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Zensus 2022: Heute deine Daten – morgen dein Besitz?
Seit der registergestützten Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung – kurz Zensus 2022 – bewegt die deutschen Hauseigentümer die Frage: Werden die neu gewonnenen Daten als Basis für einen Lastenausgleich für die schuldenreiche Corona-Misswirtschaft des Staates genutzt werden? Sprich: Steht eine neue Enteignungswelle bevor?[weiterlesen]
Weiterführende Sendung zu diesem Thema:
Bundestag entscheidet: Volk trägt Kosten für Impfschäden www.kla.tv/22132
Zum Stichtag am 15. Mai 2022 fand eine Befragung der Haushalte und eine Gebäude- und Wohnungszählung in Deutschland statt, der sog. Zensus. Eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird, heißt es auf der offiziellen Zensus-Webseite. Im Anschreiben an die ausgewählten Haushalte, die zum Teil auch persönlich aufgesucht wurden, rechtfertigt der Zensus seine Abfrage mit:
„Zu diesem Zeitpunkt wird festgestellt, wie viele Menschen in unserem Land leben und auf welche Weise sie wohnen. Diese Daten dienen Bund, Ländern und Gemeinden als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. […] Sie sind zur Auskunft verpflichtet.“
Seit dieser auf den ersten Blick eher harmlos klingenden Erhebung sind mehr oder weniger hitzige Diskussionen in der breiten Bevölkerung zu vernehmen, nicht zuletzt angeheizt von den Linken. Häufig wird in ihren Reihen das Wort Lastenausgleich benutzt. Denn was seither insbesondere Hauseigentümer bewegt, ist die Frage:
Muss man sich möglicherweise auf einen wiederholten Lastenausgleich einstellen?
Für einen Lastenausgleich muss der Bürger für die schuldenreiche Misswirtschaft des Staates mit seinem privaten Vermögen herhalten.
Er muss eine Vermögensabgabe leisten, sprich, er wird enteignet!
In der Geschichte mussten die Deutschen bereits zweimal ihr Vermögen „abgeben“:
1924 mit der Hauszinssteuer und 1952 mit dem Schuldenlastenausgleich.
Weiter begründet der Zensus22 in seinem Fragebogen, es gehe bei der Erhebung um die „Ermöglichung politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen und um die Verbesserung der Datenbasis“.
Nun gut, aber was kann das in der Praxis bedeuten? Eine Teilantwort findet sich in der Verpflichtung an Wohnungsvermieter.
Weshalb muss ein Hauseigentümer, der aus Datenschutzgründen die Daten seiner Mieter nicht preisgeben will, mit hohen Strafen rechnen?
Diese Informationen werden weder für eine Gebäude- und Wohnungszählung noch für wirtschaftliche Entscheidungen gebraucht.
Die Drohungen bei Nichtbefolgung wirken wie scharfe Munition. Ist der Zusatz „Verbesserung der Datenbasis“ eine Datenernte durch die Hintertür, die über die Volkzählung hinausgeht?
Etwa zeitgleich zum Zensus22 wurde Ende April 2022 von 25 Abgeordneten der Linken und der Fraktion der Linken ein Antrag an den Bundestag eingereicht, per Gesetz sofort ein zentrales Immobilienregister zu beschließen.
Das erste Argument im Antrag der Fraktion ist, Deutschland sei ein Geldwäscheparadies im Rang 14 von 133 Ländern. Weiter heißt es, Schätzungen zufolge würden in Deutschland jährlich bis zu 20 Milliarden Euro über den Immobiliensektor gewaschen. „Es ist die Geldwäsche, die die Immobilienpreise nach oben treibt“ und dadurch würden Spekulationen am Immobilienmarkt sowie der Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet.
Außerdem erläutern die Linken, dass EU-Sanktionen gegen russische Oligarchen sehr beschränkt seien durch die vorhandene Intransparenz der Grundbücher.
Aus diesem Grund wird ein zentrales Immobilienregister gefordert, denn dies sei eine wesentliche Voraussetzung, auch andere Maßnahmen ergreifen zu können …
Nur wenn klar ist, wem die Immobilien gehören, können entsprechende Maßnahmen gegen Personen zielgerichtet eingeleitet werden“, heißt es von den Linken.
Upps! Wenn dem Antrag zugestimmt wird, kann das bedeuten: Heute sind es die russischen Oligarchen, schon morgen andere unliebsame Personen. Liegt hier doch der Gedanke eines möglichen Missbrauchs sehr nahe, um auch für andere Zwecke andere Maßnahmen ergreifen zu können... Ein zentrales transparentes Immobilienregister plus die erhobenen persönlichen Daten aus dem Zensus22 sind schon eine gewaltige Datenbasis.
Schauen wir uns den Immobilienmarkt in Deutschland an, ist ein unglaubliches Vermögen im Wert von 15 Billionen erkennbar. Dieser Wert ist viermal so hoch wie das aktuelle Bruttoinlandsprodukt [Wert der gesamten deutschen Wirtschaft 2021].
Ist das Argument der Geldwäsche vielleicht nur ein vorgeschobenes?
Die Tendenz eines möglichen Zugriffs der Bundesregierung auf den vorhandenen Immobilienwert steigt. Naheliegend wäre der Zugriff über das Lastenausgleichsgesetz, das ab 2023 in Kraft treten soll.
Die Verschuldung der Bundesregierung durch Corona-Maßnahmen ist in astronomische Höhen gestiegen.
Kommt das von den Linken geforderte zentrale Immobilienregister zustande, so können die im Antrag angedeuteten „anderen Maßnahmen“ zum Tragen kommen. Nun, was könnten diese sein?
Ende 2019, noch vor Ausbruch des Corona-Virus, wurde das Lastenausgleichsgesetz, das 1949 in Kraft gesetzt wurde, abgeändert.
Darunter fällt nun auch:
„Zur Entschädigung von Personen, die durch eine Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben“.
„Sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutz-gesetz“ sind äußerst dehnbar.
Um die Staatsschulden auszugleichen, wurde nach dem zweiten Weltkrieg
durch das Lastenausgleichsgesetz jeder Hauseigentümer mit einer
Zwangshypothek von 50 %
belastet.
Gesetzt den Fall, die Bundesregierung plant, ihre selbstverschuldete Corona-Schuldenlast in der Form abzudecken, so taugt die Wertsteigerung einer jeden Immobilie so richtig gut zum Abschöpfen.
Sendungstext
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01.10.2022 | www.kla.tv/23767
Zum Stichtag am 15. Mai 2022 fand eine Befragung der Haushalte und eine Gebäude- und Wohnungszählung in Deutschland statt, der sog. Zensus. Eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird, heißt es auf der offiziellen Zensus-Webseite. Im Anschreiben an die ausgewählten Haushalte, die zum Teil auch persönlich aufgesucht wurden, rechtfertigt der Zensus seine Abfrage mit: „Zu diesem Zeitpunkt wird festgestellt, wie viele Menschen in unserem Land leben und auf welche Weise sie wohnen. Diese Daten dienen Bund, Ländern und Gemeinden als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. […] Sie sind zur Auskunft verpflichtet.“ Seit dieser auf den ersten Blick eher harmlos klingenden Erhebung sind mehr oder weniger hitzige Diskussionen in der breiten Bevölkerung zu vernehmen, nicht zuletzt angeheizt von den Linken. Häufig wird in ihren Reihen das Wort Lastenausgleich benutzt. Denn was seither insbesondere Hauseigentümer bewegt, ist die Frage: Muss man sich möglicherweise auf einen wiederholten Lastenausgleich einstellen? Für einen Lastenausgleich muss der Bürger für die schuldenreiche Misswirtschaft des Staates mit seinem privaten Vermögen herhalten. Er muss eine Vermögensabgabe leisten, sprich, er wird enteignet! In der Geschichte mussten die Deutschen bereits zweimal ihr Vermögen „abgeben“: 1924 mit der Hauszinssteuer und 1952 mit dem Schuldenlastenausgleich. Weiter begründet der Zensus22 in seinem Fragebogen, es gehe bei der Erhebung um die „Ermöglichung politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen und um die Verbesserung der Datenbasis“. Nun gut, aber was kann das in der Praxis bedeuten? Eine Teilantwort findet sich in der Verpflichtung an Wohnungsvermieter. Weshalb muss ein Hauseigentümer, der aus Datenschutzgründen die Daten seiner Mieter nicht preisgeben will, mit hohen Strafen rechnen? Diese Informationen werden weder für eine Gebäude- und Wohnungszählung noch für wirtschaftliche Entscheidungen gebraucht. Die Drohungen bei Nichtbefolgung wirken wie scharfe Munition. Ist der Zusatz „Verbesserung der Datenbasis“ eine Datenernte durch die Hintertür, die über die Volkzählung hinausgeht? Etwa zeitgleich zum Zensus22 wurde Ende April 2022 von 25 Abgeordneten der Linken und der Fraktion der Linken ein Antrag an den Bundestag eingereicht, per Gesetz sofort ein zentrales Immobilienregister zu beschließen. Das erste Argument im Antrag der Fraktion ist, Deutschland sei ein Geldwäscheparadies im Rang 14 von 133 Ländern. Weiter heißt es, Schätzungen zufolge würden in Deutschland jährlich bis zu 20 Milliarden Euro über den Immobiliensektor gewaschen. „Es ist die Geldwäsche, die die Immobilienpreise nach oben treibt“ und dadurch würden Spekulationen am Immobilienmarkt sowie der Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet. Außerdem erläutern die Linken, dass EU-Sanktionen gegen russische Oligarchen sehr beschränkt seien durch die vorhandene Intransparenz der Grundbücher. Aus diesem Grund wird ein zentrales Immobilienregister gefordert, denn dies sei eine wesentliche Voraussetzung, auch andere Maßnahmen ergreifen zu können … Nur wenn klar ist, wem die Immobilien gehören, können entsprechende Maßnahmen gegen Personen zielgerichtet eingeleitet werden“, heißt es von den Linken. Upps! Wenn dem Antrag zugestimmt wird, kann das bedeuten: Heute sind es die russischen Oligarchen, schon morgen andere unliebsame Personen. Liegt hier doch der Gedanke eines möglichen Missbrauchs sehr nahe, um auch für andere Zwecke andere Maßnahmen ergreifen zu können... Ein zentrales transparentes Immobilienregister plus die erhobenen persönlichen Daten aus dem Zensus22 sind schon eine gewaltige Datenbasis. Schauen wir uns den Immobilienmarkt in Deutschland an, ist ein unglaubliches Vermögen im Wert von 15 Billionen erkennbar. Dieser Wert ist viermal so hoch wie das aktuelle Bruttoinlandsprodukt [Wert der gesamten deutschen Wirtschaft 2021]. Ist das Argument der Geldwäsche vielleicht nur ein vorgeschobenes? Die Tendenz eines möglichen Zugriffs der Bundesregierung auf den vorhandenen Immobilienwert steigt. Naheliegend wäre der Zugriff über das Lastenausgleichsgesetz, das ab 2023 in Kraft treten soll. Die Verschuldung der Bundesregierung durch Corona-Maßnahmen ist in astronomische Höhen gestiegen. Kommt das von den Linken geforderte zentrale Immobilienregister zustande, so können die im Antrag angedeuteten „anderen Maßnahmen“ zum Tragen kommen. Nun, was könnten diese sein? Ende 2019, noch vor Ausbruch des Corona-Virus, wurde das Lastenausgleichsgesetz, das 1949 in Kraft gesetzt wurde, abgeändert. Darunter fällt nun auch: „Zur Entschädigung von Personen, die durch eine Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben“. „Sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutz-gesetz“ sind äußerst dehnbar. Um die Staatsschulden auszugleichen, wurde nach dem zweiten Weltkrieg durch das Lastenausgleichsgesetz jeder Hauseigentümer mit einer Zwangshypothek von 50 % belastet. Gesetzt den Fall, die Bundesregierung plant, ihre selbstverschuldete Corona-Schuldenlast in der Form abzudecken, so taugt die Wertsteigerung einer jeden Immobilie so richtig gut zum Abschöpfen.
von avr.
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1513 vom 27.4.2022 https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001513.pdf
Volkszählung 2022: Vorbereitung für Lastenausgleich? (Zensus) https://www.youtube.com/watch?v=Wl9YOFDz140