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Per Sammelklage Schadenersatz für Corona-Geschädigte gefordert
Die Politik verfolgt stur ihre haltlose Corona-Strategie, deren Folgeschäden sich massiv zerstörend auf alle Lebensbereiche auswirken. Ein kompetenter Anwalt reicht nun eine Sammelklage ein: Gegen die Verursacher – für das Recht der Geschädigten.[weiterlesen]
Wie wir bereits in verschiedenen Sendungen aufgezeigt haben, sind sich hochkarätige Wissenschaftler einig, dass der sogenannte PCR-Test weder geeignet noch zugelassen ist für die Feststellung von Corona-Erkrankungen. Fakt ist jedoch: Die verhängten Corona-Maßnahmen, deren physische, psychische und ökonomische Folgeschäden ein ganz verheerendes Ausmaß angenommen haben bzw. noch dramatischer annehmen werden, stützen sich einzig auf diesen Test. Und das, obwohl die politisch verordneten Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona laut Rechtsanwalt Reiner Fuellmich fachlich als unsinnig und ungerechtfertigt entlarvt wurden. Die Verantwortungsträger Prof. Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charité, und Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, haben, wie auch die Politik, dennoch an diesen Tests festgehalten. Niemand von ihnen schenkte den Fachstimmen bis heute Gehör, im Gegenteil, nicht wenige von ihnen wurden durch Politik und Presse übel diffamiert. Zusammengefasst lässt sich sagen: Kein Argument, keine Gegenstimme hat etwas verändert an der durch die Regierung einmal beschlossenen und stur verfolgten Corona-Strategie. Alle Maßnahmen und Entscheidungen gehen letztlich zu Lasten der Bürger und hinterlassen nicht selten ein Gefühl der Ohnmacht. Eine Klage gegen diese Missstände ist finanziell für die meisten nicht machbar. Selbst für einen sehr gut Verdienenden ist es kaum möglich, dagegen auf dem Klageweg irgendetwas auszurichten, geschweige denn für Normalverdiener. Ein Empfinden wie „Ende der Fahnenstange“ scheint sich über weite Teile des Landes auszubreiten. Wäre eine Klage für jeden einfach möglich, der Kläger wären sicher sehr, sehr viele!
Ein Mann, der es auf dem Herzen hat, dieser Ohnmacht in unserem Land entgegenzuwirken, ist der renommierte Jurist Dr. Reiner Fuellmich. Als Deutsch-Amerikaner darf er die weitaus differenziertere amerikanische Gesetzgebung beanspruchen. Dort kann ein Jurist sogenannte Sammelklagen auf den Weg bringen und ‒ so wie im vorliegenden Fall ‒ darin all die vielen Nöte der Geschädigten zusammen aufnehmen.
Hier nun einige Erklärungen zum Verständnis, was es für eine Sammelklage bedarf, wie sie zustande kommt und wer sich ihr anschließen kann:
Den Begriff „Sammelklage“ gibt es derzeit nur in den USA, genannt „Class Action“, eine besondere Prozessform, bei der eine große Anzahl von Parteien ihre Ansprüche auf Schadenersatz in einem Verfahren in den USA geltend machen kann. Bei einer Sammelklage muss eine der Parteien, Kläger oder Beklagter, in den USA ansässig sein. Eine Sammelklage zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall des Prozessgewinns nicht nur der Kläger seine Ansprüche durchsetzen kann. Dies gilt für alle in gleicher Weise Betroffenen, auch sie haben Anspruch auf Entschädigung. Ein Konstrukt, das es im deutschen Recht so nicht gibt.
An der sich durch RA Fuellmich in Vorbereitung befindlichen Sammelklage können sich deutsche Geschädigte der aktuellen Corona-Krise gegen eine relativ geringe gesetzliche Gebühr in Höhe von ca.800 € plus 10% Erfolgshonorar für den Anwalt an der Sammelklage beteiligen. So ist dafür gesorgt, dass ihre Schadenersatzansprüche gesammelt und aufbereitet werden. In gleicher Weise Betroffenen aus anderen europäischen Ländern wird bei Prozessgewinn mit dieser Sammelklage der Weg geebnet, ihre Schadenersatzansprüche ebenfalls geltend zu machen.
Eine einzige Sammelklage, repräsentativ für viele, ist natürlich billiger und schneller, belastet die Gerichte weniger und ermöglicht eine genauere Betrachtung der Vorwürfe und der Beweisaufnahme als bei hunderttausenden von Einzelklagen. Die Sammelklage soll in den nächsten Wochen erfolgen.
In den USA gilt das Beweisrecht, das sog. „Discovery“. Dies bedeutet, dass ‒ im Gegensatz zum deutschen Recht ‒ alle Beweismittel auf den Tisch gelegt werden müssen. Wer Beweise zurückhält oder vernichtet, verliert ohne Wenn und Aber den Rechtsstreit.
Die Aussicht auf Teilnahme an der Sammelklage könnte so manchem ohnmächtigen Geschädigten in Sachen gesetzliche Corona-Verordnungen einen Aufschrei der Erleichterung entlocken.
Sendungstext
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08.12.2020 | www.kla.tv/17713
Wie wir bereits in verschiedenen Sendungen aufgezeigt haben, sind sich hochkarätige Wissenschaftler einig, dass der sogenannte PCR-Test weder geeignet noch zugelassen ist für die Feststellung von Corona-Erkrankungen. Fakt ist jedoch: Die verhängten Corona-Maßnahmen, deren physische, psychische und ökonomische Folgeschäden ein ganz verheerendes Ausmaß angenommen haben bzw. noch dramatischer annehmen werden, stützen sich einzig auf diesen Test. Und das, obwohl die politisch verordneten Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona laut Rechtsanwalt Reiner Fuellmich fachlich als unsinnig und ungerechtfertigt entlarvt wurden. Die Verantwortungsträger Prof. Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charité, und Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, haben, wie auch die Politik, dennoch an diesen Tests festgehalten. Niemand von ihnen schenkte den Fachstimmen bis heute Gehör, im Gegenteil, nicht wenige von ihnen wurden durch Politik und Presse übel diffamiert. Zusammengefasst lässt sich sagen: Kein Argument, keine Gegenstimme hat etwas verändert an der durch die Regierung einmal beschlossenen und stur verfolgten Corona-Strategie. Alle Maßnahmen und Entscheidungen gehen letztlich zu Lasten der Bürger und hinterlassen nicht selten ein Gefühl der Ohnmacht. Eine Klage gegen diese Missstände ist finanziell für die meisten nicht machbar. Selbst für einen sehr gut Verdienenden ist es kaum möglich, dagegen auf dem Klageweg irgendetwas auszurichten, geschweige denn für Normalverdiener. Ein Empfinden wie „Ende der Fahnenstange“ scheint sich über weite Teile des Landes auszubreiten. Wäre eine Klage für jeden einfach möglich, der Kläger wären sicher sehr, sehr viele! Ein Mann, der es auf dem Herzen hat, dieser Ohnmacht in unserem Land entgegenzuwirken, ist der renommierte Jurist Dr. Reiner Fuellmich. Als Deutsch-Amerikaner darf er die weitaus differenziertere amerikanische Gesetzgebung beanspruchen. Dort kann ein Jurist sogenannte Sammelklagen auf den Weg bringen und ‒ so wie im vorliegenden Fall ‒ darin all die vielen Nöte der Geschädigten zusammen aufnehmen. Hier nun einige Erklärungen zum Verständnis, was es für eine Sammelklage bedarf, wie sie zustande kommt und wer sich ihr anschließen kann: Den Begriff „Sammelklage“ gibt es derzeit nur in den USA, genannt „Class Action“, eine besondere Prozessform, bei der eine große Anzahl von Parteien ihre Ansprüche auf Schadenersatz in einem Verfahren in den USA geltend machen kann. Bei einer Sammelklage muss eine der Parteien, Kläger oder Beklagter, in den USA ansässig sein. Eine Sammelklage zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall des Prozessgewinns nicht nur der Kläger seine Ansprüche durchsetzen kann. Dies gilt für alle in gleicher Weise Betroffenen, auch sie haben Anspruch auf Entschädigung. Ein Konstrukt, das es im deutschen Recht so nicht gibt. An der sich durch RA Fuellmich in Vorbereitung befindlichen Sammelklage können sich deutsche Geschädigte der aktuellen Corona-Krise gegen eine relativ geringe gesetzliche Gebühr in Höhe von ca.800 € plus 10% Erfolgshonorar für den Anwalt an der Sammelklage beteiligen. So ist dafür gesorgt, dass ihre Schadenersatzansprüche gesammelt und aufbereitet werden. In gleicher Weise Betroffenen aus anderen europäischen Ländern wird bei Prozessgewinn mit dieser Sammelklage der Weg geebnet, ihre Schadenersatzansprüche ebenfalls geltend zu machen. Eine einzige Sammelklage, repräsentativ für viele, ist natürlich billiger und schneller, belastet die Gerichte weniger und ermöglicht eine genauere Betrachtung der Vorwürfe und der Beweisaufnahme als bei hunderttausenden von Einzelklagen. Die Sammelklage soll in den nächsten Wochen erfolgen. In den USA gilt das Beweisrecht, das sog. „Discovery“. Dies bedeutet, dass ‒ im Gegensatz zum deutschen Recht ‒ alle Beweismittel auf den Tisch gelegt werden müssen. Wer Beweise zurückhält oder vernichtet, verliert ohne Wenn und Aber den Rechtsstreit. Die Aussicht auf Teilnahme an der Sammelklage könnte so manchem ohnmächtigen Geschädigten in Sachen gesetzliche Corona-Verordnungen einen Aufschrei der Erleichterung entlocken.
von ug./avr./ef.
https://www.corona-schadensersatzklage.de
Die amerikanische „Class Action“ https://www.siegwart-law.com/Sgal-de/artikel/sammelklage-usa-rechtsanwalt-deutsch.html
Anwalt Reiner Fuellmich wird Prof. C. Drosten und RKI-Präsident Dr. L. Wieler in Kürze in den USA auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagen https://corona-transition.org/eilmeldung-star-anwalt-reiner-fullmich-wird-prof-c-drosten-und-rki-prasidenten