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Schweiz: Machtmissbrauch der KESB muss gestoppt werden (Initiative für Schutz vor Schutzbehörde)
Die Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die als Behörde über eine beinahe unbegrenzte Machtbefugnis verfügt, sorgt seit ihrer Einführung im Januar 2013 immer wieder für Schlagzeilen! Jetzt scheint eine Lösung in Sicht. Jeder Schweizer Bürger ist gefragt.[weiterlesen]
Die Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, sorgt seit ihrer Einführung im Januar 2013 für Schlagzeilen. Die Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht werden seither durch diese Fachbehörde und nicht mehr durch die sozialen Dienste der politischen Gemeinden getroffen. Das führt dazu, dass die Gemeindebehörden unter Umständen für die Kosten einer Schutzmaβnahme aufkommen müssen, obwohl sie nur beschränkt oder überhaupt nicht am Entscheid beteiligt waren. Solche Fälle führen immer wieder zu schwierigen finanziellen Verhältnissen in den lokalen Gemeinden und lösen groβen Unmut aus. Kritiker bemängeln, es werde oft über die Köpfe der lokalen Behörden hinweg entschieden. Laut einem Entscheid des Bundesgerichts vom März 2014 können die Wohnsitzgemeinden Maβnahmen der KESB nicht anfechten. Im Juni 2018 lehnte der Schweizer Ständerat eine Standesinitiative ab, die neu ein Beschwerderecht für die Wohnsitzgemeinde oder eine andere zuständige, kommunale Behörde gesetzlich verankern wollte.
Immer wieder werden Fälle veröffentlicht, die aufzeigen wie sich die KESB unverhältnismäβig oder sogar zu Unrecht massiv in funktionierende Familien und Unternehmen einschaltet. Wird ein Unternehmer durch einen Unfall oder Krankheit urteils- oder handlungsunfähig, kann die KESB eingreifen, über die Unternehmung verfügen oder sie nach Belieben verkaufen. Prominentes Beispiel ist der verunfallte Ex- Rennfahrer Michael Schumacher. Beim Bezug von gröβeren Geldbeträgen, Krediten oder
Grundstückskäufen muss seine Frau Corinna die KESB um Erlaubnis bitten.
Nachdem das Schweizer Parlament offensichtlich nicht bereit ist, die umfassenden Kompetenzen der KESB zurückzubinden, bietet sich nun die Möglichkeit einer Volksinitiative mit einer Korrektur an der Urne an. Im Mai 2018 wurde von einem überparteilichen Komitee folgende eidgenössische Volksinitiative gestartet: „Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative)“. Mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung sollen Familien und Unternehmen gegen unverhältnismäβige Eingriffe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB geschützt werden. Die Vollmacht der KESB soll vor allem in der Frage, wer als Beistand für eine urteilsunfähige Person eingesetzt wird, zurückgebunden werden. Heute haben allein Ehepartner und eingetragene Partner ein gegenseitiges Vertretungsrecht, und dies auch nur teilweise für gewisse persönliche und finanzielle Angelegenheiten. Es umfasst alle Rechtshandlungen zur Deckung des üblichen Unterhaltsbedarfs, die Verwaltung des Einkommens und des Vermögens und nötigenfalls die Öffnung und Erledigung der Post. Für Rechtshandlungen auβerhalb dieses Rahmens, wie zum Beispiel den Verkauf einer Liegenschaft, muss die Zustimmung der KESB eingeholt werden. Die KESB ist zudem berechtigt dem Ehepartner bzw. dem eingetragenen Partner die Befugnisse zur Vertretung zu entziehen und eine Beistandschaft zu errichten. Kritikern zufolge versuche die KESB oft Privatpersonen, welche beeinträchtigten Menschen zur Seite stehen können, durch eigene Leute zu ersetzen. Die Initiative verlangt, dass urteils- und handlungsunfähige Personen generell von Familienmitgliedern versorgt und vertreten werden sollen, auβer die Betroffenen haben schriftlich etwas anderes verfügt. Die Zuständigkeit soll wie folgt festgelegt werden: Zuerst der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, dann Eltern und Kinder, dann Geschwister und zuletzt faktische Lebenspartner. Mitinitiantin Julia Onken, Psychotherapeutin und Bestellerautorin, argumentiert: (...)
Die Initianten haben bis zum 15. November 2019 Zeit, 100'000 Unterschriften zu sammeln. Es liegt nun an den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern dafür zu sorgen, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit einer Person wieder seine Familienmitglieder, ohne unnötige Einmischung der KESB, die Verantwortung voll übernehmen dürfen. Das Vertrauen in die KESB kann nur zurückgewonnen werden, wenn ihre übermäβige Machtbefugnis zurückgebunden wird. Weitere Informationen und Unterschriftenbogen erhalten Sie unter folgendem Link:
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13.08.2018 | www.kla.tv/12853
Die Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, sorgt seit ihrer Einführung im Januar 2013 für Schlagzeilen. Die Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht werden seither durch diese Fachbehörde und nicht mehr durch die sozialen Dienste der politischen Gemeinden getroffen. Das führt dazu, dass die Gemeindebehörden unter Umständen für die Kosten einer Schutzmaβnahme aufkommen müssen, obwohl sie nur beschränkt oder überhaupt nicht am Entscheid beteiligt waren. Solche Fälle führen immer wieder zu schwierigen finanziellen Verhältnissen in den lokalen Gemeinden und lösen groβen Unmut aus. Kritiker bemängeln, es werde oft über die Köpfe der lokalen Behörden hinweg entschieden. Laut einem Entscheid des Bundesgerichts vom März 2014 können die Wohnsitzgemeinden Maβnahmen der KESB nicht anfechten. Im Juni 2018 lehnte der Schweizer Ständerat eine Standesinitiative ab, die neu ein Beschwerderecht für die Wohnsitzgemeinde oder eine andere zuständige, kommunale Behörde gesetzlich verankern wollte. Immer wieder werden Fälle veröffentlicht, die aufzeigen wie sich die KESB unverhältnismäβig oder sogar zu Unrecht massiv in funktionierende Familien und Unternehmen einschaltet. Wird ein Unternehmer durch einen Unfall oder Krankheit urteils- oder handlungsunfähig, kann die KESB eingreifen, über die Unternehmung verfügen oder sie nach Belieben verkaufen. Prominentes Beispiel ist der verunfallte Ex- Rennfahrer Michael Schumacher. Beim Bezug von gröβeren Geldbeträgen, Krediten oder Grundstückskäufen muss seine Frau Corinna die KESB um Erlaubnis bitten. Nachdem das Schweizer Parlament offensichtlich nicht bereit ist, die umfassenden Kompetenzen der KESB zurückzubinden, bietet sich nun die Möglichkeit einer Volksinitiative mit einer Korrektur an der Urne an. Im Mai 2018 wurde von einem überparteilichen Komitee folgende eidgenössische Volksinitiative gestartet: „Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative)“. Mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung sollen Familien und Unternehmen gegen unverhältnismäβige Eingriffe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB geschützt werden. Die Vollmacht der KESB soll vor allem in der Frage, wer als Beistand für eine urteilsunfähige Person eingesetzt wird, zurückgebunden werden. Heute haben allein Ehepartner und eingetragene Partner ein gegenseitiges Vertretungsrecht, und dies auch nur teilweise für gewisse persönliche und finanzielle Angelegenheiten. Es umfasst alle Rechtshandlungen zur Deckung des üblichen Unterhaltsbedarfs, die Verwaltung des Einkommens und des Vermögens und nötigenfalls die Öffnung und Erledigung der Post. Für Rechtshandlungen auβerhalb dieses Rahmens, wie zum Beispiel den Verkauf einer Liegenschaft, muss die Zustimmung der KESB eingeholt werden. Die KESB ist zudem berechtigt dem Ehepartner bzw. dem eingetragenen Partner die Befugnisse zur Vertretung zu entziehen und eine Beistandschaft zu errichten. Kritikern zufolge versuche die KESB oft Privatpersonen, welche beeinträchtigten Menschen zur Seite stehen können, durch eigene Leute zu ersetzen. Die Initiative verlangt, dass urteils- und handlungsunfähige Personen generell von Familienmitgliedern versorgt und vertreten werden sollen, auβer die Betroffenen haben schriftlich etwas anderes verfügt. Die Zuständigkeit soll wie folgt festgelegt werden: Zuerst der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, dann Eltern und Kinder, dann Geschwister und zuletzt faktische Lebenspartner. Mitinitiantin Julia Onken, Psychotherapeutin und Bestellerautorin, argumentiert: (...) Die Initianten haben bis zum 15. November 2019 Zeit, 100'000 Unterschriften zu sammeln. Es liegt nun an den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern dafür zu sorgen, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit einer Person wieder seine Familienmitglieder, ohne unnötige Einmischung der KESB, die Verantwortung voll übernehmen dürfen. Das Vertrauen in die KESB kann nur zurückgewonnen werden, wenn ihre übermäβige Machtbefugnis zurückgebunden wird. Weitere Informationen und Unterschriftenbogen erhalten Sie unter folgendem Link:
von rg.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=43629
http://www.kesb-initiative.ch/de/home/
https://www.curaviva.ch/files/1FHPZQJ/fz_2015_februar_kinder__und_erwachsenenschutzbehoerden_wider_kokes.pdf
Schweizerzeit Nr 13-2018 Wer nicht handelt, wird behandelt,Artikel von Hermann Lei https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/kesbkritiker-lancieren-volksinitiative/story/28348155
http://www.chgemeinden.ch/wAssets/docs/fachartikel/deutsch/soziales/2015/15_78-Soziales.pdf
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/erwachsenenschutz/vertretung_bei_urteilsunfaehigkeit.html