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Der Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier ist seit 20 Jahren im Amt als Strafverteidiger. Urteile, die in den letzten beiden Corona-Jahren im Gericht gefällt wurden, bezeichnet er als haarsträubend. In seinem Bericht legt er dar, wie es dazu kommt, dass Corona-Verstöße unverhältnismäßig und unhaltbar geahndet werden.[weiterlesen]
Am 10. Januar dieses Jahres hatte der Journalist Paul Brandenburg den Strafverteidiger Dirk Sattelmaier zu Gast. Titel der Sendung war: „Rechtsbeuger in Roben: Die Unrechtsjustiz des Regimes.“ Herr Sattelmaier ist seit 20 Jahren Strafverteidiger und berichtete von seinen Erfahrungen der letzten zwei Corona-Jahre am Gericht. Er ist Mitbegründer des Vereins „Anwälte für Aufklärung“ und unter anderem bekannt geworden durch einen seiner Mandanten, Michael Ballweg. In der nachfolgenden Sendung hat Kla.TV seine wichtigsten persönlichen Einschätzungen zum derzeitigen Geschehen an deutschen Gerichten aus dem Interview für Sie zusammengefasst.
Strafverteidiger Dirk Sattelmaier beginnt seine Ausführungen mit einer Erinnerung an seinen ersten Prozess als verteidigender Anwalt eines sogenannten „Maßnahmen-Kritikers“ [jemand, der Kritik an Maßnahmen der Regierung übt].
Er erinnert sich „[…] an den eisigen Wind im Nacken, dass hier was ganz Besonderes passiert, auch für den Richter, die Richterin, für die Staatsanwaltschaft. Da wird genau hingeguckt, und da wurde wirklich gnadenlos verhandelt, und da musste man sich schon stark erwehren im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, die ich vorher hatte, wo es eben „normale“ Straftäter waren, die vor Gericht standen – da war das nicht so!“
Weiter bezeugte Sattelmaier, dass es schon bei den Tat- oder Strafvorwürfen beginne und erwähnte Verhandlungen wegen Beleidigung, die vor Corona-Zeiten eher die Ausnahmen waren. Diese bezeichnete er als Antragsdelikte, als unterstes vom Strafrecht, was man sich denken kann. Sattelmaier berichtete außerdem von Antragsdelikten, die in zweiter Instanz [nach einer eingelegten Berufung, weil das Urteil angefochten werden sollte] verhandelt wurden, was eher unüblich sei: „Das sind alles Dinge, die kennen wir nicht. Die Strafverfolgungsbehörden sind mit einem Übereifer an sogenannte „Corona-Verstöße“ rangegangen. Durchsuchungsbeschlüsse wurden und werden einfach so erlassen“, was ihn zu dem Fazit führte: „Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wohnungen wurden und werden durchsucht oder Handys beschlagnahmt wegen des Straftatbestands einer Beleidigung, die möglicherweise auch anderweitig nachweisbar gewesen wäre. Gerade Hausdurchsuchungen müssen verhältnismäßig sein“, so Sattelmaier.
Als Strafverteidiger hatte er auch viele Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt, weil schon im Voraus erkennbar war, dass die Richter nicht objektiv entscheiden würden. Jedoch wurden seine Anträge alle abgelehnt. Er erwähnte Bagatell-Delikte, die schon im Vorfeld mit härtesten Mitteln verfolgt wurden, wie beispielsweise gefälschte Impfpässe. Ein Delikt, das normalerweise im unteren Rahmen mit Tagessätzen bestraft würde und keine Vorstrafen-Eintragung zu Folge hätte. Einen solchen Fall beschrieb der Strafverteidiger:
„Sechs Polizisten stehen morgens um 6 Uhr vor der Tür, und wenn sie keinen Zugang bekommen, treten die auch die Tür ein wegen eines gefälschten Impfpasses. […] Viele, viele dieser Durchsuchungsanordnungen sind rechtswidrig, das muss man auch so klar sagen!“
Im Weiteren erklärte Sattelmaier, dass die Staatsanwaltschaft keine unabhängige Behörde, sondern weisungsgebunden ist. Brandenburg vergewisserte sich, ob diese dann als ein politisches Instrument der Regierung gebraucht werden kann. Sattelmaier dazu: „Ja, die Möglichkeit der Einflussnahme besteht tatsächlich durch das GVG [Gerichtsverfassungsgesetz. […] Das ist auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet worden, dass Staatsanwaltschaften hier nicht unabhängig genug sind.“
Die politische Einflussnahme sei eher schon ein älteres Problem. Auf die Frage von Brandenburg, wie es sein kann, dass seit Corona die politische Kontrolle über die Staatsanwaltschaft ausgeübt wird, die sich bis zu den Richtern durchschlägt, äußert Herr Sattelmaier die Vermutung: „Es sind hauptsächlich sehr viele sehr junge Richter, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, die Richter auf Probe sind, die aber in Amtsgerichten eingesetzt sind. Die entscheiden oftmals so, dass ich mir die Haare raufe und mich frage: Was soll das jetzt hier? Aber das ist nicht immer so.“ Seiner Erfahrung nach wird den Strafverteidigern von älteren, erfahreneren Richtern eher Gehör geschenkt. „Das ist nicht allgemein so, aber die junge Richterschaft hat da offenbar ein Problem damit, sich möglicherweise gegen dieses allgemeine Narrativ, das von der Regierung gestellt wird, zu stellen.“ Herr Sattelmaier hatte sogar erlebt, dass sich ein Richter bei einem Freispruch für sein Urteil entschuldigte. „Das habe ich noch nie gehabt, auch danach nicht mehr, das ist ein Novum, dass ein Richter sich erklärt hat.“
Auch enthüllt der Strafverteidiger, dass nun des öfteren Oberstaatsanwälte bei banalen Fällen, z.B. Bußgeldverfahren, also einer Ordnungswidrigkeit, am Anklagetisch gegenüber blutjungen Richtern sitzen, die Angst haben, etwas falsch zu machen. Auch das habe er in seiner 20-jährigen Berufserfahrung noch nie erlebt. „Daran erkennt man von Seiten der Staatsanwaltschaften eine politische Dimension, Maßnahmenkritiker mit aller Härte des Gesetzes und mit der Macht des Gesetzes zu verfolgen.“ Eine üble Kombination: „Die jungen Richter haben eben das Problem, am Ende nach den drei Jahren vielleicht nicht zum Richter auf Lebenszeit ernannt zu werden. Da liegt der Hase im Pfeffer, man trifft auch andere, wie gesagt, aber das ist dann eben bei den jungen Richtern tatsächlich die Ausnahme, da passt das allgemeine Regierungsnarrativ eben rein – da ist der böse Maßnahmenkritiker, und hier ist die gute Seite, und jetzt entscheide mal richtig. Ich glaube, dass das bei vielen Entscheidungen eine Rolle spielt.“ Paul Brandenburg verglich dies mit einem Oberarzt, der während einer OP im Nacken eines Assistenzarztes sitzt: „Da ist doch klar, wer die OP leitet.“
Auf die abschließende Frage, ob wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat haben, folgert Strafverteidiger Sattelmaier: „Ich glaube schon, dass der „normale“ Straftäter durchaus ein rechtstaatliches Verfahren in der Regel bekommt. Der „Corona-Leugner“, der „Querdenker“, der „Regierungskritiker“, der wird dann schon Schwierigkeiten haben.“
Herrn Sattelmaiers Einschätzungen und Beobachtungen erklären doch einiges über jüngste nicht nachvollziehbare, unhaltbare Gerichtsurteile. Doch sobald politische Ansichten das Recht beugen dürfen, sind wir in großer Gefahr. Darum ein ernsthafter und dringlicher Aufruf an die Restjustiz, ihrem Auftrag und Schwur „[…] nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen […]“ nachzukommen, ohne sich für politische Ziele missbrauchen zu lassen.
Sendungstext
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21.02.2023 | www.kla.tv/25192
Am 10. Januar dieses Jahres hatte der Journalist Paul Brandenburg den Strafverteidiger Dirk Sattelmaier zu Gast. Titel der Sendung war: „Rechtsbeuger in Roben: Die Unrechtsjustiz des Regimes.“ Herr Sattelmaier ist seit 20 Jahren Strafverteidiger und berichtete von seinen Erfahrungen der letzten zwei Corona-Jahre am Gericht. Er ist Mitbegründer des Vereins „Anwälte für Aufklärung“ und unter anderem bekannt geworden durch einen seiner Mandanten, Michael Ballweg. In der nachfolgenden Sendung hat Kla.TV seine wichtigsten persönlichen Einschätzungen zum derzeitigen Geschehen an deutschen Gerichten aus dem Interview für Sie zusammengefasst. Strafverteidiger Dirk Sattelmaier beginnt seine Ausführungen mit einer Erinnerung an seinen ersten Prozess als verteidigender Anwalt eines sogenannten „Maßnahmen-Kritikers“ [jemand, der Kritik an Maßnahmen der Regierung übt]. Er erinnert sich „[…] an den eisigen Wind im Nacken, dass hier was ganz Besonderes passiert, auch für den Richter, die Richterin, für die Staatsanwaltschaft. Da wird genau hingeguckt, und da wurde wirklich gnadenlos verhandelt, und da musste man sich schon stark erwehren im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, die ich vorher hatte, wo es eben „normale“ Straftäter waren, die vor Gericht standen – da war das nicht so!“ Weiter bezeugte Sattelmaier, dass es schon bei den Tat- oder Strafvorwürfen beginne und erwähnte Verhandlungen wegen Beleidigung, die vor Corona-Zeiten eher die Ausnahmen waren. Diese bezeichnete er als Antragsdelikte, als unterstes vom Strafrecht, was man sich denken kann. Sattelmaier berichtete außerdem von Antragsdelikten, die in zweiter Instanz [nach einer eingelegten Berufung, weil das Urteil angefochten werden sollte] verhandelt wurden, was eher unüblich sei: „Das sind alles Dinge, die kennen wir nicht. Die Strafverfolgungsbehörden sind mit einem Übereifer an sogenannte „Corona-Verstöße“ rangegangen. Durchsuchungsbeschlüsse wurden und werden einfach so erlassen“, was ihn zu dem Fazit führte: „Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wohnungen wurden und werden durchsucht oder Handys beschlagnahmt wegen des Straftatbestands einer Beleidigung, die möglicherweise auch anderweitig nachweisbar gewesen wäre. Gerade Hausdurchsuchungen müssen verhältnismäßig sein“, so Sattelmaier. Als Strafverteidiger hatte er auch viele Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt, weil schon im Voraus erkennbar war, dass die Richter nicht objektiv entscheiden würden. Jedoch wurden seine Anträge alle abgelehnt. Er erwähnte Bagatell-Delikte, die schon im Vorfeld mit härtesten Mitteln verfolgt wurden, wie beispielsweise gefälschte Impfpässe. Ein Delikt, das normalerweise im unteren Rahmen mit Tagessätzen bestraft würde und keine Vorstrafen-Eintragung zu Folge hätte. Einen solchen Fall beschrieb der Strafverteidiger: „Sechs Polizisten stehen morgens um 6 Uhr vor der Tür, und wenn sie keinen Zugang bekommen, treten die auch die Tür ein wegen eines gefälschten Impfpasses. […] Viele, viele dieser Durchsuchungsanordnungen sind rechtswidrig, das muss man auch so klar sagen!“ Im Weiteren erklärte Sattelmaier, dass die Staatsanwaltschaft keine unabhängige Behörde, sondern weisungsgebunden ist. Brandenburg vergewisserte sich, ob diese dann als ein politisches Instrument der Regierung gebraucht werden kann. Sattelmaier dazu: „Ja, die Möglichkeit der Einflussnahme besteht tatsächlich durch das GVG [Gerichtsverfassungsgesetz. […] Das ist auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet worden, dass Staatsanwaltschaften hier nicht unabhängig genug sind.“ Die politische Einflussnahme sei eher schon ein älteres Problem. Auf die Frage von Brandenburg, wie es sein kann, dass seit Corona die politische Kontrolle über die Staatsanwaltschaft ausgeübt wird, die sich bis zu den Richtern durchschlägt, äußert Herr Sattelmaier die Vermutung: „Es sind hauptsächlich sehr viele sehr junge Richter, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, die Richter auf Probe sind, die aber in Amtsgerichten eingesetzt sind. Die entscheiden oftmals so, dass ich mir die Haare raufe und mich frage: Was soll das jetzt hier? Aber das ist nicht immer so.“ Seiner Erfahrung nach wird den Strafverteidigern von älteren, erfahreneren Richtern eher Gehör geschenkt. „Das ist nicht allgemein so, aber die junge Richterschaft hat da offenbar ein Problem damit, sich möglicherweise gegen dieses allgemeine Narrativ, das von der Regierung gestellt wird, zu stellen.“ Herr Sattelmaier hatte sogar erlebt, dass sich ein Richter bei einem Freispruch für sein Urteil entschuldigte. „Das habe ich noch nie gehabt, auch danach nicht mehr, das ist ein Novum, dass ein Richter sich erklärt hat.“ Auch enthüllt der Strafverteidiger, dass nun des öfteren Oberstaatsanwälte bei banalen Fällen, z.B. Bußgeldverfahren, also einer Ordnungswidrigkeit, am Anklagetisch gegenüber blutjungen Richtern sitzen, die Angst haben, etwas falsch zu machen. Auch das habe er in seiner 20-jährigen Berufserfahrung noch nie erlebt. „Daran erkennt man von Seiten der Staatsanwaltschaften eine politische Dimension, Maßnahmenkritiker mit aller Härte des Gesetzes und mit der Macht des Gesetzes zu verfolgen.“ Eine üble Kombination: „Die jungen Richter haben eben das Problem, am Ende nach den drei Jahren vielleicht nicht zum Richter auf Lebenszeit ernannt zu werden. Da liegt der Hase im Pfeffer, man trifft auch andere, wie gesagt, aber das ist dann eben bei den jungen Richtern tatsächlich die Ausnahme, da passt das allgemeine Regierungsnarrativ eben rein – da ist der böse Maßnahmenkritiker, und hier ist die gute Seite, und jetzt entscheide mal richtig. Ich glaube, dass das bei vielen Entscheidungen eine Rolle spielt.“ Paul Brandenburg verglich dies mit einem Oberarzt, der während einer OP im Nacken eines Assistenzarztes sitzt: „Da ist doch klar, wer die OP leitet.“ Auf die abschließende Frage, ob wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat haben, folgert Strafverteidiger Sattelmaier: „Ich glaube schon, dass der „normale“ Straftäter durchaus ein rechtstaatliches Verfahren in der Regel bekommt. Der „Corona-Leugner“, der „Querdenker“, der „Regierungskritiker“, der wird dann schon Schwierigkeiten haben.“ Herrn Sattelmaiers Einschätzungen und Beobachtungen erklären doch einiges über jüngste nicht nachvollziehbare, unhaltbare Gerichtsurteile. Doch sobald politische Ansichten das Recht beugen dürfen, sind wir in großer Gefahr. Darum ein ernsthafter und dringlicher Aufruf an die Restjustiz, ihrem Auftrag und Schwur „[…] nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen […]“ nachzukommen, ohne sich für politische Ziele missbrauchen zu lassen.
von abu./tt./avr.