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Bereits am 06.02.2016 berichteten wir über die Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“. Nun steht das Urteil fest.[weiterlesen]
Bereits am 06.02.2016 berichteten wir über die Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“. Wir erinnern nochmals an folgende Fakten:
Frontex, eine Sonderkommission der EU, meldete für Dezember 2015, dass 60 % der Flüchtlinge nach der Genfer Konvention keinen Anspruch auf Asyl haben. Und dennoch durften allein in Deutschland täglich 3.000 bis 5.000 Flüchtlinge unkontrolliert die Grenze passieren.
Gegen diese Asylpolitik der Bundesregierung hatte schließlich die Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ am 30.1.2016 eine Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Nun steht das Urteil fest: Die vom renommierten Staatsrechtler Prof. Schachtschneider ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt.
Hier liegt der Schluss nahe, dass die Beschwerde nicht verhandelt wurde, weil man dann der Beschwerde hätte recht geben müssen.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen nochmals einen Ausschnitt aus der Pressekonferenz vom 30. Januar, in der diese Verfassungsbeschwerde vorgestellt wurde.
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09.04.2016 | www.kla.tv/8054
Bereits am 06.02.2016 berichteten wir über die Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“. Wir erinnern nochmals an folgende Fakten: Frontex, eine Sonderkommission der EU, meldete für Dezember 2015, dass 60 % der Flüchtlinge nach der Genfer Konvention keinen Anspruch auf Asyl haben. Und dennoch durften allein in Deutschland täglich 3.000 bis 5.000 Flüchtlinge unkontrolliert die Grenze passieren. Gegen diese Asylpolitik der Bundesregierung hatte schließlich die Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ am 30.1.2016 eine Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nun steht das Urteil fest: Die vom renommierten Staatsrechtler Prof. Schachtschneider ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt. Hier liegt der Schluss nahe, dass die Beschwerde nicht verhandelt wurde, weil man dann der Beschwerde hätte recht geben müssen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen nochmals einen Ausschnitt aus der Pressekonferenz vom 30. Januar, in der diese Verfassungsbeschwerde vorgestellt wurde.
von pg.
http://www.compact-online.de/pressekonferenz-verfassungsklage-gegen-merkels-asylchaos/
http://www.sezession.de/53449/verfassungsbeschwerde-abgewiesen-gespraech-mit-schachtschneider-zur-lage.html
https://www.youtube.com/watch?v=TQbj54JXok8