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Mittwoch, 23. Juni 2021

Rechtsgutachten beleuchtet die Corona-Politik des Bundesrates

Juristisches Gutachten zerzaust die Corona-Politik des Schweizer Bundesrates! Im Auftrag des Verbandes GastroSuisse hat eine Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten erstellt, das die Rechtmäßigkeit der Kriterien und die Richtwerte beleuchtet, mit denen der Bundesrat die aktuellen Einschränkungen begründet. Das Fazit der Juristen ist ziemlich gnadenlos. [weiterlesen]



Ganzer Artikel von Chefredaktor Stefan Millius in "Die Ostschweiz":
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/juristisches-gutachten-zerzaust-die-coronapolitik-des-bundesrats-QQPBG6p

Direkt zum Rechtsgutachten (PDF)
https://www.bratschi.ch/fileadmin/daten/dokumente/aktuell/2021/2021-04-14_-_Rechtsgutachten_IHA_LBU.pdf
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Rechtsgutachten beleuchtet die Corona-Politik des Bundesrates

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23.06.2021 | www.kla.tv/19073

Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Politik des Bundesrates bekamen die Hotellerie und Gastronomie zum Teil existenziell zu spüren. Kein Wunder, dass der Verband „GastroSuisse“ (Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz) wissen wollte, ob diese Maßnahmen überhaupt rechtskonform sind. Daher beauftragte GastroSuisse eine renommierte Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses Gutachten liegt nun vor. Stefan Millius, Chefredaktor von „Die Ostschweiz”, titelte am 16. April 2021 in einem Artikel: „Juristisches Gutachten zerzaust die Coronapolitik des Bundesrats!“ Die Links zum vollständigen Artikel und dem Rechtsgutachten finden Sie im Abspann. Bekanntlich wolle der Bundesrat mit seinen Maßnahmen die Volksgesundheit schützen. Das dürfe er aber nicht vorbei an allen anderen öffentlichen Interessen machen. Das Gutachten hält auf Seite 16 fest: „Er [Anmerkung: der Gesetzgeber] hat den Schutz der Grundrechte vor Verletzungen oder ernsthaften (abstrakten) Bedrohungen zu sichern. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Gesetzgeber (neben anderen Schutzaufträgen) sämtliche Grundrechtsinteressen zu beachten hat und kein bestimmtes Grundrecht zulasten aller anderen pauschal bevorzugen darf.” In Bezug auf die Restaurant-Schließungen bedeutet dies beispielsweise: „Namentlich werden durch diese Maßnahmen auch verschiedene Grundrechtspositionen der von der Schließung Betroffenen tangiert, so etwa die Wirtschaftsfreiheit bzw. der Anspruch auf Gleichbehandlung direkter Konkurrenten und die persönliche Freiheit.” Das Gutachten verweist auch auf Folgen wie die rekordhohe Arbeitslosigkeit in der Gastronomiebranche, welche durch die mehrmals verlängerte Schließung der Restaurationsbetriebe ausgelöst wurde. Diese tangiere nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch deren Angehörige und stelle damit ein Problem für die Gesamtgesellschaft dar. Auch Auswirkungen auf das Sozialversicherungs- und Sozialhilfesystem werden aufgeführt. Dass es einen Anspruch auf Schutz vor dem Covid-19-Virus gibt, stellen die Juristen nicht infrage. Der Bundesrat müsse jedoch die involvierten öffentlichen Interessen gegeneinander abwägen und aufzeigen, in welcher Art und Weise sie berücksichtigt und umgesetzt werden könnten. Grundsätzlich darf keinem öffentlichen Interesse für sich alleine eine absolute Bedeutung zukommen. Die Gesundheit schützen und alle anderen öffentlichen Interessen zu übergehen sei unhaltbar. Ein weiterer Teil des Gutachtens untersucht, ob die Kriterien, die der Bundesrat für seine Entscheidungen heranzieht, geeignet sind. Die Juristen halten fest, dass alle Indikatoren und Richtwerte bisher ausschließlich gesundheitsbezogen bzw. epidemiologischer Natur seien. Im Covid-19-Gesetz sei ausdrücklich festgehalten, dass der Bundesrat auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen berücksichtigen muss. Mindestens drei der Kriterien, auf die sich der Bundesrat stützt, seien untauglich, um einen im Sinne einer verhältnismäßigen Gefahrenabwehr richtigen Entscheid herbeizuführen. Die Inzidenzzahl (Zahl von Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) beispielsweise sage nichts über die Größe des mit einer Ansteckung verbundenen möglichen Schadens aus. Auch der R-Wert (zeigt auf, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt) sei nur eine Schätzung im Nachhinein, die zudem immer wieder nachträglich korrigiert worden sei. Selbst als der R-Wert über 1 lag, hätten sich im selben Zeitraum keinerlei negative Auffälligkeiten bezüglich der Indikatoren Hospitalisationen, Intensivbettenbelegung, Todesfällen und Inzidenzen ergeben. Das Rechtsgutachten kommt schließlich zu einem vernichtenden Urteil: Rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates bezüglich den Corona-Maßnahmen. Dies bestätigt den Eindruck, den wohl schon viele Menschen in unserem Land haben: Dem Kampf gegen das Coronavirus werden nahezu alle anderen Interessen untergeordnet. Dabei werden verfassungsmäßige Grundrechte wissentlich missachtet und die Staatsgewalt und -kontrolle massiv ausgebaut!

von mfg

Quellen/Links: Rechtsgutachen: https://www.bratschi.ch/fileadmin/daten/dokumente/aktuell/2021/2021-04-14_-_Rechtsgutachten_IHA_LBU.pdf
Artikel in „Die Ostschweiz“: https://www.dieostschweiz.ch/artikel/juristisches-gutachten-zerzaust-die-coronapolitik-des-bundesrats-QQPBG6p

Rechtsgutachten beleuchtet die Corona-Politik des Bundesrates

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