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Bereits am 15.6.12 reichte der damalige Nationalrat Ruedi Noser FDP, ein Postulat ein, das die Anlagegrenzwerte von Mobilfunkantennen in der Schweiz abschaffen und dafür den Grenzwert der ICNIRP* e.V. einführen soll. Dieser eingetragene Verein hat sich zum Ziel gesetzt, einen „industriefreundlichen“** Grenzwert zu entwerfen.[weiterlesen]
Seit mehr als 4 Jahren versucht die Mobilfunkindustrie in der Schweiz den aktuellen Anlagegrenzwert für Mobilfunkantennen abzuschaffen und dafür einen höheren Grenzwert, den der ICNIRP einzuführen. Die ICNIRP, zu Deutsch „die Kommission für nicht ionisierende Strahlung“ ist ein eingetragener Verein mit Sitz in München. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, einen „industriefreundlichen“ Grenzwert zu entwerfen. Das bedeutet in der Praxis, einen Grenzwert, der den Profit steigert, ungeachtet der Schäden an Mensch und Umwelt. Die Mobilfunkindustrie akzeptiert nämlich nur Schäden durch Funkstrahlung, die auf der Erwärmung von Gewebe basieren. Alle anderen, nicht durch Erwärmung verursachten Schäden durch Mobilfunkstrahlung wie z.B. Blutbildveränderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen oder Krebs, bleiben durch diese Grenzwertfestlegung unberücksichtigt, ja sie werden sogar geleugnet. Vergleichbar wäre dies zum Beispiel, wie wenn jemand mithilfe eines Thermometers versucht, die Strahlengefährdung von Radioaktivität neben einem Atomkraftwert oder einem Castor-Behälter zu messen und dann argumentieren würde: „Wir haben keine Temperaturerhöhung, also ist Radioaktivität unschädlich.“ Im Fall der Mobilfunk-Strahlung gilt: Der Mensch wird durch die Funkstrahlung nicht warm, sondern krank! Was wünschen Sie sich als betroffener Bürger: Soll das Strahlenschutzgesetz der Industrie oder dem Schutz der Bevölkerung dienen?
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19.06.2016 | www.kla.tv/8520
Seit mehr als 4 Jahren versucht die Mobilfunkindustrie in der Schweiz den aktuellen Anlagegrenzwert für Mobilfunkantennen abzuschaffen und dafür einen höheren Grenzwert, den der ICNIRP einzuführen. Die ICNIRP, zu Deutsch „die Kommission für nicht ionisierende Strahlung“ ist ein eingetragener Verein mit Sitz in München. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, einen „industriefreundlichen“ Grenzwert zu entwerfen. Das bedeutet in der Praxis, einen Grenzwert, der den Profit steigert, ungeachtet der Schäden an Mensch und Umwelt. Die Mobilfunkindustrie akzeptiert nämlich nur Schäden durch Funkstrahlung, die auf der Erwärmung von Gewebe basieren. Alle anderen, nicht durch Erwärmung verursachten Schäden durch Mobilfunkstrahlung wie z.B. Blutbildveränderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen oder Krebs, bleiben durch diese Grenzwertfestlegung unberücksichtigt, ja sie werden sogar geleugnet. Vergleichbar wäre dies zum Beispiel, wie wenn jemand mithilfe eines Thermometers versucht, die Strahlengefährdung von Radioaktivität neben einem Atomkraftwert oder einem Castor-Behälter zu messen und dann argumentieren würde: „Wir haben keine Temperaturerhöhung, also ist Radioaktivität unschädlich.“ Im Fall der Mobilfunk-Strahlung gilt: Der Mensch wird durch die Funkstrahlung nicht warm, sondern krank! Was wünschen Sie sich als betroffener Bürger: Soll das Strahlenschutzgesetz der Industrie oder dem Schutz der Bevölkerung dienen?
von uw.
http://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/08/heft4_Warum-Grenzwerte-sch%C3%A4digen-und-trotzdem-aufrecht-erhalten-werden.pdf
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/datenflutfunkantennen-strahlenwohl-bald-staerker-128879461