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Der völkerrechtlich illegale Einsatz der Deutschen Bundeswehr ...
Nach den Recherchen und Dokumentationen des freien Journalisten und Buchautors Udo Ulfkotte beteiligen sich Piloten der Deutschen Bundeswehr bei den Angriffen gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien. Bei ihren Einsätzen stehen die deutschen Piloten unter amerikanischem Kommando...[weiterlesen]
Herzlich willkommen auf Klagemauer.TV!
Nach den Recherchen und Dokumentationen des freien Journalisten und Buchautors Udo Ulfkotte beteiligen sich Piloten der Deutschen Bundeswehr bei den Angriffen gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien. Bei ihren Einsätzen stehen die deutschen Piloten unter amerikanischem Kommando. Aus internen Kreisen der Bundeswehr und auch von deutschen Kampfpiloten in Warnemünde wurde gemäß Ulfkotte bekannt, es handle sich um eine »einstellige Zahl von Piloten«, die Kampferfahrung sammeln sollen.
Diese Beteiligung der Deutschen Bundeswehr bei den Angriffen in Syrien sei jedoch ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages und deshalb illegal.
In der Bundesrepublik Deutschland besagt nämlich das Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 775)
in § 1 Absatz 2
Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages
und
§ 2 Absatz 1
Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.
Nun operieren die deutschen Bundeswehrpiloten allerdings nicht nur illegal wegen fehlender Zustimmung des Bundestags und unter Kommando einer fremden Nation. Die ganze Sache geht noch wesentlich tiefer.
Am 24.9.2014 berichteten wir, dass die militärischen Kampfhandlungen der Amerikaner in Syrien gegen die Charta der Vereinten Nationen verstoßen.
Die Artikel 2,1 und 2,4 der UN-Charta besagen nämlich:
1. Die Organisation (gemeint sind die Vereinten Nationen) beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. [...]
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. [...]
In unserer Sendung vom 13.11.2014 untermauerten wir dies und berichteten, dass der Kampf gegen die IS - Terroristen offensichtlich nur ein sehr medienwirksam inszenierter Vorwand für das eigentliche Ziel der US-Regierung ist: nämlich der Sturz von Syriens Präsident Baschar al-Assad und die Schwächung des syrischen Staates.
Damit beteiligen sich deutsche Soldaten völkerrechtswidrig an einem Umsturzversuch in Syrien und an der Destabilisation des Landes unter US-amerikanischer Regie. Dabei sind doch zwei Dinge höchst auffällig und bedenkenswert: Erstens, dass in den westlichen Leitmedien über diese Gleichschaltung mit den atlantischen „Freunden“, wie die USA genannt werden, kein Wort der Kritik verloren wird. Obwohl es sich dabei um eine Mittäterschaft an einem menschenverachtenden Delikt handelt. Und zweitens, dass auch der Deutsche Bundestag seine Bundeswehr nicht zurückgepfiffen hat.
Ich wünsche Ihnen noch einen guten Abend.
Sendungstext
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21.07.2015 | www.kla.tv/6321
Herzlich willkommen auf Klagemauer.TV! Nach den Recherchen und Dokumentationen des freien Journalisten und Buchautors Udo Ulfkotte beteiligen sich Piloten der Deutschen Bundeswehr bei den Angriffen gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien. Bei ihren Einsätzen stehen die deutschen Piloten unter amerikanischem Kommando. Aus internen Kreisen der Bundeswehr und auch von deutschen Kampfpiloten in Warnemünde wurde gemäß Ulfkotte bekannt, es handle sich um eine »einstellige Zahl von Piloten«, die Kampferfahrung sammeln sollen. Diese Beteiligung der Deutschen Bundeswehr bei den Angriffen in Syrien sei jedoch ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages und deshalb illegal. In der Bundesrepublik Deutschland besagt nämlich das Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 775) in § 1 Absatz 2 Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages und § 2 Absatz 1 Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist. Nun operieren die deutschen Bundeswehrpiloten allerdings nicht nur illegal wegen fehlender Zustimmung des Bundestags und unter Kommando einer fremden Nation. Die ganze Sache geht noch wesentlich tiefer. Am 24.9.2014 berichteten wir, dass die militärischen Kampfhandlungen der Amerikaner in Syrien gegen die Charta der Vereinten Nationen verstoßen. Die Artikel 2,1 und 2,4 der UN-Charta besagen nämlich: 1. Die Organisation (gemeint sind die Vereinten Nationen) beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. [...] 4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. [...] In unserer Sendung vom 13.11.2014 untermauerten wir dies und berichteten, dass der Kampf gegen die IS - Terroristen offensichtlich nur ein sehr medienwirksam inszenierter Vorwand für das eigentliche Ziel der US-Regierung ist: nämlich der Sturz von Syriens Präsident Baschar al-Assad und die Schwächung des syrischen Staates. Damit beteiligen sich deutsche Soldaten völkerrechtswidrig an einem Umsturzversuch in Syrien und an der Destabilisation des Landes unter US-amerikanischer Regie. Dabei sind doch zwei Dinge höchst auffällig und bedenkenswert: Erstens, dass in den westlichen Leitmedien über diese Gleichschaltung mit den atlantischen „Freunden“, wie die USA genannt werden, kein Wort der Kritik verloren wird. Obwohl es sich dabei um eine Mittäterschaft an einem menschenverachtenden Delikt handelt. Und zweitens, dass auch der Deutsche Bundestag seine Bundeswehr nicht zurückgepfiffen hat. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Abend.
von pg.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl
http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-ursula-von-der-leyen-stellt-parlamentsvorbehalt-bei-auslandseinsaetzen-in-frage/11537352.html