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18.02.2026 | www.kla.tv/40324
Am 10. August 2021 veröffentlichte SRF News auf Instagram den Beitrag: „Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab“. Darin ging es darum, dass ab dem 11. Oktober 2021 Corona-Schnelltests in Deutschland nicht mehr kostenlos sein würden. Eine Person hinterließ folgenden Kommentar auf den SRF-Beitrag: „Sollen sie nur auch in der Schweiz einführen. Ich muss weder in eine Bar, noch sonst etwas. Von mir aus kann ich auch auf der Straße tanzen und meine Drinks selbst mixen, zudem benötige ich keine Ferien im Ausland. Bin bisher gut ohne irgend einen Test oder eine Impfung ausgekommen.“ Die Redaktion von SRF News löschte den Kommentar wenige Stunden später. Die kommentarschreibende Person erhob Beschwerde gegen die Löschung des Kommentars, worauf ein fünfjähriger Rechtsstreit begann. Obwohl das SRF über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, stellte es eine teure externe Rechtsanwältin ein. Fünf Jahre lang wehrte sich das SRF gegen den Vorwurf der rechtswidrigen Löschung des harmlosen Kommentars der beschwerdeführenden Person, anstatt den Kommentar mit einem Klick wiederherzustellen. Nach einem langen Rechtsstreit verlor das SRF am 3. Dezember 2025 schließlich vor dem Bundesgericht und musste insgesamt 9.000 Franken als Anwaltskostenentschädigung für die zensierte Person bezahlen. Die vermutlich beeindruckenden Kosten der externen Rechtsanwältin sind darin noch nicht einmal enthalten. Anstatt den rechtswidrig gelöschten Kommentar wiederherzustellen, wie von der beschwerdeführenden Person gefordert, zog das SRF einen fünfjährigen, kostenintensiven Rechtsstreit vor. Das SRF scheint sich in seiner Position sehr sicher zu fühlen, denn die Schweizer Bevölkerung bezahlt die höchsten Radio- und Fernsehgebühren weltweit. Obwohl das Publikum mit der Qualität der Berichterstattung längst nicht mehr zufrieden ist, wird das SRF mit 335 Franken pro Haushalt zwangsfinanziert. Das SRF kann sich somit auch gegen die Beschwerden seiner Zuschauer gerichtlich wehren. Bei der Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI gingen im Jahr 2025 so viele Beschwerden wie noch nie ein: 54 Beschwerden! Die Menge der Beschwerden steigt jedes Jahr. 27 Schweizer Haushalte haben also dafür bezahlt, dass SRF diesen Kommentar nicht mit „einem Klick” wiederherstellen musste. Wie viele Schweizer Haushalte haben zusätzlich dafür bluten müssen, dass das SRF eine externe Rechtsanwältin anstellen konnte? Von den Löhnen der zahlreichen beteiligten Bundesrichter und Gerichtsschreibern haben wir noch gar nicht gesprochen. Deshalb stimmen Sie am 8. März mit „JA“ für die Volksinitiative: 200 Franken sind genug! [https://srg-initiative.ch/] Die SRG finanziert sich im Abstimmungskampf ja gleich selbst mit 400.000 Franken, um ihre treuen Zahler unbedingt an der Stange zu halten! Obwohl Kla.TV und viele andere alternative Sender beweisen, dass es auch ohne Zwangsfinanzierung geht, möchte die SRG ihr Imperium mit mehr als 7.100 Mitarbeitenden und einem Budget von rund 1,5 Milliarden Franken unbedingt am Laufen halten. Dieses gigantische Budget wird zu 80 % aus der obligatorischen Gebühr finanziert. Die Qualität des Staatssenders nimmt allerdings weiter drastisch ab, und die einseitige Berichterstattung spaltet das Volk massiv. Ein aktuelles Paradebeispiel dafür ist die SRF-Reportage zur Themenwoche „Fakt oder Fake“, in der investigative Journalistinnen und Journalisten wie Prisca Würgler, Christian Schmid Rodriguez und Roman Westermann als politisch naiv und unberechenbar dargestellt werden. Sie seien in den „Sog“ von „Verschwörungstheorien“ geraten. Dabei sind es mutige Menschen, die mit ihrem Magazin „Die Freien“ und der Bewegung „Graswurzle“ dem Einheitsbrei der Staatsmedien die Stirn bieten. Sie wurden vom SRF-Journalisten Donat Hofer hinterhältig getäuscht und vor den SRF-Zuschauern entwürdigend gedemütigt. Ihre wichtigsten Kernaussagen wurden alle nicht veröffentlicht, sondern zensiert. Wollen wir für solch einen niedrigen Journalismus 335 Franken pro Jahr bezahlen? Nein, 200 Franken sind weit mehr als genug!
von ls.
https://srg-initiative.ch/
https://srg-initiative.ch/ja-200-franken-sind-genug/
Die SRG finanziert sich im Abstimmungskampf selbst mit 400.000 Franken https://weltwoche.ch/daily/bodenlose-frechheit-kritik-an-srg-nach-wahlkampfspende-von-400-000-franken-in-eigener-sache/
Staatsfernsehen ENTLARVT: Kauft SRF die Abstimmung? | EDU Podcast https://www.youtube.com/watch?v=W9yw4rznQfM
Bundesgerichtsentscheid gegen SRG – 2C_1023/2021 Urteil vom 29. November 2022 https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=2c_1023%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F29-11-2022-2C_1023-2021&number_of_ranks=43
Bundesgerichtsentscheid gegen SRG – 2C_127/2023 Urteil vom 3. Dezember 2025 https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=2c_127%2F2023&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F03-12-2025-2C_127-2023&number_of_ranks=932
Genauer Sachverhalt: Nachdem die SRG den Kommentar nicht aufgeschaltet hatte, wandte sich die Person an die UBI. Diese trat nicht auf die Beschwerde ein, weil der Kommentar nicht von der Redaktion geschrieben worden war, also keinen journalistischen Inhalt darstellt. Zuständig für die Einhaltung der Netiquette in den Kommentarforen der SRG sei das BAKOM. Das Bundesgericht stellte aber fest, dass das BAKOM kein Gericht sei, womit kein genügender Rechtsweg bestehe und dass die UBI diese Lücke füllen müsse. UBI muss Beschwerden zu Löschungen von Kommentaren durch die SRG behandeln https://medialex.ch/2023/03/12/ubi-muss-beschwerden-zu-loeschungen-von-kommentaren-durch-die-srg-behandeln/
Das Bundesgericht hieß die Beschwerde gut (und auferlegte der SRG die ersten Kosten von 4.000 Franken). Es wies die Sache zurück an die UBI für die Kostenverlegung im UBI-Verfahren. Die UBI verwies dann aber auf Artikel 98, wonach das Verfahren vor der Beschwerdeinstanz kostenlos ist. https://www.lexfind.ch/tolv/141597/de
Dagegen ging die Person erneut vor Bundesgericht. Das Bundesgericht hielt daraufhin fest, dass das Verfahren tatsächlich kostenlos sei. Aber im Ausnahmefall – wie hier, wo ein juristischer Laie ohne Anwalt gar nicht zu seinem Recht käme, weil die Sache rechtlich zu kompliziert sei – darf die UBI entscheiden, dass eine Parteikostenentschädigung der SRG an den Beschwerdeführer bezahlt werden muss. Diese hat das Bundesgericht dann gleich selber fixiert (3.000 Franken) – plus noch die Parteikostenentschädigung für das zweite Verfahren vor dem Bundesgericht (2.000 Franken). Die UBI hatte im Jahr 2025 einen neuen Beschwerderekord mit 54 Beschwerden: https://www.persoenlich.com/medien/immer-mehr-menschen-uberholen-den-etablierten-journalismus
Prisca Würgler zur „rec.“-Reportage anlässlich der SRF-Themenwoche „Fake News und Fakten“ – weiter spalten statt Brücken bauen https://www.youtube.com/watch?v=XnBaR1CxKpQ
Wenn das Staatsfernsehen lockt – Der SRF-Film „Im Sog der Verschwörungstheorien“ hat viel alternativen Staub aufgewirbelt. War es richtig, mitzumachen? Die Kolumne aus dem Podcast „Mitten im Leben“. https://www.zeitpunkt.ch/index.php/wenn-das-staatsfernsehen-lockt
https://www.youtube.com/watch?v=Qcs5wqOFeDQ&t=1995s