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Meinungsfreiheit wird in Deutschland stark eingeschränkt
Im Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hieß es: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker,
Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze […] sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“[weiterlesen]
Meinungsfreiheit wird in Deutschland stark eingeschränkt
Im Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hieß es damals: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze […] sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“ Viele DDR-Bürger wurden wegen kritischer Äußerungen, die nicht dieser „DDR-Korrektheit“ entsprachen, verurteilt. Heute, 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, bekommt das Wort „Hetze“ erneut einen existenziell bedrohlichen Charakter.
Kritische Äußerungen von Journalisten und Buchautoren wurden öffentlich als „Verhetzung“ gebrandmarkt und hatten für sie häufig Entlassung, wirtschaftliche Einbußen bis hin zum persönlichen Ruin zur Folge.
Eins wird deutlich: mit Hilfe des Wortes „Hetze“ wird gezielt Zensur betrieben und die Gesetzgebung wird missbraucht, um Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten einzuschränken.
Hierzu ein konkretes Beispiel:
Am 27.8.2015 war in verschiedenen Zeitungen zu lesen, dass der deutsche Justizminister Maas Facebook dazu drängte, „rassistische“ Einträge zu löschen. Sollte es sich tatsächlich um rechtswidrige Einträge handeln, dann ist Facebook aufgrund § 11 Teledienstgesetzes zur Löschung verpflichtet.
Totschlagbegriffe wie „rassistisch“ lassen aber auch Stimmen unter den Tisch fallen, die nicht unter §11 des Teledienstgesetzes fallen. So wurde Ende Februar 2016 die Facebookseite der Deutsch-Türkischen-Nachrichten (DTN) gesperrt.
Grund: Die DTN hatten ohne Wertung darüber berichtet, dass in Italien ein PKK-Chef zum Ehrenbürger von Neapel ernannt wurde. Die Arbeiterpartei Kurdistans PKK ist eine kurdische, sozialistisch ausgerichtete militante Untergrundorganisation.
Wir hören zwar stets von „Zensur“ in China oder Nordkorea, aber nicht im eigenen Land. Dabei besagt Art. 5.1 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
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09.04.2016 | www.kla.tv/8056
Meinungsfreiheit wird in Deutschland stark eingeschränkt Im Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hieß es damals: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze […] sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“ Viele DDR-Bürger wurden wegen kritischer Äußerungen, die nicht dieser „DDR-Korrektheit“ entsprachen, verurteilt. Heute, 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, bekommt das Wort „Hetze“ erneut einen existenziell bedrohlichen Charakter. Kritische Äußerungen von Journalisten und Buchautoren wurden öffentlich als „Verhetzung“ gebrandmarkt und hatten für sie häufig Entlassung, wirtschaftliche Einbußen bis hin zum persönlichen Ruin zur Folge. Eins wird deutlich: mit Hilfe des Wortes „Hetze“ wird gezielt Zensur betrieben und die Gesetzgebung wird missbraucht, um Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten einzuschränken. Hierzu ein konkretes Beispiel: Am 27.8.2015 war in verschiedenen Zeitungen zu lesen, dass der deutsche Justizminister Maas Facebook dazu drängte, „rassistische“ Einträge zu löschen. Sollte es sich tatsächlich um rechtswidrige Einträge handeln, dann ist Facebook aufgrund § 11 Teledienstgesetzes zur Löschung verpflichtet. Totschlagbegriffe wie „rassistisch“ lassen aber auch Stimmen unter den Tisch fallen, die nicht unter §11 des Teledienstgesetzes fallen. So wurde Ende Februar 2016 die Facebookseite der Deutsch-Türkischen-Nachrichten (DTN) gesperrt. Grund: Die DTN hatten ohne Wertung darüber berichtet, dass in Italien ein PKK-Chef zum Ehrenbürger von Neapel ernannt wurde. Die Arbeiterpartei Kurdistans PKK ist eine kurdische, sozialistisch ausgerichtete militante Untergrundorganisation. Wir hören zwar stets von „Zensur“ in China oder Nordkorea, aber nicht im eigenen Land. Dabei besagt Art. 5.1 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
von enm.
http://www.compact-online.de/wahrheit-unerwuenscht-merkel-regime-sperrt-facebookseite-von-anonymous/
http://info.koppverlag.de/hintergruende/deutschland/markus-maehler/gedankenpolizei-medienprofessor-fordert-den-facebook-blockwart.html
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2016/02/524086/es-geht-ganz-schnell-so-zensiert-facebook-politische-inhalte/