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Das Beispiel in Betzdorf
zeigt deutlich, dass es sehr
wohl möglich ist, bestehende Sendestandorte
auch wieder abbauen
zu lassen. Im konkreten Fall hat
der ursprüngliche Besitzer, der
Südwestrundfunk (SWR), ohne
Zustimmung des Grundstückeigentümers
den Sendemasten in Betzdorf
an private Mobilfunkbetreiber
untervermietet. Dies ist rechtlich
nicht zulässig und so musste ein
kompletter Rückbau der Anlage
erfolgen. Es ist nicht der erste Fall
dieser Art und ehemalige Sendetürme
des SWR, davon gibt es ca.
300–500 allein in Baden-Württemberg,
sind fast alle mit neuen, privaten
Sendeanlagen bestückt.
Die wenigsten davon haben allerdings
eine Genehmigung vom
Grundstückseigentümer. Hier ist
also genug Potential, um für den
Abbau weiterer Sendemasten zu sorgen.
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13.05.2013 | www.kla.tv/910
Das Beispiel in Betzdorf zeigt deutlich, dass es sehr wohl möglich ist, bestehende Sendestandorte auch wieder abbauen zu lassen. Im konkreten Fall hat der ursprüngliche Besitzer, der Südwestrundfunk (SWR), ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers den Sendemasten in Betzdorf an private Mobilfunkbetreiber untervermietet. Dies ist rechtlich nicht zulässig und so musste ein kompletter Rückbau der Anlage erfolgen. Es ist nicht der erste Fall dieser Art und ehemalige Sendetürme des SWR, davon gibt es ca. 300–500 allein in Baden-Württemberg, sind fast alle mit neuen, privaten Sendeanlagen bestückt. Die wenigsten davon haben allerdings eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Hier ist also genug Potential, um für den Abbau weiterer Sendemasten zu sorgen.
von uw.
http://www.mobilfunkmast-betzdorf.de/neuigkeiten/