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Indizien für Manipulation bei Wahlen in Österreich
Am 22. Mai 2016 fand in Österreich die Wahl des Bundespräsidenten statt. Der Amtsinhaber verfügt über die wesentlichsten Machtbefugnisse im Land. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsiden-ten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers sowie der weiteren Mitglieder der Bundesregie-rung. Er besitzt also eine Schlüsselposition.
Nach dem ersten Wahlgang am 24. April lag Norbert Hofer von der FPÖ, die „Freiheitliche Partei Österreichs“, welche für den Erhalt der Nation, der Familie und eine gemäßigte Flüchtlingspolitik eintritt, klar mit 35,05 % vorne.
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Am 22. Mai 2016 fand in Österreich die Wahl des Bundespräsidenten statt. Der Amtsinhaber verfügt über die wesentlichsten Machtbefugnisse im Land. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsiden-ten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers sowie der weiteren Mitglieder der Bundesregie-rung. Er besitzt also eine Schlüsselposition.
Nach dem ersten Wahlgang am 24. April lag Norbert Hofer von der FPÖ, die „Freiheitliche Partei Österreichs“, welche für den Erhalt der Nation, der Familie und eine gemäßigte Flüchtlingspolitik eintritt, klar mit 35,05 % vorne. Der Zweitplatzierte Alexander Van der Bellen, der ganz die Linie der EU vertritt, lag bei 21,34 %. Da kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte, wurde eine Stich-wahl erforderlich. In dieser am 22. Mai traten dann nur noch Hofer und Van der Bellen an, die bei-den Kandidaten mit den meisten Stimmen im 1. Wahlgang. Den Ausgang der Stichwahl beurteilten die Leitmedien trotz des Vorsprungs Hofers offen.
Die Auszählung der direkt am Tag der Stichwahl abgegebenen Stimmen ergab 51,9 % für Hofer gegenüber 48,1 % für Van der Bellen. Der Sieger schien festzustehen. Am darauffolgenden Tag soll sich jedoch nach Auszählung der Briefwahlstimmen ein hauchdünner Sieg mit 50,3 Prozent der Stimmen für Van der Bellen ergeben haben. Das sind nur 31.000 Stimmen, die den Ausschlag ga-ben.
Wie kann es sein, dass nun allein durch die Briefwähler das Wahlergebnis dermaßen gekippt sein soll?
83% der Wähler waren an der Urne und nur 17% haben per Brief gewählt. Um also von 48,1 auf 50,3% zu kommen, haben laut Wahlkommission 61,7% der Briefwähler für Van der Bellen ge-stimmt.
Dass dies für viele einen sehr schalen Beigeschmack, bis hin zum Verdacht auf Wahlmanipulation hat, machen auch die folgenden weiteren Ungereimtheiten deutlich:
Nach Informationen der Tageszeitung Der „Standard“ hat die FPÖ nun Anzeige erstattet, da in mehreren Bezirken des Bundeslandes Kärnten bei den Briefwahlkarten Unregelmäßigkeiten festge-stellt worden seien. Beschwerden kamen nicht nur von der FPÖ, sondern auch von der Landes-wahlbehörde des Innenministeriums. In vier Bezirken des Bundeslands, unter anderem in Villach, wurde laut des Ministeriums zu früh mit der Stimmenauszählung begonnen und auch Zeugen soll es bei der Auszählung nicht gegeben haben.
Ein weiteres Manipulationspotential liegt in der gängigen Praxis, Österreicher, die unfähig sind ei-gene Entscheidungen treffen zu können, durch Hilfspersonen bei der Wahl zu unterstützen. Dar-über berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ bereits bei der letzten Wahl 2010. In Österreich betrifft das etwa 50.000 Personen. Wenn ein Gutachter Geschäftsunfähigkeit feststellt, bleibt der Betroffene im Wahlregister eingetragen – selbst bei schwerster intellektueller Beeinträchtigung – und nimmt das Wahlrecht mit Unterstützung der Hilfsperson wahr, so Robert Stein, der stellvertre-tende Vorsitzende der Bundeswahlkommission 2010. An dieser Praxis hat sich bisher nichts geän-dert.
Betrachtet man die mediale Begleitung der Wahlen, sind manipulative Tendenzen von Anfang an zu erkennen: Im Vorfeld wurde sehr einseitig für Van der Bellen Stellung bezogen. Am Tag der Wahl selbst bis einschließlich Wahlende berichteten die Medien europaweit von einem Kopf-an-Kopf-Rennen. Dies obwohl Hofer bereits in deutlicher Führung lag und um 19 Uhr die Direktwahl für sich entschieden hatte. Auf dieser Basis eines scheinbaren Unentschiedens erscheint dann die überra-schende Wende zugunsten Van der Bellens als Wahlsieger aufgrund der Briefwähler natürlich plausibler.
Aber kann es sich bei Van der Bellen um einen demokratischen Volksvertreter handeln? Einen Tag nachdem Alexander Van der Bellen zum Wahlsieger erklärt wurde, hat dieser gegenüber der ARD sein Nein zu einem Bundeskanzler der FPÖ bekräftigt. Er werde der FPÖ nicht den Auftrag zur Re-gierungsbildung geben, auch wenn sie nach der nächsten Nationalratswahl die stärkste Kraft im Parlament werden sollte, sagte Van der Bellen in einem Interview.
Damit zeigt er keine Bereitschaft, die elementarsten demokratischen Spielregeln anzuerkennen und fährt einen Kurs, der sich nicht am Wählerwillen orientiert. Hat doch die Hälfte der Wähler einem Vertreter der FPÖ die Stimme gegeben.
Zwar ist es nicht erwiesen, dass die Wahlen gefälscht sind, doch gilt es genau hinzuschauen, wes-sen Interessen Van der Bellen tatsächlich vertritt.
Dass es einer Mehrheit der österreichischen Spitzenpolitikern nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten – und schon gar nicht wenn es um Angelegenheiten im Sinne der EU geht – das zeigte Klagemauer.tv bereits in der Sendung vom 29.1.2016.
Originaltext:
Am 22. Mai 2016 fand in Österreich die Wahl des Bundespräsidenten statt. Der Amtsinhaber verfügt über die wesentlichsten Machtbefugnisse im Land. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsiden-ten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers sowie der weiteren Mitglieder der Bundesregie-rung. Er besitzt also eine Schlüsselposition.
Nach dem ersten Wahlgang am 24. April lag Norbert Hofer von der FPÖ, die „Freiheitliche Partei Österreichs“, welche für den Erhalt der Nation, der Familie und eine gemäßigte Flüchtlingspolitik eintritt, klar mit 35,05 % vorne. Der Zweitplatzierte Alexander Van der Bellen, der ganz die Linie der EU vertritt, lag bei 21,34 %. Da kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte, wurde eine Stich-wahl erforderlich. In der Stichwahl am 22. Mai traten dann nur noch Hofer und Van der Bellen an, die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen im 1. Wahlgang. Den Ausgang der Stichwahl be-urteilten die Leitmedien trotz des Vorsprungs Hofers offen.
Die Auszählung der direkt am Tag der Stichwahl abgegebenen Stimmen ergab 51,9 % für Hofer gegenüber 48,1 % für Van der Bellen. Der Sieger schien festzustehen. Am darauffolgenden Tag soll sich jedoch nach Auszählung der Briefwahlstimmen ein hauchdünner Sieg mit 50,3 Prozent der Stimmen für Van der Bellen ergeben haben. Das sind nur 31.000 Stimmen, die den Ausschlag ga-ben.
Wie kann es sein, dass nun allein durch die Briefwähler das Wahlergebnis dermaßen gekippt sein soll?
83% der Wähler waren an der Urne und nur 17% haben per Brief gewählt. Um also von 48,1 auf 50,3% zu kommen, haben laut Wahlkommission 61,7% der Briefwähler für Van der Bellen ge-stimmt.
Dass dies für viele einen sehr schalen Beigeschmack, bis hin zum Verdacht auf Wahlmanipulation hat, machen auch die folgenden weiteren Ungereimtheiten deutlich:
Nach Informationen der Tageszeitung Der „Standard“ hat die FPÖ nun Anzeige erstattet, da in mehreren Bezirken des Bundeslandes Kärnten bei den Briefwahlkarten Unregelmäßigkeiten festge-stellt worden seien. Beschwerden kamen nicht nur von der FPÖ, sondern auch von der Landes-wahlbehörde des Innenministeriums. In vier Bezirken des Bundeslands, unter anderem in Villach, wurde laut des Ministeriums zu früh mit der Stimmenauszählung begonnen und auch Zeugen soll es bei der Auszählung nicht gegeben haben.
Ein weiteres Manipulationspotential liegt in der gängigen Praxis, Österreicher, die unfähig sind ei-gene Entscheidungen treffen zu können, durch Hilfspersonen bei der Wahl zu unterstützen. Dar-über berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ bereits bei der letzten Wahl 2010. In Österreich betrifft das etwa 50. 000 Personen. Wenn ein Gutachter Geschäftsunfähigkeit feststellt, bleibt der Betroffene im Wahlregister eingetragen – selbst bei schwerster intellektueller Beeinträchtigung – und nimmt das Wahlrecht mit Unterstützung der Hilfsperson wahr, so Robert Stein, der stellvertre-tende Vorsitzende der Bundeswahlkommission 2010. An dieser Praxis ist bisher nichts geändert worden.
Betrachtet man die mediale Begleitung der Wahlen, sind manipulative Tendenzen von Anfang an zu erkennen: Im Vorfeld wurde sehr einseitig für Van der Bellen Stellung bezogen. Am Tag der Wahl selbst bis einschließlich Wahlende berichteten die Medien europaweit von einem Kopf-an-Kopf-Rennen. Dies obwohl Hofer bereits in deutlicher Führung lag und um 19 Uhr die Direktwahl für sich entschieden hatte. Auf dieser Basis eines scheinbaren Unentschiedens erscheint dann die überra-schende Wende zugunsten Van der Bellens als Wahlsieger aufgrund der Briefwähler natürlich plausibler.
Kann es sich bei Van der Bellen um einen demokratischen Volksvertreter handeln? Einen Tag nachdem Alexander Van der Bellen zum Wahlsieger erklärt wurde, hat dieser gegenüber der ARD sein Nein zu einem Bundeskanzler der FPÖ bekräftigt. Er werde der FPÖ nicht den Auftrag zur Re-gierungsbildung geben, auch wenn sie nach der nächsten Nationalratswahl die stärkste Kraft im Parlament werden sollte, sagte Van der Bellen in einem Interview.
Damit zeigt er keine Bereitschaft, die elementarsten demokratischen Spielregeln anzuerkennen und fährt einen Kurs, der sich nicht am Wählerwillen orientiert. Hat doch die Hälfte der Wähler einem Vertreter der FPÖ die Stimme gegeben.
Zwar ist es nicht erwiesen, dass die Wahlen gefälscht sind, doch gilt es genau hinzuschauen, wes-sen Interessen Van der Bellen tatsächlich vertritt.
Dass es einer Mehrheit der österreichischen Spitzenpolitikern nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten – schon gar nicht wenn es um Angelegenheiten im Sinne der EU geht – zeigte Klagemauer.tv in der Sendung vom 29.1.2016.
Aber kann es sich bei Van der Bellen um einen demokratischen Volksvertreter handeln? Einen Tag nachdem Alexander Van der Bellen zum Wahlsieger erklärt wurde, hat dieser gegenüber der ARD sein Nein zu einem Bundeskanzler der FPÖ bekräftigt. Er werde der FPÖ nicht den Auftrag zur Re-gierungsbildung geben, auch wenn sie nach der nächsten Nationalratswahl die stärkste Kraft im Parlament werden sollte, sagte Van der Bellen in einem Interview.
Damit zeigt er keine Bereitschaft, die elementarsten demokratischen Spielregeln anzuerkennen und fährt einen Kurs, der sich nicht am Wählerwillen orientiert. Hat doch die Hälfte der Wähler einem Vertreter der FPÖ die Stimme gegeben.
Zwar ist es nicht erwiesen, dass die Wahlen gefälscht sind, doch gilt es genau hinzuschauen, wes-sen Interessen Van der Bellen tatsächlich vertritt.
Dass es einer Mehrheit der österreichischen Spitzenpolitikern nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten – und schon gar nicht wenn es um Angelegenheiten im Sinne der EU geht – das zeigte Klagemauer.tv bereits in der Sendung vom 29.1.2016.
Sendungstext
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04.06.2016 | www.kla.tv/8412
Am 22. Mai 2016 fand in Österreich die Wahl des Bundespräsidenten statt. Der Amtsinhaber verfügt über die wesentlichsten Machtbefugnisse im Land. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsiden-ten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers sowie der weiteren Mitglieder der Bundesregie-rung. Er besitzt also eine Schlüsselposition. Nach dem ersten Wahlgang am 24. April lag Norbert Hofer von der FPÖ, die „Freiheitliche Partei Österreichs“, welche für den Erhalt der Nation, der Familie und eine gemäßigte Flüchtlingspolitik eintritt, klar mit 35,05 % vorne. Der Zweitplatzierte Alexander Van der Bellen, der ganz die Linie der EU vertritt, lag bei 21,34 %. Da kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte, wurde eine Stich-wahl erforderlich. In dieser am 22. Mai traten dann nur noch Hofer und Van der Bellen an, die bei-den Kandidaten mit den meisten Stimmen im 1. Wahlgang. Den Ausgang der Stichwahl beurteilten die Leitmedien trotz des Vorsprungs Hofers offen. Die Auszählung der direkt am Tag der Stichwahl abgegebenen Stimmen ergab 51,9 % für Hofer gegenüber 48,1 % für Van der Bellen. Der Sieger schien festzustehen. Am darauffolgenden Tag soll sich jedoch nach Auszählung der Briefwahlstimmen ein hauchdünner Sieg mit 50,3 Prozent der Stimmen für Van der Bellen ergeben haben. Das sind nur 31.000 Stimmen, die den Ausschlag ga-ben. Wie kann es sein, dass nun allein durch die Briefwähler das Wahlergebnis dermaßen gekippt sein soll? 83% der Wähler waren an der Urne und nur 17% haben per Brief gewählt. Um also von 48,1 auf 50,3% zu kommen, haben laut Wahlkommission 61,7% der Briefwähler für Van der Bellen ge-stimmt. Dass dies für viele einen sehr schalen Beigeschmack, bis hin zum Verdacht auf Wahlmanipulation hat, machen auch die folgenden weiteren Ungereimtheiten deutlich: Nach Informationen der Tageszeitung Der „Standard“ hat die FPÖ nun Anzeige erstattet, da in mehreren Bezirken des Bundeslandes Kärnten bei den Briefwahlkarten Unregelmäßigkeiten festge-stellt worden seien. Beschwerden kamen nicht nur von der FPÖ, sondern auch von der Landes-wahlbehörde des Innenministeriums. In vier Bezirken des Bundeslands, unter anderem in Villach, wurde laut des Ministeriums zu früh mit der Stimmenauszählung begonnen und auch Zeugen soll es bei der Auszählung nicht gegeben haben. Ein weiteres Manipulationspotential liegt in der gängigen Praxis, Österreicher, die unfähig sind ei-gene Entscheidungen treffen zu können, durch Hilfspersonen bei der Wahl zu unterstützen. Dar-über berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ bereits bei der letzten Wahl 2010. In Österreich betrifft das etwa 50.000 Personen. Wenn ein Gutachter Geschäftsunfähigkeit feststellt, bleibt der Betroffene im Wahlregister eingetragen – selbst bei schwerster intellektueller Beeinträchtigung – und nimmt das Wahlrecht mit Unterstützung der Hilfsperson wahr, so Robert Stein, der stellvertre-tende Vorsitzende der Bundeswahlkommission 2010. An dieser Praxis hat sich bisher nichts geän-dert. Betrachtet man die mediale Begleitung der Wahlen, sind manipulative Tendenzen von Anfang an zu erkennen: Im Vorfeld wurde sehr einseitig für Van der Bellen Stellung bezogen. Am Tag der Wahl selbst bis einschließlich Wahlende berichteten die Medien europaweit von einem Kopf-an-Kopf-Rennen. Dies obwohl Hofer bereits in deutlicher Führung lag und um 19 Uhr die Direktwahl für sich entschieden hatte. Auf dieser Basis eines scheinbaren Unentschiedens erscheint dann die überra-schende Wende zugunsten Van der Bellens als Wahlsieger aufgrund der Briefwähler natürlich plausibler. Aber kann es sich bei Van der Bellen um einen demokratischen Volksvertreter handeln? Einen Tag nachdem Alexander Van der Bellen zum Wahlsieger erklärt wurde, hat dieser gegenüber der ARD sein Nein zu einem Bundeskanzler der FPÖ bekräftigt. Er werde der FPÖ nicht den Auftrag zur Re-gierungsbildung geben, auch wenn sie nach der nächsten Nationalratswahl die stärkste Kraft im Parlament werden sollte, sagte Van der Bellen in einem Interview. Damit zeigt er keine Bereitschaft, die elementarsten demokratischen Spielregeln anzuerkennen und fährt einen Kurs, der sich nicht am Wählerwillen orientiert. Hat doch die Hälfte der Wähler einem Vertreter der FPÖ die Stimme gegeben. Zwar ist es nicht erwiesen, dass die Wahlen gefälscht sind, doch gilt es genau hinzuschauen, wes-sen Interessen Van der Bellen tatsächlich vertritt. Dass es einer Mehrheit der österreichischen Spitzenpolitikern nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten – und schon gar nicht wenn es um Angelegenheiten im Sinne der EU geht – das zeigte Klagemauer.tv bereits in der Sendung vom 29.1.2016. Originaltext: Am 22. Mai 2016 fand in Österreich die Wahl des Bundespräsidenten statt. Der Amtsinhaber verfügt über die wesentlichsten Machtbefugnisse im Land. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsiden-ten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers sowie der weiteren Mitglieder der Bundesregie-rung. Er besitzt also eine Schlüsselposition. Nach dem ersten Wahlgang am 24. April lag Norbert Hofer von der FPÖ, die „Freiheitliche Partei Österreichs“, welche für den Erhalt der Nation, der Familie und eine gemäßigte Flüchtlingspolitik eintritt, klar mit 35,05 % vorne. Der Zweitplatzierte Alexander Van der Bellen, der ganz die Linie der EU vertritt, lag bei 21,34 %. Da kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte, wurde eine Stich-wahl erforderlich. In der Stichwahl am 22. Mai traten dann nur noch Hofer und Van der Bellen an, die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen im 1. Wahlgang. Den Ausgang der Stichwahl be-urteilten die Leitmedien trotz des Vorsprungs Hofers offen. Die Auszählung der direkt am Tag der Stichwahl abgegebenen Stimmen ergab 51,9 % für Hofer gegenüber 48,1 % für Van der Bellen. Der Sieger schien festzustehen. Am darauffolgenden Tag soll sich jedoch nach Auszählung der Briefwahlstimmen ein hauchdünner Sieg mit 50,3 Prozent der Stimmen für Van der Bellen ergeben haben. Das sind nur 31.000 Stimmen, die den Ausschlag ga-ben. Wie kann es sein, dass nun allein durch die Briefwähler das Wahlergebnis dermaßen gekippt sein soll? 83% der Wähler waren an der Urne und nur 17% haben per Brief gewählt. Um also von 48,1 auf 50,3% zu kommen, haben laut Wahlkommission 61,7% der Briefwähler für Van der Bellen ge-stimmt. Dass dies für viele einen sehr schalen Beigeschmack, bis hin zum Verdacht auf Wahlmanipulation hat, machen auch die folgenden weiteren Ungereimtheiten deutlich: Nach Informationen der Tageszeitung Der „Standard“ hat die FPÖ nun Anzeige erstattet, da in mehreren Bezirken des Bundeslandes Kärnten bei den Briefwahlkarten Unregelmäßigkeiten festge-stellt worden seien. Beschwerden kamen nicht nur von der FPÖ, sondern auch von der Landes-wahlbehörde des Innenministeriums. In vier Bezirken des Bundeslands, unter anderem in Villach, wurde laut des Ministeriums zu früh mit der Stimmenauszählung begonnen und auch Zeugen soll es bei der Auszählung nicht gegeben haben. Ein weiteres Manipulationspotential liegt in der gängigen Praxis, Österreicher, die unfähig sind ei-gene Entscheidungen treffen zu können, durch Hilfspersonen bei der Wahl zu unterstützen. Dar-über berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ bereits bei der letzten Wahl 2010. In Österreich betrifft das etwa 50. 000 Personen. Wenn ein Gutachter Geschäftsunfähigkeit feststellt, bleibt der Betroffene im Wahlregister eingetragen – selbst bei schwerster intellektueller Beeinträchtigung – und nimmt das Wahlrecht mit Unterstützung der Hilfsperson wahr, so Robert Stein, der stellvertre-tende Vorsitzende der Bundeswahlkommission 2010. An dieser Praxis ist bisher nichts geändert worden. Betrachtet man die mediale Begleitung der Wahlen, sind manipulative Tendenzen von Anfang an zu erkennen: Im Vorfeld wurde sehr einseitig für Van der Bellen Stellung bezogen. Am Tag der Wahl selbst bis einschließlich Wahlende berichteten die Medien europaweit von einem Kopf-an-Kopf-Rennen. Dies obwohl Hofer bereits in deutlicher Führung lag und um 19 Uhr die Direktwahl für sich entschieden hatte. Auf dieser Basis eines scheinbaren Unentschiedens erscheint dann die überra-schende Wende zugunsten Van der Bellens als Wahlsieger aufgrund der Briefwähler natürlich plausibler. Kann es sich bei Van der Bellen um einen demokratischen Volksvertreter handeln? Einen Tag nachdem Alexander Van der Bellen zum Wahlsieger erklärt wurde, hat dieser gegenüber der ARD sein Nein zu einem Bundeskanzler der FPÖ bekräftigt. Er werde der FPÖ nicht den Auftrag zur Re-gierungsbildung geben, auch wenn sie nach der nächsten Nationalratswahl die stärkste Kraft im Parlament werden sollte, sagte Van der Bellen in einem Interview. Damit zeigt er keine Bereitschaft, die elementarsten demokratischen Spielregeln anzuerkennen und fährt einen Kurs, der sich nicht am Wählerwillen orientiert. Hat doch die Hälfte der Wähler einem Vertreter der FPÖ die Stimme gegeben. Zwar ist es nicht erwiesen, dass die Wahlen gefälscht sind, doch gilt es genau hinzuschauen, wes-sen Interessen Van der Bellen tatsächlich vertritt. Dass es einer Mehrheit der österreichischen Spitzenpolitikern nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten – schon gar nicht wenn es um Angelegenheiten im Sinne der EU geht – zeigte Klagemauer.tv in der Sendung vom 29.1.2016. Aber kann es sich bei Van der Bellen um einen demokratischen Volksvertreter handeln? Einen Tag nachdem Alexander Van der Bellen zum Wahlsieger erklärt wurde, hat dieser gegenüber der ARD sein Nein zu einem Bundeskanzler der FPÖ bekräftigt. Er werde der FPÖ nicht den Auftrag zur Re-gierungsbildung geben, auch wenn sie nach der nächsten Nationalratswahl die stärkste Kraft im Parlament werden sollte, sagte Van der Bellen in einem Interview. Damit zeigt er keine Bereitschaft, die elementarsten demokratischen Spielregeln anzuerkennen und fährt einen Kurs, der sich nicht am Wählerwillen orientiert. Hat doch die Hälfte der Wähler einem Vertreter der FPÖ die Stimme gegeben. Zwar ist es nicht erwiesen, dass die Wahlen gefälscht sind, doch gilt es genau hinzuschauen, wes-sen Interessen Van der Bellen tatsächlich vertritt. Dass es einer Mehrheit der österreichischen Spitzenpolitikern nicht wirklich darum geht, sich auf den Willen des Volkes auszurichten – und schon gar nicht wenn es um Angelegenheiten im Sinne der EU geht – das zeigte Klagemauer.tv bereits in der Sendung vom 29.1.2016.
von ag./sk.
www.srf.ch/news/international/oesterreich-hat-gewaehlt-fpoe-macht-vorerst-das-rennen
www.huffingtonpost.de/2016/05/26/fpoe-wahl-anzeige_n_10141986.html
http://derstandard.at/2000037619120/Fischer-hofft-auf-Rueckkehr-zu-demokratischen-Normalzustand?dst=t.co
http://derstandard.at/1285200416927/Thema-Waehlen-Abgetretenes-Wahlrecht
www.fischundfleisch.com/cossberger/50-000-sachbewaltete-oesterreicher-im-wahlregister-21188
www.vol.at/van-der-bellen-kein-regierungsbildungs-auftrag-fuer-fpoe/4732824
www.noen.at/nachrichten/in-und-ausland/oesterreich/Van-der-Bellen-holte-sich-61-7-Prozent-der-Briefwahlstimmen;art104934,741079#
http://www.welt.de/politik/ausland/article155613839/Van-der-Bellen-ist-Oesterreichs-neuer-Bundespraesident.html