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#Medien#JustizGesetze
Montag, 13. Februar 2017

Justiz erlaubt den System-Medien üble Nachrede

Als wesentliche Grundrechte in einer Demokratie gelten die freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungs- und das Demonstrationsrecht. Diese Grundrechte zu schützen, ist oberste Pflicht eines demokratischen Rechtsstaates. [weiterlesen]

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Justiz erlaubt den System-Medien üble Nachrede

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13.02.2017 | www.kla.tv/9957

Als wesentliche Grundrechte in einer Demokratie gelten die freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungs- und das Demonstrationsrecht. Diese Grundrechte zu schützen, ist oberste Pflicht eines demokratischen Rechtsstaates. Der renommierte Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider bescheinigt der Bundesrepublik Deutschland jedoch, keine Demokratie zu sein, sondern eine Plutokratie, in der die freie Presse nicht mehr existiere. Plutokratie heißt übersetzt so viel wie „Reichtumsherrschaft“. In dieser Herrschaftsform wird die Macht durch einige wenige Superreiche ausgeübt. Im Gegensatz dazu geht in einer Demokratie die Regierung und Macht vom Volk aus. Laut Schachtschneider öffnen Politik und Justiz der manipulativen Berichterstattung der Mainstream-Presse Tür und Tor, wodurch Andersdenkende oder politisch handelnde Bürger systematisch diffamiert werden. Schachtschneider so wörtlich: „Die wirkliche Freiheit haben nur die Verleger. Doch das sind nur ganz wenige, und genau die haben das Sagen. Die Journalisten und Redakteure sind lediglich ihre kläglichen Werkzeuge. So, wie unsere Presse und auch das Fernsehen organisiert sind, hocholigarchisch mit der Tendenz zum Monopol, sind sie naturgemäß in der Hand derer, die das auch bezahlen können. Das ist ein ganz entscheidendes Element der Plutokratie. Und eins ist klar: Plutokratie hat nichts mit Demokratie zu tun.“ Schachtschneider meint, dass die System-Medien seit langer Zeit durch die Rechtsprechung massiv privilegiert werden, indem eine ganz entscheidende Strafbestimmung nicht mehr zur Anwendung kommt: Nämlich das Gesetz gegen die üble Nachrede, wobei die Grenze zu Beleidigung und Verleumdung fließend ist. In solchen Fällen kann die Presse sich darauf berufen, dass sie „nur“ die berechtigten Interessen wahrnimmt, die Öffentlichkeit zu informieren. Durch die Rückendeckung der Justiz kann die Presse sogar gezielte Lügen ständig verbreiten und wiederholen – und zwar solange bis die Menschen sie irgendwann einfach akzeptieren. Dies ist staatlich gedeckter Machtmissbrauch und hat mit „Pressefreiheit“ nichts zu tun. Liebe Zuschauer, wie frei ist die Presse wirklich, und wer hat das letzte Wort? Wer verfolgt tatsächlich wessen Interessen in Politik und Medien? Wer definiert gesellschaftliche Werte wie Demokratie? Wir wissen es nicht. Doch eines wissen wir: Von der Antwort auf diese Fragen hängt existenziell unsere Zukunft ab. Deshalb arbeitet eine stets wachsende Schar von ehrenamtlichen Mitarbeitern von Kla.TV unermüdlich daran, jedes erhellende Fragment aufzuarbeiten und der Bevölkerung möglichst verständlich zugänglich zu machen. So erschließt sich uns nach und nach ein zunehmendes Gesamtbild, das uns der Antwort näher bringt. Reichen Sie also Ihre erhellenden Fragmente bei uns als Klage ein und helfen Sie so mit, das Gesamtbild entstehen zu lassen.

von ham./ms.

Quellen/Links: „Die unheilige Allianz“, Artikel von Karl Albrecht Schachtschneider, Compact-Magazin 12/2016, S. 40

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