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Staat will neben Gewaltmonopol auch Meinungsmonopol (Kommentar von lic. iur. Hermann Lei)
Hermann Lei ist ein Schweizer Rechtsanwalt und Politiker der Schweizerischen Volkspartei SVP. Seit dem Jahr 2008 sitzt er im Kantonsparlament des Kantons Thurgau. Lei spielte eine zentrale Rolle in der sogenannten Affäre Hildebrand im Jahr 2011, die zum Rücktritt des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand führte.[weiterlesen]
Hermann Lei ist ein Schweizer Rechtsanwalt und Politiker der Schweizerischen Volkspartei SVP. Seit dem Jahr 2008 sitzt er im Kantonsparlament des Kantons Thurgau. Lei spielte eine zentrale Rolle in der sogenannten Affäre Hildebrand im Jahr 2011, die zum Rücktritt des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand führte. Von einem Whistleblower – das ist ein Mitarbeiter, der Missstände öffentlich macht – der Schweizer Privatbank Sarasin wurden Kontoauszüge von Hildebrand an Hermann Lei weitergeleitet. Lei wiederum wollte die daraus ersichtlichen Ungereimtheiten an die Öffentlichkeit bringen und leitete sie an Altbundesrat und SVP-Politiker Christoph Blocher weiter, der zunächst den Bundesrat, als Kontrollbehörde der Nationalbank, informierte. In der Folge wurden mehrere Strafverfahren gegen Lei eingeleitet, die teilweise bis heute noch laufen.
Trotz anhaltender Verzögerungen und Behinderungen der Justiz – das Prozessverfahren kostete Lei nach eigenen Angaben bislang rund eine Viertelmillion Franken, die eigene Arbeitszeit miteingerechnet – hört er nicht auf, Missstände aufzudecken. In einem Artikel, der am 13. Januar 2017 in der „Schweizerzeit“ erschien – einem Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit – zeigt Lei die Entwicklung auf, wie der Staat neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich reißen will. Gewaltmonopol meint das alleinige Recht des Staates zur Durchsetzung des verfassungsmäßigen Rechts, Gewalt anzuwenden. Hören Sie nun unzensiert, was der Schweizer Rechtsanwalt und SVP-Politiker Hermann Lei zu der staatlichen Einschränkungspolitik der Meinungsfreiheit zu sagen hat.
Vom Gewalt- zum Meinungsmonopol
Gegen Meinungsstraftaten greifen unsere Behörden härter durch als bei Terror. Und die Behörden wollen noch viel härter werden, obwohl Rassendiskriminierung kaum vorkommt.
Was könnte man noch alles tun, um neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich zu reißen: Vorzensur, Versammlungsverbote, neue Meinungsstrafparagraphen, Verbot von Hassreden. Diese Rezepte aus dem Giftschrank der halbtotalitären Systeme finden wir im neuesten Bulletin der (Schweizer) Rassismuskommission EKR. (Die EKR wurde im Jahr 1995 vom Bundesrat zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung eingesetzt.)
Es sei nämlich eine „Zunahme von Extremismus, und in diesem Fall insbesondere von Rechtsextremismus“, festzustellen. Mit Verlaub: Die Behauptung ist falsch, ist „Fake News“. Gemäß dem Sicherheitsbericht Schweiz 2016 ist die Lage entspannt, die Anzahl der Fälle von Rechtsextremismus seit Jahren sogar auf tiefem Niveau, abnehmend. Der Nachrichtendienst zählte im Jahre 2016 lediglich 28 Fälle. Die rechtsextreme Szene friste „fernab der Öffentlichkeit ein isoliertes Dasein“. Linksextremismus ist, dank wohlwollender „Laissez-Faire-Politik“ (das meint eine Politik des „Laufenlassens“), viel gefährlicher.
Auch die Datenbank der EKR kommt inklusiv Freisprüche, Einstellungen etc. auf nur 38 Fälle jährlich, in denen das Thema Rassismus eine Rolle spielte. Der Jahresbericht 2015 erwähnt zwar stolze 239 „Rassismusvorfälle“, um welche sich achtzehn Beratungsstellen gekümmert hätten. Davon werden drei „Fälle“ beispielhaft vorgestellt – die aber entlarvenderweise alle mit Rassismus nichts am Hut haben: Eine Deutsche bekam einen Job nicht, weil das angeschriebene Unternehmen nur Bewerber mit Schweizer Ausbildung brauchen konnte. Der andere Fall betraf BDP-Chef Landolt und seinen primitiven Tweet gegen die SVP und der dritte Fall einen Grenzgänger, der seinen Lohn nicht in Euro ausbezahlt haben wollte. Selbst mit der großen Lupe schafft es die Kommission also nicht, auch nur ein einziges Beispiel für Rassismus zu nennen.
Privatrechtliche Diskriminierungen – z.B. eine Entlassung aus religiösen Gründen – gibt es ebenfalls praktisch gar nicht. Die Rassismuskommission fand, trotz akribischer Suche, nur gerade fünf Fälle in den letzten 25 Jahren. Genannt wird ein Fall in Arbon im Jahr 1990, einer in St. Gallen 1999, einer in Lausanne 2005 und einer in Zürich 2006. Der angeblich fünfte Fall wird uns vorenthalten. Fünf Fälle seit Jahrzehnten sind extrem wenig, verglichen mit den insgesamt Millionen von anderen Fällen an Schweizer Gerichten. Unbeirrt von den Zahlen wird die Schaffung eines allgemeinen privatrechtlichen Diskriminierungsverbotes, die Ausweitung des strafrechtlichen Verbots von Hassreden, unter anderem auf die Merkmale wie Nationalität oder Aufenthaltsstatus, eine Ausdehnung des Verbandsklage- und Beschwerderechts, eine Beweislasterleichterung für alle Diskriminierungsfälle und die rechtliche Erfassung von Mehrfachdiskriminierungen gefordert.
Weil echte Rassendiskriminierung trotz Rekordeinwanderung und trotz Dauerterror an Weihnachtsmärkten und Bahnhofsecken erstaunlicherweise ein absolutes Randdasein fristet, müssen unsere Antirassisten kreativ werden: Behörden, welche das Thema bewirtschaften, müssten geschult werden, findet die EKR, damit potentielle Fälle besser erkannt, bisher unentdeckte Diskriminierungen entdeckt und auch schwer zu erkennende rassistische Diskriminierungen herausgeschält werden können. Und im Privatrecht soll eine Umkehrung der Beweislast den angeblich diskriminierten Personen die Prozessführung erleichtern. Dass mit einer Beweislastumkehrung vor allem Schweizer Arbeitgeber und Vermieter extrem benachteiligt werden, spielt offenbar keine Rolle.
Fazit: Obwohl echte Rassendiskriminierung ein absolutes Randdasein fristet, wollen gewisse Behörden die Rechte von uns Schweizern weiterhin massiv einschränken und uns befehlen, was wahr ist und was nicht. Ein Staat aber, der neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich reißen will, ist totalitär.
Sendungstext
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25.01.2017 | www.kla.tv/9779
Hermann Lei ist ein Schweizer Rechtsanwalt und Politiker der Schweizerischen Volkspartei SVP. Seit dem Jahr 2008 sitzt er im Kantonsparlament des Kantons Thurgau. Lei spielte eine zentrale Rolle in der sogenannten Affäre Hildebrand im Jahr 2011, die zum Rücktritt des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand führte. Von einem Whistleblower – das ist ein Mitarbeiter, der Missstände öffentlich macht – der Schweizer Privatbank Sarasin wurden Kontoauszüge von Hildebrand an Hermann Lei weitergeleitet. Lei wiederum wollte die daraus ersichtlichen Ungereimtheiten an die Öffentlichkeit bringen und leitete sie an Altbundesrat und SVP-Politiker Christoph Blocher weiter, der zunächst den Bundesrat, als Kontrollbehörde der Nationalbank, informierte. In der Folge wurden mehrere Strafverfahren gegen Lei eingeleitet, die teilweise bis heute noch laufen. Trotz anhaltender Verzögerungen und Behinderungen der Justiz – das Prozessverfahren kostete Lei nach eigenen Angaben bislang rund eine Viertelmillion Franken, die eigene Arbeitszeit miteingerechnet – hört er nicht auf, Missstände aufzudecken. In einem Artikel, der am 13. Januar 2017 in der „Schweizerzeit“ erschien – einem Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit – zeigt Lei die Entwicklung auf, wie der Staat neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich reißen will. Gewaltmonopol meint das alleinige Recht des Staates zur Durchsetzung des verfassungsmäßigen Rechts, Gewalt anzuwenden. Hören Sie nun unzensiert, was der Schweizer Rechtsanwalt und SVP-Politiker Hermann Lei zu der staatlichen Einschränkungspolitik der Meinungsfreiheit zu sagen hat. Vom Gewalt- zum Meinungsmonopol Gegen Meinungsstraftaten greifen unsere Behörden härter durch als bei Terror. Und die Behörden wollen noch viel härter werden, obwohl Rassendiskriminierung kaum vorkommt. Was könnte man noch alles tun, um neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich zu reißen: Vorzensur, Versammlungsverbote, neue Meinungsstrafparagraphen, Verbot von Hassreden. Diese Rezepte aus dem Giftschrank der halbtotalitären Systeme finden wir im neuesten Bulletin der (Schweizer) Rassismuskommission EKR. (Die EKR wurde im Jahr 1995 vom Bundesrat zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung eingesetzt.) Es sei nämlich eine „Zunahme von Extremismus, und in diesem Fall insbesondere von Rechtsextremismus“, festzustellen. Mit Verlaub: Die Behauptung ist falsch, ist „Fake News“. Gemäß dem Sicherheitsbericht Schweiz 2016 ist die Lage entspannt, die Anzahl der Fälle von Rechtsextremismus seit Jahren sogar auf tiefem Niveau, abnehmend. Der Nachrichtendienst zählte im Jahre 2016 lediglich 28 Fälle. Die rechtsextreme Szene friste „fernab der Öffentlichkeit ein isoliertes Dasein“. Linksextremismus ist, dank wohlwollender „Laissez-Faire-Politik“ (das meint eine Politik des „Laufenlassens“), viel gefährlicher. Auch die Datenbank der EKR kommt inklusiv Freisprüche, Einstellungen etc. auf nur 38 Fälle jährlich, in denen das Thema Rassismus eine Rolle spielte. Der Jahresbericht 2015 erwähnt zwar stolze 239 „Rassismusvorfälle“, um welche sich achtzehn Beratungsstellen gekümmert hätten. Davon werden drei „Fälle“ beispielhaft vorgestellt – die aber entlarvenderweise alle mit Rassismus nichts am Hut haben: Eine Deutsche bekam einen Job nicht, weil das angeschriebene Unternehmen nur Bewerber mit Schweizer Ausbildung brauchen konnte. Der andere Fall betraf BDP-Chef Landolt und seinen primitiven Tweet gegen die SVP und der dritte Fall einen Grenzgänger, der seinen Lohn nicht in Euro ausbezahlt haben wollte. Selbst mit der großen Lupe schafft es die Kommission also nicht, auch nur ein einziges Beispiel für Rassismus zu nennen. Privatrechtliche Diskriminierungen – z.B. eine Entlassung aus religiösen Gründen – gibt es ebenfalls praktisch gar nicht. Die Rassismuskommission fand, trotz akribischer Suche, nur gerade fünf Fälle in den letzten 25 Jahren. Genannt wird ein Fall in Arbon im Jahr 1990, einer in St. Gallen 1999, einer in Lausanne 2005 und einer in Zürich 2006. Der angeblich fünfte Fall wird uns vorenthalten. Fünf Fälle seit Jahrzehnten sind extrem wenig, verglichen mit den insgesamt Millionen von anderen Fällen an Schweizer Gerichten. Unbeirrt von den Zahlen wird die Schaffung eines allgemeinen privatrechtlichen Diskriminierungsverbotes, die Ausweitung des strafrechtlichen Verbots von Hassreden, unter anderem auf die Merkmale wie Nationalität oder Aufenthaltsstatus, eine Ausdehnung des Verbandsklage- und Beschwerderechts, eine Beweislasterleichterung für alle Diskriminierungsfälle und die rechtliche Erfassung von Mehrfachdiskriminierungen gefordert. Weil echte Rassendiskriminierung trotz Rekordeinwanderung und trotz Dauerterror an Weihnachtsmärkten und Bahnhofsecken erstaunlicherweise ein absolutes Randdasein fristet, müssen unsere Antirassisten kreativ werden: Behörden, welche das Thema bewirtschaften, müssten geschult werden, findet die EKR, damit potentielle Fälle besser erkannt, bisher unentdeckte Diskriminierungen entdeckt und auch schwer zu erkennende rassistische Diskriminierungen herausgeschält werden können. Und im Privatrecht soll eine Umkehrung der Beweislast den angeblich diskriminierten Personen die Prozessführung erleichtern. Dass mit einer Beweislastumkehrung vor allem Schweizer Arbeitgeber und Vermieter extrem benachteiligt werden, spielt offenbar keine Rolle. Fazit: Obwohl echte Rassendiskriminierung ein absolutes Randdasein fristet, wollen gewisse Behörden die Rechte von uns Schweizern weiterhin massiv einschränken und uns befehlen, was wahr ist und was nicht. Ein Staat aber, der neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich reißen will, ist totalitär.
von dd.
http://hermann-lei.ch/14-1-2017-vom-gewalt-zum-meinungsmonopol/
„Schweizerzeit“ 39. Jahrgang Nr. 1, Freitag, 13. Januar 2017 (Bürgerlich-konservatives Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit) http://www.ekr.admin.ch/die_ekr/d416.html