Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
In Deutschland werden jährlich ca. 40.000 Kinder vom Jugendamt den Eltern entzogen, meist ohne große Beschlüsse und ohne große Einspruchsmöglichkeiten von einer höheren Instanz. Die Eltern haben praktisch keine Rechte, müssen aber die Fremdunterbringung der Kinder noch teuer bezahlen. Nun gibt es auch in der Schweiz solch eine gefürchtete Behörde, namens KESB, die nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene gegen ihren Willen in teure Schutzeinrichtungen steckt. So rät auch die SVP dringend dazu, sich mittels Vorsorgeauftrag vor der KESB zu schützen!
Informieren Sie sich hier bei Kla.TV und sorgen Sie vor – nicht dass auch der Ernstfall bei Ihnen zu Hause eintritt! [weiterlesen]
Textvorlage des Vorsorgeauftrags herunterladen: WICHTIG! Muss von Hand abgeschrieben, datiert und unterzeichnet werden.
Allein in Deutschland werden jährlich vom Jugendamt etwa 40.000 Kinder ihren Eltern entrissen. Sehr viele von ihnen ohne jede Vorankündigung, unter großen Polizeiaufgeboten, ohne richterliche Beschlüsse, mit brutaler Gewalt, ohne große Erklärungen – und zu guter Letzt:
ohne Einspruchsmöglichkeiten vor irgendeiner höheren Instanz, wie schon etliche renommierte Zeugen recherchiert und es selbst große Fernsehanstalten berichtet haben. Zum Schrecken der Bevölkerung gibt es keine übergeordnete Behörde über diesen des Kinderhandels beschuldigten Neubehörden, die ohne Wahl oder Geheiß durch das Volk plötzlich überall wie Pilze aus dem Boden schießen.
Und die Stimmen zahllos betroffener Ehepaare vereinen sich zu dem lauten Schrei: Das alles geschieht völlig zu Unrecht! Was haben wir denn getan? Was haben wir verbrochen? Was sich wie ein Gruselroman oder schlechter Science-Fiction anhört, ist in Deutschland längst erschreckender Alltag für jährlich Zehntausende geworden.
Für die meisten der abgeschleppten Kinder gibt es kein Zurück, für deren Eltern kaum Besuchsrechte oder überhaupt irgendwelche Rechte. Nur obendrein noch teuer bezahlen müssen sie das, was sie als unfassbaren Kinderraub bezeichnen.
Genau dasselbe Schicksal scheint nun auch die Schweizer Bevölkerung ereilt zu haben – nur mit dem kleinen Unterschied, dass in der Schweiz nicht allein die Kinder, sondern nun auch die Erwachsenen von solch einem unfassbaren „Seelenhandel“ betroffen sind. Menschen, die aus Alters-, Krankheits- oder Unfallgründen in irgendeiner Weise handlungsunfähig werden, werden wider Willen der eigenen Ehepaare, Kinder oder sonstigen Verwandten einfach abgeschleppt und in teure, sogenannte „Schutzeinrichtungen“ gesteckt.
Das ganze unter dem Namen neuer, wie aus dem Nichts aufgetauchter sogenannter „Schutzbehörden“. Der Name dieser wie Todesschwadronen gefürchteten Schutzeinrichtung: KESB. KESB steht für: Kindes- und ErwachsenenSchutzBehörde. Doch schützt sie Kinder und Erwachsene wirklich? Hier die Schlagzeilen, wie die KESB von Tausenden erlebt wird:
„Die KESB terrorisiert mich“
Weil ihr Kind einige Male zu spät in der Schule war, droht die KESB einer Mutter mit Obhutsentzug. Dass es gute Gründe für die Verspätung gab, interessiert die Behörde nicht.
Zeugenstimmen wie diese lassen sich zahllos finden:
Ein betroffener Zeuge sagt aus: „Die in einem Verein (Contetto) organisierten Pflegeeltern kassierten allein für meine Tochter CHF 67.000 pro Jahr.“
Hochgerechnet auf die insgesamt vier Pflegekinder, die die Pflegeeltern damals betreuten, ergeben sich pro Jahr mehr als CHF 250.000.- Umsatz (!); wobei Madame noch Teilzeit auswärts arbeiten gehen konnte, weil sich hauptsächlich der Pflegevater (Sozialpädagoge) um die Kinder kümmerte.
Geschockt fragen sich daher immer breitere Schichten der Schweizer Bevölkerung: Woher kommt diese sogenannte „Schutzbehörde“? Denn das Schweizer Stimmvolk kann sich an kein Mandat ihrerseits erinnern. Kein Stimmvolk hat diese Menschen so bevollmächtigt. Die KESB wurde in kürzester Zeit zur wohl unbeliebtesten, um nicht zu sagen verhasstesten Behörde der Schweiz. Warum aber bezeugen so viele, dass die KESB sich wie ein hungriges Raubtier gebärdet? Woher nimmt sie ihre angewandte Vollmacht? Warum gibt es keine Schutzbehörde, die man wirksam gegen diese sogenannten Schutzbehörden in Stellung bringen kann? Denn, wer solches versuchte, scheiterte in aller Regel kläglich. So dringen Schreie wie nachfolgende immer lauter durch das Schweizer Volk:
„Diese vom Steuerzahler finanzierte Behörde muss sofort abgeschafft werden. Sie hat genug Leid gebracht! Jetzt ist genug!“
„Es kann nicht sein, dass nach den Verdingkindern die KESB-Kinder kommen! Diese Behörde hat in ihrer kurzen Zeit genug Leid angerichtet, ist mutmaßlich mitverantwortlich für den mehrfachen Tod von Kindern! Diese Behörde gehört abgeschafft und zurück zum "Dorf-Modell".“
Und in etwa um Folgendes ging es schon bei den Verdingkindern, nur dass dieser Seelenhandel heute weit mehr Geld als damals einspielt. Denn wie man aus der KESB Chronik entnehmen kann, bezahlen wir heute nicht allein für Kinder sondern auch noch für die Erwachsenen.
Vielleicht ist die Erinnerung an die Verdingkinder sogar der Trefflichste. Selbst die größte Volkspartei der Schweiz, die SVP, spricht ihr volles Entsetzen gegen die KESB-Praktiken laut aus. Klagemauer-TV veröffentlicht abschließend einen Beitrag aus der bürgerlichen Zeitung „Schweizerzeit“ der SVP zu diesem Thema. Es ist eine Vorlage, wie der gewöhnliche Schweizer sich vor der KESB schriftlich absichern kann. Denn wer es nicht tut, kann laut SVP leicht zu deren Beute werden!
Sie wollen vorsorgen und haben deshalb ein Testament geschrieben? Das reicht nicht. Um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu verhindern, dass die KESB über Sie oder ihre Kinder bestimmt, benötigen Sie einen Vorsorgeauftrag. Die bürgerliche Zeitung »Schweizerzeit« zeigt Ihnen, wie es geht.
Wir zeigen Ihnen, was Sie machen können, um sich vor der KESB zu schützen. Der nachfolgende Entwurf muss von Hand abgeschrieben, datiert und unterzeichnet werden.
------------------------------------------------------------
Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit soll mich folgende Person in den unten bezeichneten Angelegenheiten als Vorsorge Beauftragte vertreten:
Als Ersatzvorsorge Beauftragte soll mich folgende Person vertreten:
Aufgaben:
• Personensorge mit Vertretung bei medizinischen Massnahmen
• Vermögenssorge
• Vertretung im Rechtsverkehr
Insbesondere:
a) Veranlassung aller für meine Gesundheit notwendige Massnahmen und Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Rechte zur Sicherstellung der optimalen Behandlung und Pflege.
b) Sicherstellung eines geordneten Alltags und nach Möglichkeit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
c) Wahrung meiner finanziellen Interessen, Verwaltung meines gesamten Vermögens, Verfügungen darüber und Treffen sämtlicher damit zusammenhängenden Massnahmen.
d) Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Prozesshandlungen, Vertragshandlungen sowie Anträge und Verhandlungen.
e) Erwerb, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Einschreibung im Grundbuch.
f) Die Beauftragte darf keine Vermögenswerte des Auftraggebers unentgeltlich veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und Trinkgeldern oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht.
g) Der Beauftragte soll ebenfalls als Wunsch Beistand für mein Kind eingesetzt werden.
… soll das elterliche Sorgerecht ausüben können.
h) Die Beauftragte ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Substituten und Hilfspersonen beizuziehen.
----------------------------------------
Stellen Sie sicher, dass der Vorsorgeauftrag gefunden wird, wenn sie z.B. verunfallen. Der Vorsorgeauftrag gilt nicht im Falle Ihres Todes. Falls Sie noch kein Testament geschrieben haben, sollten Sie dies unbedingt tun.
Sendungstext
herunterladen
27.08.2016 | www.kla.tv/8897
Allein in Deutschland werden jährlich vom Jugendamt etwa 40.000 Kinder ihren Eltern entrissen. Sehr viele von ihnen ohne jede Vorankündigung, unter großen Polizeiaufgeboten, ohne richterliche Beschlüsse, mit brutaler Gewalt, ohne große Erklärungen – und zu guter Letzt: ohne Einspruchsmöglichkeiten vor irgendeiner höheren Instanz, wie schon etliche renommierte Zeugen recherchiert und es selbst große Fernsehanstalten berichtet haben. Zum Schrecken der Bevölkerung gibt es keine übergeordnete Behörde über diesen des Kinderhandels beschuldigten Neubehörden, die ohne Wahl oder Geheiß durch das Volk plötzlich überall wie Pilze aus dem Boden schießen. Und die Stimmen zahllos betroffener Ehepaare vereinen sich zu dem lauten Schrei: Das alles geschieht völlig zu Unrecht! Was haben wir denn getan? Was haben wir verbrochen? Was sich wie ein Gruselroman oder schlechter Science-Fiction anhört, ist in Deutschland längst erschreckender Alltag für jährlich Zehntausende geworden. Für die meisten der abgeschleppten Kinder gibt es kein Zurück, für deren Eltern kaum Besuchsrechte oder überhaupt irgendwelche Rechte. Nur obendrein noch teuer bezahlen müssen sie das, was sie als unfassbaren Kinderraub bezeichnen. Genau dasselbe Schicksal scheint nun auch die Schweizer Bevölkerung ereilt zu haben – nur mit dem kleinen Unterschied, dass in der Schweiz nicht allein die Kinder, sondern nun auch die Erwachsenen von solch einem unfassbaren „Seelenhandel“ betroffen sind. Menschen, die aus Alters-, Krankheits- oder Unfallgründen in irgendeiner Weise handlungsunfähig werden, werden wider Willen der eigenen Ehepaare, Kinder oder sonstigen Verwandten einfach abgeschleppt und in teure, sogenannte „Schutzeinrichtungen“ gesteckt. Das ganze unter dem Namen neuer, wie aus dem Nichts aufgetauchter sogenannter „Schutzbehörden“. Der Name dieser wie Todesschwadronen gefürchteten Schutzeinrichtung: KESB. KESB steht für: Kindes- und ErwachsenenSchutzBehörde. Doch schützt sie Kinder und Erwachsene wirklich? Hier die Schlagzeilen, wie die KESB von Tausenden erlebt wird: „Die KESB terrorisiert mich“ Weil ihr Kind einige Male zu spät in der Schule war, droht die KESB einer Mutter mit Obhutsentzug. Dass es gute Gründe für die Verspätung gab, interessiert die Behörde nicht. Zeugenstimmen wie diese lassen sich zahllos finden: Ein betroffener Zeuge sagt aus: „Die in einem Verein (Contetto) organisierten Pflegeeltern kassierten allein für meine Tochter CHF 67.000 pro Jahr.“ Hochgerechnet auf die insgesamt vier Pflegekinder, die die Pflegeeltern damals betreuten, ergeben sich pro Jahr mehr als CHF 250.000.- Umsatz (!); wobei Madame noch Teilzeit auswärts arbeiten gehen konnte, weil sich hauptsächlich der Pflegevater (Sozialpädagoge) um die Kinder kümmerte. Geschockt fragen sich daher immer breitere Schichten der Schweizer Bevölkerung: Woher kommt diese sogenannte „Schutzbehörde“? Denn das Schweizer Stimmvolk kann sich an kein Mandat ihrerseits erinnern. Kein Stimmvolk hat diese Menschen so bevollmächtigt. Die KESB wurde in kürzester Zeit zur wohl unbeliebtesten, um nicht zu sagen verhasstesten Behörde der Schweiz. Warum aber bezeugen so viele, dass die KESB sich wie ein hungriges Raubtier gebärdet? Woher nimmt sie ihre angewandte Vollmacht? Warum gibt es keine Schutzbehörde, die man wirksam gegen diese sogenannten Schutzbehörden in Stellung bringen kann? Denn, wer solches versuchte, scheiterte in aller Regel kläglich. So dringen Schreie wie nachfolgende immer lauter durch das Schweizer Volk: „Diese vom Steuerzahler finanzierte Behörde muss sofort abgeschafft werden. Sie hat genug Leid gebracht! Jetzt ist genug!“ „Es kann nicht sein, dass nach den Verdingkindern die KESB-Kinder kommen! Diese Behörde hat in ihrer kurzen Zeit genug Leid angerichtet, ist mutmaßlich mitverantwortlich für den mehrfachen Tod von Kindern! Diese Behörde gehört abgeschafft und zurück zum "Dorf-Modell".“ Und in etwa um Folgendes ging es schon bei den Verdingkindern, nur dass dieser Seelenhandel heute weit mehr Geld als damals einspielt. Denn wie man aus der KESB Chronik entnehmen kann, bezahlen wir heute nicht allein für Kinder sondern auch noch für die Erwachsenen. Vielleicht ist die Erinnerung an die Verdingkinder sogar der Trefflichste. Selbst die größte Volkspartei der Schweiz, die SVP, spricht ihr volles Entsetzen gegen die KESB-Praktiken laut aus. Klagemauer-TV veröffentlicht abschließend einen Beitrag aus der bürgerlichen Zeitung „Schweizerzeit“ der SVP zu diesem Thema. Es ist eine Vorlage, wie der gewöhnliche Schweizer sich vor der KESB schriftlich absichern kann. Denn wer es nicht tut, kann laut SVP leicht zu deren Beute werden! Sie wollen vorsorgen und haben deshalb ein Testament geschrieben? Das reicht nicht. Um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu verhindern, dass die KESB über Sie oder ihre Kinder bestimmt, benötigen Sie einen Vorsorgeauftrag. Die bürgerliche Zeitung »Schweizerzeit« zeigt Ihnen, wie es geht. Wir zeigen Ihnen, was Sie machen können, um sich vor der KESB zu schützen. Der nachfolgende Entwurf muss von Hand abgeschrieben, datiert und unterzeichnet werden. ------------------------------------------------------------ Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit soll mich folgende Person in den unten bezeichneten Angelegenheiten als Vorsorge Beauftragte vertreten: Als Ersatzvorsorge Beauftragte soll mich folgende Person vertreten: Aufgaben: • Personensorge mit Vertretung bei medizinischen Massnahmen • Vermögenssorge • Vertretung im Rechtsverkehr Insbesondere: a) Veranlassung aller für meine Gesundheit notwendige Massnahmen und Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Rechte zur Sicherstellung der optimalen Behandlung und Pflege. b) Sicherstellung eines geordneten Alltags und nach Möglichkeit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. c) Wahrung meiner finanziellen Interessen, Verwaltung meines gesamten Vermögens, Verfügungen darüber und Treffen sämtlicher damit zusammenhängenden Massnahmen. d) Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Prozesshandlungen, Vertragshandlungen sowie Anträge und Verhandlungen. e) Erwerb, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Einschreibung im Grundbuch. f) Die Beauftragte darf keine Vermögenswerte des Auftraggebers unentgeltlich veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und Trinkgeldern oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht. g) Der Beauftragte soll ebenfalls als Wunsch Beistand für mein Kind eingesetzt werden. … soll das elterliche Sorgerecht ausüben können. h) Die Beauftragte ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Substituten und Hilfspersonen beizuziehen. ---------------------------------------- Stellen Sie sicher, dass der Vorsorgeauftrag gefunden wird, wenn sie z.B. verunfallen. Der Vorsorgeauftrag gilt nicht im Falle Ihres Todes. Falls Sie noch kein Testament geschrieben haben, sollten Sie dies unbedingt tun.
von i.s.
https://www.facebook.com/kesbmussweg?ref=hl
https://www.openpetition.eu/ch/petition/blog/stopp-der-kesb
https://www.youtube.com/watch?v=cPgohOTzlos