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Eidgenössische «Mobilfunkhaftungs-Initiative» – Verursacher haften für Mobilfunkschäden!
Am 22. Oktober 2019 startete die Eidgenössische «Mobilfunkhaftungs-Initiative». Sie möchte die Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunk schützen. Neu soll auch in diesem Bereich das Verursacherprinzip gelten. Informieren Sie sich hier über die weiteren Argumente und wie diese Initiative entstanden ist.[weiterlesen]
Am 22. Oktober 2019 startete die Eidgenössische «Mobilfunkhaftungs-Initiative». Initiiert wurde die Initiative vom gleichnamigen Verein. Laut dem Präsidenten des Vereins haben ihre Mitglieder verschiedene Erfahrungen mit Mobilfunk gemacht und sind der Meinung, dass die Menschen über die Auswirkungen dieser Technologie aufgeklärt werden müssen. Der Verein besteht aus Bürgern von verschiedenen Regionen der Schweiz, welche politisch unabhängig sind. Mit dieser Eidgenössischen Volksinitiative soll die allgemeine Produktehaftung bzw. das Verursacherprinzip auch auf die Mobilfunkindustrie ausgedehnt werden.
Sehen Sie nun im Folgenden den offiziellen Clip des Vereins «Mobilfunkhaftungs-Initiative»:
https://www.youtube.com/watch?v=kn0SOUY8g8M&feature=emb_logo
Was möchte die «Mobilfunkhaftungs-Initiative»?
Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:
Art. 74a Mobilfunkhaftung
1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.
2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.
3 Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch.
Warum eine Volksinitiative für Mobilfunkhaftung?
Weil der Bund nicht schützt
Der Bund kann gar kein Interesse haben die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunk zu schützen, da er 51% der SWISSCOM-Aktien besitzt[1]. Somit überwiegen die wirtschaftlichen Interessen. Bislang liess er verlauten [2], dass die Betreiberin einer Mobilfunkanlage nicht haftet, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wird.
Weil Grenzwerte nicht schützen
Grenzwerte schützen die Bevölkerung ausschliesslich vor Hitze durch Mobilfunk innerhalb von 30 Minuten. Langzeitwirkungen über 30 Minuten sowie alle biologischen Auswirkungen bis hin zu Krebs, werden nicht berücksichtigt. Genauso wie die Schädlichkeit von radioaktiver Strahlung nicht mit einem Thermometer gemessen und festgelegt werden kann so die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auch nicht.
Weil auch bei Schäden durch Mobilfunkstrahlung das Verursacherprinzip gelten soll
Durch die „Umkehr der Beweislast“ muss die Betreiberin einer Sendeanlage für auftretende Personen- und Sachschäden im bestrahlten Umkreis der Sendeanlage aufkommen.
Weil die neue Mobilfunkgeneration 5G eine massive Zunahme von Sendeanlagen und
Strahlenbelastung bedeutet
Über 180 Ärzte und Wissenschaftler aus 35 Ländern haben eine Petition unterzeichnet, worin sie einen Ausbaustopp der 5G-Technologie fordern, solange die möglichen Gesundheitsrisiken nicht geklärt sind.[3]
Weil Schäden durch Mobilfunk bekannt sind
Biologische Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung – wie z.B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung können nachgewiesen werden. Z.B. verklumpen die roten Blutkörperchen nach dreiminütigem Handytelefonat. Zahlreiche Studien belegen gesundheitliche Probleme bei Mensch und Tier z.B. nachdem auf einem Bauernhof nur schon eine 2G-Antenne in Betrieb genommen wurde.[4]. Antenne weg – Kälber wieder gesund! Pflanzen werden bei „normaler“ Mobilfunkbestrahlung im Wachstum beeinträchtigt, was jeder z.B. mit Kresse testen kann.
Weil niemand dagegen sein kann
Auch diejenigen, die behaupten, Schäden durch Mobilfunkstrahlung seien nicht nachgewiesen, können hier unterschreiben. Denn es muss nur für wirkliche Schäden gehaftet werden.
Deshalb unterschreiben Sie die «Mobilfunkhaftungs-Initiative». Wenn Sie nur 1 Mal einen Unterschriftenbogen mit 8 Unterschriften füllen und von diesen 8 drei Unterzeichner finden, die auch wieder einen Unterschriftenbogen füllen und drei Unterzeichner finden, die weitermachen, dann wären es in der 6. Etappe bereits 291‘200 Unterschriften. Also immer 8 Unterschriften und davon drei Unterzeichner, die weitermachen. Gemeinsam können wir etwas bewegen!
Sendungstext
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23.12.2020 | www.kla.tv/17812
Am 22. Oktober 2019 startete die Eidgenössische «Mobilfunkhaftungs-Initiative». Initiiert wurde die Initiative vom gleichnamigen Verein. Laut dem Präsidenten des Vereins haben ihre Mitglieder verschiedene Erfahrungen mit Mobilfunk gemacht und sind der Meinung, dass die Menschen über die Auswirkungen dieser Technologie aufgeklärt werden müssen. Der Verein besteht aus Bürgern von verschiedenen Regionen der Schweiz, welche politisch unabhängig sind. Mit dieser Eidgenössischen Volksinitiative soll die allgemeine Produktehaftung bzw. das Verursacherprinzip auch auf die Mobilfunkindustrie ausgedehnt werden. Sehen Sie nun im Folgenden den offiziellen Clip des Vereins «Mobilfunkhaftungs-Initiative»: https://www.youtube.com/watch?v=kn0SOUY8g8M&feature=emb_logo Was möchte die «Mobilfunkhaftungs-Initiative»? Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern: Art. 74a Mobilfunkhaftung 1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden. 2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde. 3 Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch. Warum eine Volksinitiative für Mobilfunkhaftung? Weil der Bund nicht schützt Der Bund kann gar kein Interesse haben die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunk zu schützen, da er 51% der SWISSCOM-Aktien besitzt[1]. Somit überwiegen die wirtschaftlichen Interessen. Bislang liess er verlauten [2], dass die Betreiberin einer Mobilfunkanlage nicht haftet, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wird. Weil Grenzwerte nicht schützen Grenzwerte schützen die Bevölkerung ausschliesslich vor Hitze durch Mobilfunk innerhalb von 30 Minuten. Langzeitwirkungen über 30 Minuten sowie alle biologischen Auswirkungen bis hin zu Krebs, werden nicht berücksichtigt. Genauso wie die Schädlichkeit von radioaktiver Strahlung nicht mit einem Thermometer gemessen und festgelegt werden kann so die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auch nicht. Weil auch bei Schäden durch Mobilfunkstrahlung das Verursacherprinzip gelten soll Durch die „Umkehr der Beweislast“ muss die Betreiberin einer Sendeanlage für auftretende Personen- und Sachschäden im bestrahlten Umkreis der Sendeanlage aufkommen. Weil die neue Mobilfunkgeneration 5G eine massive Zunahme von Sendeanlagen und Strahlenbelastung bedeutet Über 180 Ärzte und Wissenschaftler aus 35 Ländern haben eine Petition unterzeichnet, worin sie einen Ausbaustopp der 5G-Technologie fordern, solange die möglichen Gesundheitsrisiken nicht geklärt sind.[3] Weil Schäden durch Mobilfunk bekannt sind Biologische Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung – wie z.B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung können nachgewiesen werden. Z.B. verklumpen die roten Blutkörperchen nach dreiminütigem Handytelefonat. Zahlreiche Studien belegen gesundheitliche Probleme bei Mensch und Tier z.B. nachdem auf einem Bauernhof nur schon eine 2G-Antenne in Betrieb genommen wurde.[4]. Antenne weg – Kälber wieder gesund! Pflanzen werden bei „normaler“ Mobilfunkbestrahlung im Wachstum beeinträchtigt, was jeder z.B. mit Kresse testen kann. Weil niemand dagegen sein kann Auch diejenigen, die behaupten, Schäden durch Mobilfunkstrahlung seien nicht nachgewiesen, können hier unterschreiben. Denn es muss nur für wirkliche Schäden gehaftet werden. Deshalb unterschreiben Sie die «Mobilfunkhaftungs-Initiative». Wenn Sie nur 1 Mal einen Unterschriftenbogen mit 8 Unterschriften füllen und von diesen 8 drei Unterzeichner finden, die auch wieder einen Unterschriftenbogen füllen und drei Unterzeichner finden, die weitermachen, dann wären es in der 6. Etappe bereits 291‘200 Unterschriften. Also immer 8 Unterschriften und davon drei Unterzeichner, die weitermachen. Gemeinsam können wir etwas bewegen!
von dd.
Betreiberin haftet nicht https://schutz-vor-strahlung.ch/site/interpellation-m-munz-bundesrat-schuetzt-anbieter-quasi-vollstaendig/
International Appeal: Stop 5G on Earth and in Space https://www.5gspaceappeal.org/the-appeal
Gesundheitliche Probleme bei Mensch und Tier https://www.funkstrahlung.ch/images/pdf/sturzenegger_doku_kaelberblindheit_06_05_2010.pdf