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Masernimpfung – staatliche Regulierung kontra persönliche Wahlfreiheit
In Berlin wurden Stimmen in der Regierungskoalition laut, die eine Impfpflicht für Masern forderten. Gemäss Justizminister Heiko Maas soll diese Impfpflicht, ich zitiere „als letztmögliches Mittel in Betracht gezogen werden.“ Eine solche Pflicht sei "rechtlich nicht ausgeschlossen". Und Spiegel online berichtete am 13.März 2015: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gesundheitsämter der Stadt Schüler ohne Masern-Impfschutz zeitweise vom Unterricht ausschließen dürfen.“
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach der angeblichen Masernepidemie in Berlin wurden Stimmen in der Regierungskoalition laut, die eine Impfpflicht für Masern forderten. Gemäss Justizminister Heiko Maas soll diese Impfpflicht, ich zitiere „als letztmögliches Mittel in Betracht gezogen werden.“ Eine solche Pflicht sei "rechtlich nicht ausgeschlossen". Und Spiegel online berichtete am 13.März 2015: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gesundheitsämter der Stadt Schüler ohne Masern-Impfschutz zeitweise vom Unterricht ausschließen dürfen.“
Der Bevölkerung wird durch die Medien zunehmend suggeriert, dass durch den Staat angeordnete Maßnahmen einen effektiven Schutz vor der Masernerkrankung bewirken könnten. Gibt es bereits Beispiele für staatlich verordnete Gesundheitsmaßnahmen, wie z.B. Impfpflicht? Hatten sich diese bewährt? In unserem heutigen Medienkommentar „Masernimpfung – staatliche Regulierung kontra persönliche Wahlfreiheit“ geben wir hierzu einen historischen Abriss.
Die erste staatlich verordnete Massenimpfpflicht erfolgte gegen Pocken und bestand von Mitte des 19.Jahrhunderts bis Anfang des 20.Jahrhunderts. Trotz abweichender Ansichten mancher Ärzte waren sich die Regierungen und die Gerichte einig in ihrer Überzeugung, dass die Impfungen vom Staat erzwungen werden dürften. Der Staat setzte damit seine Ansichten als absolut fest. Die persönliche Freiheit seiner Bürger setzte er kurzerhand außer Kraft. Keine Berufsgruppe wurde von diesen absolutistischen Vorschriften ausgenommen. Ein Lehrer wurde zum Beispiel dazu gezwungen, sich impfen zu lassen, da er den Schulbehörden unterstellt sei und kein Recht habe, sich diesen zu widersetzen. Um die Einhaltung des Gesetzes zu erzwingen, wurden Menschen inhaftiert oder mussten Geldstrafen zahlen. Anderen wurde das Privat-Vermögen gleich ganz entzogen. Die Gerichte entschieden, dass der vermeintliche Schutz der Bevölkerung vor Krankheit durch ihre fragwürdigen Zwangsmaßnahmen den absoluten Vorrang vor der persönlichen Wahlfreiheit habe. Und das, obwohl Ärzte von der Impfung abrieten und nachweislich viele Menschen aufgrund von Impfungen schwerst erkrankten.
Diese Entwicklungen umstrittener staatlicher Zwangsmaßnahmen setzten sich auch auf dem Gebiet der Eugenik durch. Eugenik bezeichnet seit 1883 die Anwendung theoretischer Konzepte auf die Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik mit dem Ziel, den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern (positive Eugenik) und den negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern (negative Eugenik). Die Eugenik verstand sich als eine Wissenschaft. Deren Ziel sei die Verbesserung der Erbanlagen in der menschlichen Bevölkerung, z.B. durch die Eindämmung von Erbkrankheiten. Das Interesse des Staates an einer „reinen“ Erbmasse sei wichtiger als das Interesse des Individuums, so lautete das Argument. Das Konzept, „untaugliche“ Individuen daran zu hindern, Nachkommen zu zeugen, stammte dabei aus dem Bereich der Psychiatrie. In den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts trieb dieses Konzept erschreckende Blüten. Zehntausende Menschen wurden sterilisiert, welche die Regierungen für wertlos hielten. Als diese Auswüchse ins öffentliche Bewusstsein gerieten, konnten die Regierungen nicht mehr mit der Unterstützung von Zwangsmaßnahmen für das vermeintliche „öffentliche Wohl“ durch die Bevölkerung rechnen. Dies setzte der Eugenik als eine ernst zu nehmende Wissenschaft ein Ende. Die direkte Einmischung des Staates in Leben und Gesundheit seiner Bürger hörte sukzessive auf und Zwangsimpfungen wurden abgeschafft.
Sehr geehrte Damen und Herren, was kann man hinsichtlich staatlicher Bevormundung aus den vergangenen zwei Jahrhunderten lernen? Die Geschichte der Pockenimpfpflicht sowie die der Eugenik zeigen überdeutlich deren Schattenseiten und stellen mahnend vor Augen, dass das durch den Staat vertretene scheinbare Wohl der Gesellschaft aufgrund seiner Fehlbarkeit keinen Vorrang vor der persönlichen Mündigkeit und Wahlfreiheit der Bürger haben darf. – Nun zurück zur aktuellen Forderung nach einer Masernimpfpflicht: Die Kampagnen von Politik und Medien sind augenscheinlich nicht von einer fundierten Sachlichkeit, sondern von einer Angstmacherei gezeichnet. Dies zeigt sich zum Beispiel durch die Meldung von Spiegel online vom 13.März, ich zitiere: „Um die Masernerkrankung zu eliminieren, ist gemäss WHO eine stabile Impfquote von 95 Prozent der Bevölkerung erforderlich“. Dies sind Aussagen, die nicht durch wissenschaftliche Studien gedeckt sind bzw. diesen sogar widersprechen. Wir verweisen auf unsere Sendungen „Masernimpfung – nützlich oder schädlich?“ vom 26.02.2015 und „Historischer Rückblick: Eine Impf-Pflicht konnte Masern noch nie ausrotten“ vom 04.03.2015. Diese Sendungen verdeutlichen die einseitige und falsche Berichterstattung der Medien zu diesem Thema. Durch die aktuellen Kampagnen von Politik und Medien werden die Menschen obendrein zunehmend in zwei kontroverse Lager gespalten, nämlich geimpft und ungeimpft.
Ein Zitat von Abraham Lincoln, amerikanischer Präsident von 1861 bis 1865, bringt es so auf den Punkt: „Kein Mensch ist gut genug, um einen anderen Menschen ohne dessen Einwilligung zu beherrschen.“
Und Professor Newmann, ein britischer Gelehrter, unterstreicht dies bereits am 26.Oktober 1874: „Ich behaupte, dass es über die Kompetenz des Staates hinausgeht, ein medizinisches Verfahren vorzuschreiben oder eine wissenschaftliche Theorie durchzusetzen.“
Damit verabschieden wir uns für heute und wünschen Ihnen noch guten Abend.
Sendungstext
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17.03.2015 | www.kla.tv/5565
Sehr geehrte Damen und Herren, nach der angeblichen Masernepidemie in Berlin wurden Stimmen in der Regierungskoalition laut, die eine Impfpflicht für Masern forderten. Gemäss Justizminister Heiko Maas soll diese Impfpflicht, ich zitiere „als letztmögliches Mittel in Betracht gezogen werden.“ Eine solche Pflicht sei "rechtlich nicht ausgeschlossen". Und Spiegel online berichtete am 13.März 2015: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gesundheitsämter der Stadt Schüler ohne Masern-Impfschutz zeitweise vom Unterricht ausschließen dürfen.“ Der Bevölkerung wird durch die Medien zunehmend suggeriert, dass durch den Staat angeordnete Maßnahmen einen effektiven Schutz vor der Masernerkrankung bewirken könnten. Gibt es bereits Beispiele für staatlich verordnete Gesundheitsmaßnahmen, wie z.B. Impfpflicht? Hatten sich diese bewährt? In unserem heutigen Medienkommentar „Masernimpfung – staatliche Regulierung kontra persönliche Wahlfreiheit“ geben wir hierzu einen historischen Abriss. Die erste staatlich verordnete Massenimpfpflicht erfolgte gegen Pocken und bestand von Mitte des 19.Jahrhunderts bis Anfang des 20.Jahrhunderts. Trotz abweichender Ansichten mancher Ärzte waren sich die Regierungen und die Gerichte einig in ihrer Überzeugung, dass die Impfungen vom Staat erzwungen werden dürften. Der Staat setzte damit seine Ansichten als absolut fest. Die persönliche Freiheit seiner Bürger setzte er kurzerhand außer Kraft. Keine Berufsgruppe wurde von diesen absolutistischen Vorschriften ausgenommen. Ein Lehrer wurde zum Beispiel dazu gezwungen, sich impfen zu lassen, da er den Schulbehörden unterstellt sei und kein Recht habe, sich diesen zu widersetzen. Um die Einhaltung des Gesetzes zu erzwingen, wurden Menschen inhaftiert oder mussten Geldstrafen zahlen. Anderen wurde das Privat-Vermögen gleich ganz entzogen. Die Gerichte entschieden, dass der vermeintliche Schutz der Bevölkerung vor Krankheit durch ihre fragwürdigen Zwangsmaßnahmen den absoluten Vorrang vor der persönlichen Wahlfreiheit habe. Und das, obwohl Ärzte von der Impfung abrieten und nachweislich viele Menschen aufgrund von Impfungen schwerst erkrankten. Diese Entwicklungen umstrittener staatlicher Zwangsmaßnahmen setzten sich auch auf dem Gebiet der Eugenik durch. Eugenik bezeichnet seit 1883 die Anwendung theoretischer Konzepte auf die Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik mit dem Ziel, den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern (positive Eugenik) und den negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern (negative Eugenik). Die Eugenik verstand sich als eine Wissenschaft. Deren Ziel sei die Verbesserung der Erbanlagen in der menschlichen Bevölkerung, z.B. durch die Eindämmung von Erbkrankheiten. Das Interesse des Staates an einer „reinen“ Erbmasse sei wichtiger als das Interesse des Individuums, so lautete das Argument. Das Konzept, „untaugliche“ Individuen daran zu hindern, Nachkommen zu zeugen, stammte dabei aus dem Bereich der Psychiatrie. In den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts trieb dieses Konzept erschreckende Blüten. Zehntausende Menschen wurden sterilisiert, welche die Regierungen für wertlos hielten. Als diese Auswüchse ins öffentliche Bewusstsein gerieten, konnten die Regierungen nicht mehr mit der Unterstützung von Zwangsmaßnahmen für das vermeintliche „öffentliche Wohl“ durch die Bevölkerung rechnen. Dies setzte der Eugenik als eine ernst zu nehmende Wissenschaft ein Ende. Die direkte Einmischung des Staates in Leben und Gesundheit seiner Bürger hörte sukzessive auf und Zwangsimpfungen wurden abgeschafft. Sehr geehrte Damen und Herren, was kann man hinsichtlich staatlicher Bevormundung aus den vergangenen zwei Jahrhunderten lernen? Die Geschichte der Pockenimpfpflicht sowie die der Eugenik zeigen überdeutlich deren Schattenseiten und stellen mahnend vor Augen, dass das durch den Staat vertretene scheinbare Wohl der Gesellschaft aufgrund seiner Fehlbarkeit keinen Vorrang vor der persönlichen Mündigkeit und Wahlfreiheit der Bürger haben darf. – Nun zurück zur aktuellen Forderung nach einer Masernimpfpflicht: Die Kampagnen von Politik und Medien sind augenscheinlich nicht von einer fundierten Sachlichkeit, sondern von einer Angstmacherei gezeichnet. Dies zeigt sich zum Beispiel durch die Meldung von Spiegel online vom 13.März, ich zitiere: „Um die Masernerkrankung zu eliminieren, ist gemäss WHO eine stabile Impfquote von 95 Prozent der Bevölkerung erforderlich“. Dies sind Aussagen, die nicht durch wissenschaftliche Studien gedeckt sind bzw. diesen sogar widersprechen. Wir verweisen auf unsere Sendungen „Masernimpfung – nützlich oder schädlich?“ vom 26.02.2015 und „Historischer Rückblick: Eine Impf-Pflicht konnte Masern noch nie ausrotten“ vom 04.03.2015. Diese Sendungen verdeutlichen die einseitige und falsche Berichterstattung der Medien zu diesem Thema. Durch die aktuellen Kampagnen von Politik und Medien werden die Menschen obendrein zunehmend in zwei kontroverse Lager gespalten, nämlich geimpft und ungeimpft. Ein Zitat von Abraham Lincoln, amerikanischer Präsident von 1861 bis 1865, bringt es so auf den Punkt: „Kein Mensch ist gut genug, um einen anderen Menschen ohne dessen Einwilligung zu beherrschen.“ Und Professor Newmann, ein britischer Gelehrter, unterstreicht dies bereits am 26.Oktober 1874: „Ich behaupte, dass es über die Kompetenz des Staates hinausgeht, ein medizinisches Verfahren vorzuschreiben oder eine wissenschaftliche Theorie durchzusetzen.“ Damit verabschieden wir uns für heute und wünschen Ihnen noch guten Abend.
von C. H.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/masern-maas-haelt-impfpflicht-fuer-letztmoegliches-mittel-a-1020352.html
http://www.spiegel.de/schulspiegel/masern-schueler-ohne-impfschutz-vom-unterricht-ausgeschlossen-a-1023389.html
http://www.impfschaden.info/krankheiten-impfungen/masern/impfung.html
Libertas & Sanitas e.V. Fridrich 2015-02-26 Masern Impfpflicht.pdf Die Impf-Illusion – Infektionskrankheiten, Impfungen und die unterdrückten Fakten, Dr. Suzanne Humphries, Roman Bystrianyk