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Noch nie gab es mehr Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Familien als heute. Doch dienen viele Gesetze und Maßnahmen wirklich ihrem Schutz oder entpuppen sie sich in der Praxis eher als getarnte Schädigung von Familien und Kindern?[weiterlesen]
Sprecher:
Obwohl es zu keiner Zeit umfangreichere Maßnahmen zum Schutz von Familien gab als heute, scheint es, dass Familien und Kinder noch nie schutzloser waren. Auch der Bildungsstand wird bei vielen Kindern trotz umfangreicher Maßnahmen immer schlechter. Sogenannte Kinderschutzgesetze, Kinderrechte, Frühwarnsysteme bei Kindeswohlgefährdung oder Bildungsreformen entpuppen sich bei genauer Betrachtung und in der Praxis nicht nur als nutzlos, sondern oft sogar als getarnte Schädigung von Familien und Kindern. Nun können sich Kinder nicht wehren. Sie brauchen Erwachsene, die sich mit einem guten Herzen für ihr Wohl einsetzen.
Moderator:
Betrachtet man dazu einige der Gesetzesänderungen seit 1991 zum Thema Kindeswohl, lassen folgende Änderungen aufhorchen.
1991 kam es zur Streichung des §1666, der vorschrieb, dass Jugendämter dem Gericht stichhaltige Beweise oder Indizien zur Kindeswohlgefährdung vorlegen müssen.
1995 wurde eine Einschränkung der Schweigepflicht für alle beschlossen, die mit Kindererziehung zu tun haben. Informationen und Daten können nun problemlos ausgetauscht werden.
2006 kam es zur Einführung sog. Frühwarnsysteme, z.B. „Netzwerk Frühe Hilfe“/„Babylotsen“ Die Daten werdender Mütter werden seitdem 2-3 Monate vor der Geburt erfasst, Zum Beispiel kann ein schlechter Bildungsstand der Mutter ein Grund für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung sein.
2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft– Ein Netzwerk zur Datensammlung und zum Datenaustausch - auch über Generationen hinweg - wird nun bundesweit zur Pflicht.
Jedes Mal nach Einführung einer solchen Gesetzesänderung kam es zu rasanten Anstiegen von Kindesentnahmen.
Richard Moritz, Buchautor und Initiator des Vereins „Kinder sind Menschen e.V.“ ist der Meinung, dass diese Änderungen nicht dem Kindeswohl dienen und bezeichnet die Frühwarnsysteme zur Kindeswohlgefährdung als Spionagenetze.
Rainer Bohm, ein Fachanwalt für Familienrecht aus Solingen, sieht überhaupt in der allgemeinen Bezeichnung „Kindeswohlgefährdung“ eine Art Keule mit der man heute unter Umständen ungerechtfertigt oder
auch bösartig jede Familie zerschmettern kann.
Sendungstext
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21.01.2019 | www.kla.tv/13736
Sprecher: Obwohl es zu keiner Zeit umfangreichere Maßnahmen zum Schutz von Familien gab als heute, scheint es, dass Familien und Kinder noch nie schutzloser waren. Auch der Bildungsstand wird bei vielen Kindern trotz umfangreicher Maßnahmen immer schlechter. Sogenannte Kinderschutzgesetze, Kinderrechte, Frühwarnsysteme bei Kindeswohlgefährdung oder Bildungsreformen entpuppen sich bei genauer Betrachtung und in der Praxis nicht nur als nutzlos, sondern oft sogar als getarnte Schädigung von Familien und Kindern. Nun können sich Kinder nicht wehren. Sie brauchen Erwachsene, die sich mit einem guten Herzen für ihr Wohl einsetzen. Moderator: Betrachtet man dazu einige der Gesetzesänderungen seit 1991 zum Thema Kindeswohl, lassen folgende Änderungen aufhorchen. 1991 kam es zur Streichung des §1666, der vorschrieb, dass Jugendämter dem Gericht stichhaltige Beweise oder Indizien zur Kindeswohlgefährdung vorlegen müssen. 1995 wurde eine Einschränkung der Schweigepflicht für alle beschlossen, die mit Kindererziehung zu tun haben. Informationen und Daten können nun problemlos ausgetauscht werden. 2006 kam es zur Einführung sog. Frühwarnsysteme, z.B. „Netzwerk Frühe Hilfe“/„Babylotsen“ Die Daten werdender Mütter werden seitdem 2-3 Monate vor der Geburt erfasst, Zum Beispiel kann ein schlechter Bildungsstand der Mutter ein Grund für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung sein. 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft– Ein Netzwerk zur Datensammlung und zum Datenaustausch - auch über Generationen hinweg - wird nun bundesweit zur Pflicht. Jedes Mal nach Einführung einer solchen Gesetzesänderung kam es zu rasanten Anstiegen von Kindesentnahmen. Richard Moritz, Buchautor und Initiator des Vereins „Kinder sind Menschen e.V.“ ist der Meinung, dass diese Änderungen nicht dem Kindeswohl dienen und bezeichnet die Frühwarnsysteme zur Kindeswohlgefährdung als Spionagenetze. Rainer Bohm, ein Fachanwalt für Familienrecht aus Solingen, sieht überhaupt in der allgemeinen Bezeichnung „Kindeswohlgefährdung“ eine Art Keule mit der man heute unter Umständen ungerechtfertigt oder auch bösartig jede Familie zerschmettern kann.
von ah./wh./mv.
https://www.kindersindmenschen.com