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Philipp Kruse: „STOPP – Kein Pandemievertrag ohne Aufarbeitung!“ (Vortrag vom 20.4.2024 in Zürich)
Am 20. April 2024 fand in Zürich-Altstetten das WHO-Symposium statt. Gesamtorganisator war der ehemalige Zürcher Kantonsrat Urs Hans, Präsident vom Verein „Public Eye on Science“. Einer der Hauptredner war der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse. Kruse sprach Klartext: Der WHO sei jegliche Legitimation abzusprechen. Hören Sie im 40-minütigen Vortrag, warum der WHO-Pandemievertrag und die überarbeiteten Gesundheitsvorschriften gestoppt werden müssen. – Ein Muss für alle Politiker!
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„Es ist der WHO jegliche Legitimation abzusprechen, weitere Kompetenzen an sich reißen zu dürfen oder zugesprochen zu bekommen. Es hat sich schlichtweg nicht bewiesen, sondern hier ist ein Fullstop angesagt. Stopp! Und erst dann, wenn alle Fehler aufgearbeitet wurden, dann kann man sich über neue Vereinbarungen unterhalten und vorher ganz sicher nicht.“
„Nun, es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beherzigen ist, nämlich: Über solche Anpassungen darf nur abgestimmt werden, wenn der Weltgesundheitsversammlung mindestens vier Monate vorher diese Schlussabstimmungsversion vorgelegen hat. So, das heißt, es wäre gegen die eigenen Spielregeln – das steht in Art. 55 Abs. 2 der Gesundheitsvorschriften – es wäre gegen die eigenen WHO-Verfahrensregeln, wenn man jetzt Ende Mai darüber abstimmen wollte.“
„Ja, die Beurteilungskriterien sind zuerst einmal ganz simpel. Zuallererst müssen wir als Bürger fragen, wurde überhaupt eine wirksame Aufarbeitung geleistet? Ja oder nein? Und zweitens, wurden die formellen WHO-Verfahrensregeln eingehalten? Ja oder nein? Und weil Nein, heißt es, darüber darf nicht abgestimmt werden. So einfach ist das.“
„Aber jetzt haben Sie die wesentlichen Messkriterien, die Ihnen auch in Diskussionen helfen können und die Ihnen ermöglichen zu sagen, stopp, zuallererst muss eine Aufarbeitung erfolgen. Und zweitens müssen die Spielregeln der WHO selber eingehalten werden. Und drittens ist die WHO gemäß ihrer eigenen Zielsetzung überhaupt nicht befugt, Schaden zu stiften.“
Herzlichen Dank, Urs Hans, für die Gesamtorganisation heute am 20. April 2024. Das Ziel ist, eine Aufarbeitung herbeizubewegen, gemeinsam. Wir schaffen das nur mit Aufklärung und mit politischem Druck und mit guter Information. Grüß Sie, Stefan. Und deswegen sind wir heute alle hier. Es ist mir eine große Ehre, hier zum Thema WHO zu Ihnen sprechen zu dürfen. Und ich bedanke mich ganz herzlich, dass Sie alle heute hierher gekommen sind. Prima.
Ja, es ist leider ein sehr detailreiches und großes Thema, dieses WHO-Thema. Deshalb wurden mir freundlicherweise 40 Minuten zugestanden. Es ist ein eigentliches, ein eigentlicher neuer Kosmos, der hier gebaut wird. Ein eigentliches neues Gesundheitsregime. Und dann muss man ein Verständnis haben für den Gesamtzusammenhang, damit man sich eben nicht in Details verliert, von denen es überaus viele gibt. Wir wissen, wir sprechen von zwei WHO-Verträgen und die sind voll von Änderungsvorschlägen und nochmaligen Änderungsvorschlägen. Und ich versuche Ihnen hier Sicherheit zu geben bei diesem Thema. Das ist meine Aufgabe. Aber selbstverständlich kann man das auch in 40 Minuten nicht schaffen. Ich versuche einfach mein Bestes.
Starten wir ganz kurz. Wir müssen zuerst die Frage stellen, wie weit sind wir mit der Aufarbeitung hier in der Schweiz? Dazu hat es einen sehr guten Kongress am 6. April in Bern gegeben. Ich kann dort nur auf die zahlreichen hervorragenden Ausführungen verweisen. Auch dort habe ich in der Hauptsache dazu gesprochen. Wir dürfen nie vergessen, dass aus juristischer Sicht, aus Sicht der Menschen, der Beteiligten, es noch niemals in der Geschichte der Schweiz und ich sage auch noch niemals in der Geschichte von irgendeinem demokratischen Land so massive Einschränkungen gegeben hat, bei allen Grundrechten, die wir in unseren Verfassungen haben. Und das so schwer für jede einzelne Person. Wir sprechen hier von der Verpflichtung zu Hause zu bleiben, Freiheitsberaubung, schädliche Maßnahmen, Masken sich regelmäßig vorzuhängen, für Kinder ganz besonders über Monate. Sich in die Impfung hineintreiben zu lassen. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde ganz massiv eingeschränkt. Ich sehe hier einen kirchlichen Würdenträger. Ich freue mich sehr, dass Sie hier sind. Ganz herzlich willkommen, Herr Bischof, vermute ich. Es wurde den Priestern und Pfarrern verboten, mehr Gläubige in ihrer Kirche zu empfangen als eine bestimmte minimale Zahl. Und das ausgerechnet zu Ostern. Und das über Wochen und über Monate. Das war ein ganz massiver schwerer Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Und letztlich die gesamte Liste unserer Freiheiten war betroffen in schwerer Weise für einen großen Teil der Bevölkerung und das über lange Zeit. Und damit sprechen wir von dem größtmöglichen Grundrechtseingriff, den es jemals gegeben hat in der Schweiz. Und das bedeutet, und zusätzlich noch den größtmöglichen Eingriff auch in die Wirtschaft. Wenn der Nationalbankpräsident Thomas Jordan den Warnfinger schon im Mai 2020 hob und sagte:„Achtung, Achtung, hier sind wir dabei, die 100-Milliarden-Grenze zu knacken an Unterstützungsgeldern für diejenigen, die in ihren geschäftlichen Tätigkeiten eingeschränkt sind“, dann müssen wir diesen Faktor auch mit berücksichtigen. Und das bedeutet eben, für so massive Eingriffe dieser Größenordnung schuldet der Staat seinen Bürgern Rechenschaft. Und das ist bis heute nicht passiert und das müssen wir erwähnen, bevor wir über neue Gesetze sprechen, bevor wir über einen neuen WHO-Pakt sprechen.
Wir hatten nur Ausreden. Wir hatten diese Messgröße PCR, von der von Anfang an bekannt war, ich erinnere an das legendäre Podium in Aarau bereits am 14. August, sagte Mitglied der bundesrätlichen Covid-19-Taskforce, Herr Professor Marcel Tanner, seines Zeichens Präsident der Akademie der Wissenschaften, der sagte klipp und klar auf eine Frage von Samuel Eckert:„Ja, also schauen Sie, ein PCR-Test bringt keine klinische Diagnose.“ Das ist der Punkt, es ist also falsch, dass ein positiver Test eine Krankheit belegt. Das wissen wir alles. Kurzum ich will damit nur sagen, das war seit Sommer allerspätestens jedermann bekannt, der es hat wissen müssen und der Bundesrat wusste das auch. Das Bundesgericht hat das übrigens dann auch festgehalten, 2021, in diesem Entscheid, den Sie wahrscheinlich auch alle kennen. Und wie willkürlich, wie geradezu widersinnig dieses ganze System war, wurde jedermann vorgeführt in unserer Diskussionssendung der ARENA am 7. Januar 2022. Da sagte der Ignazio Cassis, damals Bundespräsident und Arzt seines Zeichens, da sagte er:„ Wer in einem Autounfall stirbt und Corona-positiv ist, der ist ein Corona-Toter.“ Und dann stutzte der Moderator und fragte nach und ja, Cassis sagte:„ Doch, das ist so, das hat die WHO so gemacht, durch ihre Klassifizierung.“ Und alles das hat tatsächlich die WHO vorgeschlagen, es kam nicht aus heiterem Himmel, also auch die Klassifikation der Covid-Fälle. Und unsere Medien, unsere Politiker haben immer nur mit absoluten Zahlen berichtet. Es ist zu erwarten, dass in einem Grippejahr in einem Land mit so vielen Menschen über 80, über 90, etwas mehr aus dieser Altersgruppe sterben, aber in relativen Zahlen konnte man die Pandemie nicht erkennen.
Das alles mündet in eine Abwehr der Aufarbeitung. Und ich habe für Sie die aus meiner Sicht einfachste Formel hier aufgeschrieben, die mir immer wieder von den Gerichten entgegengehalten wurde, aber die so auch für die gesamte Gesellschaft gilt. Und ich auch bei all meinen Kollegen und Freunden immer wieder höre, die mir nämlich sagen:„ Schauen Sie, in Zeiten der Pandemien ist den Behörden ein erweiterter Ermessensspielraum zuzugestehen. Und solange sich die Behörden an die Vorgaben der WHO halten, können wir das nicht und sollten wir es auch nicht in Frage stellen.“ So ungefähr. Ja, und dieser Ausgangspunkt verdeutlicht, was für eine extreme Schlüsselrolle die WHO hat, wenn sie eben den Pandemie-Notrechtszustand ausruft. Schon in der Vergangenheit. Die Menschen drehen sich ab und die Gerichte wenden sich ab von ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht der Überprüfung und lassen die WHO gewähren. Das war schon in der Vergangenheit so. Ja, und deshalb kommt es eben bis heute nicht zu einer Aufarbeitung dieser schwersten Eingriffe, die es jemals gegeben hat.
Und ich möchte darauf hinweisen, wir haben in der Schweiz eine sehr junge Verfassung. Es handelt sich um eine neu aktualisierte Verfassung aus dem Jahre 99. Deshalb hat sie eine besondere demokratische Legitimation. Und wenn Sie dort im Art. 2 sich mal überlegen, was ist der Zweck der Eidgenossenschaft? Warum gibt es die Schweiz juristisch betrachtet? Dann finden Sie, das können Sie auch nachlesen in den Materialien zur neuen Bundesverfassung, es gibt vier gleichwertige Ziele. Also, das der Sicherheit unter das Covid -Feld ist eines. Dann der Schutz der Freiheit mit dem langen Grundrechtskatalog am Anfang. Schutz der Gemeinschaft, also kein Spalten der Gemeinschaft und Schutz der Wohlfahrt. Und jetzt dürfen Sie raten, ist eines dieser Ziele wichtiger als anderes? Nein, die Lehre sagt und die ganze Geschichte sind alle gleichwertig. Man darf niemand sagen, die Sicherheit darf immer über alles gestellt werden zulasten von Freiheit. Das sind wichtige Grundsätze, um als Ausgangslage zu verstehen, in welchem Theater wir uns befinden.
Und außerdem sollten wir auch noch den Grundsatz kennen, der Staat ist für den Bürger da und nicht der Bürger für den Staat. Und das hat vor über 2.000 Jahren ein bekannter Rechtsanwalt und römischer Senator gesagt, der Cicero, der hat ganz simpel festgehalten, ganz lapidar, der Staat auf Römisch „res publica“ ist die Sache des Volkes „res populi“. Und heute sind wir in einer Zeit, wo uns das Gegenteil weisgemacht wird. Das dürfe uns niemand weismachen lassen. Und mag man uns noch so sehr als rechtsextrem beschimpfen. Es ist nicht rechtsextrem zu sagen, der Staat ist für das Volk da. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Gut.
Und das bedeutet, wenn eben Bundesrat, Parlament, Gerichte, Kantone und Medien eine wirksame Aufarbeitung verweigern, dann kann sich eben so etwas, was wir jetzt erlebt haben, jederzeit wiederholen. Und deshalb müssen wir zuerst die Lektionen lernen. Wir dürfen kein neues Epidemiengesetz, keine Pandemieverträge und auch keine Unterstellung unter die EU vorantreiben, sondern aufarbeiten.
Um den Druck zu verstärken, die Aufarbeitung herbeizuführen, empfehle ich Ihnen sehr, ich bitte Sie, die Aufarbeitungsinitiative zu unterschreiben, wenn Sie es noch nicht getan haben. Bitte, auf jeden Fall holen Sie das nach. Dankeschön.
Und hier könnte ich den Vortrag beenden, denn damit ist schon alles gesagt. Ein Staat, der ohne das Recht agiert, ist nicht legitimer als eine Räuberbande. Und das sage ich meinen Kindern so, damit sie ungefähr die richtige Vorstellung haben, wie sie vom Bundesrat und den Gerichten zu denken haben. Die müssen sich erst wieder ganz neu legitimieren, bevor sie mein Vertrauen, das Vertrauen meiner Familie zurückbekommen. Gut.
Ganz wesentlich, und es ist leider am Anfang wichtig, dass wir kurz zurückschauen, wir müssen uns vor Augen halten, dass diese Empfehlung der mRNA-Injektion, die kam nicht irgendwo her aus heiterem Himmel. Das haben nicht die Gesundheitsminister selber sich ausgedacht, sondern es kam von der WHO. Und bis vor Kurzem waren all diese Empfehlungen in dieser krassen Deutlichkeit noch immer auf der Homepage. Dort steht auch etwas klein für Sie zu lesen, aber da steht auch, dass Covid-19-Impfstoffe waren rigorosen Testen unterworfen. Rigorosen Testen unterworfen. Das ist eine krasse Falschinformation. Es ist eine krasse Falschinformation ausgerechnet von der internationalen Organisation, die von sich sagt, dass nur sie festlegen darf, was eben wahr und was falsch ist. Ja. Und hier noch ein paar weitere Beispiele. Und deshalb hatte ich schon im Juli 2022 auf der Basis von einer fast einjährigen Teamarbeit mit meinem Team, aber auch mit hervorragender Unterstützung von externen Experten eine Strafanzeige gegen Swissmedic eingereicht, weil eben wir in der Schweiz, in der Schweiz haben wir Verantwortliche. Wir haben ein Gesetz, das die Verantwortung definiert von Swissmedic. Und diese Swissmedic ist mit Experten und mit Mitteln ausgestattet, um zu erkennen, dass es sich um Toxine handelt und nicht um Impfstoffe. Toxine, nicht Impfstoffe. Und ich kann das deshalb jetzt so locker und in Kurzformel sagen, weil ich mich zwei Jahre damit befasst habe und weil meine Beweisführung im Internet lesbar ist. Wie gesagt, das konnte ich nur machen, dank meinem hervorragenden Team von Dr. Markus Zollinger, von Kati Schepis, von meinem übrigen Team und von etwa 12 bis 15 Professoren aus dem deutschsprachigen und englischen Raum. Und Ihnen allen möchte ich von Herzen danken für diese sensationelle Arbeit.
Und dort haben wir nachgewiesen. Ganz besonders in der aktualisierten Fassung, die Sie im Internet finden, dass von Anfang an klar war, für alle Zulassungsbehörden war von Anfang an klar, das kann nicht funktionieren. Das ist ein Experiment. Man hat keine Kontrolle darüber, was da ganz genau im Körper gebildet wird, in welcher Quantität, Qualität und wie lange. Das hat man von Anfang an alles gewusst. Man hat es trotzdem zugelassen. Und ich bitte Sie sehr, lesen Sie zumindest die Zusammenfassung. Executive Summary. Es sind nur 20 Seiten. Und für diejenigen, die etwas lieber in der Hand halten, es gibt eine Druckfassung, draußen verfügbar, für 20 Franken. Da ist alles Wichtige drin mit Geleitworten von den wichtigsten unterstützenden Professoren. Einer von ihnen ist heute hier, Prof. Stefan Hockertz, von Prof. Martin Haditsch, Prof. Sönnichsen und Michael Palmer und weiteren. Es liegt hier zur Verfügung. Und das ist auch ein Druckmittel, um die Aufarbeitung voranzutreiben. Denn wir sehen, was sehen wir? Dass im Epidemiengesetz und eben in den neuen Pandemieverträgen die mRNA -Impfung eine ganz zentrale Rolle spielt. Das ist die Basis für alle zukünftigen Impfungen, eben auch im Bereich der antimikrobiellen Resistenzen, wie es Herr Dr. Heiko Schöning gerade vorhin erwähnt hat.
Ja, und warum ist das so hervorhebenswert? Es ist deshalb wichtig, weil wir hier von experimentellen Substanzen sprechen. Und ich habe, es ist nicht nur, dass keine Versuche gemacht wurden. Es sind noch drei, vier weitere Aspekte, warum es sich hier um ein hochgradig experimentelles Verfahren handelt. Man hat auf Deutsch gesagt, keine Ahnung, was am Ende dabei herauskommt. Und das glaubten wir als Zivilisation, als Zivilisation seit dem Zweiten Weltkrieg nie mehr zulassen zu wollen. Und haben deshalb den Nürnberger Kodex geschaffen und in Gesetzesform eben auch diesen internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 7, der unter allen Umständen gilt, auch in Krisensituationen im Fall eines öffentlichen Notstandes. Und das, diese zwingende Schutzvorschrift vor Teilnahme an, unfreiwilliger Teilnahme an Experimenten, die wurde millionenfach gebrochen, weil man den Menschen die falschen Informationen gegeben hat. Man hat sie hinters Licht geführt und man hat sie unter Druck gesetzt. Das ist mal der Ausgangspunkt, vor dem wir alle stehen. Und ich werfe nur einen Blick in die Schweiz, in die Zukunft. Das ist ein Ausschnitt aus dem Epidemiengesetz, dem neu vorgeschlagenen Epidemiengesetz. Da gibt es einen neuen Art. 6c, Abs. 1, lit. b. Und der Bundesrat will als quasi Erkenntnis aus der Vergangenheit die Ärzte verpflichten dürfen, die Ärzte und Apotheker verpflichten dürfen, eben solche experimentellen Substanzen den Menschen zu verabreichen. Also er will die Ärzte verpflichten, auf Deutsch gesagt, ohne zureichende Aufklärung, die Menschen zu impfen.
Ja, und hier sind wir mittendrin. Wir müssen uns zuerst überlegen, was sind die Befugnisse der Weltgesundheitsorganisation. Sehr schön im Art. 1 ihrer Verfassung dargelegt: Der Zweck der Weltgesundheitsorganisation besteht darin, allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen. Sie wissen gleich, was das ausschließt. Das schließt aus, den Menschen Falschinformationen zu geben, die Menschen in eine Substanz hineinzudrängen und Substanzen zu empfehlen, die toxisch sind. Also man darf nicht schaden. Das ist mal ganz der wichtigste Grundsatz. Sie ist eine leitende und koordinierende Stelle und eben nur beratend tätig. Das ist die Ausgangslage. Das heißt, es geht darum, den Schutz der menschlichen Gesundheit nach besten Erkenntnissen, nach „best practice“ voranzutreiben und neue Erkenntnisse zu berücksichtigen und eben nach einer solchen langen Phase der Krise ganz wirksam und selbstkritisch eine Aufarbeitung vorzunehmen. Das hätte die WHO selber machen müssen, hat es nicht getan. Im Übrigen ist sie keine supranationale Organisation, sondern nur eine staatliche internationale Organisation und vor allem, sie hat kein Informationsmonopol. Alles das hat sie aber wahrgenommen und sie muss im Übrigen Grundrechte respektieren und wie ich immer wieder hervorheben muss, sie muss sich selber immer wieder überprüfen. Das sind ganz schwere Verfehlungen, die sie nicht geleistet hat. Sie darf niemals Schaden anrichten. Sie hat sich in den letzten viereinhalb Jahren total diskreditiert, indem sie eben solche toxischen Substanzen als die alleinige einzige Lösung immer wieder vorgeschlagen hat, im sogenannten Kampf gegen eine sogenannte Bedrohung. Und hier kommen wir schon zur ersten Kernaussage. Es ist der WHO jegliche Legitimation abzusprechen, weitere Kompetenzen an sich reißen zu dürfen oder zugesprochen zu bekommen. Es hat sich schlichtweg nicht bewiesen, sondern hier ist ein „Fullstop“angesagt. Stopp! Marsch halt! „After Action Review“ im militärischen Jargon. Und erst dann, wenn alle Fehler aufgearbeitet wurden, dann kann man sich über neue Vereinbarungen unterhalten und vorher ganz sicher nicht.
Genau, also Zwischenergebnis, das, was ich gerade gesagt habe, ist hier nochmal zusammengefasst. Ohne Aufarbeitung gibt es keine „Lessons learned“. Und eben ganz sicher keine Pandemieverträge.
In diesem Zusammenhang hat jetzt gerade in der vergangenen Woche im Nationalrat in der Schweiz eine Abstimmung darüber stattgefunden, ob das Schweizer Parlament über den Pandemievertrag soll beraten dürfen. Und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man das tut. Ich möchte Ihnen einfach mitteilen, SP und Grünliberale haben sich zu 100 Prozent gegen eine Beratung im Parlament ausgesprochen. Das ist ja wirklich eine demokratische Schande, es gar nicht sehen zu wollen, was da der Bundesrat aushandelt. Und zum Glück hat die Mehrheit die Vernunft bewahrt und diese sämtlichen übrigen Parteien haben zu 100 Prozent darauf bestanden, dass man eine parlamentarische Debatte durchführt. Applaus
Sie wissen, die Weltgesundheitsorganisation ist nur eine von 17 Unterorganisationen. Wir sprechen von zwei Verträgen, die jetzt da geschaffen werden sollen, einem völlig neuen Vertrag. Es gab verschiedene Versionen, die vom 30. Oktober letztes Jahr, dann bis vor wenigen Tagen die vom 13. März. Jetzt ist gerade vor zwei, drei Tagen eine Version vom April aufgetaucht. Wirklich vor ganz wenigen Tagen. Ich spreche hier über die wesentlichsten Grundsätze, die in diesen Fassungen dieselben sind. Keine Angst, dass ich hier verschiedene Fassungen vergleiche. Wichtig zu wissen, es handelt sich hier bei diesem Pandemievertrag um einen vollständig neuen völkerrechtlichen Vertrag. Und für neue völkerrechtliche Verträge gilt eben innerstaatlich ein Ratifikationsverfahren. Also es braucht eine parlamentarische Debatte. Das steht schon so in der WHO-Verfassung drinnen. Das ist so korrekt überlegt. Es muss einfach wahrgenommen werden. Die Parlamentarier müssen das auch wollen, diese Debatte vornehmen. Und dafür hat man 18 Monate Zeit bis zum 1. Dezember 2025. Vorausgesetzt, es wird überhaupt darüber abgestimmt. Jetzt bei der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai. Diesen Mai, der jetzt kommt, vor uns steht.
Das Zweite ist auch ein internationaler Vertrag. Rein technisch betrachtet ist es ein internationaler Vertrag. Heißt aber, internationale Gesundheitsvorschriften gibt es seit 2005 und die sollen überarbeitet werden. Überarbeitet, wir haben die einzige Fassung, die bisher vorliegt, offiziell vorliegt, auf der Homepage der WHO, datiert von Ende November 2022. Und diese Fassung ist auch keine Abstimmungsversion. Eine Abstimmungsversion wäre, man hätte sich geeinigt auf einen Wortlaut, welche Artikel sind anzupassen, jeweils eine Anpassung und das unterbreitet man der Abstimmung. Was hat man? Was wir hier haben, ist ein Sammelsurium von unglaublich vielen verschiedenen Varianten pro Artikel, die als Diskussionsgrundlage dienen, als Verhandlungsgrundlage, aber niemals für eine Abstimmung taugen könnten. Das ist das, worüber wir und auch ich in den letzten knapp zwei Jahren immer gesprochen habe. So, was haben wir noch? Dann haben wir einen inoffiziellen Text, der inhaltlich etwas abgeschwächt ist, aber der ist nicht öffentlich publiziert worden. Und auch hier haben wir nicht eine Schlussfassung, eine Fassung, von der man sagen könnte, das unterbreiten wir jetzt zur Abstimmung bei der Weltgesundheitsorganisation, das ist die Basis. Nein, das ist nicht tauglich als Abstimmungsgrundlage. So, wichtig ist noch zu wissen, konzipiert sind diese Gesundheitsvorschriften als rein technische Vorschriften gemäß WHO-Verfassung. Und nur das ist der Rechtfertigungsgrund, warum man gesagt hat, das können wir innerhalb der Weltgesundheitsversammlung mit einem einfachen Quorum akzeptieren, also 51 Prozent, Stimmmehrheit sämtlicher Mitgliedsstaaten, im Gegensatz zum Vertrag, der braucht ein Zweidrittelsquorum, eine höhere Schwelle. So, und hier sagt man, nein, das sind ja nur technische Regelungen, da geht es um Standards und Kleinigkeiten, die ja sowieso niemanden interessieren, wo die Ärzte froh sind, dass die irgendwo stehen, dass man es nachschlagen kann. Nur das ist der Grund überhaupt für diese unglaublich privilegierte Behandlung. Das hat übrigens im Dezember, letzten Dezember in der Neuen Zürcher Zeitung in einem Interview hat sich die Verhandlungsführerin der Schweiz darauf bezogen, Nora Kronig, und der hat gesagt, ja, das sind ja bloß nur geringfügige Anpassungen und deshalb braucht man darüber auch nicht groß zu diskutieren, zu informieren und schon gar nicht abzustimmen … der Bevölkerung.
Ja, und ich werde Ihnen natürlich jetzt gleich zeigen, dass alles andere der Fall, alles andere richtig ist. Hier, diese privilegierte Behandlung. Der wichtigste Aspekt ist, diese Anpassungen sollen automatisch in Kraft treten, zwölf Monate, nachdem sie angenommen wurden. Es sind ja nur technische Anpassungen. Und für rein administrative oder technische Anpassungen mag das so ja in Ordnung gehen. Aber nicht für Anpassungen, die inhaltlich für uns schwere, gravierende Folgen haben. So, hier also zusammenfassend, Anpassung eines bestehenden völkerrechtlichen Vertrages, einfaches Mehr. WHO-Verfassung spricht nicht von einer eigentlichen Ratifikation und deshalb wurden wir bisher auch überhaupt nicht informiert darüber. Und alles, was ich bisher gesehen habe, die Anfragen der Parlamentarier, der Schweizer Parlamentarier an den Bundesrat, eben auch an Frau Nora Kronig, was steht denn da drin, was wollen sie? Da kam überhaupt nichts zurück. Da kam kein Inhalt, keine eigentliche Aufklärung zurück vom Bundesrat. Wir sind also nach wie vor, als Bevölkerung unwissend über diesen Inhalt. Und deshalb ist es so wichtig, diese Veranstaltung zu führen.
Nun, es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beherzigen ist, nämlich über solche Anpassungen darf nur abgestimmt werden, wenn der Weltgesundheitsversammlung mindestens vier Monate vorher diese Schlussabstimmungsversion vorgelegen hat. Das wäre also für eine Abstimmung Ende Mai, wäre das die finale Fassung Ende Januar 2024. Aber die liegt nicht vor. Wir hören nur, wir verhandeln, wir verhandeln, wir verhandeln ... So, das heißt, es wäre gegen die eigenen Spielregeln – das steht in Art. 55, Abs. 2 der Gesundheitsvorschriften – es wäre gegen die eigenen WHO-Verfahrensregeln, wenn man jetzt Ende Mai darüber abstimmen wollte. Und dementsprechend hat Frau Dr. Silvia Behrendt und ihre Organisation, Global Health Responsibility Agency, hat einen offenen Brief an Tedros, an den Generalsekretär verfasst und ihm genau das vorgeworfen und hat gesagt: „Sie sind für die Einhaltung der WHO-Verfahrensvorschriften verantwortlich. Sie können es nicht zulassen, dass über diese Anpassungen jetzt in wenigen Wochen abgestimmt wird, ohne dass irgendjemand, ein Staat, die Möglichkeit gehabt hat, intern sich zu überlegen, was bedeuten denn diese Anpassungen überhaupt für uns?“ Und so ist es ein Stück weit Kaffeesatzlesen, was wir hier betreiben, denn wir können ja nur diese Anpassungsvorschläge interpretieren und feststellen, dass bis jetzt eine Verhandlungsdelegation der Schweiz noch nie gesagt hat, noch nie wirklich gesagt hat, ja, diese Anpassungsvorschläge gefallen uns nicht, wir wollen unbedingt die Menschenrechte schützen, wir wollen Gewaltentrennungsprinzip berücksichtigt haben, wir wollen dieses unglaubliche Willkürelement, diese übermäßige Macht der WHO, wollen wir unbedingt einschränken durch eine Überwachungs- oder eine Kontrollbehörde und vor allem, wir dürfen es niemals zulassen, dass die WHO alleine bestimmt, welche Informationen im gesamten gesundheitlichen Bereich richtig sind und welche falsch. Das habe ich aus dem Mund von irgendeinem Magistrat in der Schweiz noch nicht gehört. Das hätte man aber sagen müssen, weil man eben damit nicht einverstanden wäre. Und deshalb müssen wir darüber sprechen.
Ja, die Beurteilungskriterien sind zuerst einmal ganz simpel. Zuallererst müssen wir als Bürger fragen, wurde überhaupt eine wirksame Aufarbeitung geleistet? Ja oder nein? Und zweitens, wurden die formellen WHO-Verfahrensregeln eingehalten? Ja oder nein? Und weil nein, heißt es, darüber darf nicht abgestimmt werden. So einfach ist das. Auch über den Pandemievertrag nicht, weil die sind miteinander verbunden. Die nehmen ganz intensiv aufeinander Bezug. Der neue Pandemievertrag und die Anpassung der Gesundheitsvorschriften, die sind ganz eng miteinander verwoben. Das heißt, wenn man über das eine nicht abstimmen darf, ja, dann darf man auch über das andere nicht, weil das ist eben rein logisch miteinander verbunden. So. Das heißt also auf gar keinen Fall mit Hast und Eile in das nächste Dilemma. Es besteht gar kein Anlass. Hier müssen wir ein Veto erzwingen, die unsere Politiker genau auf diesen Punkt hinweisen.
Und dann im Übrigen, wir haben in der Schweiz eine sehr vielbeachtete und eigentlich gut funktionierende Demokratie. Und das kann man an zahlreichen Bestimmungen nachlesen. Und das hat über weite Strecken in der Vergangenheit gar nicht so schlecht funktioniert. Und es wäre jetzt zu technisch, wenn ich das alles aufzeigen würde. Aber vereinfacht gesagt, besagen all diese Bestimmungen, die dazu führen oder die Frage beantworten – Dürfen wir als Bevölkerung mitwirken an der Schaffung eines Gesetzes? – die gehen immer vom selben Ausgangspunkt aus. Nämlich, wie stark wird am Ende ein Gesetz oder ein internationaler Vertrag in unsere Rechtssituation eingreifen, wie stark wird auch die Handlungskompetenz der Regierung beschnitten und wie stark wird eingegriffen überhaupt in das gesamte Gefüge der Macht? – Wie es eben unsere Verfassung definiert, in die Architektur der Gewaltentrennung. So, und je stärker eben dieser Eingriff ist, desto stärker ist das Mitspracherecht. Und das finden wir an verschiedenen Bestimmungen. Art. 164 hier etwas größer, der einfach sagt, Gesetzgebung bedeutet immer, dass das Volk mindestens im Rahmen des fakultativen Referendums soll mitbestimmen dürfen. Die entscheidende Frage ist, wird die WHO in Zukunft eventuell sogar tragende Grundprinzipien unserer Verfassung beschränken können?
Und es gibt tragende Grundprinzipien. Wenn Sie irgendwann in den letzten 230 Jahren die Schule absolviert haben, dann ist es Ihnen nicht entgangen. Ja? Dann ist es Ihnen nicht entgangen, dass man in all unseren Demokratien Machtmissbrauch und Willkür versucht, bestmöglich zu verhindern durch Gewaltentrennung, Demokratieprinzip, Legalitätsprinzip, Schutz der Grundrechte. Wir haben das etwas präziser bei uns in der Verfassung hier. Diese Grundsätze, die findet man alle ganz sauber ausgearbeitet, mit gesetzlichen Ausführungsbestimmungen unterlegt. Die Gewaltenteilung mit reicher Rechtsprechung dazu, Legalitätsprinzip hat das Willkürprinzip ersetzt. Menschenrechte müssen wirksam geschützt werden. Es darf keine Zensur geben. Ja, die Kantone sind grundsätzlich autonom. Und auf ihrer Ebene führen sie die Gesundheitspolitik eigenständig. Und der Staat muss eigenständig die Prioritäten setzen können und sich nicht vorgeben lassen müssen, welcher Virusmutation er jetzt noch hinterherjagen muss, bevor er wieder seine Gelder für Schulen einsetzen darf oder für eigene Spitäler. Kurzum, das ist eine Art Kontrollraster, den wir, aber ganz besonders die Politiker, die Anwälte, alle Verantwortlichen, die Entscheidungsträger sind, aufsetzen müssen, neben natürlich wissenschaftlichen Kontrollrastern und medizinischen Kontrollrastern. Aber das sind objektivierte Kriterien, über die wir definitiv reden können. So, und ich meine, mein Credo ist bei all den Vorträgen, ich zeige Ihnen, dass eben die wesentlichsten Grundpfeiler der Verfassung leider suspendierbar (absetzbar) werden. Und demzufolge muss man Sie, alle Bürger, geschätzte Mitmenschen, fragen, ob Sie überhaupt einverstanden sind, dass man Kompetenzen abgibt auf eine so hohe Ebene, ohne dass Sie die Chance haben, jemals haben werden, diese Kompetenzen wieder zurückzunehmen. Das ist in a nutshell [zusammengefasst] das, worum es hier geht. Und obligatorisches Referendum, das ist dann die technische Durchführung. Hier noch ganz kurz, wir haben diese zwei Verträge. Für die Anpassung der Gesundheitsvorschriften reicht eben die einfache Mehrheit, weil angeblich bloß technischer Natur, der Pandemievertrag benötigt Zweidrittelmehrheit. Wir sprechen hier von der geplanten Abstimmung, Ende Mai, letzte Maiwoche, also in rund fünf Wochen. Und dann sollen automatisch die Anpassungen in Kraft treten an die Internationalen Gesundheitsvorschriften. Während dagegen beim neuen Vertrag braucht es ein Ratifikationsverfahren.
So, was ist der grobe Inhalt? Der grobe Inhalt, das kann ich jetzt nur so salopp erklären, aber es geht um ein Riesengeschäft. Hier wird eine eigentliche Pandemieindustrie begründet. Das ist ganz sauber durchdacht. Also wenn Sie das selber lesen, verstehen Sie das. Es beginnt hier unter dem Titel, man hat gesagt, das Schlimmste, was uns passieren konnte unter Covid, war, dass wir nicht allen gleichzeitig gleich viel Impfsubstanzen zur Verfügung stellen konnten. Die Verteilungsgerechtigkeit hat nicht funktioniert. Dafür hat man den Begriff Aequity geschaffen. Aequity soll Verteilungsgerechtigkeit sein. Und man hat gesagt, das war so schlimm, das war so gefährlich, es hätten noch sehr viel mehr Millionen Menschen sterben können, wir müssen der WHO die Hoheit geben, zu bestimmen. Okay, das sind die Produkte, die produziert werden. Also da sprechen wir von Impfsubstanzen, mRNA-basiert, von Diagnosemitteln, von jeglicher Art von Pandemie-Produkten überhaupt. Das soll alles die WHO bestimmen dürfen. Und zwar müssen die Länder der WHO, ein quasi Inventar, permanent ein online-Inventar abliefern, damit die WHO kontrollieren kann, okay, Schweiz muss noch ein bisschen mehr bereitstellen, andernfalls nach Afrika liefern. Und die Afrikaner haben etwas weniger, die müssen etwas mehr Unterstützung bekommen. Das verbirgt sich hier in diesem Begriff Aequity.
Dann müssen die Staaten, und das ist ganz, ganz, wirklich, wie soll ich sagen, deutlich auch im neuen Epidemiengesetz erkennbar, sie müssen permanent die Umwelt überwachen. Und zwar mögliche Erreger können überall schlummern, können bei Menschen schlummern, die können in der Umwelt schlummern, die können in den Abwassern schlummern, sie können in der Tierwelt schlummern. Und da steht doch tatsächlich die abstruse Bestimmung im Anpassungsvorschlag zum Epidemiengesetz: Der Bundesrat soll sämtliche Institutionen verpflichten dürfen, Abwasser auf Erreger testen zu müssen. Und zwar mit der Methode der genomischen Sequenzierung. Also da geht man irgendwie auf das atomare Niveau runter und versucht mit einem PCR-Test aus Abwassern – auch hier kaffeesatzlesen – Bedrohungsnachweise zu fingieren, auf deren Basis der Bundesrat dann nachher soll Notrecht ausrufen dürfen. Das ist Prinzip Willkür. Und da schaudert es mich als Anwalt, weil ich Willkür generell verabscheue und schon erst recht als Basis für Notrecht. Das darf es nicht geben. Also es ist eine wirklich geradezu psychotische Pflicht zur permanenten Überwachung von allen Abwassern und ohne irgendwelche Eingrenzung. Das Ganze segelt unter dem Titel One Health. Die gesamte Gesundheit des Planeten – hängt ja alles zusammen – Tier, Mensch, Umwelt, Erde und es geht bis zum Klimawandel, auch der Klimawandel, auch der CO2-Gehalt soll einen Grund liefern dürfen für einen Notrechtszustand. Und das Ganze muss ausgetauscht werden, die Erkenntnisse, die gefundenen Erreger, auf einer internationalen Datenbank. Da kann man das schauen. Und jetzt kommt es. Jetzt soll noch Research und Development gemacht werden. Also Forschung und Entwicklung an möglichen, sich noch verschärfenden Erregern. Das ist „Gain-of-Function“. [Der Begriff „Funktionsgewinn“ beschreibt den Gewinn neuer Funktionen von Organismen durch genetische Veränderungen.] Hier verbirgt sich die künstliche Verschärfung von Erregern als Teil, als Bestandteil des neuen Pandemievertrages. Also es ist hier geradezu, und dabei ist ja, wie wir wissen, Covid-19 hat diverse Hinweise, gemäß diversen Wissenschaftlern, dass Covid -19 so gar nicht in der Natur auffindbar war oder respektive entstehen konnte – Covid-19 als SARS-CoV-2 Erreger. Kurzum, die Staaten werden ermuntert, selber auch noch zur Verschärfung dieser Erreger beizutragen. Dann gibt es diese berühmte DCX-Liste. Das ist quasi der Best Guess. Also die Vermutung, welcher Erreger könnte als nächstes zuschlagen. Auf der Basis dieses Erregers werden schon Pandemie-Produkte bereitgestellt, Impfsubstanzen unter dem Titel „Emergency Use Listing“. Und alle Staaten sollen Notfallzulassungen einrichten. Notfallzulassungen, geschätzte Damen und Herren, hatten wir bisher so nicht im formellen Sinne. Wir hatten in all unseren Staaten in Europa und in der Schweiz noch bestimmte Mindesthürden. Aber unter dem Titel Notfallzulassung, in den USA hat man das, braucht nur eine zuständige Instanz den Notfall zu deklarieren. Und dann braucht es keine Untersuchung mehr über Wirksamkeit oder über Sicherheit. Rein gar nichts mehr, weil es eben Notfall ist. Das ist der militärische Gedanke, der dahintersteht. Kurzum, das ist ein riesiger ökonomischer Kreislauf, der unabhängig von einem Notfall-Szenario besteht. Und hier ergänzend dazu nun die Gesundheitsvorschriften, die das Ganze scharfstellen – scharfstellen eben durch die Deklaration des Notstandes, des Public Health Emergencies of International Concern. Wie ich schon sagte, aus jedem beliebigen Grund kann in Zukunft der Weltgesundheitsdirektor diesen Notstand ausrufen. Und unsere Erwartung wäre ja eben genau das Gegenteil. Wir haben es erlebt, dass der Weltgesundheitsnotstand drei Jahre und drei Monate gedauert hat. Also wäre doch die logische Konsequenz, dass man einen solchen nicht gerechtfertigten Notstand eben beenden kann, dass man ihn überprüfen kann und so weiter und so fort. Das Gegenteil ist der Fall.
Und das andere schließt sich dann an. Bei beiden Vertragswerken im Zentrum sehen Sie hier das Wort Infodemics. Infodemics ist ein ganz entscheidendes Herrschaftsmittel – ich muss zum Schluss kommen – ein ganz entscheidendes Herrschaftsmittel der WHO. Aber schauen Sie, eine internationale Organisation, die nicht nur in diesen Verträgen, sondern auch überall sonst auf ihrer Homepage – Sie können WHO und dann Infodemics googeln – überall, ist quasi all over it, die Handschrift hat, wir dürfen die Wahrheit alleine bestimmen. Wir dürfen sagen, welche Substanzen wirksam sind und wir dürfen sagen, wie lange der Notstand gilt. Das ist reinste Willkür. Das ist Louis XIV. Das ist vor-französische Revolution, absolutistische Herrschaft. Das ist mit unserer Verfassung in überhaupt gar keiner Weise zu vereinbaren. Und das finden Sie in beiden Vertragswerken und Sie finden es auch sonst auf der Homepage. Und das alleine, dieses Dogma, die Wahrheit selber definieren zu dürfen und Zensur praktizieren zu dürfen oder auslösen zu dürfen, das alleine ist schon bereits ein massiver Verstoß gegen das fundamentale Prinzip, das wir in jeder Demokratie brauchen, nämlich gegen die freie Meinung und die freie Information. Und wenn Sie freie Meinung und freie Information wegnehmen, dann haben Sie keine freie Wissenschaft und Sie haben keine faire Justiz und Sie haben auch keine Demokratie. Und das darf niemals zugelassen werden.
Gut, also ich wollte Ihnen in der Hauptsache die richtige Perspektive mitgeben. Denn wissen Sie, mit all diesen Vertragsvorschriften, da braucht man zwei Stunden und am Ende ist der Nicht-Jurist am ehesten verwirrt. Aber jetzt haben Sie die wesentlichen Messkriterien, die Ihnen auch in Diskussionen helfen können und die Ihnen ermöglichen, zu sagen: Stopp, zuallererst muss eine Aufarbeitung erfolgen! Und zweitens müssen die Spielregeln der WHO selber eingehalten werden. Und drittens ist die WHO gemäß ihrer eigenen Zielsetzung überhaupt nicht befugt, Schaden zu stiften. Und viertens schauen Sie die übrigen Präsentationen von Philipp Kruse. Da gibt es die weiteren Details. Tut mir leid, dass ich nicht ganz durchgekommen bin und ich danke sehr.
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02.05.2024 | www.kla.tv/28944
„Es ist der WHO jegliche Legitimation abzusprechen, weitere Kompetenzen an sich reißen zu dürfen oder zugesprochen zu bekommen. Es hat sich schlichtweg nicht bewiesen, sondern hier ist ein Fullstop angesagt. Stopp! Und erst dann, wenn alle Fehler aufgearbeitet wurden, dann kann man sich über neue Vereinbarungen unterhalten und vorher ganz sicher nicht.“ „Nun, es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beherzigen ist, nämlich: Über solche Anpassungen darf nur abgestimmt werden, wenn der Weltgesundheitsversammlung mindestens vier Monate vorher diese Schlussabstimmungsversion vorgelegen hat. So, das heißt, es wäre gegen die eigenen Spielregeln – das steht in Art. 55 Abs. 2 der Gesundheitsvorschriften – es wäre gegen die eigenen WHO-Verfahrensregeln, wenn man jetzt Ende Mai darüber abstimmen wollte.“ „Ja, die Beurteilungskriterien sind zuerst einmal ganz simpel. Zuallererst müssen wir als Bürger fragen, wurde überhaupt eine wirksame Aufarbeitung geleistet? Ja oder nein? Und zweitens, wurden die formellen WHO-Verfahrensregeln eingehalten? Ja oder nein? Und weil Nein, heißt es, darüber darf nicht abgestimmt werden. So einfach ist das.“ „Aber jetzt haben Sie die wesentlichen Messkriterien, die Ihnen auch in Diskussionen helfen können und die Ihnen ermöglichen zu sagen, stopp, zuallererst muss eine Aufarbeitung erfolgen. Und zweitens müssen die Spielregeln der WHO selber eingehalten werden. Und drittens ist die WHO gemäß ihrer eigenen Zielsetzung überhaupt nicht befugt, Schaden zu stiften.“ Herzlichen Dank, Urs Hans, für die Gesamtorganisation heute am 20. April 2024. Das Ziel ist, eine Aufarbeitung herbeizubewegen, gemeinsam. Wir schaffen das nur mit Aufklärung und mit politischem Druck und mit guter Information. Grüß Sie, Stefan. Und deswegen sind wir heute alle hier. Es ist mir eine große Ehre, hier zum Thema WHO zu Ihnen sprechen zu dürfen. Und ich bedanke mich ganz herzlich, dass Sie alle heute hierher gekommen sind. Prima. Ja, es ist leider ein sehr detailreiches und großes Thema, dieses WHO-Thema. Deshalb wurden mir freundlicherweise 40 Minuten zugestanden. Es ist ein eigentliches, ein eigentlicher neuer Kosmos, der hier gebaut wird. Ein eigentliches neues Gesundheitsregime. Und dann muss man ein Verständnis haben für den Gesamtzusammenhang, damit man sich eben nicht in Details verliert, von denen es überaus viele gibt. Wir wissen, wir sprechen von zwei WHO-Verträgen und die sind voll von Änderungsvorschlägen und nochmaligen Änderungsvorschlägen. Und ich versuche Ihnen hier Sicherheit zu geben bei diesem Thema. Das ist meine Aufgabe. Aber selbstverständlich kann man das auch in 40 Minuten nicht schaffen. Ich versuche einfach mein Bestes. Starten wir ganz kurz. Wir müssen zuerst die Frage stellen, wie weit sind wir mit der Aufarbeitung hier in der Schweiz? Dazu hat es einen sehr guten Kongress am 6. April in Bern gegeben. Ich kann dort nur auf die zahlreichen hervorragenden Ausführungen verweisen. Auch dort habe ich in der Hauptsache dazu gesprochen. Wir dürfen nie vergessen, dass aus juristischer Sicht, aus Sicht der Menschen, der Beteiligten, es noch niemals in der Geschichte der Schweiz und ich sage auch noch niemals in der Geschichte von irgendeinem demokratischen Land so massive Einschränkungen gegeben hat, bei allen Grundrechten, die wir in unseren Verfassungen haben. Und das so schwer für jede einzelne Person. Wir sprechen hier von der Verpflichtung zu Hause zu bleiben, Freiheitsberaubung, schädliche Maßnahmen, Masken sich regelmäßig vorzuhängen, für Kinder ganz besonders über Monate. Sich in die Impfung hineintreiben zu lassen. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde ganz massiv eingeschränkt. Ich sehe hier einen kirchlichen Würdenträger. Ich freue mich sehr, dass Sie hier sind. Ganz herzlich willkommen, Herr Bischof, vermute ich. Es wurde den Priestern und Pfarrern verboten, mehr Gläubige in ihrer Kirche zu empfangen als eine bestimmte minimale Zahl. Und das ausgerechnet zu Ostern. Und das über Wochen und über Monate. Das war ein ganz massiver schwerer Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Und letztlich die gesamte Liste unserer Freiheiten war betroffen in schwerer Weise für einen großen Teil der Bevölkerung und das über lange Zeit. Und damit sprechen wir von dem größtmöglichen Grundrechtseingriff, den es jemals gegeben hat in der Schweiz. Und das bedeutet, und zusätzlich noch den größtmöglichen Eingriff auch in die Wirtschaft. Wenn der Nationalbankpräsident Thomas Jordan den Warnfinger schon im Mai 2020 hob und sagte:„Achtung, Achtung, hier sind wir dabei, die 100-Milliarden-Grenze zu knacken an Unterstützungsgeldern für diejenigen, die in ihren geschäftlichen Tätigkeiten eingeschränkt sind“, dann müssen wir diesen Faktor auch mit berücksichtigen. Und das bedeutet eben, für so massive Eingriffe dieser Größenordnung schuldet der Staat seinen Bürgern Rechenschaft. Und das ist bis heute nicht passiert und das müssen wir erwähnen, bevor wir über neue Gesetze sprechen, bevor wir über einen neuen WHO-Pakt sprechen. Wir hatten nur Ausreden. Wir hatten diese Messgröße PCR, von der von Anfang an bekannt war, ich erinnere an das legendäre Podium in Aarau bereits am 14. August, sagte Mitglied der bundesrätlichen Covid-19-Taskforce, Herr Professor Marcel Tanner, seines Zeichens Präsident der Akademie der Wissenschaften, der sagte klipp und klar auf eine Frage von Samuel Eckert:„Ja, also schauen Sie, ein PCR-Test bringt keine klinische Diagnose.“ Das ist der Punkt, es ist also falsch, dass ein positiver Test eine Krankheit belegt. Das wissen wir alles. Kurzum ich will damit nur sagen, das war seit Sommer allerspätestens jedermann bekannt, der es hat wissen müssen und der Bundesrat wusste das auch. Das Bundesgericht hat das übrigens dann auch festgehalten, 2021, in diesem Entscheid, den Sie wahrscheinlich auch alle kennen. Und wie willkürlich, wie geradezu widersinnig dieses ganze System war, wurde jedermann vorgeführt in unserer Diskussionssendung der ARENA am 7. Januar 2022. Da sagte der Ignazio Cassis, damals Bundespräsident und Arzt seines Zeichens, da sagte er:„ Wer in einem Autounfall stirbt und Corona-positiv ist, der ist ein Corona-Toter.“ Und dann stutzte der Moderator und fragte nach und ja, Cassis sagte:„ Doch, das ist so, das hat die WHO so gemacht, durch ihre Klassifizierung.“ Und alles das hat tatsächlich die WHO vorgeschlagen, es kam nicht aus heiterem Himmel, also auch die Klassifikation der Covid-Fälle. Und unsere Medien, unsere Politiker haben immer nur mit absoluten Zahlen berichtet. Es ist zu erwarten, dass in einem Grippejahr in einem Land mit so vielen Menschen über 80, über 90, etwas mehr aus dieser Altersgruppe sterben, aber in relativen Zahlen konnte man die Pandemie nicht erkennen. Das alles mündet in eine Abwehr der Aufarbeitung. Und ich habe für Sie die aus meiner Sicht einfachste Formel hier aufgeschrieben, die mir immer wieder von den Gerichten entgegengehalten wurde, aber die so auch für die gesamte Gesellschaft gilt. Und ich auch bei all meinen Kollegen und Freunden immer wieder höre, die mir nämlich sagen:„ Schauen Sie, in Zeiten der Pandemien ist den Behörden ein erweiterter Ermessensspielraum zuzugestehen. Und solange sich die Behörden an die Vorgaben der WHO halten, können wir das nicht und sollten wir es auch nicht in Frage stellen.“ So ungefähr. Ja, und dieser Ausgangspunkt verdeutlicht, was für eine extreme Schlüsselrolle die WHO hat, wenn sie eben den Pandemie-Notrechtszustand ausruft. Schon in der Vergangenheit. Die Menschen drehen sich ab und die Gerichte wenden sich ab von ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht der Überprüfung und lassen die WHO gewähren. Das war schon in der Vergangenheit so. Ja, und deshalb kommt es eben bis heute nicht zu einer Aufarbeitung dieser schwersten Eingriffe, die es jemals gegeben hat. Und ich möchte darauf hinweisen, wir haben in der Schweiz eine sehr junge Verfassung. Es handelt sich um eine neu aktualisierte Verfassung aus dem Jahre 99. Deshalb hat sie eine besondere demokratische Legitimation. Und wenn Sie dort im Art. 2 sich mal überlegen, was ist der Zweck der Eidgenossenschaft? Warum gibt es die Schweiz juristisch betrachtet? Dann finden Sie, das können Sie auch nachlesen in den Materialien zur neuen Bundesverfassung, es gibt vier gleichwertige Ziele. Also, das der Sicherheit unter das Covid -Feld ist eines. Dann der Schutz der Freiheit mit dem langen Grundrechtskatalog am Anfang. Schutz der Gemeinschaft, also kein Spalten der Gemeinschaft und Schutz der Wohlfahrt. Und jetzt dürfen Sie raten, ist eines dieser Ziele wichtiger als anderes? Nein, die Lehre sagt und die ganze Geschichte sind alle gleichwertig. Man darf niemand sagen, die Sicherheit darf immer über alles gestellt werden zulasten von Freiheit. Das sind wichtige Grundsätze, um als Ausgangslage zu verstehen, in welchem Theater wir uns befinden. Und außerdem sollten wir auch noch den Grundsatz kennen, der Staat ist für den Bürger da und nicht der Bürger für den Staat. Und das hat vor über 2.000 Jahren ein bekannter Rechtsanwalt und römischer Senator gesagt, der Cicero, der hat ganz simpel festgehalten, ganz lapidar, der Staat auf Römisch „res publica“ ist die Sache des Volkes „res populi“. Und heute sind wir in einer Zeit, wo uns das Gegenteil weisgemacht wird. Das dürfe uns niemand weismachen lassen. Und mag man uns noch so sehr als rechtsextrem beschimpfen. Es ist nicht rechtsextrem zu sagen, der Staat ist für das Volk da. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Gut. Und das bedeutet, wenn eben Bundesrat, Parlament, Gerichte, Kantone und Medien eine wirksame Aufarbeitung verweigern, dann kann sich eben so etwas, was wir jetzt erlebt haben, jederzeit wiederholen. Und deshalb müssen wir zuerst die Lektionen lernen. Wir dürfen kein neues Epidemiengesetz, keine Pandemieverträge und auch keine Unterstellung unter die EU vorantreiben, sondern aufarbeiten. Um den Druck zu verstärken, die Aufarbeitung herbeizuführen, empfehle ich Ihnen sehr, ich bitte Sie, die Aufarbeitungsinitiative zu unterschreiben, wenn Sie es noch nicht getan haben. Bitte, auf jeden Fall holen Sie das nach. Dankeschön. Und hier könnte ich den Vortrag beenden, denn damit ist schon alles gesagt. Ein Staat, der ohne das Recht agiert, ist nicht legitimer als eine Räuberbande. Und das sage ich meinen Kindern so, damit sie ungefähr die richtige Vorstellung haben, wie sie vom Bundesrat und den Gerichten zu denken haben. Die müssen sich erst wieder ganz neu legitimieren, bevor sie mein Vertrauen, das Vertrauen meiner Familie zurückbekommen. Gut. Ganz wesentlich, und es ist leider am Anfang wichtig, dass wir kurz zurückschauen, wir müssen uns vor Augen halten, dass diese Empfehlung der mRNA-Injektion, die kam nicht irgendwo her aus heiterem Himmel. Das haben nicht die Gesundheitsminister selber sich ausgedacht, sondern es kam von der WHO. Und bis vor Kurzem waren all diese Empfehlungen in dieser krassen Deutlichkeit noch immer auf der Homepage. Dort steht auch etwas klein für Sie zu lesen, aber da steht auch, dass Covid-19-Impfstoffe waren rigorosen Testen unterworfen. Rigorosen Testen unterworfen. Das ist eine krasse Falschinformation. Es ist eine krasse Falschinformation ausgerechnet von der internationalen Organisation, die von sich sagt, dass nur sie festlegen darf, was eben wahr und was falsch ist. Ja. Und hier noch ein paar weitere Beispiele. Und deshalb hatte ich schon im Juli 2022 auf der Basis von einer fast einjährigen Teamarbeit mit meinem Team, aber auch mit hervorragender Unterstützung von externen Experten eine Strafanzeige gegen Swissmedic eingereicht, weil eben wir in der Schweiz, in der Schweiz haben wir Verantwortliche. Wir haben ein Gesetz, das die Verantwortung definiert von Swissmedic. Und diese Swissmedic ist mit Experten und mit Mitteln ausgestattet, um zu erkennen, dass es sich um Toxine handelt und nicht um Impfstoffe. Toxine, nicht Impfstoffe. Und ich kann das deshalb jetzt so locker und in Kurzformel sagen, weil ich mich zwei Jahre damit befasst habe und weil meine Beweisführung im Internet lesbar ist. Wie gesagt, das konnte ich nur machen, dank meinem hervorragenden Team von Dr. Markus Zollinger, von Kati Schepis, von meinem übrigen Team und von etwa 12 bis 15 Professoren aus dem deutschsprachigen und englischen Raum. Und Ihnen allen möchte ich von Herzen danken für diese sensationelle Arbeit. Und dort haben wir nachgewiesen. Ganz besonders in der aktualisierten Fassung, die Sie im Internet finden, dass von Anfang an klar war, für alle Zulassungsbehörden war von Anfang an klar, das kann nicht funktionieren. Das ist ein Experiment. Man hat keine Kontrolle darüber, was da ganz genau im Körper gebildet wird, in welcher Quantität, Qualität und wie lange. Das hat man von Anfang an alles gewusst. Man hat es trotzdem zugelassen. Und ich bitte Sie sehr, lesen Sie zumindest die Zusammenfassung. Executive Summary. Es sind nur 20 Seiten. Und für diejenigen, die etwas lieber in der Hand halten, es gibt eine Druckfassung, draußen verfügbar, für 20 Franken. Da ist alles Wichtige drin mit Geleitworten von den wichtigsten unterstützenden Professoren. Einer von ihnen ist heute hier, Prof. Stefan Hockertz, von Prof. Martin Haditsch, Prof. Sönnichsen und Michael Palmer und weiteren. Es liegt hier zur Verfügung. Und das ist auch ein Druckmittel, um die Aufarbeitung voranzutreiben. Denn wir sehen, was sehen wir? Dass im Epidemiengesetz und eben in den neuen Pandemieverträgen die mRNA -Impfung eine ganz zentrale Rolle spielt. Das ist die Basis für alle zukünftigen Impfungen, eben auch im Bereich der antimikrobiellen Resistenzen, wie es Herr Dr. Heiko Schöning gerade vorhin erwähnt hat. Ja, und warum ist das so hervorhebenswert? Es ist deshalb wichtig, weil wir hier von experimentellen Substanzen sprechen. Und ich habe, es ist nicht nur, dass keine Versuche gemacht wurden. Es sind noch drei, vier weitere Aspekte, warum es sich hier um ein hochgradig experimentelles Verfahren handelt. Man hat auf Deutsch gesagt, keine Ahnung, was am Ende dabei herauskommt. Und das glaubten wir als Zivilisation, als Zivilisation seit dem Zweiten Weltkrieg nie mehr zulassen zu wollen. Und haben deshalb den Nürnberger Kodex geschaffen und in Gesetzesform eben auch diesen internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 7, der unter allen Umständen gilt, auch in Krisensituationen im Fall eines öffentlichen Notstandes. Und das, diese zwingende Schutzvorschrift vor Teilnahme an, unfreiwilliger Teilnahme an Experimenten, die wurde millionenfach gebrochen, weil man den Menschen die falschen Informationen gegeben hat. Man hat sie hinters Licht geführt und man hat sie unter Druck gesetzt. Das ist mal der Ausgangspunkt, vor dem wir alle stehen. Und ich werfe nur einen Blick in die Schweiz, in die Zukunft. Das ist ein Ausschnitt aus dem Epidemiengesetz, dem neu vorgeschlagenen Epidemiengesetz. Da gibt es einen neuen Art. 6c, Abs. 1, lit. b. Und der Bundesrat will als quasi Erkenntnis aus der Vergangenheit die Ärzte verpflichten dürfen, die Ärzte und Apotheker verpflichten dürfen, eben solche experimentellen Substanzen den Menschen zu verabreichen. Also er will die Ärzte verpflichten, auf Deutsch gesagt, ohne zureichende Aufklärung, die Menschen zu impfen. Ja, und hier sind wir mittendrin. Wir müssen uns zuerst überlegen, was sind die Befugnisse der Weltgesundheitsorganisation. Sehr schön im Art. 1 ihrer Verfassung dargelegt: Der Zweck der Weltgesundheitsorganisation besteht darin, allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen. Sie wissen gleich, was das ausschließt. Das schließt aus, den Menschen Falschinformationen zu geben, die Menschen in eine Substanz hineinzudrängen und Substanzen zu empfehlen, die toxisch sind. Also man darf nicht schaden. Das ist mal ganz der wichtigste Grundsatz. Sie ist eine leitende und koordinierende Stelle und eben nur beratend tätig. Das ist die Ausgangslage. Das heißt, es geht darum, den Schutz der menschlichen Gesundheit nach besten Erkenntnissen, nach „best practice“ voranzutreiben und neue Erkenntnisse zu berücksichtigen und eben nach einer solchen langen Phase der Krise ganz wirksam und selbstkritisch eine Aufarbeitung vorzunehmen. Das hätte die WHO selber machen müssen, hat es nicht getan. Im Übrigen ist sie keine supranationale Organisation, sondern nur eine staatliche internationale Organisation und vor allem, sie hat kein Informationsmonopol. Alles das hat sie aber wahrgenommen und sie muss im Übrigen Grundrechte respektieren und wie ich immer wieder hervorheben muss, sie muss sich selber immer wieder überprüfen. Das sind ganz schwere Verfehlungen, die sie nicht geleistet hat. Sie darf niemals Schaden anrichten. Sie hat sich in den letzten viereinhalb Jahren total diskreditiert, indem sie eben solche toxischen Substanzen als die alleinige einzige Lösung immer wieder vorgeschlagen hat, im sogenannten Kampf gegen eine sogenannte Bedrohung. Und hier kommen wir schon zur ersten Kernaussage. Es ist der WHO jegliche Legitimation abzusprechen, weitere Kompetenzen an sich reißen zu dürfen oder zugesprochen zu bekommen. Es hat sich schlichtweg nicht bewiesen, sondern hier ist ein „Fullstop“angesagt. Stopp! Marsch halt! „After Action Review“ im militärischen Jargon. Und erst dann, wenn alle Fehler aufgearbeitet wurden, dann kann man sich über neue Vereinbarungen unterhalten und vorher ganz sicher nicht. Genau, also Zwischenergebnis, das, was ich gerade gesagt habe, ist hier nochmal zusammengefasst. Ohne Aufarbeitung gibt es keine „Lessons learned“. Und eben ganz sicher keine Pandemieverträge. In diesem Zusammenhang hat jetzt gerade in der vergangenen Woche im Nationalrat in der Schweiz eine Abstimmung darüber stattgefunden, ob das Schweizer Parlament über den Pandemievertrag soll beraten dürfen. Und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man das tut. Ich möchte Ihnen einfach mitteilen, SP und Grünliberale haben sich zu 100 Prozent gegen eine Beratung im Parlament ausgesprochen. Das ist ja wirklich eine demokratische Schande, es gar nicht sehen zu wollen, was da der Bundesrat aushandelt. Und zum Glück hat die Mehrheit die Vernunft bewahrt und diese sämtlichen übrigen Parteien haben zu 100 Prozent darauf bestanden, dass man eine parlamentarische Debatte durchführt. Applaus Sie wissen, die Weltgesundheitsorganisation ist nur eine von 17 Unterorganisationen. Wir sprechen von zwei Verträgen, die jetzt da geschaffen werden sollen, einem völlig neuen Vertrag. Es gab verschiedene Versionen, die vom 30. Oktober letztes Jahr, dann bis vor wenigen Tagen die vom 13. März. Jetzt ist gerade vor zwei, drei Tagen eine Version vom April aufgetaucht. Wirklich vor ganz wenigen Tagen. Ich spreche hier über die wesentlichsten Grundsätze, die in diesen Fassungen dieselben sind. Keine Angst, dass ich hier verschiedene Fassungen vergleiche. Wichtig zu wissen, es handelt sich hier bei diesem Pandemievertrag um einen vollständig neuen völkerrechtlichen Vertrag. Und für neue völkerrechtliche Verträge gilt eben innerstaatlich ein Ratifikationsverfahren. Also es braucht eine parlamentarische Debatte. Das steht schon so in der WHO-Verfassung drinnen. Das ist so korrekt überlegt. Es muss einfach wahrgenommen werden. Die Parlamentarier müssen das auch wollen, diese Debatte vornehmen. Und dafür hat man 18 Monate Zeit bis zum 1. Dezember 2025. Vorausgesetzt, es wird überhaupt darüber abgestimmt. Jetzt bei der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai. Diesen Mai, der jetzt kommt, vor uns steht. Das Zweite ist auch ein internationaler Vertrag. Rein technisch betrachtet ist es ein internationaler Vertrag. Heißt aber, internationale Gesundheitsvorschriften gibt es seit 2005 und die sollen überarbeitet werden. Überarbeitet, wir haben die einzige Fassung, die bisher vorliegt, offiziell vorliegt, auf der Homepage der WHO, datiert von Ende November 2022. Und diese Fassung ist auch keine Abstimmungsversion. Eine Abstimmungsversion wäre, man hätte sich geeinigt auf einen Wortlaut, welche Artikel sind anzupassen, jeweils eine Anpassung und das unterbreitet man der Abstimmung. Was hat man? Was wir hier haben, ist ein Sammelsurium von unglaublich vielen verschiedenen Varianten pro Artikel, die als Diskussionsgrundlage dienen, als Verhandlungsgrundlage, aber niemals für eine Abstimmung taugen könnten. Das ist das, worüber wir und auch ich in den letzten knapp zwei Jahren immer gesprochen habe. So, was haben wir noch? Dann haben wir einen inoffiziellen Text, der inhaltlich etwas abgeschwächt ist, aber der ist nicht öffentlich publiziert worden. Und auch hier haben wir nicht eine Schlussfassung, eine Fassung, von der man sagen könnte, das unterbreiten wir jetzt zur Abstimmung bei der Weltgesundheitsorganisation, das ist die Basis. Nein, das ist nicht tauglich als Abstimmungsgrundlage. So, wichtig ist noch zu wissen, konzipiert sind diese Gesundheitsvorschriften als rein technische Vorschriften gemäß WHO-Verfassung. Und nur das ist der Rechtfertigungsgrund, warum man gesagt hat, das können wir innerhalb der Weltgesundheitsversammlung mit einem einfachen Quorum akzeptieren, also 51 Prozent, Stimmmehrheit sämtlicher Mitgliedsstaaten, im Gegensatz zum Vertrag, der braucht ein Zweidrittelsquorum, eine höhere Schwelle. So, und hier sagt man, nein, das sind ja nur technische Regelungen, da geht es um Standards und Kleinigkeiten, die ja sowieso niemanden interessieren, wo die Ärzte froh sind, dass die irgendwo stehen, dass man es nachschlagen kann. Nur das ist der Grund überhaupt für diese unglaublich privilegierte Behandlung. Das hat übrigens im Dezember, letzten Dezember in der Neuen Zürcher Zeitung in einem Interview hat sich die Verhandlungsführerin der Schweiz darauf bezogen, Nora Kronig, und der hat gesagt, ja, das sind ja bloß nur geringfügige Anpassungen und deshalb braucht man darüber auch nicht groß zu diskutieren, zu informieren und schon gar nicht abzustimmen … der Bevölkerung. Ja, und ich werde Ihnen natürlich jetzt gleich zeigen, dass alles andere der Fall, alles andere richtig ist. Hier, diese privilegierte Behandlung. Der wichtigste Aspekt ist, diese Anpassungen sollen automatisch in Kraft treten, zwölf Monate, nachdem sie angenommen wurden. Es sind ja nur technische Anpassungen. Und für rein administrative oder technische Anpassungen mag das so ja in Ordnung gehen. Aber nicht für Anpassungen, die inhaltlich für uns schwere, gravierende Folgen haben. So, hier also zusammenfassend, Anpassung eines bestehenden völkerrechtlichen Vertrages, einfaches Mehr. WHO-Verfassung spricht nicht von einer eigentlichen Ratifikation und deshalb wurden wir bisher auch überhaupt nicht informiert darüber. Und alles, was ich bisher gesehen habe, die Anfragen der Parlamentarier, der Schweizer Parlamentarier an den Bundesrat, eben auch an Frau Nora Kronig, was steht denn da drin, was wollen sie? Da kam überhaupt nichts zurück. Da kam kein Inhalt, keine eigentliche Aufklärung zurück vom Bundesrat. Wir sind also nach wie vor, als Bevölkerung unwissend über diesen Inhalt. Und deshalb ist es so wichtig, diese Veranstaltung zu führen. Nun, es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beherzigen ist, nämlich über solche Anpassungen darf nur abgestimmt werden, wenn der Weltgesundheitsversammlung mindestens vier Monate vorher diese Schlussabstimmungsversion vorgelegen hat. Das wäre also für eine Abstimmung Ende Mai, wäre das die finale Fassung Ende Januar 2024. Aber die liegt nicht vor. Wir hören nur, wir verhandeln, wir verhandeln, wir verhandeln ... So, das heißt, es wäre gegen die eigenen Spielregeln – das steht in Art. 55, Abs. 2 der Gesundheitsvorschriften – es wäre gegen die eigenen WHO-Verfahrensregeln, wenn man jetzt Ende Mai darüber abstimmen wollte. Und dementsprechend hat Frau Dr. Silvia Behrendt und ihre Organisation, Global Health Responsibility Agency, hat einen offenen Brief an Tedros, an den Generalsekretär verfasst und ihm genau das vorgeworfen und hat gesagt: „Sie sind für die Einhaltung der WHO-Verfahrensvorschriften verantwortlich. Sie können es nicht zulassen, dass über diese Anpassungen jetzt in wenigen Wochen abgestimmt wird, ohne dass irgendjemand, ein Staat, die Möglichkeit gehabt hat, intern sich zu überlegen, was bedeuten denn diese Anpassungen überhaupt für uns?“ Und so ist es ein Stück weit Kaffeesatzlesen, was wir hier betreiben, denn wir können ja nur diese Anpassungsvorschläge interpretieren und feststellen, dass bis jetzt eine Verhandlungsdelegation der Schweiz noch nie gesagt hat, noch nie wirklich gesagt hat, ja, diese Anpassungsvorschläge gefallen uns nicht, wir wollen unbedingt die Menschenrechte schützen, wir wollen Gewaltentrennungsprinzip berücksichtigt haben, wir wollen dieses unglaubliche Willkürelement, diese übermäßige Macht der WHO, wollen wir unbedingt einschränken durch eine Überwachungs- oder eine Kontrollbehörde und vor allem, wir dürfen es niemals zulassen, dass die WHO alleine bestimmt, welche Informationen im gesamten gesundheitlichen Bereich richtig sind und welche falsch. Das habe ich aus dem Mund von irgendeinem Magistrat in der Schweiz noch nicht gehört. Das hätte man aber sagen müssen, weil man eben damit nicht einverstanden wäre. Und deshalb müssen wir darüber sprechen. Ja, die Beurteilungskriterien sind zuerst einmal ganz simpel. Zuallererst müssen wir als Bürger fragen, wurde überhaupt eine wirksame Aufarbeitung geleistet? Ja oder nein? Und zweitens, wurden die formellen WHO-Verfahrensregeln eingehalten? Ja oder nein? Und weil nein, heißt es, darüber darf nicht abgestimmt werden. So einfach ist das. Auch über den Pandemievertrag nicht, weil die sind miteinander verbunden. Die nehmen ganz intensiv aufeinander Bezug. Der neue Pandemievertrag und die Anpassung der Gesundheitsvorschriften, die sind ganz eng miteinander verwoben. Das heißt, wenn man über das eine nicht abstimmen darf, ja, dann darf man auch über das andere nicht, weil das ist eben rein logisch miteinander verbunden. So. Das heißt also auf gar keinen Fall mit Hast und Eile in das nächste Dilemma. Es besteht gar kein Anlass. Hier müssen wir ein Veto erzwingen, die unsere Politiker genau auf diesen Punkt hinweisen. Und dann im Übrigen, wir haben in der Schweiz eine sehr vielbeachtete und eigentlich gut funktionierende Demokratie. Und das kann man an zahlreichen Bestimmungen nachlesen. Und das hat über weite Strecken in der Vergangenheit gar nicht so schlecht funktioniert. Und es wäre jetzt zu technisch, wenn ich das alles aufzeigen würde. Aber vereinfacht gesagt, besagen all diese Bestimmungen, die dazu führen oder die Frage beantworten – Dürfen wir als Bevölkerung mitwirken an der Schaffung eines Gesetzes? – die gehen immer vom selben Ausgangspunkt aus. Nämlich, wie stark wird am Ende ein Gesetz oder ein internationaler Vertrag in unsere Rechtssituation eingreifen, wie stark wird auch die Handlungskompetenz der Regierung beschnitten und wie stark wird eingegriffen überhaupt in das gesamte Gefüge der Macht? – Wie es eben unsere Verfassung definiert, in die Architektur der Gewaltentrennung. So, und je stärker eben dieser Eingriff ist, desto stärker ist das Mitspracherecht. Und das finden wir an verschiedenen Bestimmungen. Art. 164 hier etwas größer, der einfach sagt, Gesetzgebung bedeutet immer, dass das Volk mindestens im Rahmen des fakultativen Referendums soll mitbestimmen dürfen. Die entscheidende Frage ist, wird die WHO in Zukunft eventuell sogar tragende Grundprinzipien unserer Verfassung beschränken können? Und es gibt tragende Grundprinzipien. Wenn Sie irgendwann in den letzten 230 Jahren die Schule absolviert haben, dann ist es Ihnen nicht entgangen. Ja? Dann ist es Ihnen nicht entgangen, dass man in all unseren Demokratien Machtmissbrauch und Willkür versucht, bestmöglich zu verhindern durch Gewaltentrennung, Demokratieprinzip, Legalitätsprinzip, Schutz der Grundrechte. Wir haben das etwas präziser bei uns in der Verfassung hier. Diese Grundsätze, die findet man alle ganz sauber ausgearbeitet, mit gesetzlichen Ausführungsbestimmungen unterlegt. Die Gewaltenteilung mit reicher Rechtsprechung dazu, Legalitätsprinzip hat das Willkürprinzip ersetzt. Menschenrechte müssen wirksam geschützt werden. Es darf keine Zensur geben. Ja, die Kantone sind grundsätzlich autonom. Und auf ihrer Ebene führen sie die Gesundheitspolitik eigenständig. Und der Staat muss eigenständig die Prioritäten setzen können und sich nicht vorgeben lassen müssen, welcher Virusmutation er jetzt noch hinterherjagen muss, bevor er wieder seine Gelder für Schulen einsetzen darf oder für eigene Spitäler. Kurzum, das ist eine Art Kontrollraster, den wir, aber ganz besonders die Politiker, die Anwälte, alle Verantwortlichen, die Entscheidungsträger sind, aufsetzen müssen, neben natürlich wissenschaftlichen Kontrollrastern und medizinischen Kontrollrastern. Aber das sind objektivierte Kriterien, über die wir definitiv reden können. So, und ich meine, mein Credo ist bei all den Vorträgen, ich zeige Ihnen, dass eben die wesentlichsten Grundpfeiler der Verfassung leider suspendierbar (absetzbar) werden. Und demzufolge muss man Sie, alle Bürger, geschätzte Mitmenschen, fragen, ob Sie überhaupt einverstanden sind, dass man Kompetenzen abgibt auf eine so hohe Ebene, ohne dass Sie die Chance haben, jemals haben werden, diese Kompetenzen wieder zurückzunehmen. Das ist in a nutshell [zusammengefasst] das, worum es hier geht. Und obligatorisches Referendum, das ist dann die technische Durchführung. Hier noch ganz kurz, wir haben diese zwei Verträge. Für die Anpassung der Gesundheitsvorschriften reicht eben die einfache Mehrheit, weil angeblich bloß technischer Natur, der Pandemievertrag benötigt Zweidrittelmehrheit. Wir sprechen hier von der geplanten Abstimmung, Ende Mai, letzte Maiwoche, also in rund fünf Wochen. Und dann sollen automatisch die Anpassungen in Kraft treten an die Internationalen Gesundheitsvorschriften. Während dagegen beim neuen Vertrag braucht es ein Ratifikationsverfahren. So, was ist der grobe Inhalt? Der grobe Inhalt, das kann ich jetzt nur so salopp erklären, aber es geht um ein Riesengeschäft. Hier wird eine eigentliche Pandemieindustrie begründet. Das ist ganz sauber durchdacht. Also wenn Sie das selber lesen, verstehen Sie das. Es beginnt hier unter dem Titel, man hat gesagt, das Schlimmste, was uns passieren konnte unter Covid, war, dass wir nicht allen gleichzeitig gleich viel Impfsubstanzen zur Verfügung stellen konnten. Die Verteilungsgerechtigkeit hat nicht funktioniert. Dafür hat man den Begriff Aequity geschaffen. Aequity soll Verteilungsgerechtigkeit sein. Und man hat gesagt, das war so schlimm, das war so gefährlich, es hätten noch sehr viel mehr Millionen Menschen sterben können, wir müssen der WHO die Hoheit geben, zu bestimmen. Okay, das sind die Produkte, die produziert werden. Also da sprechen wir von Impfsubstanzen, mRNA-basiert, von Diagnosemitteln, von jeglicher Art von Pandemie-Produkten überhaupt. Das soll alles die WHO bestimmen dürfen. Und zwar müssen die Länder der WHO, ein quasi Inventar, permanent ein online-Inventar abliefern, damit die WHO kontrollieren kann, okay, Schweiz muss noch ein bisschen mehr bereitstellen, andernfalls nach Afrika liefern. Und die Afrikaner haben etwas weniger, die müssen etwas mehr Unterstützung bekommen. Das verbirgt sich hier in diesem Begriff Aequity. Dann müssen die Staaten, und das ist ganz, ganz, wirklich, wie soll ich sagen, deutlich auch im neuen Epidemiengesetz erkennbar, sie müssen permanent die Umwelt überwachen. Und zwar mögliche Erreger können überall schlummern, können bei Menschen schlummern, die können in der Umwelt schlummern, die können in den Abwassern schlummern, sie können in der Tierwelt schlummern. Und da steht doch tatsächlich die abstruse Bestimmung im Anpassungsvorschlag zum Epidemiengesetz: Der Bundesrat soll sämtliche Institutionen verpflichten dürfen, Abwasser auf Erreger testen zu müssen. Und zwar mit der Methode der genomischen Sequenzierung. Also da geht man irgendwie auf das atomare Niveau runter und versucht mit einem PCR-Test aus Abwassern – auch hier kaffeesatzlesen – Bedrohungsnachweise zu fingieren, auf deren Basis der Bundesrat dann nachher soll Notrecht ausrufen dürfen. Das ist Prinzip Willkür. Und da schaudert es mich als Anwalt, weil ich Willkür generell verabscheue und schon erst recht als Basis für Notrecht. Das darf es nicht geben. Also es ist eine wirklich geradezu psychotische Pflicht zur permanenten Überwachung von allen Abwassern und ohne irgendwelche Eingrenzung. Das Ganze segelt unter dem Titel One Health. Die gesamte Gesundheit des Planeten – hängt ja alles zusammen – Tier, Mensch, Umwelt, Erde und es geht bis zum Klimawandel, auch der Klimawandel, auch der CO2-Gehalt soll einen Grund liefern dürfen für einen Notrechtszustand. Und das Ganze muss ausgetauscht werden, die Erkenntnisse, die gefundenen Erreger, auf einer internationalen Datenbank. Da kann man das schauen. Und jetzt kommt es. Jetzt soll noch Research und Development gemacht werden. Also Forschung und Entwicklung an möglichen, sich noch verschärfenden Erregern. Das ist „Gain-of-Function“. [Der Begriff „Funktionsgewinn“ beschreibt den Gewinn neuer Funktionen von Organismen durch genetische Veränderungen.] Hier verbirgt sich die künstliche Verschärfung von Erregern als Teil, als Bestandteil des neuen Pandemievertrages. Also es ist hier geradezu, und dabei ist ja, wie wir wissen, Covid-19 hat diverse Hinweise, gemäß diversen Wissenschaftlern, dass Covid -19 so gar nicht in der Natur auffindbar war oder respektive entstehen konnte – Covid-19 als SARS-CoV-2 Erreger. Kurzum, die Staaten werden ermuntert, selber auch noch zur Verschärfung dieser Erreger beizutragen. Dann gibt es diese berühmte DCX-Liste. Das ist quasi der Best Guess. Also die Vermutung, welcher Erreger könnte als nächstes zuschlagen. Auf der Basis dieses Erregers werden schon Pandemie-Produkte bereitgestellt, Impfsubstanzen unter dem Titel „Emergency Use Listing“. Und alle Staaten sollen Notfallzulassungen einrichten. Notfallzulassungen, geschätzte Damen und Herren, hatten wir bisher so nicht im formellen Sinne. Wir hatten in all unseren Staaten in Europa und in der Schweiz noch bestimmte Mindesthürden. Aber unter dem Titel Notfallzulassung, in den USA hat man das, braucht nur eine zuständige Instanz den Notfall zu deklarieren. Und dann braucht es keine Untersuchung mehr über Wirksamkeit oder über Sicherheit. Rein gar nichts mehr, weil es eben Notfall ist. Das ist der militärische Gedanke, der dahintersteht. Kurzum, das ist ein riesiger ökonomischer Kreislauf, der unabhängig von einem Notfall-Szenario besteht. Und hier ergänzend dazu nun die Gesundheitsvorschriften, die das Ganze scharfstellen – scharfstellen eben durch die Deklaration des Notstandes, des Public Health Emergencies of International Concern. Wie ich schon sagte, aus jedem beliebigen Grund kann in Zukunft der Weltgesundheitsdirektor diesen Notstand ausrufen. Und unsere Erwartung wäre ja eben genau das Gegenteil. Wir haben es erlebt, dass der Weltgesundheitsnotstand drei Jahre und drei Monate gedauert hat. Also wäre doch die logische Konsequenz, dass man einen solchen nicht gerechtfertigten Notstand eben beenden kann, dass man ihn überprüfen kann und so weiter und so fort. Das Gegenteil ist der Fall. Und das andere schließt sich dann an. Bei beiden Vertragswerken im Zentrum sehen Sie hier das Wort Infodemics. Infodemics ist ein ganz entscheidendes Herrschaftsmittel – ich muss zum Schluss kommen – ein ganz entscheidendes Herrschaftsmittel der WHO. Aber schauen Sie, eine internationale Organisation, die nicht nur in diesen Verträgen, sondern auch überall sonst auf ihrer Homepage – Sie können WHO und dann Infodemics googeln – überall, ist quasi all over it, die Handschrift hat, wir dürfen die Wahrheit alleine bestimmen. Wir dürfen sagen, welche Substanzen wirksam sind und wir dürfen sagen, wie lange der Notstand gilt. Das ist reinste Willkür. Das ist Louis XIV. Das ist vor-französische Revolution, absolutistische Herrschaft. Das ist mit unserer Verfassung in überhaupt gar keiner Weise zu vereinbaren. Und das finden Sie in beiden Vertragswerken und Sie finden es auch sonst auf der Homepage. Und das alleine, dieses Dogma, die Wahrheit selber definieren zu dürfen und Zensur praktizieren zu dürfen oder auslösen zu dürfen, das alleine ist schon bereits ein massiver Verstoß gegen das fundamentale Prinzip, das wir in jeder Demokratie brauchen, nämlich gegen die freie Meinung und die freie Information. Und wenn Sie freie Meinung und freie Information wegnehmen, dann haben Sie keine freie Wissenschaft und Sie haben keine faire Justiz und Sie haben auch keine Demokratie. Und das darf niemals zugelassen werden. Gut, also ich wollte Ihnen in der Hauptsache die richtige Perspektive mitgeben. Denn wissen Sie, mit all diesen Vertragsvorschriften, da braucht man zwei Stunden und am Ende ist der Nicht-Jurist am ehesten verwirrt. Aber jetzt haben Sie die wesentlichen Messkriterien, die Ihnen auch in Diskussionen helfen können und die Ihnen ermöglichen, zu sagen: Stopp, zuallererst muss eine Aufarbeitung erfolgen! Und zweitens müssen die Spielregeln der WHO selber eingehalten werden. Und drittens ist die WHO gemäß ihrer eigenen Zielsetzung überhaupt nicht befugt, Schaden zu stiften. Und viertens schauen Sie die übrigen Präsentationen von Philipp Kruse. Da gibt es die weiteren Details. Tut mir leid, dass ich nicht ganz durchgekommen bin und ich danke sehr.
von dd.
Public Eye on Science https://www.publiceyeonscience.ch/
Webseite von Philipp Kruse, Schweizer Rechtsanwalt, LL.M https://www.kruse-law.ch/de/