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Ferngesteuert von der WHO – Vortrag von Philipp Kruse beim WHO-Symposium vom 1. März 2025

01.05.2025
www.kla.tv/37407
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Die Souveränität der Staaten steht schon längst auf der Kippe. Auch in der Schweiz wird das direktdemokratische Wesen immer mehr zur Scheindemokratie. Abseits jeglicher Grundprinzipien einer Gewaltenteilung wird die Schweiz faktisch bereits ferngesteuert. Dies, weil sich der Bundesrat einzig auf die Gesundheitsvorschriften einer Organisation verlässt - die der WHO! Es erwartet Sie ein spannender Vortrag von Rechtsanwalt Philipp Kruse zum Thema: Ferngesteuert von der WHO! [weiterlesen]
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Ferngesteuert von der WHO – Vortrag von Philipp Kruse beim WHO-Symposium vom 1. März 2025

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29.04.2025 | www.kla.tv/37407

Wissen Sie, dass das Prinzip der Gewaltentrennung selbst in der direktdemokratischen Schweiz nicht gelebt wird? Dass die oberste Staatsführung darauf verzichtet, Informationen eigenständig und unabhängig zu überprüfen? Und sich nur auf eine Organisation, die WHO, verlässt? Eine Demokratie lebt doch nach dem Grundprinzip der Gewaltenteilung. Diese Gewalten sollen sich gegenseitig überwachen, kontrollieren und korrigieren, basierend auf unabhängig erworbenen Informationen. Philipp Kruse sprach am 1. März 2025 auf dem WHO-Symposium in Winterthur darüber, dass diese Demokratie schon heute keine Realität mehr ist. Die Schweiz wird bereits faktisch von der WHO ferngesteuert. Mit den geplanten Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften soll diese Alleinhoheit der WHO noch zusätzlich verstärkt werden. Beispielsweise soll die Möglichkeit des Generaldirektors einen Gesundheitsnotstand auszurufen nicht etwa eingeschränkt, sondern ausgeweitet werden. Dies soll er in Zukunft eigenständig tun können. Er könnte dann sogar sein eigenes Expertengremium überstimmen und auch die Auffassung des betroffenen Landes aufheben. Bis am 19. Juli 2025 können die Staaten Widerspruch gegen die Gesundheitsvorschriften einlegen. Geschieht dies nicht, erfolgt die Einführung ab dem 19. September dieses Jahres. Hören Sie nun die Ausführungen von Kruse, mit einer kurzen Einleitung von Urs Hans, Gründer von „Public Eye on Science“ und Organisator der Veranstaltung. Urs Hans: Und jetzt habe ich die Freude, Philipp Kruse anzukündigen. Er ist eigentlich so wie ein „Old Faceful“, er ist immer dabei, bei guten Anlässen. Und er ist europaweit jetzt bekannt, er ist eine Koryphäe, kann man bald sagen. Aber sein Kampf gilt eben auch Aufklärung gegen WHO, Pandemie-Pakt und eben die internationalen Gesundheitsrichtlinien. Da müssen wir uns schon noch ins Zeug legen, damit wir den Bundesrat überzeugen können, dass er das Opting-Out [Widerspruch gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften] beschließen kann. Okay, lieber Philipp, du hast das Wort. Philipp Kruse: Ganz herzlichen Dank, lieber Urs, für die weitere Organisation eines solchen Anlasses. Lieber Urs, es ist deine fünfte Veranstaltung, fünfte Großveranstaltung, bei der ich teilnehmen darf seit Winterthur, den Anfängen anfangs 2022. Ganz herzlichen Dank, ein unglaublicher Einsatz, den du geleistet hast für uns alle. Ich möchte Ihnen auch ganz herzlich danken, dass Sie den Weg auf sich genommen haben, hierher zu kommen, zu diesem Corona-Symposium in der Schweiz. Und ich freue mich sehr, mit so vielen wie möglich anschließend noch sprechen zu können. Und damit starten wir herzlich Dank meinem Vorredner Jürg Vollenweider, meinem geschätzten Kollegen und auch Freund, dass er sich die Mühe genommen hat, die mühsamen verfahrenstechnischen Fragen hervorzuheben. Aus denen bereits alleine sich ergibt – bereits aus diesen völkerrechtlichen Verfahrensverletzungen – Verletzungen völkerrechtlicher Verfahrensbestimmungen allein heraus, müsste man diese Gesundheitsvorschriften geradewegs zurückweisen – wäre der Bundesrat verpflichtet, sie zurückzuweisen. Ja, und ich komme zu den inhaltlichen Fragen dieser Verfahrensvorschriften. Die Ausgangslage wurde geschildert: Wir haben, was die Gesundheitsvorschriften anbelangt, eine Deadline, den 19. Juli. Bis dahin können die Staaten Widerspruch einlegen. Also auch unser Bundesrat muss bis dann der WHO deklariert haben, dass er diese Vorschriften, die Anpassungen, nicht übernimmt. Hier in der Übersicht eine Zusammenstellung, die von Andrea Staubli, die auch zu unserem Aktionsbündnis Freie Schweiz nicht nur gehört, sondern ganz maßgebend in der Organisation beteiligt ist – Anwältin, ehemalige Richterin – hier einfach zusammengestellt ist. Das gilt es sich zu verdeutlichen, wenn wir hier eben in die verbleibenden Monate starten. Jetzt gerade gestern, vorgestern zu Ende gegangen, die Phase der möglichen Mitsprache aller Parteien, auch interessierter Kreise, auch von uns aus der Bevölkerung, eben eine Vernehmlassung, eine Stellungnahme abzugeben zu diesen Gesundheitsvorschriften. Und ich lade Sie ein, schauen Sie sich die Stellungnahme des Aktionsbündnisses Freie Schweiz auf der Homepage an. Und dort sind noch weitere Stellungnahmen, die sehr viel weiter ins Detail gehen, als das hier möglich ist. Hier können wir ja nur die wichtigsten Punkte streifen. Wir erwarten im Sommer eine parlamentarische Debatte im Schweizer Parlament zu den inhaltlichen Fragen. Und hierauf wollen wir Einfluss nehmen. Wenn die Zurückweisung nicht erfolgt bis zum 19. Juli, dann werden diese Gesundheitsvorschriften in Kraft treten ab dem 19. September dieses Jahres. Ausgangslage, aber auch inhaltlicher Art: Es ist unglaublich grundlegend wichtig, sich zu vergegenwärtigen: Was stand bisher in diesen Gesundheitsvorschriften drin, und wie wurden sie gehandhabt, damit wir die zum Teil wirklich sehr geringfügigen Anpassungen, die in der Tat mit der Lupe und mit der Auslegungserfahrung von Juristen betrachtet werden müssen, damit wir das überhaupt einordnen können. Und die bisherigen Gesundheitsvorschriften, die ja in dieser Form seit 2007 gelten, haben etwas ganz Wichtiges vorangestellt im Artikel 3, Absatz 1: Die Durchsetzung dieser Vorschriften erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten! Ja, geschätzte Anwesende, das würde ja bedeuten, dass wir jetzt alle sorglos und befreit nach Hause gehen könnten, denn das stand bisher so drin und das soll in Zukunft auch so drin stehen bleiben. Warum, warum machen wir uns trotzdem Sorgen? Ja, weil wir auf die konkrete Anwendung in den letzten Jahren schauen. Wie wurden die Gesundheitsvorschriften angewendet – trotz diesen Grundsätzen? Und ich muss es kurz Revue passieren lassen, als Anwalt, der all diese Verfahren selber geführt hat. Es gab diese Maskenpflicht für Kinder, und vor allem es gab keine Ausnahmebewilligung. Ich hatte ein Kind mit herabgesetzter Fähigkeit, Sauerstoff aufzunehmen. Die hatte permanent nur 80 Prozent [Sauerstoffsättigung]. Auch die bekam keine Ausnahmebewilligung. Und diejenigen Ärzte, die in solchen begründeten Fällen Ausnahmeatteste erstellt haben, die wurden schikaniert. Die wurden in Strafverfahren verwickelt. Und wie Sie alle wissen, wie zum Beispiel Herr Dr. Andreas Heisler – zum Glück freigesprochen, kürzlich, zu Recht, aber nach langwierigsten Umtrieben. Und noch heute Mandant von mir, dem die Berufsausübungsbewilligung Ende Oktober bereits entzogen wurde – letzten Jahres entzogen wurde – unter anderem, weil er für ein 14-jähriges Mädchen ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt hat. Also hier sind keine Ausnahmen möglich gewesen. Dann harte Polizeieinsätze – wir wissen das alle, etwas vom Unglaublichsten. Es hat immer wieder Massentestungen gegeben in Schulen, in Primarschulen. Hier, Maihof, das wird in die Negativgeschichte der Schweiz eingehen. Da wurden am 29. Januar 2021 – also gerade als die Maskenpflicht so richtig überall durchgesetzt wurde – im Schulhaus Maihof in Luzern 374 Kinder pflicht- oder zwangsgetestet, weil man bei diesen Routinetestungen ein positives Kind gefunden hatte. Und jetzt kommt das: Wie hat man das gemacht? Man hat am Vormittag – an einem Freitagvormittag – den Eltern eine E-Mail nach Hause geschickt, gesagt: „Ja, wir machen diese Testung am Nachmittag. Muss durchgeführt werden aus diesen Gründen. Melden Sie sich, wenn Sie nicht einverstanden sind.“ Ja, die meisten Eltern haben das E-Mail nicht gesehen. Die waren bei der Arbeit. Und was dann eben passierte, war – ich habe einen Anruf nachher bekommen von einer Lehrerin. Die hat mich weinend angerufen, weil sie mit ihrer Schulklasse vor der Turnhalle warten musste – oder vor dem Testraum warten musste. Und schon aus dem Raum heraus drang das Weinen der Kinder, weil man sie eben auch mit Gewalt getestet hat. Mit Gewalt! Und sie selber musste daran mitwirken, die Kinder festzuhalten, die sich nicht testen lassen wollten. Uneingeschränkte Würde der Menschen, wurde die hier gewahrt? Naja, und dann wissen wir alle, was mit den Restaurantbesitzern der Walliserkanne passiert ist. Die wurden mit großem Polizeieinsatz, mit viel Gewaltanwendung festgenommen. Und – entschuldigung, man sieht es hier – habe ich meinen Mandanten anstatt in seinem Restaurant nur im Gefängnis besuchen können. Am 31. Oktober 2021 war das. Oder im David Gym, hier sehen Sie den Umkleidebereich. Wir sehen hier – das ist einer von fünf Polizisten im Umkleidebereich, die auch Leute aus der Sauna herausgeholt haben. Ich möchte das einfach in den Zusammenhang stellen der uneingeschränkten Würde des Menschen, die angeblich ja schon bisher so in den Gesundheitsvorschriften drinsteht. Und die Realität war eben nicht, wie wir wissen, so extrem bedrohlich, dass man zu diesen militärischen, martialischen Mitteln jemals hätte greifen dürfen. Das ist die Vorgeschichte. Und ebenfalls sollten wir wissen, dass in den Grundsätzen verankert ist: das Grundprinzip der Souveränität der Staaten. Also Artikel 3, Absatz 4 der internationalen Gesundheitsvorschriften verankert das eigentlich. Die Staaten seien souverän und dürfen von ihrer Souveränität Gebrauch machen. Aber wie sehr hat unser Bundesrat von seiner Souveränität Gebrauch gemacht, als es zum Beispiel darum ging, die Notfallsituation, die außerordentliche Lage, also das Notrecht zu beenden? Da ist man nicht zurückgegangen in den Normalzustand, sondern in die besondere Lage. Und da hat eine Journalistin des Schweizer Fernsehens zu Recht nachgefragt: „Warum gehen wir nicht über zum Normalzustand?“ Und die Antwort von der Bundespräsidentin, damals Simonetta Sommaruga, war: „Das können wir nicht einfach selber entscheiden.“ Eines der Themen ist ja die WHO, die eben eine solche Notstandssituation definiert. Also hier ganz klar: Wir sind nicht souverän. Die WHO entscheidet. Auch hier sind wir nicht souverän: Der nachfolgende Bundespräsident, Ignazio Cassis, in der Arena auf die Frage von Sandro Protz, der zu Recht fragte: „Wie kommt es, dass wir in den Zeitungen lesen, dass immer mehr Menschen als Corona-Tote deklariert werden von den Spitälern, die aber wegen einem Autounfall, wegen einem Verkehrsunfall oder anderer Unfälle ins Spital kommen und auch deshalb eben sterben.“ Und da sagt hier – der Bundespräsident sagt: „Ja, das ist so. Die WHO hat das so gemacht. Es müssen nun mal in einer Pandemie alle Staaten – nach dem gleichen Prinzip müssen sie diese Beurteilung vornehmen.“ Und da fällt uns allen Shakespeare ein, der ja gesagt hat: „Ist es auch Wahnsinn, also hat es doch immerhin Methode.“ Das ist hier der Ansatz. Totaler Unfug. Totaler Quatsch. „Although it's madness, there is method in it.“ Also, es hat doch immerhin Methode. Also, solange es einfach Methode hat, ist alles erlaubt. Und auch die Gerichte – nicht besser. Hier kondensiert – ich weiß, ich habe das schon … ich muss das einfach jedes Mal in Erinnerung rufen – aber die Gerichte – gebetsmühlenartig – haben mir und meinen Mandanten entgegengehalten: „Herr Kruse, Sie wissen das, solange Pandemie herrscht, müssen die Behörden einen erweiterten Ermessensspielraum wahrnehmen, ist ihnen zuzugestehen. Und solange sich diese Behörden an die Empfehlungen der WHO halten, können wir als Gerichte das nicht umstoßen.“ So, das heißt also, solange eben dieser unglaublich lange Zeitraum der Ausrufung der Pandemie, der war wirklich fast schon eine ewige Pandemie – vom 31. Januar 2020 bis zum 5. Mai 2023 – da haben wir hier einfach überhaupt reine Willkür gehabt. Und auf dieser Willkürbasis ist jede Aufarbeitung, jede Korrektur unterblieben – mit dieser Begründung. Ja, es wurde niemals unabhängig überprüft, auch nicht vom Parlament. Wir haben in der Schweiz ja das System, dass die oberste Gewalt im Staate das Schweizer Parlament ist – natürlich auch mit dem Souverän der Bürger gemeinsam. Und die haben eine Überwachungs-, eine Aufsichtsfunktion eben bis heute auch nicht wahrgenommen. Als Juristenkomitee, das ich gemeinsam mit ein paar Kollegen gegründet habe, haben wir regelmäßig ab Dezember 2021 die Parlamentarier aufgefordert, doch genau dieser Frage nachzugehen, diese Pandemie zu beenden. Die Maßnahmen sind zu beenden, es ist eine Aufarbeitung vorzunehmen. Und die Antwort, die wir bekommen haben, war: „Ja, das können wir erst dann machen, wenn die Pandemie zu Ende ist.“ Also, man vertraut blind auf die Allmacht und Allweisheit der WHO. Das, wie gesagt, ist die Ausgangslage. Und verschärft wird das Ganze durch die Tatsache, die schon bereits erwähnt wurde von meinem geschätzten Kollegen Jürg Vollenweider, dass in der Schweiz die Gerichte und die Behörden gebunden sind an das Völkerrecht. Und wenn Sie also glauben, dass eben die Empfehlungen der WHO so etwas darstellen wie den Best-Practice-Standard, also quasi das Beste, was man in solchen Situationen eben machen sollte und machen müsste, dann wird das eben zwingend anzuwenden sein. Das ist alles der Status quo bisher. Und nicht zu vergessen: Es gibt einen fast schon toxischen Artikel 42 in der bisherigen Verfassung. Und da steht: „Aufgrund dieser Gesundheitsvorschriften ergriffene Gesundheitsmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten und abzuschließen, sowie transparent und unterschiedslos anzuwenden.“ Also das ist auch schon so drin und verankert und wurde so umgesetzt. Ja, also, ich frage Sie, machen Sie sich Ihr Urteil. Wie sehr können wir uns tatsächlich verlassen auf diesen Buchstaben der internationalen Gesundheitsvorschriften in Zukunft? Wir haben also auch, und wir haben, nicht last but not least, auch aktuelle Fälle, einen habe ich erwähnt, das ist Herr Dr. Dhani. Er hat insgesamt drei – nur in drei Fällen hat er Atteste ausgestellt, das eine habe ich erwähnt, das Maskenattest. In zwei anderen Attesten hat er nach einlässlicher [detaillierter] Beurteilung, Blutproben und so weiter und Untersuchung mehrere Stunden, hat er gesagt: „In Ihrem konkreten Fall wäre die Impfung aus medizinischen Gründen nachteilig. Ich befreie Sie von der Impfung.“ Das hat dazu geführt, dass das Amt für Gesundheit des Kantons Zürich ihm kriminelle Energie vorwirft – kriminelle Energie vorwirft – und sagt, er gefährde die öffentliche Gesundheit. Das ist heute, das ist nicht böse Vergangenheit, wo wir es nicht besser wussten. Das ist der Status Quo. Und warum reite ich darauf so penetrant herum? Einfach deshalb, um Ihnen zu zeigen, jede noch so geringfügige Bestätigung, oder sogar Verschärfung, bringt uns eben diese Vergangenheit wieder in Zukunft in die Realität und wird das Ganze noch verschärfen. Und so ist das Ganze zu betrachten. Wir haben in Deutschland auch keine Aufarbeitung, obwohl längstens durch die RKI-Protokolle alles klar ist. Und ich möchte noch auf etwas hinweisen, was wirklich jedem Schweizer Parlamentarier zu denken geben sollte. Noch vor Trump, noch vor Trump hat das Subkomitee des House of Representatives, also des Repräsentantenhauses der USA, nach rund zweijähriger Untersuchung – also die haben ihre Untersuchungspflichten wahrgenommen – diese Untersuchungen, die sind alle öffentlich, man kann sie abrufen – haben sie ihren Schlussbericht publiziert, am 4. Dezember 2024. Und da steht schon bereits auf der dritten Seite, steht ganz klipp und klar drin, dass diese Schulschließungen und überhaupt alle Maßnahmen rein politisch motiviert waren und überhaupt keine medizinisch- wissenschaftliche Begründung hatten, und dass die Maßnahmen schlimmer waren als das Virus selber. Ich empfehle Ihnen das zu lesen, aber vor allem allen Parlamentariern empfehle ich das zu lesen. Nur, was sagt der Bundesrat zu dieser Anpassung der Gesundheitsvorschriften? Er sagt, das sind nur technische Anpassungen von geringfügiger Tragweite, sind keine zusätzlichen Finanzmittel erforderlich, keine Gesetzesänderungen, schon gar keine Einschränkung der Schweizer Souveränität. Und deshalb braucht es keine Mitsprache des Schweizer Volkes und idealerweise auch nicht einmal des Parlamentes. Was ist die Gegenposition? Und hier noch einmal: Schauen Sie sich bitte auf der Homepage des „Aktionsbündnisses Freie Schweiz“ unsere sehr detaillierten Stellungnahmen, Vernehmlassungen an, die wir dort platziert haben, allen voran die vom „Aktionsbündnis Freie Schweiz“ selber, wo wir im Detail darauf eingehen. Deshalb hier nur zusammenfassend: Wir können und müssen feststellen: Diese IGV-Anpassungen, die zementieren und verschärfen die bisherige Rechtslage zum Nachteil der Bevölkerung und zum Vorteil der Pharmaindustrie. Und das Ganze hat totalitäre Züge. So einfach ist es. Und das haben wir im Detail aufgezeigt. Es ist ein eigentliches Programm zur Beseitigung aller Qualitätsstandards mit einer militärischen Logik. Das Ganze ist geprägt von einer militärischen Logik. Es herrscht ein totaler Ausnahmezustand. Da ist alles erlaubt, eben Notfallzulassungen ohne jegliche Sicherheitstests. Es gibt keine Korrekturmöglichkeiten. Also wird einmal ein solcher Notstand ausgerufen, ist kein Korrekturmechanismus vorgesehen. Das Ganze, wie ich schon sagte, gegen die Interessen der Bevölkerung. Und das ist ein Programm für totalitäre Willkür, welches mit unserem Staatsverständnis niemals vereinbar ist – schon bereits die bisherigen Gesundheitsvorschriften. Und auf dieser Basis sehen wir hier die wichtigsten Punkte. Das sind vier von fünf. Ich komme noch zum fünften. Der erste Punkt, man muss ja nur mit Blick auf die Vergangenheit wissen: Aha, das Ermessen und die Möglichkeit des Generaldirektors, einen Gesundheitsnotstand auszurufen, wird nicht etwa eingeschränkt und nicht etwa auf der Basis der bisherigen Erfahrungen allenfalls einem Korrekturmechanismus unterworfen, sondern ganz im Gegenteil, es wird ausgeweitet. Er kann das eigenständig tun. Er kann sogar sein eigenes Expertengremium überstimmen und auch die Auffassung des betroffenen Landes overrulen. Das ist der erste Punkt. Das führt oder lässt zu befürchten, dass wir erneut und noch länger willkürliche Dauerpandemien haben werden. Dann Punkt zwei: Der Generaldirektor kann deklarieren, welche Produkte nach Auffassung der WHO erforderlich sind, um die Pandemie zu bekämpfen. Jetzt stellen Sie sich mal ein Land vor, das sagt: „Wir machen das anders.“ Dann kommt sofort die Auskunft: Moment mal schnell, die sind ja, zum Beispiel die Schweiz ist eine Gefährdung für die Welt, weil sie diese Produkte nicht benutzt. Es ist ganz einfach die faktische Kraft der Macht und eben dieser Logik des Best-Practice-Standards, die hier schon, ohne dass eine Befehlsgewalt, eine eigentliche militärische Befehlsgewalt damit verbunden wäre, die hier schon wirkt. Aber warten Sie auf den letzten Punkt. Dann gibt es einen Finanzierungsmechanismus. Das ist ein großes Thema. Aber im Großen und Ganzen muss man sagen, dass es die Auffassung ist der WHO und der treibenden Mitgliedsstaaten – dass man quasi die ärmeren Staaten, die Staaten des Südens, des globalen Südens, insbesondere Afrika – dass man die finanziell unterstützen muss, dass man die mit Know-How unterstützen muss, mit Produktionsanlagen, damit die auch in den Genuss kommen von Impfungen, Impfsubstanzen. Das heißt, wir sollen in Zukunft nicht nur massenhaft für unsere zu viel eingekauften Impfungen bezahlen, sondern auch für andere Staaten. Hier nebenbei bemerkt, gestern oder vorgestern ist eine Meldung herausgekommen, dass der Bundesrat in der Schweiz sich heute noch weigert, trotz parlamentarischer Anfragen, die genauen Finanzzahlen herauszugeben, wie viel er denn ausgegeben hat für die mRNA-basierten Substanzen. Das geht überhaupt nicht. Das sollte alle Parlamentarier auf den Plan rufen. Diese Zahlen muss der Bundesrat offenlegen. Wie viel haben wir bezahlt für diesen Nonvaleur, diesen Nicht-Wert. Jedenfalls ist es keine Substanz mit erkennbarem medizinisch positiven Nutzen, sondern ganz im Gegenteil, wie wir ja noch hören werden. Ja, und dann gibt es – unter dem Titel Core Capacities, Kernverpflichtungen oder Grundverpflichtungen – eine ganze Liste von weiteren Verpflichtungen, die nicht nur auf der Stufe der Eidgenossenschaft des Bundes, sondern auch auf der Stufe der Kantone und der Gemeinden zusätzlich dazukommen. Und wo der Bundesrat ganz lapidar sagt, ja, das können wir mit den bestehenden bisherigen Ressourcen einfach so locker abdecken. So, was ist aber der gefährlichste Punkt? Und der wurde bereits von Jürg Vollenweider sehr gut umschrieben und auch dargelegt. Hier geht es um den Punkt der Informations- und Deutungshoheit. Ganz am Schluss versteckt im zeitlichen Ablauf – am Schluss meine ich aber auch hier ein Dokument, in der Anlage 1, im Annex 1, in diesem Bereich Core Capacities, unscheinbar, man würde es nicht erkennen, in der Formulierung Risikokommunikation einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation. Es wurde bereits schon sehr gut erklärt von Jürg Vollenweider, dass wir hier eben uns in keiner Art und Weise auf diese oberflächliche Formulierung verlassen dürfen, sondern bei der Interpretation selbstverständlich zurückgehen müssen in die Entstehungsgeschichte dieser Formulierung. Und vor allem müssen wir zur Kenntnis nehmen, das gibt es schon längstens. Diese Kontrolle, diese Informationshoheit der WHO wurde schon längstens wahrgenommen, wofür wir endlose Beispiele haben. Angefangen von sämtlichen Informationen über die Frage, wie gefährlich ist die pandemische Lage und was sollen wir tun. Aber hier, darauf möchte ich kurz hinweisen, bereits ab Februar 2020 hat die WHO alle großen Social-Media- und Tech- Unternehmen zusammengetrommelt. Sie war bei Facebook in den Räumlichkeiten, hat sie alle dorthin beordert und gesagt, so jetzt kommen die Spielregeln. Wir machen jetzt einen Vertrag. Ihr verpflichtet euch sicherzustellen, dass auf euren Plattformen keine anderen Informationen zu lesen sind als diejenigen, die ihr von uns habt. Und diese Meetings wurden dann monatlich wiederholt, monatlich dann online, nicht mehr physisch. Wovon sprechen wir? Es sind Google, Facebook, Amazon, YouTube, Instagram, eine ganze Liste von etwa 50 solcher Social-Media-Plattformen – mit anderen Worten, eigentlich die ganze Social-Media-Online-Welt. Das wurde von Wissenschaftlern ganz sauber rekapituliert. Wer sich für die Quelle interessiert, darf gerne zu mir kommen. Ja, und warum ist das so bedrohlich? Selbstverständlich zuallererst, das wissen wir – Meinungsäußerungsfreiheit, Informationsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, das sind ja Grundlagen, damit wir uns als Bürger überhaupt im Rahmen der Demokratie bewegen können – damit aber auch die Politik, der politische Willensbildungsprozess laufen kann. Und damit wir auch eine informierte Entscheidung treffen zu unserer eigenen Gesundheit. Das ist schon mal schlimm genug und wurde bereits sehr gut ausgeführt. Es ist aber auch ganz, ganz verfälschend oder relativ relevant, respektive relevant, für die demokratische Willensbildung. Wir haben diese Abstimmung gesehen. Wir durften in der Schweiz dreimal abstimmen. Wir durften selber abstimmen über das COVID-19-Gesetz. Und wir hatten immer wieder ungefähr dasselbe Resultat. 40 % haben dieses COVID-19-Gesetz abgelehnt, nur 40 %, mehr oder weniger, und 60 % es angenommen. Ja, wenn die Beurteilungsgrundlagen, die der Bevölkerung immer vorgelegt wurden, eben konsequent auf einem Lügengebäude beruhen, dann kann eben auch der Bürger an der Stimmurne keinen richtigen zutreffenden Entscheid abgeben. Aber damit nicht genug. Wir haben eine Gefahr – es ist ja offensichtlich – für das Funktionieren des gesamten Rechtsstaates. Wir leben immer noch in einer Demokratie nach dem Grundprinzip der Gewaltenteilung. Und diese Gewalten sollen sich gegenseitig überwachen, sollen sich kontrollieren, korrigieren und das basierend auf eigenständig, unabhängig erworbenen Informationen. Und wenn Sie dieses System korrumpieren und neu auf die Basis stellen von einer einzigen Informationsquelle, die vorgibt, was wahr und was falsch ist, dann korrumpieren Sie ein gesamtes Staatssystem. Dann kommt es eben dazu, dass das Parlament sagt, nein, das können wir eben nicht überprüfen, das ist ja von der WHO immer noch als Pandemie deklariert. Oder dann kommt es dazu, dass sämtliche Gerichte mir und meinen Patienten vorhalten: Es tut uns leid, wir haben immer noch Pandemie und die Behörden haben sich ja an die Empfehlungen der WHO gehalten und so weiter und so fort. Mit anderen Worten, wir werden faktisch ferngesteuert. Ferngesteuert von der WHO, ohne dass ein militärischer General auftritt, sondern ganz einfach deshalb, weil unsere oberste Staatsführung freiwillig darauf verzichtet, die Informationen selber, eigenständig und unabhängig zu überprüfen und von der falschen Vorstellung ausgeht, die WHO ist unfehlbar, kann sich niemals täuschen und hat immer Recht. Und wir wissen, es gibt niemanden auf der ganzen Welt, der unfehlbar ist, sich niemals täuscht und immer Recht hat. Danke. Das ist ein absolutes Unding und das muss mit absoluter Klarheit zurückgewiesen werden und zwar schon basierend auf der bisherigen Rechtslage. Ja, das alles noch nicht genug für mich mit Blick auf die Gräueltaten letztlich, die man der Bevölkerung angetan hat, indem man Ihnen, uns allen, eine Gefahr vorgegaukelt hat, die nicht wirklich existierte und ein Heilmittel als unverzichtbar, als alternativlos verkauft hat, das keine Sicherheitsprobleme mit sich brachte. Hier liegt eine Täuschung der gesamten Bevölkerung vor. Und warum ist das relevant im Zusammenhang mit solchen … Warum ist das so wichtig? Ja, ganz einfach. Wir haben es mit einer Substanz zu tun, die im Minimum als experimenteller Charakter bezeichnet werden muss. Man wusste vorher, niemand wusste vorher, was drin war und niemand wusste vorher, wie sie sich auswirken würden, diese mRNA-basierten Substanzen. Das ist ein Paradebeispiel für ein Experiment. Und für eine solche Ausgangslage haben wir zwingende Vorschriften sowohl im internationalen Völkerrecht als auch in unserer eigenen Bundesverfassung, Artikel 10, Absatz 3, im Rahmen des völkerrechtlichen, im Rahmen des Folterverbotes. Und das ist hier sehr schön umschrieben im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das ist absolut zwingendes Völkerrecht, es gilt auch im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, und der amtlich verkündet ist. Diese Grundregel hat keine Ausnahme. Niemand darf nämlich ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden, never ever. Aber die Regierungen, die Parlamente und die Gerichte haben das trotzdem erlaubt – trotzdem erlaubt. Das ist für mich die größte, die erschreckendste Erkenntnis aus diesen ganzen „Unjahren“, aus diesen Krisenjahren unter Corona. Dass man über so grundlegende Erkenntnisse, die ja letztlich die Frucht des Zweiten Weltkrieges sind und im Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex zu sehen sind, dass man die einfach bedenkenlos bei der ersten Gelegenheit auf die Seite schiebt, bloß weil ein paar Pharmaproduzenten ihre Impfprodukte verkaufen wollen. Wo kommen wir da hin, wenn wir das weiterhin jemals zulassen und nicht aufarbeiten? Ja, ja, ja. Es ist ein Verbrechen an der Menschheit passiert. Es ist ein Verbrechen an der Menschheit passiert durch die WHO, die wider besseres Wissen uns eine Gefahr vorgegaukelt hat und noch bis heute vorgaukelt, die es so absolut nicht gegeben hat, und die uns Produkte als alternativlos aufschwatzt, aufdrängt, die schädlich und gefährlich sind. Und nur schon allein deshalb müssen wir dieser WHO unser Vertrauen entziehen. Zusammengefasst, was steht uns bevor mit diesen Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften? Es ist ein Programm zur beliebigen, willkürlichen Eliminierung aller Qualitätsstandards, sowohl im pharmazeutischen Bereich, als auch im demokratischen Bereich. Es ist ein Programm zur beliebigen willkürlichen Täuschung der Bevölkerung. Es ist ein Programm zur beliebigen Durchsetzung von Pharmainteressen. Ein Programm, das die Aufhebung der Gewaltenteilung des Grundrechtsschutzes aus dem Nichts heraus erlaubt, legal erscheinen lässt, mit maximaler Einschränkung von Souveränität und Selbstbestimmung, mit unabsehbar großen Risiken für die Gesundheit und für die Wirtschaft bis hin zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit anderen Worten, mit unserer verfassungsmäßigen Grundordnung überhaupt nicht zu vereinbaren. Das müssen wir zurückweisen und sagen: Stopp! Genau und damit bin ich auch schon am Ende. Ich denke, wir brauchen Kontrollmechanismen, wir brauchen Verantwortlichkeit der WHO, wir brauchen Checks und Balances. Und wir müssen mit dem alten Zopf aufräumen, dass man diesen Leuten auch noch die absolute Immunität gewährt. Und aus diesem Grund empfehle ich Ihnen als Sofortmaßnahme zwei Petitionen zu unterzeichnen. Es sind in der Schweiz zwei Petitionen im Umlauf. Die eine möchte bereits das Übel an der Wurzel anpacken, raus aus der WHO. Mein Herz schlägt selbstverständlich für diese Petition von der EDU großartig aufgezogen. Und wir als Aktionsbündnis Freie Schweiz: Bitte, wenn Sie etwas machen nach diesem Symposium, bitte gehen Sie auf unsere Homepage und sorgen Sie dafür, dass Sie diese Petition, die können Sie auch von Deutschland aus unterzeichnen, oder von jedem anderen Land, dass Sie die unterzeichnen, wo es einfach darum geht: Der Bundesrat soll diese Anpassungen zurückweisen. So gewinnen wir Zeit für alle weiteren Schritte. Und damit bin ich am Ende. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Über den Austritt aus der WHO werden wir ein anderes Mal sehr gerne sprechen. Denn wir, wie Gorbatschow schon gesagt hat, wir sind bereit, aus der Geschichte zu lernen. Wir haben schon längst aus der Geschichte gelernt, und wir wollen auf gar keinen Fall dazu verdammt sein, sie zu wiederholen. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. Es freut mich, dass Sie alle gekommen sind.

von sak.

Quellen/Links: Alle Vorträge vom WHO-Symposium vom 1. März 2025 https://www.publiceyeonscience.ch/

Ferngesteuert von der WHO – Vortrag von Philipp Kruse beim WHO-Symposium vom 1. März 2025

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