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Bislang waren Pflege und Erziehung im Grundgesetz verankerte Rechte und Pflichten der Eltern. Einige Politiker sind davon überzeugt, dass dies nicht mehr ausreicht. Doch: Welche Tür würde sich mit der geforderten zusätzlichen Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz öffnen?[weiterlesen]
Das Elternrecht ist seit 1949 im Grundgesetz verankert. Im Artikel 6 Absatz 2 heißt es:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Da immer wieder über Fälle berichtet wird, wo Kinder durch Vernachlässigung oder Gewalt der Eltern sterben, fordern nun einige Politiker, auch Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Wären Kinderrechte in der Verfassung, könnten sich Ämter und Richter bei Inobhutnahmen von Kindern stärker auf das Kindeswohl beziehen, argumentieren die Befürworter einer Grundgesetzänderung. Dabei sind die Rechte der Kinder in ausreichendem Maße im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Adoptionsrecht, im Straf- und Verfahrensrecht und in den gesetzlichen Regelungen für Eltern von Pflegekindern gesichert. Kann es sein, dass es gar nicht um die Rechte von Kindern geht? Abgesichert durch das Grundgesetz bekämen so Jugendämter und Gerichte die Legitimation, in innerfamiliäre Angelegenheiten einzugreifen.
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22.10.2018 | www.kla.tv/13199
Das Elternrecht ist seit 1949 im Grundgesetz verankert. Im Artikel 6 Absatz 2 heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Da immer wieder über Fälle berichtet wird, wo Kinder durch Vernachlässigung oder Gewalt der Eltern sterben, fordern nun einige Politiker, auch Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Wären Kinderrechte in der Verfassung, könnten sich Ämter und Richter bei Inobhutnahmen von Kindern stärker auf das Kindeswohl beziehen, argumentieren die Befürworter einer Grundgesetzänderung. Dabei sind die Rechte der Kinder in ausreichendem Maße im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Adoptionsrecht, im Straf- und Verfahrensrecht und in den gesetzlichen Regelungen für Eltern von Pflegekindern gesichert. Kann es sein, dass es gar nicht um die Rechte von Kindern geht? Abgesichert durch das Grundgesetz bekämen so Jugendämter und Gerichte die Legitimation, in innerfamiliäre Angelegenheiten einzugreifen.
von elp
https://www.familien-schutz.de/2018/01/18/angriff-auf-das-elternrecht-kinderrechte-sollen-ins-grundgesetz/