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Fundierte Kritik an Corona-Maßnahmen stößt bei deutscher Politik auf taube Ohren
Das deutsche Bundesinnenmisterium ignorierte ganz bewusst einen rechtzeitig vorgelegten, fundierten Corona-Lockdown-Bericht und forciert damit den bislang größten Störfall der Bundesrepublik Deutschland. Ein Versehen oder ein Kalkül?[weiterlesen]
Jedes größere Unternehmen hat eine Controllingabteilung, die dafür zu sorgen hat, dass gravierende unternehmerische Fehlsteuerungen, die zu großen Verlusten oder gar zum Konkurs führen könnten, frühzeitig erkannt werden. Diese Abteilung hat die Aufgabe, das Management fortlaufend darüber zu informieren. Das Management wird sicher alles daran setzen, diese elementaren Probleme sofort zu lösen und das Risiko herunterzufahren. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Controllingaufgabe für innere Angelegenheiten. Das würde bedeuten, aktuell z.B. zu prüfen, inwiefern der Corona-Lockdown gerechtfertigt war. Doch das BMI wurde seiner Aufgabe – Schaden rechtzeitig von der Bevölkerung abzuwenden – nicht im Entferntesten gerecht.
Seit etwa dem 23. März 2020 kommunizierte Stefan Kohn, der stellvertretende Leiter des Referats der Abteilung für „Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ des deutschen Bundesinnenministeriums behördenintern über die ausstehende Nutzen-Schaden-Analyse zu den Coronamaßnahmen. Stephan Kohn erstellte unter Mitwirkung von zehn ausgewiesenen Wissenschaftlern eine umfassende 192-seitige Analyse, bestehend aus Bericht, Anhang und Emailverkehr, die er am 25. April 2020 mit einem persönlichen Schreiben direkt an Innenminister Seehofer senden wollte. Doch sein Büroleiter Christoph Hübner antwortete am selben Tag, er werde dies nicht weiterleiten. Da er kein Gehör bei seinem Vorgesetzten fand, versandte er am 8 Mai 2020 die Analyse eigenständig, u.a. auch an alle Innenministerien der Länder. Schon nach zwei Stunden reagierte das BMI mit einer Mail an die beteiligten Wissenschaftler, Herr Kohn habe ohne Auftrag gehandelt. Diese entgegneten, dass Herr Kohn in vorbildlicher Weise seiner Beamtenpflicht nachgekommen sei, in Eigeninitiative Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Überdies mahnten die Experten das BMI an, sich inhaltlich mit der Analyse auseinanderzusetzen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Am Samstag, dem 9. Mai 2020, schildert das Nachrichtenportal www.achgut.com den ganzen Fall. Bereits am Sonntag (!), dem 10. Mai 2020 erklärte das BMI durch eine Pressemitteilung besagte Analyse als zur Herrn Kohns Privatmeinung. Sofort am Montag, dem 11.Mai 2020, konterten die Wissenschaftler öffentlich scharf und forderten erneut, sich endlich inhaltlich mit der Analyse auseinanderzusetzen, eine Neubewertung der Maßnahmen vorzunehmen und Rechenschaft zu geben über die bislang vom BMI vorgenommene Nutzen-/Risikoanalyse. Am Dienstag, dem 12. Mai 2020, veröffentlichte achgut den kompletten Text der Analyse. Eine Reaktion seitens der Politik und der Leitmedien unterblieb.
Nachdem das Corona-Papier von Stephan Kohn an die Öffentlichkeit gelangte, schrieb Kohns Vorgesetzte in einer E-Mail:
Hierzu schrieb der renommierte Wissenschaftler Prof. Bhakdi an das Ministerium :
„Wenn Sie die Wahrheit nicht erkannt haben, mögen Sie sich aus ureigenem Interesse mit dem Thema ernsthaft beschäftigen. Wir […] wollen dazu beitragen, dass in unserem Land Unrecht beendet wird, das unendlich vielen Menschen unendlich viel Leid angetan hat.“
Auch der Arzt und Autor Dr. med. Gunter Frank schrieb Kohns Vorgesetzen:
„Angesichts der dramatischen Lage, die jetzt schon in vielen Bereichen der Patientenversorgung besteht [...], bitte ich darum, nicht auf Formalitäten zu bestehen, sondern sich inhaltlich mit den Problemen zu befassen. Als Bürger zähle ich darauf, dass die genannten großen gesundheitlichen Probleme, die durch den Lockdown entstehen, vom Bundesinnenministerium angemessen ins Verhältnis zu den Gefahren der Coronainfektion gesetzt werden. Darf ich Sie fragen, ob dies bisher ausreichend geschehen ist und wo dies einsehbar ist?“
Noch im Mai 2020 wurde Stephan Kohn von seinem Dienst suspendiert, und es wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren wegen unerlaubter Weitergabe von Informationen eingeleitet. Außerdem bekam er Hausverbot.
Der deutsch-kanadische Autor und Unternehmer Andreas Popp kommentierte dieses Verhalten so:
„Wenn das Haus brennt, kann man nicht fragen, wer ist dafür zuständig, wo die Feuerlöscher hängen, sondern man nimmt den nächsten Feuerlöscher und fängt an zu löschen. Nichts anderes hat Herr Kohn gemacht. Das ist genau der richtige Vorgang, und genauso händelt man das. Jeder Unternehmer ist froh, wenn er solche Mitarbeiter in seinem Betrieb hat, und hier werden die Leute mal eben diffamiert, und werden versetzt und haben dann nächste Woche beim Chef vorzusprechen, was ihnen eigentlich einfällt, hier die Ruhe zu stören.
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09.02.2021 | www.kla.tv/18091
Jedes größere Unternehmen hat eine Controllingabteilung, die dafür zu sorgen hat, dass gravierende unternehmerische Fehlsteuerungen, die zu großen Verlusten oder gar zum Konkurs führen könnten, frühzeitig erkannt werden. Diese Abteilung hat die Aufgabe, das Management fortlaufend darüber zu informieren. Das Management wird sicher alles daran setzen, diese elementaren Probleme sofort zu lösen und das Risiko herunterzufahren. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Controllingaufgabe für innere Angelegenheiten. Das würde bedeuten, aktuell z.B. zu prüfen, inwiefern der Corona-Lockdown gerechtfertigt war. Doch das BMI wurde seiner Aufgabe – Schaden rechtzeitig von der Bevölkerung abzuwenden – nicht im Entferntesten gerecht. Seit etwa dem 23. März 2020 kommunizierte Stefan Kohn, der stellvertretende Leiter des Referats der Abteilung für „Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ des deutschen Bundesinnenministeriums behördenintern über die ausstehende Nutzen-Schaden-Analyse zu den Coronamaßnahmen. Stephan Kohn erstellte unter Mitwirkung von zehn ausgewiesenen Wissenschaftlern eine umfassende 192-seitige Analyse, bestehend aus Bericht, Anhang und Emailverkehr, die er am 25. April 2020 mit einem persönlichen Schreiben direkt an Innenminister Seehofer senden wollte. Doch sein Büroleiter Christoph Hübner antwortete am selben Tag, er werde dies nicht weiterleiten. Da er kein Gehör bei seinem Vorgesetzten fand, versandte er am 8 Mai 2020 die Analyse eigenständig, u.a. auch an alle Innenministerien der Länder. Schon nach zwei Stunden reagierte das BMI mit einer Mail an die beteiligten Wissenschaftler, Herr Kohn habe ohne Auftrag gehandelt. Diese entgegneten, dass Herr Kohn in vorbildlicher Weise seiner Beamtenpflicht nachgekommen sei, in Eigeninitiative Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Überdies mahnten die Experten das BMI an, sich inhaltlich mit der Analyse auseinanderzusetzen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Am Samstag, dem 9. Mai 2020, schildert das Nachrichtenportal www.achgut.com den ganzen Fall. Bereits am Sonntag (!), dem 10. Mai 2020 erklärte das BMI durch eine Pressemitteilung besagte Analyse als zur Herrn Kohns Privatmeinung. Sofort am Montag, dem 11.Mai 2020, konterten die Wissenschaftler öffentlich scharf und forderten erneut, sich endlich inhaltlich mit der Analyse auseinanderzusetzen, eine Neubewertung der Maßnahmen vorzunehmen und Rechenschaft zu geben über die bislang vom BMI vorgenommene Nutzen-/Risikoanalyse. Am Dienstag, dem 12. Mai 2020, veröffentlichte achgut den kompletten Text der Analyse. Eine Reaktion seitens der Politik und der Leitmedien unterblieb. Nachdem das Corona-Papier von Stephan Kohn an die Öffentlichkeit gelangte, schrieb Kohns Vorgesetzte in einer E-Mail: Hierzu schrieb der renommierte Wissenschaftler Prof. Bhakdi an das Ministerium : „Wenn Sie die Wahrheit nicht erkannt haben, mögen Sie sich aus ureigenem Interesse mit dem Thema ernsthaft beschäftigen. Wir […] wollen dazu beitragen, dass in unserem Land Unrecht beendet wird, das unendlich vielen Menschen unendlich viel Leid angetan hat.“ Auch der Arzt und Autor Dr. med. Gunter Frank schrieb Kohns Vorgesetzen: „Angesichts der dramatischen Lage, die jetzt schon in vielen Bereichen der Patientenversorgung besteht [...], bitte ich darum, nicht auf Formalitäten zu bestehen, sondern sich inhaltlich mit den Problemen zu befassen. Als Bürger zähle ich darauf, dass die genannten großen gesundheitlichen Probleme, die durch den Lockdown entstehen, vom Bundesinnenministerium angemessen ins Verhältnis zu den Gefahren der Coronainfektion gesetzt werden. Darf ich Sie fragen, ob dies bisher ausreichend geschehen ist und wo dies einsehbar ist?“ Noch im Mai 2020 wurde Stephan Kohn von seinem Dienst suspendiert, und es wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren wegen unerlaubter Weitergabe von Informationen eingeleitet. Außerdem bekam er Hausverbot. Der deutsch-kanadische Autor und Unternehmer Andreas Popp kommentierte dieses Verhalten so: „Wenn das Haus brennt, kann man nicht fragen, wer ist dafür zuständig, wo die Feuerlöscher hängen, sondern man nimmt den nächsten Feuerlöscher und fängt an zu löschen. Nichts anderes hat Herr Kohn gemacht. Das ist genau der richtige Vorgang, und genauso händelt man das. Jeder Unternehmer ist froh, wenn er solche Mitarbeiter in seinem Betrieb hat, und hier werden die Leute mal eben diffamiert, und werden versetzt und haben dann nächste Woche beim Chef vorzusprechen, was ihnen eigentlich einfällt, hier die Ruhe zu stören.
von ba./bri. et al.
https://www.achgut.com/artikel/dossier_das_corona_papier_komplett_zum_download
https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesweite-kommunikation-bzgl-corona/#nachricht-479921
Nachrichtenportal achgut.com zu Kohns Corona-Lockdown-Bericht und die Reaktionen des BMI: https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papierl_wie_das_
innenministerium_das_risiko_heraufbeschwor https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papier_so_war_es_wirklich_herr_seehofer