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Die Schweizer Zeitung „Blick am Abend“ titelte in grossen Lettern „Sex am Spazierweg“ die sogenannte „Stopp-Aids“-Kampagne mit dem Slogan „Love Life – bereue nichts“ des Bundesamts für Gesundheit, der AIDS-Hilfe Schweiz und der Organisation „Sexuelle Gesundheit Schweiz“. [weiterlesen]
Guten Abend, schön dass Sie heute eingeschaltet haben, um mit uns das immer aktueller werdende Thema über eine sogenannte „Umdenkentwicklung“ zu beleuchten, die bei den Bürgern des Landes immer wieder Fragen aufwirft. So titelte beispielsweise die Schweizer Zeitung „Blick am Abend“ in grossen Lettern „Sex am Spazierweg“ die sogenannte „Stopp-Aids“-Kampagne mit dem Slogan „Love Life – bereue nichts“ des Bundesamts für Gesundheit, der AIDS-Hilfe Schweiz und der Organisation „Sexuelle Gesundheit Schweiz“. Weiter beschreibt sie: „Fünf Paare (Mann und Frau, Mann und Mann, Frau und Frau) wagen den öffentlichen Sexualverkehr. Zumindest können ihnen Mann, Frau und Kind in Momentaufnahmen auf Plakaten beim lustvollen Treiben zusehen.“ Dass sich viele Bürgerinnen und Bürger von den pornographischen Plakaten sexuell belästigt fühlten, und Kinder davor zu schützen suchten, stiess bei Juristen und Richtern auf taube Ohren. Mehrere eingereichte Strafanzeigen wegen sexueller Belästigung sind abgewiesen worden mit der Begründung: Die Sexplakate seien nicht pornographisch einzustufen, da sie gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch Artikel 197, Absatz 5, „einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert“ haben.Dem gegenüber verbieten jedoch das Schweizer Obligationenrecht im Artikel 328 und das Gleichstellungsgesetz Artikel 4 „jedes belästigende Verhalten sexueller Natur“ am Arbeitsplatz.
Da stellt sich die Frage: Wo sind die Staatsanwälte, die bereit sind, diese Gesetzgebungen zum Schutze des Volkes auch „am Spazierweg“ umzusetzen? Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer fragen sie sich an dieser Stelle, ob unser Rechtsempfinden hier verlorengegangen ist?!
Damit diese kuriose Entwicklung nicht weiter ihr Unwesen treiben kann, braucht es unser aller Stimme. Zögern Sie nicht auch Ihre Klage einzureichen, damit Licht ins Dunkle kommt und Verdrehungen wieder aufgedeckt werden. Die Welt zählt auf Sie- wir zählen auf Sie! Bis zur nächsten Sendung auf Ihrem Aufklärungskanal Klagemauer.tv
von
rb./dd.
Quellen/Links: Zeugenberichte der öffentlichen Plakataktion
„Blick am Abend“ vom Montag, 28.7.2014
„Sex am Spazierweg“
Sendung und Zubehör in der gewünschten Qualität herunterladen:
24.05.2015
Guten Abend, schön dass Sie heute eingeschaltet haben, um mit uns das immer aktueller werdende Thema über eine sogenannte „Umdenkentwicklung“ zu beleuchten, die bei den Bürgern des Landes immer wieder Fragen aufwirft. So titelte beispielsweise die Schweizer Zeitung „Blick am Abend“ in grossen Lettern „Sex am Spazierweg“ die sogenannte „Stopp-Aids“-Kampagne mit dem Slogan „Love Life – bereue nichts“ des Bundesamts für Gesundheit, der AIDS-Hilfe Schweiz und der Organisation „Sexuelle Gesundheit Schweiz“. Weiter beschreibt sie: „Fünf Paare (Mann und Frau, Mann und Mann, Frau und Frau) wagen den öffentlichen Sexualverkehr. Zumindest können ihnen Mann, Frau und Kind in Momentaufnahmen auf Plakaten beim lustvollen Treiben zusehen.“ Dass sich viele Bürgerinnen und Bürger von den pornographischen Plakaten sexuell belästigt fühlten, und Kinder davor zu schützen suchten, stiess bei Juristen und Richtern auf taube Ohren. Mehrere eingereichte Strafanzeigen wegen sexueller Belästigung sind abgewiesen worden mit der Begründung: Die Sexplakate seien nicht pornographisch einzustufen, da sie gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch Artikel 197, Absatz 5, „einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert“ haben.Dem gegenüber verbieten jedoch das Schweizer Obligationenrecht im Artikel 328 und das Gleichstellungsgesetz Artikel 4 „jedes belästigende Verhalten sexueller Natur“ am Arbeitsplatz. Da stellt sich die Frage: Wo sind die Staatsanwälte, die bereit sind, diese Gesetzgebungen zum Schutze des Volkes auch „am Spazierweg“ umzusetzen? Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer fragen sie sich an dieser Stelle, ob unser Rechtsempfinden hier verlorengegangen ist?! Damit diese kuriose Entwicklung nicht weiter ihr Unwesen treiben kann, braucht es unser aller Stimme. Zögern Sie nicht auch Ihre Klage einzureichen, damit Licht ins Dunkle kommt und Verdrehungen wieder aufgedeckt werden. Die Welt zählt auf Sie- wir zählen auf Sie! Bis zur nächsten Sendung auf Ihrem Aufklärungskanal Klagemauer.tv
von rb./dd.