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Hilfestellung zum Ausfüllen der Patientenverfügung: https://www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/patientenverfuegung.cfm Hilfestellung zum Ausfüllen des Organspendeausweises: https://www.leben-ist-teilen.ch/spendekarte-ausfullen/ Diese Sendungen führen Sie im Thema weiter: Erfindung Hirntod ist ein Geschäftsmodell zur Organspende – Interview mit Dr. Paul Byrne https://www.kla.tv/31265 Gruselige Organspende – Hirntod kein wissenschaftlicher Fakt https://www.kla.tv/16309 |
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03.07.2025 | www.kla.tv/38067
Voraussichtlich ab 2026 gilt jeder Schweizer und jede Schweizerin als Organspender, wenn er oder sie sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausspricht. Diese Widerspruchslösung hat das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2022 angenommen. Wer keine Organe spenden möchte, muss dies schriftlich festhalten, z.B. im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in einem elektronischen Register, das der Bund vor Einführung der Widerspruchslösung zur Verfügung stellen wird. Andernfalls gilt man automatisch als Organspender. Die nächsten Angehörigen werden dann informiert und können widersprechen. Diese neue Regelung setzt voraus, dass die Schweizerinnen und Schweizer umfassend über das Thema Organspende informiert sein müssen, um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können. Doch wie viel weiß das Schweizer Volk darüber? Der K-Tipp schreibt, dass sich ein Drittel der Bevölkerung über die Organentnahme unzureichend informiert fühle. Das gehe aus zwei Erhebungen des Bundes im Jahr 2022 und 2023 hervor. Abhilfe schaffen will das Bundesamt für Gesundheit und die Stiftung Swisstransplant. Sie planen ab September 2025 bis 2029 eine millionenschwere Infokampagne. Doch bereits in der Ausschreibung der Kampagne ist die Hoffnung auf eine umfassende sachliche Berichterstattung dahin. K-Tipp schreibt, dass das Thema Organspende „mit einer akzeptierenden Grundhaltung“ kommuniziert werden soll. Auch ein Blick auf die vergangenen Kampagnen und den Abstimmungskampf 2022 zeigen, dass das BAG und die Stiftung Swisstransplant nicht gewillt sind, die Bevölkerung über zentrale Tatsachen aufzuklären. Zum Beispiel, dass das Hirntod-Kriterium 1968 zum Zweck der Organbeschaffung eingeführt wurde, um sich nicht strafbar zu machen. Denn die Entnahme von Organen aus einem noch lebenden Körper stellt juristisch eine strafbare Tötung dar. Hirntote sind warm, der Stoffwechsel funktioniert. Hirntote bekämpfen Infektionen und Verletzungen z.B. durch Fieber. Hirntote müssen ernährt, gepflegt, überwacht und mit Medikamenten versorgt werden, damit sie nicht versterben. Hirntote werden notfalls wiederbelebt. Ist das nicht ein Widerspruch in sich: Tote wiederbeleben? [www.kla.tv/16309] Auch der Ablauf einer Organentnahme wurde bisher vom Bundesamt für Gesundheit und Swisstransplant nicht genau erklärt. Wer weiß denn, dass Organspender eine Narkose erhalten, obwohl sie bereits für tot erklärt wurden? „Tote“ reagieren auf den Schmerz der Operation. Ohne Narkose könnte es beim Aufschneiden des Körpers zu Herzrasen, Blutdruckanstieg, kaltem Schwitzen, Tränen der Augen und Abwehrbewegungen der Arme und Beine kommen. Dr. med. Alex Frei, Vizepräsident der „Organisation Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende“, sagte gegenüber K-Tipp: „Statt die Organspende neutral und umfassend zu erklären, wie dies die ärztliche Aufklärungspflicht vorsieht, verschleiert der Bund heikle Punkte.“ Laut Herrn Frei sei es wichtig, nebst dem Ablauf einer Organentnahme, auch über das fehlende Wissen bezüglich Sterben und Tod zu informieren. Zum Beispiel sei unklar, ob mit einem transplantierten Organ auch das Bewusstsein des Spenders weiterlebe. Sind dies nicht grundlegende Aspekte, die in eine Kampagne gehören, bevor sich ein Mensch entscheidet, seine Organe spenden zu wollen oder nicht? Daher Schweizerinnen und Schweizer, informieren Sie sich gründlich. Nehmen Sie sich Zeit sich mit den Argumenten beider Seiten auseinanderzusetzen und treffen Sie eine wohlüberlegte, eigene Entscheidung. Versäumen Sie es nicht, dies rechtzeitig schriftlich festzuhalten. Im blauen Kasten unterhalb der Sendung finden Sie den Link, wo Sie einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung erhalten und ausfüllen können.
von sak
Erweiterte Widerspruchsregelung – Willen schriftlich festhalten https://www.bag.admin.ch/de/organ-und-gewebespenderegister
Infokampagne https://www.persoenlich.com/kategorie-werbung/bag-sucht-agentur-fur-mehrjahrige-kampagne?utm_source=chatgpt.com
https://www.simap.ch/de/project-detail/0a77c98f-8c71-4cf6-84c3-ed1e4b725543#gemeinschaftsvokabular
Konzept Hirntod www.kla.tv/31265
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