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31.10.2018
Smart Meter-Einbau ohne Einwilligung: Sind wir hier im „Wilden Westen“?
Der mehrfach ausgezeichnete Film „Take Back your Power“ zeigt in erschreckender Weise auf, wie durch die Smart Meter in den Haushalten Überwachung, hochschießende Rechnungen, gefährliche Hausbrände und enorme gesundheitliche Schäden Einzug halten. Diese sollen nun auch bei uns flächendeckend und stillschweigend eingebaut werden, ohne dass die Hausbewohner gefragt und informiert werden. Klagemauer.TV strahlt dazu eingereichte Klagen aus.
[weiterlesen]
Der mehrfach ausgezeichnete Film „Take Back your Power“ (https://www.youtube.com/watch?v=M9rCpZGHhXE) befasst sich mit den neuen, hochfrequente Strahlung aussendenden Verbrauchszählern für Wasser, Gas oder Strom – Smart Meter genannt. Diese sollen die herkömmlichen analogen Zähler ersetzen. Der Film zeigt in erschreckender Weise auf, wie durch diese Smart Meter in den Haushalten Überwachung, hochschießende Rechnungen, gefährliche Hausbrände und enorme gesundheitliche Schäden – beginnend bei Kopfschmerzen und Schlafstörungen bis hin zu Krebs – Einzug halten.
In den USA wehrten sich in der Stadt Naperville im Bundesstaat Illinois aufgeweckte Bürger gegen den Einbau solch eines Smart Meters in ihr Haus, sodass deren Stadtverwaltung im Jahr 2013 entschied, bei diesen Widerständlern auch gegen deren Willen zwangsweise Smart Meter im oder am Haus anzubringen. Wie dort sogar Grundstückstore und Kellertüren aufgebrochen wurden, zeigen folgende Filmsequenzen:
„Ich hörte diesen Lärm an der Kellertür. Das ist die Tür, die zu den Stromzählern von Hydro (Elektrizitätsversorgungsunternehmen) führt. Und so stand ich auf, kam runter und saß hier auf der Treppe und dachte mir:
Okay! Ich werde das jetzt filmen. (eingeblendeter Sendungstext: Sie hören hier, wie ein Mitarbeiter des Energieversorgers die Kellertüre aufbricht). „Entschuldigung – Äh, ich installiere nur Ihren neuen Zähler und wir müssen den Strom für zwanzig Minuten abstellen, äh, wenn ich die Stromzähler finden kann. Die sind doch da unten, oder?“
„Ich habe sie ´rausgeschmissen. Als ich sie auf die Tür einschlagen hörte, hatte ich nicht verstanden, dass sie die Tür eingetreten hatten. Als sie weggingen, kam ich hierher und fand dies auf dem Boden. Ich dachte mir: Wow, sie hatten echt die Tür eingetreten!! Seitdem haben wir die Tür repariert und dieses Schild an der Tür angebracht: „Installieren Sie hier keinen intelligenten Zähler!“ Und das war kein Einzelfall von Hausfriedensbruch durch einen Stromversorger.“ Hier sehen Sie die Mitarbeiter von UPA (= Utility Partners of America: Unternehmen, unterstützt per Vertrag US-Energieversorgungsunternehmen bei der Installation von Smart Metern), wie sie gegen den Willen der Einwohner über Zäune und verschlossene Tore springen. „Am 23. Januar befahl unser Stadtvorsteher vorsätzlich und in geheimer Absprache mit dem städtischen Polizeichef einen geplanten Überfall auf das Eigentum vieler Bürger. Sie durchtrennten Ketten, begingen Hausfriedensbruch und bedrohten steuerzahlende Bürger, hauptsächlich Frauen und ältere Menschen. Sie nahmen sogar zwei Hausfrauen und Mütter unter der erfundenen Anschuldigung fest, dass sie die Installation eines intelligenten Zählers verweigerten.“ „Verlassen Sie mein Eigentum sofort! Nein! Nein!“ „Wenn sich die ganze Macht der städtischen Polizeibehörde gegen die eigene Bevölkerung richtet, dann ist es Zeit für radikalen und sofortigen Wandel.“
In den USA wurden Smart Meter bereits flächendeckend eingeführt. Deutschland, Österreich und die Schweiz befinden sich – von den meisten unbemerkt – seit Jahren in der Einführungsphase. Dabei muss man unterscheiden: Ein digitaler Strom- oder Wasserzähler ist nicht automatisch funkgesteuert. Ein „digitaler“ Stromzähler ist ein sogenannter „moderner“ Stromzähler, der erst durch ein sogenanntes „Smart Meter Gateway“ zum „intelligenten“, funkgesteuerten Stromzähler wird, der ständig hochfrequente Strahlung aussendet.
Dass sich auch hierzulande bereits Bürger durch den Einbau solcher Smart Meter in ihren Häusern überrumpelt fühlen, da sie kaum informiert und gefragt werden, zeigen folgende Klagen, die uns erreicht haben:
1. Klage aus einem Schweizer Haushalt
„Am 28. September 2018 erschien ohne jegliche Vorankündigung ein Mitarbeiter unserer zuständigen Elektrizitäts- und Wasserwerke im Haus unserer Familie. Er erklärte, dass er vom hiesigen Energieversorgungswerk beauftragt worden sei, uns einen digitalen Stromzähler einzubauen – was er dann auch gleich kommentarlos tat. Einen digitalen Wasserzähler baute er auch gleich mit ein. Wir wurden im Vorfeld weder gefragt noch informiert und darüber aufgeklärt, was das für eine neue Technologie ist, die hier verwendet wird. Da uns jedoch Informationen aus Fachkreisen vorlagen, dass diese neuen, digitalen Smart Meter aufgrund von Hochfrequenzstrahlung sehr gesundheitsschädlich sind, bestürmten wir ihn mit Fragen. Es stellte sich heraus, dass die bei uns installierten digitalen Stromzähler keine Hochfrequenzsender beinhalten und demnach nicht über Funk gesteuert werden, der digitale Wasserzähler jedoch funkgesteuert arbeitet. Dies bestätigte uns zudem eine Messung einige Tage nach dem Einbau. In regelmäßigen Abständen sendet dieser digitale Wasserzähler nun in unserem Haus – und das im hochfrequenten, gesundheitsschädigenden Bereich! Dass solche Technologien einfach flächendeckend und stillschweigend eingebaut werden, ohne dass die Hausbewohner gefragt und informiert werden, beunruhigt uns aufs Äußerste!“
2. Klage aus Österreich
„Zuerst wurde gesetzlich klar festgelegt, dass jeder österreichische Bürger das Recht hat, dieses sogenannte "intelligente Messgerät" abzulehnen. Bei einer Ablehnung durfte man den herkömmlichen Stromzähler behalten und es wurde kein Zwang auf die Bevölkerung ausgeübt. Doch dann hat am 15. Dezember 2017 der scheidende Wirtschaftsminister Mag. Dr. Harald Mahrer an seinem letzten Amtstag, nur 3 Tage bevor eine neue Regierung ernannt wurde, noch eine Änderung der „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung“ (IME-VO) in Kraft gesetzt: Nun kann nicht mehr das Gerät selbst abgelehnt werden, sondern nur noch einzelne Funktionen davon, wie z.B. Fernabschaltung, 15-Minuten-Speicherung, etc. Das heißt, auch bei jeder Ablehnung soll nun trotzdem in jeden Haushalt ein Smart Meter eingebaut werden!“
3. Klage von den Bewohnern eines Einfamilienhauses in Deutschland
Hier hieß es beim Einbau des neuen Zählers seitens der Stadtwerke lediglich, es käme ein neuer Stromzähler ins Haus. Nach dem Einbau erwies es sich, dass der herkömmliche analoge „Ferraris“-Zähler gegen einen digitalen Zähler ausgetauscht wurde, der im Sekundentakt durch Funk senden und empfangen kann!
Dass es für eine Gemeinde auch möglich ist, sich auf Zähler mit kabelgebundenen Anschlüssen festzulegen – wie auch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt – zeigt das eingangs genannte Beispiel aus der Schweiz: Hier hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass sich Gemeinden in der Nachbarschaft aus Sicherheitsgründen für kabelgebundene Wasserzähler entschieden haben! Darum wendet sich dieser Schweizer Haushalt nun an seine örtliche Elektrizitäts- und Wasserversorgung und beantragt dort, dass der neu eingebaute, funkgesteuerte Wasserzähler wieder demontiert und durch einen kabelgebundenen ersetzt wird.
Bereits erfolgreich mit seiner Beschwerde war der Hausherr des Einfamilienhauses in Deutschland: Er forderte die Stadtwerke zum sofortigen Ausbau des neuen Zählers auf und drohte, diesen Vorgang an die Öffentlichkeit zu bringen. Daraufhin wurde der Einbau des digitalen Zählers wieder rückgängig gemacht!
Im „Wilden Westen“ ist es bereits soweit, dass Smart Meter zwangsweise, gegen den Willen der Hauseigentümer, im oder am Haus installiert werden. Damit diese Praxis nicht auch in Europa Fuß fassen kann, braucht es wache Bürger.
Beispiele von Beschwerdebriefen an den zuständigen Messstellenbetreiber finden Sie im Abspann sowie zum Kopieren auch im Sendungstext unterhalb dieses Videos.
Beispiele für Briefe an den zuständigen Messstellenbetreiber (Adresse laut Stromrechnung):
Beispiel 1, ein Brief aus Deutschland:
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Einbau der intelligenten Zähler, die Datenverwaltung und die Datensicherheit hat die Bundesregierung per Gesetz den Messstellenbetreibern übertragen. Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren mindestens eine sogenannte moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler. Deshalb wende ich mich mit einigen erheblichen Bedenken vorsorglich an Sie, damit Sie wissen, dass ein Einbau intelligenter Messsysteme in unserem Anwesen seitens Ihrer Ausführungsorgane nicht geduldet werden kann.
Erstens: Ich befasse mich seit einiger Zeit mit deren gesundheitlichen Auswirkungen. Digitale funkende Stromzähler, mit einem Smart-Meter-Gateway versehen auch Smart Meter genannt, strahlen im hohen Hochfrequenzbereich und strahlen mit einer um 160-mal höheren Intensität als ein Handy! Die von warnenden Ärzten genannten, davon ausgehenden körperlichen Schäden sind unter vielen anderen Kopfschmerzen, Krampfanfälle, DNA-Brüche, bis hin zu Krebs. Das ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in das im Grundgesetz festgelegten Recht auf körperliche Unversehrtheit, und aus diesem Grunde ist ein Einbau eines Smart Meters, mit welchen Argumenten auch immer, unverantwortlich.
Zweitens: Die intelligenten Messsysteme empfangen und senden im Abstand von mehreren Minuten, bzw. Sekunden Signale und sollen in einem Smart Home Vorteile mit sich bringen, wie z. B. das Einschalten von Elektrogeräten aus der Ferne während einer Reise. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zähler zu programmieren, um dem Betreiber äußerst verdichtete Daten bereitzustellen, den Bürger aus der Ferne zu überwachen und so genaueste Verbraucherprofile zu erstellen, was den zunehmend absolut gläsernen Bürger zur Folge hätte.
Diese Eingriffe in meine Persönlichkeitsrechte akzeptiere ich nicht und berufe mich auf mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs.1 des Grundgesetzes, auf mein Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG, und auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG.
Daher kommt für mich der Einbau eines solchen intelligenten Zählers in meinem Haus nicht in Frage!
Mit freundlichen Grüßen
Beispiel 2, ein Brief aus der Schweiz:
Smart-Meter Installation in der Musterstr. 21
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorgestern, am 28.09.18, erschien Herr Mustermann von der Elektrizitäts- und Wasserversorgung Musterstadt unangemeldet bei uns und installierte in unserem Haus mehrere Smart Meter zur Strom- und Wasser-Ablesung.
Aus Fachkreisen liegen uns jedoch Informationen vor, dass Smart Meter massiv gesundheitsschädigend sind. Siehe www.kla.tv/9670 (Ärzte warnen vor digitalen Stromzählern), www.kla.tv/12742 (Smart Meter - Mehr Schaden als Nutzen!) oder www.kla.tv/12606 (Smart Meter - bequem aber gefährlich).
Am nächsten Tag mussten wir feststellen, dass der neue digitale Wasserzähler einen Hochfrequenzsender enthält – und daher erhöhte Strahlung aussendet.
Nun sind wir aufgrund oben genannter Informationen sehr verunsichert. Zudem wissen wir auch, dass sich unsere Nachbar-Gemeinde Maxheim aus Sicherheitsgründen für kabelgebundene Wasserzähler entschieden hat. Aus diesen Gründen beantragen wir, dass Sie uns den neu eingebauten, digitalen Wasserzähler wieder demontieren und ihn durch einen kabelgebundenen ersetzen! Falls Sie dieser Bitte nicht nachkommen, erwarten wir eine unterzeichnete Bestätigung, dass der installierte Smart Meter keinen gesundheitlichen Schaden verursacht.
Darüber hinaus bitten wir Sie, uns in Zukunft im Vorfeld zu informieren, wenn Sie derartige Installationen bei uns vornehmen wollen.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in Zukunft.
Mit freundliche Grüßen
Beispiel 3, ein Brief aus Österreich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betreffs eines in unserem Haus einzubauenden Smart Meters berufen wir uns auf die hier in Österreich für das Thema "Smart Meter" geltenden Gesetze und Verordnungen: Das „Elektrizitätswirtschafts- und –Organisationsgesetz“ (ELWOG), Die „Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung“ (IMA-VO) und die „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung“ (IME-VO).
Am 15.12.2017 wurde eine Änderung der zuständigen Verordnung (IME-VO) in Kraft gesetzt, die erreichen soll, dass wir bei Ablehnung eines Smart Meters nur noch einzelne Funktionen ablehnen können (15-Min. Speicherung / Fernabschaltung), nicht jedoch das ganze Gerät. Dies ist für uns inakzeptabel und wir (und verschiedene Juristen) sehen diese Änderung als Irreführung!
Denn im ELWOG-Gesetz, das über der Verordnung steht, ist unter § 83 die Ablehnungsmöglichkeit eindeutig festgehalten: „Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“ Auch steht in der nun geänderten IME-Verordnung: „Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen.“
Zwar heißt es im darauffolgenden Satz, dass der Netzbetreiber in diesem Fall das einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgerät derart zu konfigurieren hat, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden, und so weiter, aber: Auch ein Smart Meter mit deaktivierten Funktionen ist ein "intelligentes Messgerät", welches man nach dem ELWOG ablehnen kann! Zudem
– kann niemand kontrollieren, ob diese Funktionen tatsächlich abgeschaltet sind und wie oft die Daten ausgelesen werden,
– können diese Funktionen jederzeit mit ein paar Klicks aus der Ferne (Netzbetreiberbüro) wieder aktiviert werden,
– bleibt auch der Elektrosmog, den diese Geräte erzeugen, durch die vorhandene fernauslesbare
Datenschnittstelle erhalten, da diese Geräte auch eine Verstärkerfunktion haben, und die Signale der anderen Smart Meter im gleichen Trafonetz aufnehmen und verstärken können.
Daher lehnen wir jegliche Smart Meter-Stromzähler mit fernauslesbarer Datenschnittstelle ab und verweigern den Einbau in unserem Haus!
Mit freundlichen Grüßen
Sendungstext
herunterladen
31.10.2018 | www.kla.tv/13255
Der mehrfach ausgezeichnete Film „Take Back your Power“ (https://www.youtube.com/watch?v=M9rCpZGHhXE) befasst sich mit den neuen, hochfrequente Strahlung aussendenden Verbrauchszählern für Wasser, Gas oder Strom – Smart Meter genannt. Diese sollen die herkömmlichen analogen Zähler ersetzen. Der Film zeigt in erschreckender Weise auf, wie durch diese Smart Meter in den Haushalten Überwachung, hochschießende Rechnungen, gefährliche Hausbrände und enorme gesundheitliche Schäden – beginnend bei Kopfschmerzen und Schlafstörungen bis hin zu Krebs – Einzug halten. In den USA wehrten sich in der Stadt Naperville im Bundesstaat Illinois aufgeweckte Bürger gegen den Einbau solch eines Smart Meters in ihr Haus, sodass deren Stadtverwaltung im Jahr 2013 entschied, bei diesen Widerständlern auch gegen deren Willen zwangsweise Smart Meter im oder am Haus anzubringen. Wie dort sogar Grundstückstore und Kellertüren aufgebrochen wurden, zeigen folgende Filmsequenzen: „Ich hörte diesen Lärm an der Kellertür. Das ist die Tür, die zu den Stromzählern von Hydro (Elektrizitätsversorgungsunternehmen) führt. Und so stand ich auf, kam runter und saß hier auf der Treppe und dachte mir: Okay! Ich werde das jetzt filmen. (eingeblendeter Sendungstext: Sie hören hier, wie ein Mitarbeiter des Energieversorgers die Kellertüre aufbricht). „Entschuldigung – Äh, ich installiere nur Ihren neuen Zähler und wir müssen den Strom für zwanzig Minuten abstellen, äh, wenn ich die Stromzähler finden kann. Die sind doch da unten, oder?“ „Ich habe sie ´rausgeschmissen. Als ich sie auf die Tür einschlagen hörte, hatte ich nicht verstanden, dass sie die Tür eingetreten hatten. Als sie weggingen, kam ich hierher und fand dies auf dem Boden. Ich dachte mir: Wow, sie hatten echt die Tür eingetreten!! Seitdem haben wir die Tür repariert und dieses Schild an der Tür angebracht: „Installieren Sie hier keinen intelligenten Zähler!“ Und das war kein Einzelfall von Hausfriedensbruch durch einen Stromversorger.“ Hier sehen Sie die Mitarbeiter von UPA (= Utility Partners of America: Unternehmen, unterstützt per Vertrag US-Energieversorgungsunternehmen bei der Installation von Smart Metern), wie sie gegen den Willen der Einwohner über Zäune und verschlossene Tore springen. „Am 23. Januar befahl unser Stadtvorsteher vorsätzlich und in geheimer Absprache mit dem städtischen Polizeichef einen geplanten Überfall auf das Eigentum vieler Bürger. Sie durchtrennten Ketten, begingen Hausfriedensbruch und bedrohten steuerzahlende Bürger, hauptsächlich Frauen und ältere Menschen. Sie nahmen sogar zwei Hausfrauen und Mütter unter der erfundenen Anschuldigung fest, dass sie die Installation eines intelligenten Zählers verweigerten.“ „Verlassen Sie mein Eigentum sofort! Nein! Nein!“ „Wenn sich die ganze Macht der städtischen Polizeibehörde gegen die eigene Bevölkerung richtet, dann ist es Zeit für radikalen und sofortigen Wandel.“ In den USA wurden Smart Meter bereits flächendeckend eingeführt. Deutschland, Österreich und die Schweiz befinden sich – von den meisten unbemerkt – seit Jahren in der Einführungsphase. Dabei muss man unterscheiden: Ein digitaler Strom- oder Wasserzähler ist nicht automatisch funkgesteuert. Ein „digitaler“ Stromzähler ist ein sogenannter „moderner“ Stromzähler, der erst durch ein sogenanntes „Smart Meter Gateway“ zum „intelligenten“, funkgesteuerten Stromzähler wird, der ständig hochfrequente Strahlung aussendet. Dass sich auch hierzulande bereits Bürger durch den Einbau solcher Smart Meter in ihren Häusern überrumpelt fühlen, da sie kaum informiert und gefragt werden, zeigen folgende Klagen, die uns erreicht haben: 1. Klage aus einem Schweizer Haushalt „Am 28. September 2018 erschien ohne jegliche Vorankündigung ein Mitarbeiter unserer zuständigen Elektrizitäts- und Wasserwerke im Haus unserer Familie. Er erklärte, dass er vom hiesigen Energieversorgungswerk beauftragt worden sei, uns einen digitalen Stromzähler einzubauen – was er dann auch gleich kommentarlos tat. Einen digitalen Wasserzähler baute er auch gleich mit ein. Wir wurden im Vorfeld weder gefragt noch informiert und darüber aufgeklärt, was das für eine neue Technologie ist, die hier verwendet wird. Da uns jedoch Informationen aus Fachkreisen vorlagen, dass diese neuen, digitalen Smart Meter aufgrund von Hochfrequenzstrahlung sehr gesundheitsschädlich sind, bestürmten wir ihn mit Fragen. Es stellte sich heraus, dass die bei uns installierten digitalen Stromzähler keine Hochfrequenzsender beinhalten und demnach nicht über Funk gesteuert werden, der digitale Wasserzähler jedoch funkgesteuert arbeitet. Dies bestätigte uns zudem eine Messung einige Tage nach dem Einbau. In regelmäßigen Abständen sendet dieser digitale Wasserzähler nun in unserem Haus – und das im hochfrequenten, gesundheitsschädigenden Bereich! Dass solche Technologien einfach flächendeckend und stillschweigend eingebaut werden, ohne dass die Hausbewohner gefragt und informiert werden, beunruhigt uns aufs Äußerste!“ 2. Klage aus Österreich „Zuerst wurde gesetzlich klar festgelegt, dass jeder österreichische Bürger das Recht hat, dieses sogenannte "intelligente Messgerät" abzulehnen. Bei einer Ablehnung durfte man den herkömmlichen Stromzähler behalten und es wurde kein Zwang auf die Bevölkerung ausgeübt. Doch dann hat am 15. Dezember 2017 der scheidende Wirtschaftsminister Mag. Dr. Harald Mahrer an seinem letzten Amtstag, nur 3 Tage bevor eine neue Regierung ernannt wurde, noch eine Änderung der „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung“ (IME-VO) in Kraft gesetzt: Nun kann nicht mehr das Gerät selbst abgelehnt werden, sondern nur noch einzelne Funktionen davon, wie z.B. Fernabschaltung, 15-Minuten-Speicherung, etc. Das heißt, auch bei jeder Ablehnung soll nun trotzdem in jeden Haushalt ein Smart Meter eingebaut werden!“ 3. Klage von den Bewohnern eines Einfamilienhauses in Deutschland Hier hieß es beim Einbau des neuen Zählers seitens der Stadtwerke lediglich, es käme ein neuer Stromzähler ins Haus. Nach dem Einbau erwies es sich, dass der herkömmliche analoge „Ferraris“-Zähler gegen einen digitalen Zähler ausgetauscht wurde, der im Sekundentakt durch Funk senden und empfangen kann! Dass es für eine Gemeinde auch möglich ist, sich auf Zähler mit kabelgebundenen Anschlüssen festzulegen – wie auch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt – zeigt das eingangs genannte Beispiel aus der Schweiz: Hier hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass sich Gemeinden in der Nachbarschaft aus Sicherheitsgründen für kabelgebundene Wasserzähler entschieden haben! Darum wendet sich dieser Schweizer Haushalt nun an seine örtliche Elektrizitäts- und Wasserversorgung und beantragt dort, dass der neu eingebaute, funkgesteuerte Wasserzähler wieder demontiert und durch einen kabelgebundenen ersetzt wird. Bereits erfolgreich mit seiner Beschwerde war der Hausherr des Einfamilienhauses in Deutschland: Er forderte die Stadtwerke zum sofortigen Ausbau des neuen Zählers auf und drohte, diesen Vorgang an die Öffentlichkeit zu bringen. Daraufhin wurde der Einbau des digitalen Zählers wieder rückgängig gemacht! Im „Wilden Westen“ ist es bereits soweit, dass Smart Meter zwangsweise, gegen den Willen der Hauseigentümer, im oder am Haus installiert werden. Damit diese Praxis nicht auch in Europa Fuß fassen kann, braucht es wache Bürger. Beispiele von Beschwerdebriefen an den zuständigen Messstellenbetreiber finden Sie im Abspann sowie zum Kopieren auch im Sendungstext unterhalb dieses Videos. Beispiele für Briefe an den zuständigen Messstellenbetreiber (Adresse laut Stromrechnung): Beispiel 1, ein Brief aus Deutschland: Sehr geehrte Damen und Herren, den Einbau der intelligenten Zähler, die Datenverwaltung und die Datensicherheit hat die Bundesregierung per Gesetz den Messstellenbetreibern übertragen. Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren mindestens eine sogenannte moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler. Deshalb wende ich mich mit einigen erheblichen Bedenken vorsorglich an Sie, damit Sie wissen, dass ein Einbau intelligenter Messsysteme in unserem Anwesen seitens Ihrer Ausführungsorgane nicht geduldet werden kann. Erstens: Ich befasse mich seit einiger Zeit mit deren gesundheitlichen Auswirkungen. Digitale funkende Stromzähler, mit einem Smart-Meter-Gateway versehen auch Smart Meter genannt, strahlen im hohen Hochfrequenzbereich und strahlen mit einer um 160-mal höheren Intensität als ein Handy! Die von warnenden Ärzten genannten, davon ausgehenden körperlichen Schäden sind unter vielen anderen Kopfschmerzen, Krampfanfälle, DNA-Brüche, bis hin zu Krebs. Das ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in das im Grundgesetz festgelegten Recht auf körperliche Unversehrtheit, und aus diesem Grunde ist ein Einbau eines Smart Meters, mit welchen Argumenten auch immer, unverantwortlich. Zweitens: Die intelligenten Messsysteme empfangen und senden im Abstand von mehreren Minuten, bzw. Sekunden Signale und sollen in einem Smart Home Vorteile mit sich bringen, wie z. B. das Einschalten von Elektrogeräten aus der Ferne während einer Reise. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zähler zu programmieren, um dem Betreiber äußerst verdichtete Daten bereitzustellen, den Bürger aus der Ferne zu überwachen und so genaueste Verbraucherprofile zu erstellen, was den zunehmend absolut gläsernen Bürger zur Folge hätte. Diese Eingriffe in meine Persönlichkeitsrechte akzeptiere ich nicht und berufe mich auf mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs.1 des Grundgesetzes, auf mein Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG, und auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG. Daher kommt für mich der Einbau eines solchen intelligenten Zählers in meinem Haus nicht in Frage! Mit freundlichen Grüßen Beispiel 2, ein Brief aus der Schweiz: Smart-Meter Installation in der Musterstr. 21 Sehr geehrte Damen und Herren, Vorgestern, am 28.09.18, erschien Herr Mustermann von der Elektrizitäts- und Wasserversorgung Musterstadt unangemeldet bei uns und installierte in unserem Haus mehrere Smart Meter zur Strom- und Wasser-Ablesung. Aus Fachkreisen liegen uns jedoch Informationen vor, dass Smart Meter massiv gesundheitsschädigend sind. Siehe www.kla.tv/9670 (Ärzte warnen vor digitalen Stromzählern), www.kla.tv/12742 (Smart Meter - Mehr Schaden als Nutzen!) oder www.kla.tv/12606 (Smart Meter - bequem aber gefährlich). Am nächsten Tag mussten wir feststellen, dass der neue digitale Wasserzähler einen Hochfrequenzsender enthält – und daher erhöhte Strahlung aussendet. Nun sind wir aufgrund oben genannter Informationen sehr verunsichert. Zudem wissen wir auch, dass sich unsere Nachbar-Gemeinde Maxheim aus Sicherheitsgründen für kabelgebundene Wasserzähler entschieden hat. Aus diesen Gründen beantragen wir, dass Sie uns den neu eingebauten, digitalen Wasserzähler wieder demontieren und ihn durch einen kabelgebundenen ersetzen! Falls Sie dieser Bitte nicht nachkommen, erwarten wir eine unterzeichnete Bestätigung, dass der installierte Smart Meter keinen gesundheitlichen Schaden verursacht. Darüber hinaus bitten wir Sie, uns in Zukunft im Vorfeld zu informieren, wenn Sie derartige Installationen bei uns vornehmen wollen. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in Zukunft. Mit freundliche Grüßen Beispiel 3, ein Brief aus Österreich: Sehr geehrte Damen und Herren, Betreffs eines in unserem Haus einzubauenden Smart Meters berufen wir uns auf die hier in Österreich für das Thema "Smart Meter" geltenden Gesetze und Verordnungen: Das „Elektrizitätswirtschafts- und –Organisationsgesetz“ (ELWOG), Die „Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung“ (IMA-VO) und die „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung“ (IME-VO). Am 15.12.2017 wurde eine Änderung der zuständigen Verordnung (IME-VO) in Kraft gesetzt, die erreichen soll, dass wir bei Ablehnung eines Smart Meters nur noch einzelne Funktionen ablehnen können (15-Min. Speicherung / Fernabschaltung), nicht jedoch das ganze Gerät. Dies ist für uns inakzeptabel und wir (und verschiedene Juristen) sehen diese Änderung als Irreführung! Denn im ELWOG-Gesetz, das über der Verordnung steht, ist unter § 83 die Ablehnungsmöglichkeit eindeutig festgehalten: „Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“ Auch steht in der nun geänderten IME-Verordnung: „Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen.“ Zwar heißt es im darauffolgenden Satz, dass der Netzbetreiber in diesem Fall das einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgerät derart zu konfigurieren hat, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden, und so weiter, aber: Auch ein Smart Meter mit deaktivierten Funktionen ist ein "intelligentes Messgerät", welches man nach dem ELWOG ablehnen kann! Zudem – kann niemand kontrollieren, ob diese Funktionen tatsächlich abgeschaltet sind und wie oft die Daten ausgelesen werden, – können diese Funktionen jederzeit mit ein paar Klicks aus der Ferne (Netzbetreiberbüro) wieder aktiviert werden, – bleibt auch der Elektrosmog, den diese Geräte erzeugen, durch die vorhandene fernauslesbare Datenschnittstelle erhalten, da diese Geräte auch eine Verstärkerfunktion haben, und die Signale der anderen Smart Meter im gleichen Trafonetz aufnehmen und verstärken können. Daher lehnen wir jegliche Smart Meter-Stromzähler mit fernauslesbarer Datenschnittstelle ab und verweigern den Einbau in unserem Haus! Mit freundlichen Grüßen
von mol./kpf./kno.
(Film TAKE BACK YOUR POWER – Beschädigtes Hausrecht ab 00:04:35 und ab 1:07:00) https://smartgridawareness.org/2015/01/29/naperville-smart-meter-opponent-files-federal-lawsuit/
https://www.solidarwerkstatt.at/medien/audio-video/smart-meter-filmpremiere-take-back-your-power
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/smart-metering-53998
Zeugenaussage aus der Schweiz Zeugenaussage aus Österreich Zeugenaussage aus Deutschland http://www.stop-smartmeter.at/gesetze.html
(Österreich, Schweiz, Deutschland) https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1104
Hydro-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hydro-Qu%C3%A9bec
UPA-Quelle: https://ww.businesswire.com/news/home/20100219005451/en/Utility-Partners-America-Perform-Major-Smart-Meter