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Staatliche Totalüberwachung durch neues BÜPF-Gesetz
Am 7. Juli 2016 hätten bei der schweizerischen Bundeskanzlei die über 50.000 gesammelten Unterschriften für das Referendum gegen das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz BÜPF, eingereicht werden sollen. Damit hätte eine Volksabstimmung erzwungen werden können. Doch der aufwändige Beglaubigungsprozess der Unterschriften hat das Referendum zum Scheitern gebracht. Damit wird nun die Totalrevision des BÜPF in Kraft treten.
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Am 7. Juli 2016 hätten bei der schweizerischen Bundeskanzlei die über 50.000 gesammelten Unterschriften für das Referendum gegen das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz BÜPF, eingereicht werden sollen. Damit hätte eine Volksabstimmung erzwungen werden können. Doch der aufwändige Beglaubigungsprozess der Unterschriften hat das Referendum zum Scheitern gebracht. Damit wird nun die Totalrevision des BÜPF in Kraft treten. Die vorgeschlagene Totalrevision des Überwachungsgesetzes soll gemäß Bundesrat das bestehende Gesetz an die technische Entwicklung anpassen. Bereits heute werden in der Schweiz alle Kommunikationsdaten jedes Bürgers, wie z.B. Post, E-Mail, Telefon oder SMS während mindestens sechs Monaten auf Vorrat gespeichert. Mit der Totalrevision des Überwachungsgesetzes werden die Befugnisse der Behörden nochmals massiv ausgeweitet. So soll es den Behörden z.B. neu auch erlaubt sein, Trojaner in Computer und Smartphones einzuschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. Die Referendumsführer kritisieren, dass die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungs-, Verkehrs- und Rechnungsdaten einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstelle und die Grundrechte der Bürger verletze.
Die Vorratsdatenspeicherung erfasst flächendeckend und unabhängig von jedem Verdacht die gesamte Bevölkerung. Theoretisch ist ungefähr bekannt, welche Daten erfasst werden. Es fehlte bislang aber an praktischen Beispielen, die für die Schweiz zeigen, was sich tatsächlich alles aus den Vorratsdaten ableiten lässt.
Um den Umfang der Überwachung zu zeigen, hat der grüne Nationalrat Balthasar Glättli deshalb einen Teil seiner Kommunikationsdaten aus einem Zeitraum von sechs Monaten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der gemeinnützige Verein „Digitale Gesellschaft“ hat aus diesen Daten eine Visualisierung erstellt, die eindrücklich aufzeigt, wie umfassend das Leben der überwachten Person damit nachvollzogen werden kann. Das Ergebnis dieser Daten ist das, was Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden als Profil bezeichnen – ein umfassendes Bild über das gesamte Leben der überwachten Person: Wann arbeitet und schläft Balthasar Glättli? Wen trifft er regelmäßig, mit wem kommuniziert er häufig? Wo wohnt er und wo überall trifft man ihn regelmäßig an?
Aus diesen Vorratsdaten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile, jeder einzelne Tagesablauf und das gesamte soziale Umfeld in eindrücklicher Klarheit bestimmen. Im Anschluss zeigen wir einen kurzen Ausschnitt aus dieser Visualisierung:
Diese Visualisierung zeigt, dass mit den erhobenen Verbindungsdaten das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung praktisch vollständig abgebildet werden kann. Nahezu jede Kontaktaufnahme wird aufgezeichnet, inklusive des genauen Zeitpunkts und des Standorts. Heutige Handys sind zu Überwachungsgeräten mutiert, da sie ständig kommunizieren, auch wenn sie vom einzelnen Nutzer gerade nicht aktiv benutzt werden. Die Auswertung dieser umfangreichen Daten ermöglicht daher tief in das Privatleben eingreifende Rückschlüsse über soziale Kontakte und die Anfertigung detaillierter Persönlichkeits- und Bewegungsprofile. Dadurch sind Rückschlüsse über den Inhalt der Kommunikation, den Grund für den Aufenthalt an einem Ort, sowie über intime Details, Vorlieben, politische und religiöse Überzeugungen usw. möglich.
Mit der flächendeckenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger wird dem Staat ein mächtiges Instrument in die Hand gegeben, das ein massives Missbrauchspotenzial bietet.
Der international anerkannte Sicherheitsspezialist für elektronische Informationstechnik Dr. Karsten Nohl kommentierte es so, Zitat: „Und das Schlimme für uns als Nutzer ist, dass wir diese Daten gar nicht mal als so privat sehen. […] das sind alles Dinge von denen wir im Einzelfall denken: Das hat doch keine Relevanz. Zusammengenommen bildet sich aber ganz klar eine Beschreibung des Charakters und eine Beschreibung der Gefühlslage und die Möglichkeit der Diskriminierung – basierend auf diesen Informationen.“
Oder mit anderen Worten: Durch die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung besteht die berechtigte Gefahr, dass diese Daten über kurz oder lang dazu missbraucht werden, unliebsame Bürger und Bewegungen zu überwachen und zu bekämpfen.
Dieses massive Missbrauchspotenzial wird vom Schweizer Parlament in Kauf genommen, obwohl mehrere Studien belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt. Eine Studie des Max-Planck-Instituts aus dem Jahr 2008 hat beispielsweise ergeben, dass die Verfolgung von Straftaten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung um nur gerade 0.002 Prozent verbessert werden kann. Zudem beurteilen sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht wie auch der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig und als mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar.
Auch wenn das Referendum gegen das BÜPF gescheitert ist, geht der Kampf gegen den Ausbau der Überwachung weiter. Am 3. Februar hat die Bundeskanzlei offiziell das Zustandekommen des Referendums gegen das neue Nachrichtengesetz - den Schweizer Geheimdienst betreffend - bestätigt. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 25. September 2016 stattfinden.
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08.07.2016 | www.kla.tv/8604
Am 7. Juli 2016 hätten bei der schweizerischen Bundeskanzlei die über 50.000 gesammelten Unterschriften für das Referendum gegen das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz BÜPF, eingereicht werden sollen. Damit hätte eine Volksabstimmung erzwungen werden können. Doch der aufwändige Beglaubigungsprozess der Unterschriften hat das Referendum zum Scheitern gebracht. Damit wird nun die Totalrevision des BÜPF in Kraft treten. Die vorgeschlagene Totalrevision des Überwachungsgesetzes soll gemäß Bundesrat das bestehende Gesetz an die technische Entwicklung anpassen. Bereits heute werden in der Schweiz alle Kommunikationsdaten jedes Bürgers, wie z.B. Post, E-Mail, Telefon oder SMS während mindestens sechs Monaten auf Vorrat gespeichert. Mit der Totalrevision des Überwachungsgesetzes werden die Befugnisse der Behörden nochmals massiv ausgeweitet. So soll es den Behörden z.B. neu auch erlaubt sein, Trojaner in Computer und Smartphones einzuschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. Die Referendumsführer kritisieren, dass die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungs-, Verkehrs- und Rechnungsdaten einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstelle und die Grundrechte der Bürger verletze. Die Vorratsdatenspeicherung erfasst flächendeckend und unabhängig von jedem Verdacht die gesamte Bevölkerung. Theoretisch ist ungefähr bekannt, welche Daten erfasst werden. Es fehlte bislang aber an praktischen Beispielen, die für die Schweiz zeigen, was sich tatsächlich alles aus den Vorratsdaten ableiten lässt. Um den Umfang der Überwachung zu zeigen, hat der grüne Nationalrat Balthasar Glättli deshalb einen Teil seiner Kommunikationsdaten aus einem Zeitraum von sechs Monaten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der gemeinnützige Verein „Digitale Gesellschaft“ hat aus diesen Daten eine Visualisierung erstellt, die eindrücklich aufzeigt, wie umfassend das Leben der überwachten Person damit nachvollzogen werden kann. Das Ergebnis dieser Daten ist das, was Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden als Profil bezeichnen – ein umfassendes Bild über das gesamte Leben der überwachten Person: Wann arbeitet und schläft Balthasar Glättli? Wen trifft er regelmäßig, mit wem kommuniziert er häufig? Wo wohnt er und wo überall trifft man ihn regelmäßig an? Aus diesen Vorratsdaten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile, jeder einzelne Tagesablauf und das gesamte soziale Umfeld in eindrücklicher Klarheit bestimmen. Im Anschluss zeigen wir einen kurzen Ausschnitt aus dieser Visualisierung: Diese Visualisierung zeigt, dass mit den erhobenen Verbindungsdaten das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung praktisch vollständig abgebildet werden kann. Nahezu jede Kontaktaufnahme wird aufgezeichnet, inklusive des genauen Zeitpunkts und des Standorts. Heutige Handys sind zu Überwachungsgeräten mutiert, da sie ständig kommunizieren, auch wenn sie vom einzelnen Nutzer gerade nicht aktiv benutzt werden. Die Auswertung dieser umfangreichen Daten ermöglicht daher tief in das Privatleben eingreifende Rückschlüsse über soziale Kontakte und die Anfertigung detaillierter Persönlichkeits- und Bewegungsprofile. Dadurch sind Rückschlüsse über den Inhalt der Kommunikation, den Grund für den Aufenthalt an einem Ort, sowie über intime Details, Vorlieben, politische und religiöse Überzeugungen usw. möglich. Mit der flächendeckenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger wird dem Staat ein mächtiges Instrument in die Hand gegeben, das ein massives Missbrauchspotenzial bietet. Der international anerkannte Sicherheitsspezialist für elektronische Informationstechnik Dr. Karsten Nohl kommentierte es so, Zitat: „Und das Schlimme für uns als Nutzer ist, dass wir diese Daten gar nicht mal als so privat sehen. […] das sind alles Dinge von denen wir im Einzelfall denken: Das hat doch keine Relevanz. Zusammengenommen bildet sich aber ganz klar eine Beschreibung des Charakters und eine Beschreibung der Gefühlslage und die Möglichkeit der Diskriminierung – basierend auf diesen Informationen.“ Oder mit anderen Worten: Durch die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung besteht die berechtigte Gefahr, dass diese Daten über kurz oder lang dazu missbraucht werden, unliebsame Bürger und Bewegungen zu überwachen und zu bekämpfen. Dieses massive Missbrauchspotenzial wird vom Schweizer Parlament in Kauf genommen, obwohl mehrere Studien belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt. Eine Studie des Max-Planck-Instituts aus dem Jahr 2008 hat beispielsweise ergeben, dass die Verfolgung von Straftaten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung um nur gerade 0.002 Prozent verbessert werden kann. Zudem beurteilen sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht wie auch der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig und als mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar. Auch wenn das Referendum gegen das BÜPF gescheitert ist, geht der Kampf gegen den Ausbau der Überwachung weiter. Am 3. Februar hat die Bundeskanzlei offiziell das Zustandekommen des Referendums gegen das neue Nachrichtengesetz - den Schweizer Geheimdienst betreffend - bestätigt. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 25. September 2016 stattfinden.
von and.
http://www.digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung/
http://www.digitale-gesellschaft.ch/2014/04/27/das-ueberwachte-leben-von-nationalrat-balthasar-glaettli-interaktive-visualisierung-zur-vorratsdatenspeicherung-in-der-schweiz/
https://apps.opendatacity.de/vds/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html
http://www.blick.ch/news/politik/referendum-gescheitert-biff-baff-buepf-id5236688.html