Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Bis zur Feststellung des „Gehirntodes“ durch Ärzte („juristischer“ Tod des Patienten) wurde dieser Mensch noch als Koma-Patient in jeder Weise vom Pflegepersonal behandelt...[weiterlesen]
Bis zur Feststellung des
„Gehirntodes“ durch Ärzte
(„juristischer“ Tod des Patienten)
wurde dieser Mensch
noch als Koma-Patient in jeder
Weise vom Pflegepersonal
behandelt. Er wurde ernährt,
gewaschen und in jeder
notwendigen Weise gepflegt.
Männliche „Gehirntote“ sind
selbst noch zu einer Erektion
fähig. Weibliche schwangere
Gehirntote lassen in ihren
Körpern ein Embryo weiterwachsen.
Der Embryo reift
bis zu seiner Geburt im Körper
eines „lebenden Leichnams“.
Wunden können noch
ausgeheilt werden. Koma-Patienten
reagieren auf äußere
Ereignisse und soziale Stimuli
wie z.B. dem Besuch von
Angehörigen. Gehirntote können
noch Tage, Wochen, auch
noch Monate oder jahrelang
leben, bis sie einem würdevollen
friedlichen Tod begegnen.
Vor der Organentnahme auf
dem Operationstisch erhalten
diese „Toten“ häufig muskelentspannende
und schmerzstillende
Medikamente, hier
und da erhalten sie auch eine
Vollnarkose oder werden örtlich
anästhesiert. Nicht selten
schnallt man sie auf dem Operationstisch
fest, um irritierende
Bewegungen zu verhindern.
Ganz im Gegenteil: Wie
bei einem operierten lebenden
Patienten reagiert der
„Hirntote“ wie dieser auf unbewusste
Schmerzen: Die
Pulsfrequenz schnellt hoch,
der Blutdruck bewegt sich,
Hormone werden ausgeschüttet.
Ein wirklicher Toter,
ein Leichnam ist zu solchen
Reaktionen selbstverständlich
nicht mehr fähig. Da ein
Schmerzempfinden mit letzter
Sicherheit nicht ausgeschlossen
werden kann, ist in
der Schweiz inzwischen eine
Vollnarkose bei der Organentnahme
am „Toten“ vorgeschrieben
... Gescheut wird
die Empfehlung einer Vollnarkose,
da dies offensichtlich
auch dem größten Laien offenbaren
würde, dass der tote
Organspender in Wirklichkeit
noch gar nicht tot ist.
Sendungstext
herunterladen
14.08.2012 | www.kla.tv/158
Bis zur Feststellung des „Gehirntodes“ durch Ärzte („juristischer“ Tod des Patienten) wurde dieser Mensch noch als Koma-Patient in jeder Weise vom Pflegepersonal behandelt. Er wurde ernährt, gewaschen und in jeder notwendigen Weise gepflegt. Männliche „Gehirntote“ sind selbst noch zu einer Erektion fähig. Weibliche schwangere Gehirntote lassen in ihren Körpern ein Embryo weiterwachsen. Der Embryo reift bis zu seiner Geburt im Körper eines „lebenden Leichnams“. Wunden können noch ausgeheilt werden. Koma-Patienten reagieren auf äußere Ereignisse und soziale Stimuli wie z.B. dem Besuch von Angehörigen. Gehirntote können noch Tage, Wochen, auch noch Monate oder jahrelang leben, bis sie einem würdevollen friedlichen Tod begegnen. Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch erhalten diese „Toten“ häufig muskelentspannende und schmerzstillende Medikamente, hier und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden örtlich anästhesiert. Nicht selten schnallt man sie auf dem Operationstisch fest, um irritierende Bewegungen zu verhindern. Ganz im Gegenteil: Wie bei einem operierten lebenden Patienten reagiert der „Hirntote“ wie dieser auf unbewusste Schmerzen: Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschüttet. Ein wirklicher Toter, ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr fähig. Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Organentnahme am „Toten“ vorgeschrieben ... Gescheut wird die Empfehlung einer Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem größten Laien offenbaren würde, dass der tote Organspender in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.
von Redaktion