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Wird in der Schweiz eine neue Mobilfunkantenne in Betrieb genommen, werden Messungen durchgeführt um zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Das Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp wertete die Messberichte der Jahre 2018 bis 2021 aus. Die Auswertung ergab Erstaunliches.[weiterlesen]
Wird in der Schweiz eine neue Mobilfunkantenne in Betrieb genommen, lassen die Kantone Mes-sungen durchführen um zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Das Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp wertete die Messberichte der Jahre 2018 bis 2021 aus 16 Kantonen aus. Leider waren nicht alle Messberichte zugänglich, einige Kantone ge-währten keine Einsicht. Der K-Tipp veröffentlichte die Resultate am 20. Oktober 2021 im Artikel: „Handy-Antennen: Jede fünfte strahlt zu stark“.
Die Auswertung ergab, dass viele Mobilfunkantennen die zulässigen Grenzwerte überschreiten, wenn sie ans Netz gehen. Schweizer Mobilfunkbetreiber mussten seit 2018 bei über 250 Antennen die Strahlung reduzieren. Laut K-Tipp überschritten 20 Prozent aller Antennen die Strahlungs-höchstgrenzen. Manche Antennen strahlten in sensiblen Bereichen wie Büros, Schulen, Wohnhäu-sern zum Teil doppelt so stark wie erlaubt, nämlich bis 11 Volt pro Meter statt 5 Volt pro Meter. Eine Antenne überschritt mit 23,79 Volt pro Meter den Grenzwert um fast das Fünffache. Am meis-ten Grenzwertverstöße verzeichneten die Kantone Wallis, Bern, Freiburg und Zug. 2018 strahlte beispielsweise im Kanton Bern mehr als jede zweite neue Antenne zu stark. Je öfter Kantone die Handystrahlung messen ließen, umso mehr Grenzwertverstöße stellten sie fest.
Überschreitet eine Mobilfunkantenne den zulässigen Grenzwert, hat dies erstaunlicherweise keine nennenswerten Konsequenzen. Strafen und Bußen werden jedenfalls nicht erhoben. Der Mobilfunk-betreiber muss die Strahlung lediglich innert 24 Stunden reduzieren, einzelne Kantone gewähren sogar eine Frist von einer Woche.
Man stelle sich diese Vorgehensweise einmal im Straßenverkehr vor. Die Polizei würde die Ergebnis-se der Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr vom letzten Jahr folgendermaßen bekannt geben:
- 20 % aller Autofahrer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
- Viele davon fuhren doppelt so schnell wie erlaubt.
- Ein Autofahrer überschritt die Höchstgeschwindigkeit sogar um das 5-fache.
Strafen und Bußen wurden keine erhoben, sondern nur Mahnungen ausgesprochen. Die Fahrer wur-den aufgefordert, sich im Verlauf einer Woche – besser innerhalb 24 Stunden – wieder an die Höchstgeschwindigkeit zu halten.
Solche Verkehrskontrollen würden von den Behörden im Straßenverkehr niemals toleriert. Ganz offensichtlich werden Übertretungen im Straßenverkehr viel strenger geahndet, als Grenzwertüber-tretungen von Mobilfunkantennen. Dies ist besorgniserregend, denn nicht nur im Straßenverkehr geht es um die Gefährdung von Menschenleben. Zunehmend werden Stimmen laut, die darauf hin-weisen, dass Mobilfunkstrahlung bereits unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte schädlich ist. Kla.tv berichtete darüber in der Sendung „Gefordert: Umdenken in der Grenzwertpolitik, Interview mit dem Verein E-SMOG Hadlikon“ (www.kla.tv/19976)
Ist es nicht sehr bedenklich, wenn der Staat gesetzeswidriges Verhalten des normalen, kleinen Bür-gers im Verkehr sofort büßt, während er bei den Betreibern von Mobilfunkanlagen großzügig darauf verzichtet? Wen oder was will der Staat nun wirklich schützen?
Sendungstext
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03.12.2021 | www.kla.tv/20819
Wird in der Schweiz eine neue Mobilfunkantenne in Betrieb genommen, lassen die Kantone Mes-sungen durchführen um zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Das Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp wertete die Messberichte der Jahre 2018 bis 2021 aus 16 Kantonen aus. Leider waren nicht alle Messberichte zugänglich, einige Kantone ge-währten keine Einsicht. Der K-Tipp veröffentlichte die Resultate am 20. Oktober 2021 im Artikel: „Handy-Antennen: Jede fünfte strahlt zu stark“. Die Auswertung ergab, dass viele Mobilfunkantennen die zulässigen Grenzwerte überschreiten, wenn sie ans Netz gehen. Schweizer Mobilfunkbetreiber mussten seit 2018 bei über 250 Antennen die Strahlung reduzieren. Laut K-Tipp überschritten 20 Prozent aller Antennen die Strahlungs-höchstgrenzen. Manche Antennen strahlten in sensiblen Bereichen wie Büros, Schulen, Wohnhäu-sern zum Teil doppelt so stark wie erlaubt, nämlich bis 11 Volt pro Meter statt 5 Volt pro Meter. Eine Antenne überschritt mit 23,79 Volt pro Meter den Grenzwert um fast das Fünffache. Am meis-ten Grenzwertverstöße verzeichneten die Kantone Wallis, Bern, Freiburg und Zug. 2018 strahlte beispielsweise im Kanton Bern mehr als jede zweite neue Antenne zu stark. Je öfter Kantone die Handystrahlung messen ließen, umso mehr Grenzwertverstöße stellten sie fest. Überschreitet eine Mobilfunkantenne den zulässigen Grenzwert, hat dies erstaunlicherweise keine nennenswerten Konsequenzen. Strafen und Bußen werden jedenfalls nicht erhoben. Der Mobilfunk-betreiber muss die Strahlung lediglich innert 24 Stunden reduzieren, einzelne Kantone gewähren sogar eine Frist von einer Woche. Man stelle sich diese Vorgehensweise einmal im Straßenverkehr vor. Die Polizei würde die Ergebnis-se der Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr vom letzten Jahr folgendermaßen bekannt geben: - 20 % aller Autofahrer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. - Viele davon fuhren doppelt so schnell wie erlaubt. - Ein Autofahrer überschritt die Höchstgeschwindigkeit sogar um das 5-fache. Strafen und Bußen wurden keine erhoben, sondern nur Mahnungen ausgesprochen. Die Fahrer wur-den aufgefordert, sich im Verlauf einer Woche – besser innerhalb 24 Stunden – wieder an die Höchstgeschwindigkeit zu halten. Solche Verkehrskontrollen würden von den Behörden im Straßenverkehr niemals toleriert. Ganz offensichtlich werden Übertretungen im Straßenverkehr viel strenger geahndet, als Grenzwertüber-tretungen von Mobilfunkantennen. Dies ist besorgniserregend, denn nicht nur im Straßenverkehr geht es um die Gefährdung von Menschenleben. Zunehmend werden Stimmen laut, die darauf hin-weisen, dass Mobilfunkstrahlung bereits unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte schädlich ist. Kla.tv berichtete darüber in der Sendung „Gefordert: Umdenken in der Grenzwertpolitik, Interview mit dem Verein E-SMOG Hadlikon“ (www.kla.tv/19976) Ist es nicht sehr bedenklich, wenn der Staat gesetzeswidriges Verhalten des normalen, kleinen Bür-gers im Verkehr sofort büßt, während er bei den Betreibern von Mobilfunkanlagen großzügig darauf verzichtet? Wen oder was will der Staat nun wirklich schützen?
von Rahel G/rg
Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp https://de.wikipedia.org/wiki/K-Tipp
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