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Am 15. August 2013 fand nun die Pressekonferenz des "Epidemiengesetz-Nein-Komitees" statt. Die meisten Medien (u.a. SRF Tagesschau, 20Minuten, ...[weiterlesen]
Am 15. August 2013 fand nun die Pressekonferenz des "Epidemiengesetz-Nein-Komitees" statt. Die meisten Medien (u.a. SRF Tagesschau, 20Minuten, Thurgauer Zeitung) berichten in verschwindend kleinen Berichten über „Befürchtungen“ der Gegner zum Thema Impfzwang. In seltenen Fällen (SRF Tagesschau, Berner Zeitung, BLICK) hört man über die Abstimmungsbeschwerde (bezüglich der Falschinformation im Abstimmungsbüchlein) gegen den Bund. Es ist bezeichnend, wie der Impfzwang zur „Befürchtung Nr. 1“ hochstilisiert wird, während sachliche Argumente bewusst unter den Tisch fallen gelassen werden. Kritikpunkte wie Impfschäden, Zentralismus, Machtabgabe an das BAG und die WHO, Fichierung von persönlichen Gesundheitsdaten und deren mögliche Weitergabe ans Ausland, Verfilzung von Pharma und Politik etc. bleiben ungenannt. Alles nur Zufall?
In unserer Sendereihe zur Abstimmung zu diesem revidierten Schweizer Epidemiengesetz werden wir Ihnen während den folgenden Tagen Einblick in Hintergründe zu diesem Gesetz, sowie auch zu unlauteren Methoden im Abstimmungskampf geben. Wir lassen Ärzte zu Wort kommen und werden Ihnen auch Zusammenhänge zu weiteren unguten Entwicklungen im Schweizer Gesundheitssystem aufzeigen.
Bleiben Sie also dran und informieren Sie auch Bekannte und Verwandte, die in der Schweiz abstimmungsberechtigt sind, über diese Serie, so dass jeder Bürger durch die Offenlegung der von den Medien und dem Bundesrat verschwiegenen Kritikpunkte zu einer mündigen Entscheidung gelangen kann.
Heute lassen wir einen leitenden Arzt des Universitätsspital Zürich zu Wort kommen. Er schrieb für die Schweizerische Ärztezeitung einen Leserbrief und erteilte Klagemauer.TV freundlicherweise die Bewilligung, seine Stellungnahme zu veröffentlichen. Prof. Dr. David Holzmann schrieb dazu:
"Die Schweizerische Ärztegesellschaft FMH macht der Bevölkerung glauben, als wären alle Ärzte für das revidierte Epidemiengesetz. Unterschwellig werden sämtliche Gegner der Vorlage in den Topf der Impfgegner geworfen. Das ist so nicht korrekt, ja gar böswillig. Immerhin wurde vorgestern im Radio verkündet, "die Gegner kämen aus verschiedenen Ecken", womit der geneigte Hörer und Leser heraushören konnte, dass verschiedene Punkte im Gesetz nicht nur nicht ausgereift, sondern gar die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen."
Wir von Klagemauer.TV möchten dem hinzufügen, dass sich in weiteren Ausgaben der Schweizerischen Ärztezeitung auch andere Ärzte klar gegen das revidierte Epidemiengesetz äusserten. Mit Aussagen wie "wieder einmal nimmt die FMH als Vertreterin der Schweizer Ärzte zu einer Abstimmung Stellung, ohne zu wissen, was die Ärzteschaft dazu meint" wehren sie sich gegen die Propaganda, dass die Schweizer Ärzte pauschal für das Epidemiengesetz seien.
Hier nun aber der Leserbrief von Prof. Dr. Holzmann, der Bezug nimmt auf ein Vorwort der Schweizerischen Ärztezeitung von Christine Romann:
"Frau Kollega Romann lehnt sich ziemlich weit aus dem Fenster mit ihrem politischen Plädoyer für das neue Epidemiengesetz. Erlaubt seit die berechtigte Frage: Wie aufmerksam war sie in der Schweizergeschichte und Staatskunde? Mit den Gesetzen ist es ähnlich wie mit den Therapien: Sie werden erst revidiert, wenn die Analyse zeigt, dass es etwas Besseres gibt. Diese Analyse fehlt bei Frau Romann. Sie spricht von angeblichen „Kompetenzunklarheiten“ und gibt wenigstens offen zu, dass sie die Kompetenz auf kantonaler Ebene nicht kennt. Sie bleibt es schuldig, den Wechsel zum Zentralismus zu rechtfertigen und dem BAG die juristische Absolution zu geben, nationale Programme aufzwingen zu können (Artikel 5). Wenn dann noch das BAG eine rechtliche Grundlage erhält, persönliche Gesundheitsdaten zu sammeln und weiterzureichen an Behörden anderer Staaten und internationale Organisationen (Art. 60 und 62), dann erinnert das an finstere Zeiten in Europa.
Die Floskel „Viren machen keinen Halt vor Staatsgrenzen“ ist eine argumentative Luftnummer und soll die Notwendigkeit einer zentralistischen Steuerung begründen. Dem ist epidemiologisch nur entgegenzuhalten, dass Infektionskrankheiten auch nicht in allen Kantonen gleichzeitig auftreten.
Wir brauchen diese Revision nicht, und zwar
- Weil das bisherige Gesetz völlig ausreichend ist und die Mängel nicht ausgewiesen sind.
- Weil die vorhandenen Strukturen viel effizienter ein Outbreak erkennen und vor Ort angehen können (eine epidemische Infektionskrankheit im Münstertal kann schlecht vom BAG in Bern erkannt, überwacht und bekämpft werden).
- Weil nach Art. 6 des neuen Epidemiengesetzes eine „besondere Lage“ mit welcher Notverordnungen erlassen werden können, mehr als schwammig definiert ist. (z.B. kann eine „moderate Influenzaepidemie“ reichen, dieses Notrecht anzuwenden)
- Weil das BAG anlässlich der Schweinegrippe nicht gerade mit Sachverstand brilliert hat. Als der Bevölkerung unseres Landes bewusst wurde, dass die sogenannte Schweinegrippe weit harmloser war als die saisonale Grippe, ist das Vertrauen in die nationalen Behörden (v.a. das BAG) erheblich gesunken. Wenn das BAG den kantonalen Institutionen das Zepter aus der Hand nimmt, kann nichts Gutes erwartet werden.
- Weil der einzige Profiteur wieder die Pharmaindustrie sein wird. Es werden wieder tausende Impfstoffe und Medikamente (z.B. Tamiflu) blind eingekauft, um sie später vor dem Verfall zu verscherbeln (siehe Schweinegrippe)
- Weil das BAG die Festlegung einer Pandemiestufe von den Richtlinien der SAGE (Strategic Advisory Group of Experts on Immunization) der WHO abhängig macht. Gerade Letztere ist in jüngster Zeit in arge Kritik geraten, indem die Interessenbindung der SAGE mit der Pharmaindustrie aufgedeckt wurde.
- Weil wir ein Aufstocken des Beamtenheers im BAG nicht finanzieren können.
Darum: Lassen wir das Epidemiengesetz von 1970 bestehen und passen wir es laufend den Gegebenheiten an, wie sich das die letzten 40 Jahre sehr gut bewährt hat.
Kein blinder Aktionismus – und darum ein klares NEIN zum neuen Epidemiengesetz."
Soweit das Statement von Prof. Dr. Holzmann vom Universitätsspital Zürich. Lesen Sie dazu auch die in den Quellen angegeben Leserbriefe weiterer Ärzte.
Sendungstext
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27.08.2013 | www.kla.tv/1450
Am 15. August 2013 fand nun die Pressekonferenz des "Epidemiengesetz-Nein-Komitees" statt. Die meisten Medien (u.a. SRF Tagesschau, 20Minuten, Thurgauer Zeitung) berichten in verschwindend kleinen Berichten über „Befürchtungen“ der Gegner zum Thema Impfzwang. In seltenen Fällen (SRF Tagesschau, Berner Zeitung, BLICK) hört man über die Abstimmungsbeschwerde (bezüglich der Falschinformation im Abstimmungsbüchlein) gegen den Bund. Es ist bezeichnend, wie der Impfzwang zur „Befürchtung Nr. 1“ hochstilisiert wird, während sachliche Argumente bewusst unter den Tisch fallen gelassen werden. Kritikpunkte wie Impfschäden, Zentralismus, Machtabgabe an das BAG und die WHO, Fichierung von persönlichen Gesundheitsdaten und deren mögliche Weitergabe ans Ausland, Verfilzung von Pharma und Politik etc. bleiben ungenannt. Alles nur Zufall? In unserer Sendereihe zur Abstimmung zu diesem revidierten Schweizer Epidemiengesetz werden wir Ihnen während den folgenden Tagen Einblick in Hintergründe zu diesem Gesetz, sowie auch zu unlauteren Methoden im Abstimmungskampf geben. Wir lassen Ärzte zu Wort kommen und werden Ihnen auch Zusammenhänge zu weiteren unguten Entwicklungen im Schweizer Gesundheitssystem aufzeigen. Bleiben Sie also dran und informieren Sie auch Bekannte und Verwandte, die in der Schweiz abstimmungsberechtigt sind, über diese Serie, so dass jeder Bürger durch die Offenlegung der von den Medien und dem Bundesrat verschwiegenen Kritikpunkte zu einer mündigen Entscheidung gelangen kann. Heute lassen wir einen leitenden Arzt des Universitätsspital Zürich zu Wort kommen. Er schrieb für die Schweizerische Ärztezeitung einen Leserbrief und erteilte Klagemauer.TV freundlicherweise die Bewilligung, seine Stellungnahme zu veröffentlichen. Prof. Dr. David Holzmann schrieb dazu: "Die Schweizerische Ärztegesellschaft FMH macht der Bevölkerung glauben, als wären alle Ärzte für das revidierte Epidemiengesetz. Unterschwellig werden sämtliche Gegner der Vorlage in den Topf der Impfgegner geworfen. Das ist so nicht korrekt, ja gar böswillig. Immerhin wurde vorgestern im Radio verkündet, "die Gegner kämen aus verschiedenen Ecken", womit der geneigte Hörer und Leser heraushören konnte, dass verschiedene Punkte im Gesetz nicht nur nicht ausgereift, sondern gar die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen." Wir von Klagemauer.TV möchten dem hinzufügen, dass sich in weiteren Ausgaben der Schweizerischen Ärztezeitung auch andere Ärzte klar gegen das revidierte Epidemiengesetz äusserten. Mit Aussagen wie "wieder einmal nimmt die FMH als Vertreterin der Schweizer Ärzte zu einer Abstimmung Stellung, ohne zu wissen, was die Ärzteschaft dazu meint" wehren sie sich gegen die Propaganda, dass die Schweizer Ärzte pauschal für das Epidemiengesetz seien. Hier nun aber der Leserbrief von Prof. Dr. Holzmann, der Bezug nimmt auf ein Vorwort der Schweizerischen Ärztezeitung von Christine Romann: "Frau Kollega Romann lehnt sich ziemlich weit aus dem Fenster mit ihrem politischen Plädoyer für das neue Epidemiengesetz. Erlaubt seit die berechtigte Frage: Wie aufmerksam war sie in der Schweizergeschichte und Staatskunde? Mit den Gesetzen ist es ähnlich wie mit den Therapien: Sie werden erst revidiert, wenn die Analyse zeigt, dass es etwas Besseres gibt. Diese Analyse fehlt bei Frau Romann. Sie spricht von angeblichen „Kompetenzunklarheiten“ und gibt wenigstens offen zu, dass sie die Kompetenz auf kantonaler Ebene nicht kennt. Sie bleibt es schuldig, den Wechsel zum Zentralismus zu rechtfertigen und dem BAG die juristische Absolution zu geben, nationale Programme aufzwingen zu können (Artikel 5). Wenn dann noch das BAG eine rechtliche Grundlage erhält, persönliche Gesundheitsdaten zu sammeln und weiterzureichen an Behörden anderer Staaten und internationale Organisationen (Art. 60 und 62), dann erinnert das an finstere Zeiten in Europa. Die Floskel „Viren machen keinen Halt vor Staatsgrenzen“ ist eine argumentative Luftnummer und soll die Notwendigkeit einer zentralistischen Steuerung begründen. Dem ist epidemiologisch nur entgegenzuhalten, dass Infektionskrankheiten auch nicht in allen Kantonen gleichzeitig auftreten. Wir brauchen diese Revision nicht, und zwar - Weil das bisherige Gesetz völlig ausreichend ist und die Mängel nicht ausgewiesen sind. - Weil die vorhandenen Strukturen viel effizienter ein Outbreak erkennen und vor Ort angehen können (eine epidemische Infektionskrankheit im Münstertal kann schlecht vom BAG in Bern erkannt, überwacht und bekämpft werden). - Weil nach Art. 6 des neuen Epidemiengesetzes eine „besondere Lage“ mit welcher Notverordnungen erlassen werden können, mehr als schwammig definiert ist. (z.B. kann eine „moderate Influenzaepidemie“ reichen, dieses Notrecht anzuwenden) - Weil das BAG anlässlich der Schweinegrippe nicht gerade mit Sachverstand brilliert hat. Als der Bevölkerung unseres Landes bewusst wurde, dass die sogenannte Schweinegrippe weit harmloser war als die saisonale Grippe, ist das Vertrauen in die nationalen Behörden (v.a. das BAG) erheblich gesunken. Wenn das BAG den kantonalen Institutionen das Zepter aus der Hand nimmt, kann nichts Gutes erwartet werden. - Weil der einzige Profiteur wieder die Pharmaindustrie sein wird. Es werden wieder tausende Impfstoffe und Medikamente (z.B. Tamiflu) blind eingekauft, um sie später vor dem Verfall zu verscherbeln (siehe Schweinegrippe) - Weil das BAG die Festlegung einer Pandemiestufe von den Richtlinien der SAGE (Strategic Advisory Group of Experts on Immunization) der WHO abhängig macht. Gerade Letztere ist in jüngster Zeit in arge Kritik geraten, indem die Interessenbindung der SAGE mit der Pharmaindustrie aufgedeckt wurde. - Weil wir ein Aufstocken des Beamtenheers im BAG nicht finanzieren können. Darum: Lassen wir das Epidemiengesetz von 1970 bestehen und passen wir es laufend den Gegebenheiten an, wie sich das die letzten 40 Jahre sehr gut bewährt hat. Kein blinder Aktionismus – und darum ein klares NEIN zum neuen Epidemiengesetz." Soweit das Statement von Prof. Dr. Holzmann vom Universitätsspital Zürich. Lesen Sie dazu auch die in den Quellen angegeben Leserbriefe weiterer Ärzte.
von
www.saez.ch/docs/saez/2013/34/de/SAEZ-01908.pdf
www.srf.ch/player/tv/tagesschau/video/panne-imabstimmungsbuechlein?id=b9be1cd2-9e74-434a-847a-596fe51969d3
http://www.srf.ch/sendungen/tagesschau/500-tote-in-aegypten-kriegsgedenken-in-japan-liechtenstein-spart
Thurgauer Zeitung, Berner Zeitung, 20Minuten und BLICK vom 16.8.13