Satanistensekten meist unangetastet lassen, hetzen sie zunehmend gegen jede Form der oft kleinsten Sekten und unbedeutendsten Freikirchen. Schmerzlich zu spüren bekam diese Tatsache kürzlich die deutsche Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ in Bayerisch Schwaben. Mitunter aufgrund einer RTL-TV-Reportage über die Gruppe wurde ein noch nicht einmal direkt betroffenes Gelände der Kirche kurzerhand von über 100 schwerbewaffneten Polizeibeamten gestürmt, den Eltern das Erzie-hungsrecht für ihre Kinder entzogen, 40 Kinder abgeführt und in Wohnheime verfrachtet. Das nennt man „Sippenhaf-tung“. RTL erhielt seine Bilder durch einen Reporter, der sich mit vorsätzlicher Lüge als „Patient“ eingeschlichen und mit versteckter Kamera (ein krimineller Akt also) auf Fehlersuche begeben hatte. Handlungen mit betrügerischer Absicht sind ebenfalls nach Gesetz strafbar. Daraus wurde die allgemeine Kindererziehungspraxis der Gruppe konstruiert. Bei der Kindesenteignung trifft es allerdings nicht nur die „Sekten“. Laufend werden neue Fälle bekannt, bei denen auf-grund von Anschuldigungen Dritter, Eltern rigoros die Kinder entzogen werden. Antonia S. ist ein Beispiel für ein 13- jähriges Kind, das vom Jugendamt direkt aus der Schule abgeführt wurde, jedoch aus dem Kinderheim floh und nun Einzelheiten darüber berichtet. Alleine in Deutschland werden gemäss statistischem Bundesamt pro Jahr über 40‘000 Kinder von den Jugendämtern „in Obhut“ genommen. Um dem Thema der Sektenhetze treu zu bleiben, wollen wir Antonias Zeugenaussagen sowie Stellungnahmen der be-troffenen Familien aus der Gruppe „12 Stämme“ nun einmal dem Sektenspiegel der von den Medien gerne zitierten Experten gegenüberstellen. Kann das Vorgehen der agierenden Jugendämter und Gerichte selbst vor den Kriterien ihrer eigenen Sektenwächter bestehen? Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, lassen sie uns zusammenfassen: Da werden Kinder gegen ihren Willen in Heime eingeliefert, es wird ihnen der Kontakt zu den Eltern verboten, das Recht auf freie Rede verweigert und der Bruch mit der eigenen Lebensgeschichte aufgezwungen. Ihre Beziehungen werden reglementiert und sie selbst geraten in eine systematische „Umwertung aller Werte“. Im Falle der „12 Stämme“ geschah dies mit dem Argument, sie vor einer Sekte in Sicherheit zu bringen. Gestatten Sie die Frage: Sind die Kinder hier nicht vom Regen in die Traufe geraten? Verhält sich da nicht der Staat als die eigentliche Sekte? Welche Gesetze legitimieren ein solches Vorgehen? Gibt es noch eine Instanz die im Stande ist, die Jugendämter und Gerichte zur Rechenschaft zu ziehen? Kenner beant-worten diese Frage mit einem klaren: „Leider nicht!“ Mit diesen Fragen verabschieden wir uns für heute. Bitte verbreiten Sie diese Sendung, um Licht ins Dunkel zu bringen.

von mk

Quellen/Links: Sektenspiegel-Quelle: http://www.infosekta.ch/was-ist-eine-sekte/sektenmerkmale/
Quellen: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/08/PD13_260_225.html

Jugendämter im Lichte des Sektenspiegels

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Sendungen vom 25. Oktober 2013

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