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Am 17. Juni 2016 hat der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Revision des Adoptionsrechts zugestimmt. Dies, nachdem bereits am 30. Mai der Nationalrat die Gesetzesänderung angenommen hatte. Kern der Anpassung ist die sogenannte Stiefkindadoption. Damit sollen neu Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Kinder ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren dürfen. Die eingetragene Partnerschaft bezeichnet die Möglichkeit für homosexuelle Paare, sich rechtlich verheirateten Paaren weitgehend gleichstellen zu lassen.[weiterlesen]
Am 17. Juni 2016 hat der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Revision des Adoptionsrechts zugestimmt. Dies, nachdem bereits am 30. Mai der Nationalrat die Gesetzesänderung angenommen hatte. Kern der Anpassung ist die sogenannte Stiefkindadoption. Damit sollen neu Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Kinder ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren dürfen. Die eingetragene Partnerschaft bezeichnet die Möglichkeit für homosexuelle Paare, sich rechtlich verheirateten Paaren weitgehend gleichstellen zu lassen. Im Jahr 2005 hatte das Schweizer Volk diese Neuerung in einer Volksabstimmung angenommen. Damals hielt der Bundesrat fest, die Adoption von Kindern – insbesondere auch die Stiefkindadoption – werde für homosexuelle Paare weiterhin nicht erlaubt sein. Nun kam diese vor 11 Jahren noch ausgeschlagene Möglichkeit trotzdem aufs Tapet. Argumentiert wurde damit, dass die rechtliche Absicherung z.B. in Sachen Erbrecht oder Sozialversicherung für die Kinder fehle, wenn der leibliche Vater bzw. die Mutter sterbe.
Eine volle rechtliche Absicherung für Kinder, die mit einem homosexuellen Elternteil und dessen Partner aufwachsen, das klingt eigentlich ganz sinnvoll. Nun sind aber Befürchtungen laut geworden, es handle sich hierbei um eine „Salamitaktik“, mit der die „Umdeutung von Ehe und Familie“ vorangetrieben werde. So haben Vertreter der Schweizerischen Volkspartei SVP, der Eidgenössisch-Demokratischen Union EDU und der Christlichen Volkspartei CVP das Referendum ergriffen, um eine Volksabstimmung herbeizuführen. Was bewegt das überparteiliche Referendumskomitee zu diesem Schritt? Sind die Befürchtungen einer „Salamitaktik“ begründet oder handelt es sich hierbei nur um die Ängste sogenannter „reaktionärer“, also rückschrittlicher Kräfte, wie es einige Medien bezeichneten? Klagemauer.TV hat sich mit der Argumentation des Referendums „Nein zu diesem Adoptionsrecht“ befasst:
Laut den Gegnern der Stiefkindadoption öffnet das neue Recht den Weg für die in der Schweiz verbotene Leihmutterschaft. „Leihmutterschaft“ bedeutet, dass eine Frau einen Embryo sozusagen „im Auftrag“ eines fremden Paares austrägt und das Kind danach an dieses Paar weitergibt. Sie stellt in diesem Sinne nur ihre Gebärmutter zur Verfügung und hat in der Regel später mit dem von ihr geborenen Kind keinerlei Kontakt mehr. Das ist äußerst menschenunwürdig, denn Forschungen zeigen, dass mit der Zeugung eines Embryos ein weitreichender Prozess in Gang gesetzt wird, welcher auf Austausch, Beziehung und Verbundenheit
zur austragenden Mutter angelegt ist. Dieser Prozess wird mit dem „Verkauf“ beziehungsweise der Weitergabe des Kindes in krassester Weise beendet. Die Leihmutterschaft ist auch in Deutschland, Österreich und weiteren europäischen Ländern verboten.
Das neue Adoptionsrecht würde nun gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit geben, dieses
Leihmutterschaftsverbot zu umgehen. Das heisst mit anderen Worten, dass gleichgeschlechtliche Partner über den Weg der Leihmutterschaft im Ausland oder über den Weg der künstlichen Befruchtung ein Kind haben können und es dann später quasi über den nun geöffneten Weg der Stiefkindadoption beide
adoptieren können. Das war bislang nicht möglich.
Bezüglich „Salamitaktik“ verweisen die Gegner des neuen Adoptionsrechts auch darauf, dass die Befürworter der Stiefkindadoption wie z.B. der Appenzeller Ständerat Andrea Caroni diese nur als Vorstufe zur uneingeschränkten Homo-Adoption sehen. Dies, obwohl diese, als auch eine Homo-Ehe, noch bei der Debatte um das Partnerschaftsgesetz im Jahr 2005 als nicht vorgesehen abgetan wurden. Eine uneingeschränkte Adoption würde wiederum den Weg frei machen für eine Homo-Ehe. Denn es gibt in der Tat keinen plausiblen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren zwar die Adoption zu gestatten, ihnen dann jedoch die Ehe zu verweigern.
Weshalb nun jedoch sind viele Menschen besorgt, wenn gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption und die Ehe ermöglicht sein sollten?
Ganz einfach, weil dadurch die Begriffe „Ehe“ und „Familie“ auf eine Weise neu definiert werden,
wie es mit der ursprünglichen Definition kaum noch etwas zu tun hat. Viele Befürworter der herkömmlichen Definition, dass unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint sei, sehen sich in ihren Rechten, z.B. dem alleinigen Erziehungsrecht ihrer Kinder, gefährdet. Sogar der europäische Gerichtshof bestätigte in einem Anfang Juni 2016 veröffentlichten Urteil diese herkömmliche Definition von Ehe.
Eine Neudefinierung des Begriffs Ehe zieht etwa dieselben Konsequenzen mit sich, wie wenn die Bezeichnung eines Schweizer Produkts, z.B. des Käses „Emmentaler Switzerland“, nicht geschützt wäre. Dann könnte unter dieser Bezeichnung jeder Käse verkauft werden, der jedoch weder der Qualität noch dem Inhalt des Originalprodukts entsprechen müsste. Dies hätte unweigerlich Einbußen für das Originalprodukt zur Folge. Dies ist der Grund, warum viele Menschen die herkömmliche Definition von „Ehe“ und „Familie“ geschützt haben möchten. Nicht, weil andere Lebensformen nicht zulässig wären – wie auch jeder Käse herstellen kann, wie er möchte – sondern, weil diese ganz einfach nicht der Originalbezeichnung von „Ehe“ und „Familie“ entsprechen.
Doch geht es nicht nur um den Schutz der Ur-Definition von Ehe, sondern um den existentiellen Erhalt dieser Lebensform. So wird nämlich die Neudefinierung des Begriffs „Ehe“ seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gezielt vom UN-Establishment und Nichtregierungsorganisationen vorangetrieben, um bewährte Familienstrukturen zu zerstören. Dies geschieht unter dem Namen „Gender-Mainstreaming“.
U.a. steht auf der sogenannten „Gender-Agenda“ folgendes, wie es die Journalistin Dale O’Leary erläuterte:
– Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter.
– In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu sexuellem Experimentieren ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder.
– Die Welt braucht eine 50/50 Männer/Frauen-Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Detaillierte Infos zur Gender-Agenda finden Sie in den Sendungen vom 12.7.2015 (siehe: www.kla.tv/6262 und www.kla.tv/6264).
Diese ganze Entwicklung – ob es um die Neudefinition des Begriffs „Ehe“ oder um die Stiefkindadoption geht – wird also gezielt gesteuert: bewährte Familienstrukturen sollen zerstört und der staatliche Zugriff auf die Kinder legitimiert werden. Das erleichtert eine Manipulation und Gleichschaltung der künftigen Generationen. Ein neues gleichgeschaltetes Gesellschaftsmodell als Wegbereiter einer „Neuen Weltordnung“ soll geschaffen werden.
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zurück zur Stiefkindadoption: Wie ist nun dieser ideologische Wandel von Bundesrat und Parlament zu erklären? Wie ernst sind die Argumente des Referendumskomitees zu nehmen? Forschen Sie nach und urteilen Sie dabei selbst, ob es sich um bloße Befürchtungen handelt, oder ob das neue Adoptionsrecht doch ein Baustein hin zur totalen Umdeutung von Ehe und Familie ist.
Unter www.nein-zu-diesem-adoptionsrecht.ch finden Sie weitere Informationen zum Referendum. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 20.September. Guten Abend.
Sendungstext
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08.09.2016 | www.kla.tv/8950
Am 17. Juni 2016 hat der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Revision des Adoptionsrechts zugestimmt. Dies, nachdem bereits am 30. Mai der Nationalrat die Gesetzesänderung angenommen hatte. Kern der Anpassung ist die sogenannte Stiefkindadoption. Damit sollen neu Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Kinder ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren dürfen. Die eingetragene Partnerschaft bezeichnet die Möglichkeit für homosexuelle Paare, sich rechtlich verheirateten Paaren weitgehend gleichstellen zu lassen. Im Jahr 2005 hatte das Schweizer Volk diese Neuerung in einer Volksabstimmung angenommen. Damals hielt der Bundesrat fest, die Adoption von Kindern – insbesondere auch die Stiefkindadoption – werde für homosexuelle Paare weiterhin nicht erlaubt sein. Nun kam diese vor 11 Jahren noch ausgeschlagene Möglichkeit trotzdem aufs Tapet. Argumentiert wurde damit, dass die rechtliche Absicherung z.B. in Sachen Erbrecht oder Sozialversicherung für die Kinder fehle, wenn der leibliche Vater bzw. die Mutter sterbe. Eine volle rechtliche Absicherung für Kinder, die mit einem homosexuellen Elternteil und dessen Partner aufwachsen, das klingt eigentlich ganz sinnvoll. Nun sind aber Befürchtungen laut geworden, es handle sich hierbei um eine „Salamitaktik“, mit der die „Umdeutung von Ehe und Familie“ vorangetrieben werde. So haben Vertreter der Schweizerischen Volkspartei SVP, der Eidgenössisch-Demokratischen Union EDU und der Christlichen Volkspartei CVP das Referendum ergriffen, um eine Volksabstimmung herbeizuführen. Was bewegt das überparteiliche Referendumskomitee zu diesem Schritt? Sind die Befürchtungen einer „Salamitaktik“ begründet oder handelt es sich hierbei nur um die Ängste sogenannter „reaktionärer“, also rückschrittlicher Kräfte, wie es einige Medien bezeichneten? Klagemauer.TV hat sich mit der Argumentation des Referendums „Nein zu diesem Adoptionsrecht“ befasst: Laut den Gegnern der Stiefkindadoption öffnet das neue Recht den Weg für die in der Schweiz verbotene Leihmutterschaft. „Leihmutterschaft“ bedeutet, dass eine Frau einen Embryo sozusagen „im Auftrag“ eines fremden Paares austrägt und das Kind danach an dieses Paar weitergibt. Sie stellt in diesem Sinne nur ihre Gebärmutter zur Verfügung und hat in der Regel später mit dem von ihr geborenen Kind keinerlei Kontakt mehr. Das ist äußerst menschenunwürdig, denn Forschungen zeigen, dass mit der Zeugung eines Embryos ein weitreichender Prozess in Gang gesetzt wird, welcher auf Austausch, Beziehung und Verbundenheit zur austragenden Mutter angelegt ist. Dieser Prozess wird mit dem „Verkauf“ beziehungsweise der Weitergabe des Kindes in krassester Weise beendet. Die Leihmutterschaft ist auch in Deutschland, Österreich und weiteren europäischen Ländern verboten. Das neue Adoptionsrecht würde nun gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit geben, dieses Leihmutterschaftsverbot zu umgehen. Das heisst mit anderen Worten, dass gleichgeschlechtliche Partner über den Weg der Leihmutterschaft im Ausland oder über den Weg der künstlichen Befruchtung ein Kind haben können und es dann später quasi über den nun geöffneten Weg der Stiefkindadoption beide adoptieren können. Das war bislang nicht möglich. Bezüglich „Salamitaktik“ verweisen die Gegner des neuen Adoptionsrechts auch darauf, dass die Befürworter der Stiefkindadoption wie z.B. der Appenzeller Ständerat Andrea Caroni diese nur als Vorstufe zur uneingeschränkten Homo-Adoption sehen. Dies, obwohl diese, als auch eine Homo-Ehe, noch bei der Debatte um das Partnerschaftsgesetz im Jahr 2005 als nicht vorgesehen abgetan wurden. Eine uneingeschränkte Adoption würde wiederum den Weg frei machen für eine Homo-Ehe. Denn es gibt in der Tat keinen plausiblen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren zwar die Adoption zu gestatten, ihnen dann jedoch die Ehe zu verweigern. Weshalb nun jedoch sind viele Menschen besorgt, wenn gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption und die Ehe ermöglicht sein sollten? Ganz einfach, weil dadurch die Begriffe „Ehe“ und „Familie“ auf eine Weise neu definiert werden, wie es mit der ursprünglichen Definition kaum noch etwas zu tun hat. Viele Befürworter der herkömmlichen Definition, dass unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint sei, sehen sich in ihren Rechten, z.B. dem alleinigen Erziehungsrecht ihrer Kinder, gefährdet. Sogar der europäische Gerichtshof bestätigte in einem Anfang Juni 2016 veröffentlichten Urteil diese herkömmliche Definition von Ehe. Eine Neudefinierung des Begriffs Ehe zieht etwa dieselben Konsequenzen mit sich, wie wenn die Bezeichnung eines Schweizer Produkts, z.B. des Käses „Emmentaler Switzerland“, nicht geschützt wäre. Dann könnte unter dieser Bezeichnung jeder Käse verkauft werden, der jedoch weder der Qualität noch dem Inhalt des Originalprodukts entsprechen müsste. Dies hätte unweigerlich Einbußen für das Originalprodukt zur Folge. Dies ist der Grund, warum viele Menschen die herkömmliche Definition von „Ehe“ und „Familie“ geschützt haben möchten. Nicht, weil andere Lebensformen nicht zulässig wären – wie auch jeder Käse herstellen kann, wie er möchte – sondern, weil diese ganz einfach nicht der Originalbezeichnung von „Ehe“ und „Familie“ entsprechen. Doch geht es nicht nur um den Schutz der Ur-Definition von Ehe, sondern um den existentiellen Erhalt dieser Lebensform. So wird nämlich die Neudefinierung des Begriffs „Ehe“ seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gezielt vom UN-Establishment und Nichtregierungsorganisationen vorangetrieben, um bewährte Familienstrukturen zu zerstören. Dies geschieht unter dem Namen „Gender-Mainstreaming“. U.a. steht auf der sogenannten „Gender-Agenda“ folgendes, wie es die Journalistin Dale O’Leary erläuterte: – Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter. – In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu sexuellem Experimentieren ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder. – Die Welt braucht eine 50/50 Männer/Frauen-Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen. Detaillierte Infos zur Gender-Agenda finden Sie in den Sendungen vom 12.7.2015 (siehe: www.kla.tv/6262 und www.kla.tv/6264). Diese ganze Entwicklung – ob es um die Neudefinition des Begriffs „Ehe“ oder um die Stiefkindadoption geht – wird also gezielt gesteuert: bewährte Familienstrukturen sollen zerstört und der staatliche Zugriff auf die Kinder legitimiert werden. Das erleichtert eine Manipulation und Gleichschaltung der künftigen Generationen. Ein neues gleichgeschaltetes Gesellschaftsmodell als Wegbereiter einer „Neuen Weltordnung“ soll geschaffen werden. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zurück zur Stiefkindadoption: Wie ist nun dieser ideologische Wandel von Bundesrat und Parlament zu erklären? Wie ernst sind die Argumente des Referendumskomitees zu nehmen? Forschen Sie nach und urteilen Sie dabei selbst, ob es sich um bloße Befürchtungen handelt, oder ob das neue Adoptionsrecht doch ein Baustein hin zur totalen Umdeutung von Ehe und Familie ist. Unter www.nein-zu-diesem-adoptionsrecht.ch finden Sie weitere Informationen zum Referendum. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 20.September. Guten Abend.
von jb. / dd.
http://www.kla.tv/8575
http://www.nein-zu-diesem-adoptionsrecht.ch/argumentarium/
https://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter
https://demofueralle.wordpress.com/2016/06/10/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-bestaetigt-einstimmig-ehe-ist-die-verbindung-von-mann-und-frau/